Projektträger Bonusprogramm

 


Im Juli 1995 wurde FUTUR die Projektträgerschaft der Fördermaßnahme "Förderung der Auftragsforschung an bayerischen Hochschulen (Bonusprogramm)" des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst übertragen.

Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Hochschulangehörige aller Landesuniversitäten sowie Unternehmungen in ganz Bayern beraten, deren Anträge entgegengenommen und entschieden, welche Anträge förderfähig sind.

Seit dem Start des Bonusprogramms für die Universitäten am 01.07.1995 wurden Fördermittel in Höhe von rund 11,5 Mio. Euro Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Rahmen des Bonusprogramms zur Fördeurng der Auftragsforschung an bayerischen Universitäten bewilligt. In den vergangenen 17 Jahren wurden aus dem Universitätsbereich über 2176 Anträge mit einer Projektsumme von knapp 118 Mio. Euro eingereicht. Über 87% aller eingereichten Anträge konnten positiv beschieden werden. Die sehr hohe Förderquote von 87% ist sowohl Beleg für die Konzeption der Fördermaßnahme als auch für die intensive Beratung der Antragsteller vor und während der Antragstellung.

 

 

Infoblatt

 

Antragsformular

 

Richtlinien

 

Bekanntmachung des BaySTMWFK vom 20.01.2006

 

Schreiben des Projektträgers vom 30.01.2006 zur Änderung der Richtlinien

 

Bekanntmachung des BaySTMWFK vom 17.07.2007


Infoblatt

 

 

Das Infoblatt im PDF-Format (7 kB, 1 Seite).

Fördermaßnahme "Förderung der Auftragsforschung an den bayerischen Universitäten (Bonusprogramm)"

des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Stand: 01.01.2010

Gegenstand und Ziel

Wesentliches Ziel des Bonusprogramms ist es, die Wissenschaftler an den bayerischen Universitäten zu motivieren, in verstärktem Maße Forschungs- und Entwicklungsaufträge für bayerische Unternehmen durchzuführen und in anderen FuE-Projekten des Forschungs- und Wissenstransfers mit Unternehmen der privaten Wirtschaft zusammenzuarbeiten. Damit soll die Universitätsforschung vermehrt mit Fragestellungen aus der Praxis befasst, der Forschungs- und Wissenstransfer beschleunigt und eine Stärkung des technischen Know-hows und damit der Wettbewerbsposition, insbesondere der bayerischen Unternehmen bewirkt werden. Gleichzeitig soll die Ausstattung bayerischer Universitäten verbessert werden, indem sie zusätzlich Mittel zum freien Einsatz erhalten.

Wer wird gefördert?

Mitglieder und Einrichtungen der bayerischen Universitäten, die für bayerische Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsaufträge sowie Projekte des Wissenstransfers im Hauptamt durchführen, erhalten zusätzliche Mittel zum freien Einsatz.

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung bemißt sich nach der Höhe der von bayerischen Unternehmen eingeworbenen Drittmittel. Der Fördersatz beträgt 10% der eingeworbenen Drittmittel. Der Fördersatz erhöht sich auf 20% für Drittmittel, die von Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz von weniger als 25 Mio. Euro oder von Handwerksbetrieben eingeworben werden. Der Fördersatz erhöht sich ebenfalls auf 20%, wenn es sich um einen FuE-Auftrag handelt, dessen Entgelt 10.000 Euro nicht übersteigt.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Anträge können mit einem zweiseitigen Formular bei der Hochschulverwaltung eingereicht werden. Die Hochschulverwaltung leitet das Antragsformular sowie einen Abdruck des Auftrags/Projekts an den Projektträger FUTUR weiter.

Projektträger

Es ist ratsam, vor der Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Der Projektträger erteilt weitere Auskünfte und berät bei der Antragstellung.

Universität Regensburg
FUTUR, Herr Dr. H. Schnell
Tel.: (0941) 943 2099
Fax: (0941) 943 2400
E-Mail: futur@uni-regensburg.de


 

Antragsformular

 

 

Das Antragsformular im PDF-Format (37 kB, 2 Seiten).


Richtlinien

 

 

Die unten folgenden Richtlinien als PDF-Format (4 Seiten).

Anlage zu F2 – F 1113 – 10c/22176 vom 17.07.07

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG
UND KUNST

Stand: 01. Juli 2007

Richtlinien für das Programm zur Förderung der Auftragsforschung an den bayerischen Universitäten Bonusprogramm

Inhalt:

1. Gegenstand und Ziel der Förderung, Förderzweck

 

 

 

Wesentliches Ziel des Bonusprogramms ist es, die Wissenschaftler an den bayerischen Universitäten zu motivieren, in verstärktem Maße, Forschungs- und Entwicklungsaufträge für bayerische Unternehmen der privaten Wirtschaft durchzuführen sowie in anderen Projekten des Forschungs- und Wissenstransfers mit Unternehmen der privaten Wirtschaft zusammenzuarbeiten und dadurch private Forschungsgelder zu erschließen. Damit soll die Universitätsforschung vermehrt mit Fragestellungen aus der Praxis befasst, der Forschungs- und Wissenstransfer beschleunigt und eine Stärkung des technischen Know-hows und damit der Wettbewerbsposition, insbesondere der bayerischen Unternehmen bewirkt werden. Daneben soll die Ausstattung bayerischer Universitäten verbessert werden, indem sie zusätzliche Mittel zum freien Einsatz an den Lehrstühlen erhalten.
Das „Bonusprogramm“ ergänzt als eigenständiges bayerisches Programm die zum 8. Februar 2007 in Kraft getretene Förderrichtlinie „Forschungsprämie“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF, s. Bundesanzeiger Nr. 28 vom 8. Februar 2007, S. 1402).

2. Antragsberechtigte

 

 

 

 Antragsberechtigt sind Mitglieder und Einrichtungen der bayerischen Universitäten, die für Unternehmen der privaten Wirtschaft Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie Projekte des Forschungs- und Wissenstransfers im Hauptamt durchführen und diese Aufträge über die Hochschule abrechnen, wenn nicht mehr als 50 % ihres gesamten Forschungsetats im Hauptamt von Unternehmen der privaten Wirtschaft eingeworben werden.

Leistungen aus dem Bonusprogramm werden über die Haushalte derjenigen Universität abgewickelt, der der Leistungsempfänger angehört

3. Leistungsvoraussetzungen

 

 

 

3.1  Positive Fördervoraussetzungen:

Die Bonusprämie wird für Forschungs- und Entwicklungsaufträge oder andere Projekte des Wissenstransfers gewährt, wenn

3.1.1 der Auftraggeber
- ein Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten mit Sitz oder einer rechtlich selbständigen Niederlassung in Bayern
oder
- ein bayerischer Unternehmensverband ist, dessen Mitgliedsunternehmen erwerbswirtschaftlichen Charakter haben,

3.1.2 oder die Laufzeit des FuE-Auftrags bzw. des Projekts des Wissenstransfers sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstreckt,

3.1.3 oder das Auftragsvolumen unter 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegt.

3.2  Ausnahmen

Nicht förderungsfähig sind FuE-Aufträge oder andere Projekte des Wissenstransfers,

3.2.1 die an die staatlichen Materialprüfämter an Hochschulen erteilt werden,

3.2.2 wenn es sich um klinische Studien der Phasen 3 oder 4 handelt,

3.2.3 für die der Auftraggeber bereits vor der Antragstellung (Antragsdatum) Mittel zur Verfügung gestellt hat; dem steht der Fall gleich, dass der Auftraggeber im Jahr der Antragstellung Mittel für ein anderes Projekt bereitgestellt hat, als dessen inhaltliche Fortführung sich das Antragsprojekt darstellt.

4. Art und Umfang der Leistung

 

 

 

4.1 Ausgabemittel zur freien Verwendung
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellt als Bonusprämie für durchgeführte FuE-Aufträge oder andere Projekte des Wissenstransfers dem Leistungsempfänger zusätzliche Ausgabemittel zur freien Verwendung im Rahmen seines Hauptamtes zur Verfügung

4.2 Höhe der Bonusprämie
Die Bonusprämie beträgt 10 % des mit dem Auftraggeber vereinbarten Entgelts ohne Mehrwertsteuer, die über die Hochschule abgerechnet werden (Bemessungsgrundlage); der Projektträger kann es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zulassen, dass auch das direkt vom Auftraggeber an einen Mitarbeiter des Antragstellers gezahlte Entgelt in die Bemessungsgrundlage einbezogen wird.
Die Bonusprämie erhöht sich auf 20 %, wenn es sich um einen FuE-Auftrag bzw. um ein Projekt des Wissenstransfers handelt, dessen vereinbartes Entgelt 10.000 Euro nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber ein bayerisches Unternehmen mit weniger als 25 Mio. Euro Vorjahres-Nettojahresumsatz (Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer) ist oder wenn der Betrieb in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe eingetragen ist.

4.3 Nachträgliche Änderungen
Bei nachträglicher Änderung der Bemessungsgrundlage oder der sonstigen für die Höhe der Bonusprämie maßgeblichen Umstände muss der Antragsteller die Verwaltung der Hochschule unverzüglich informieren. Eine entsprechende Minderung oder Rückforderung der Bonusprämie bleibt vorbehalten.

4.4. Verteilung der Bonusprämie
Die Bonusprämie wird ohne Rechtsanspruch und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Maßgebend ist das Eingangsdatum des Antrags beim Projektträger; soweit jedoch die zu gewährende Bonusprämie einen Betrag von 10.000 Euro übersteigen würde oder ein und derselbe Antragsteller mehr als zwei Anträge pro Jahr stellt, bleibt eine gesonderte Verteilung nach Maßgabe der verfügbaren Mittel und der Förderwürdigkeit des Vorhabens vorbehalten.
Sacheinlagen (Laborgeräte etc.), die vom Auftraggeber zur Durchführung des FuE-Auftrags zur Verfügung gestellt werden und in das Eigentum der Universität übergehen, können bis zu maximal 10.000 Euro berücksichtigt werden.

5. Verfahren

 

 

 

5.1 Antragstellung
Anträge können mit einem beim Projektträger oder bei der jeweiligen Hochschulverwaltung erhältlichen Antragsformular bei der jeweiligen Hochschulverwaltung eingereicht werden.
Das Antragsformular steht auch im Internet unter
http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/FUTUR/html/bonusprogramm.html zum Download bereit. Dem Antragsformular ist die Kopie des FuE-Auftrags bzw. des Projekts des Wissenstransfers beizulegen, die insbesondere Angaben zu den vom Auftraggeber dem Antragsteller zur Verfügung gestellten Mitteln sowie Angaben über den Sitz des Unternehmens enthält.

5.2 Antragsbearbeitung und Bewilligung
Die Verwaltung der Hochschule erfasst die Anträge, bestätigt formlos, dass der Antragsteller ein Mitglied oder eine Einrichtung bayerischer Universitäten ist, und leitet die Antragsunterlagen an den Projektträger weiter. Der Projektträger prüft und entscheidet, ob die Bedingungen für eine Förderung im Rahmen des Bonusprogramms erfüllt sind, bestätigt dies, stellt die Höhe der Bonusprämie fest und sendet eine Ausfertigung der Unterlagen mit einem Bestätigungsvermerk an die Verwaltung der Hochschule zurück. Diese unterrichtet sodann den Antragsteller.

5.3 Feststellung der Höhe der Leistung
Auf Grund der auf dem Konto der Amtskasse der Hochschule eingehenden Zahlungen des FuE-Auftrags (TG 72) stellt die Verwaltung der Hochschule die Höhe des Förderanspruchs betragsgemäß fest und vermerkt dies in einer halbjährlichen fortlaufenden Projektliste.

5.4 Anforderung der Leistung
Die Verwaltung der Hochschule fordert jeweils zum 15. Februar und 15. August Haushaltsmittel entsprechend den im abgelaufenen Kalenderhalbjahr erworbenen Förderansprüchen (vgl. Nr. 5.3) beim Projektträger an. Der Projektträger weist nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Prüfung der Hochschule den entsprechenden Betrag an Haushaltsmitteln zur Bewirtschaftung zu.

5.5 Hochschulinterne Zuweisung und Verwendung der Leistung
Die Bonusprämie ist von der jeweiligen Hochschulverwaltung umgehend dem Leistungsempfänger zuzuweisen und steht diesem unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur freien Verwendung zur Verfügung, z.B. für die Vergütung befristet eingestellten Personals, zur Bestreitung laufender oder einmaliger Sachaufwendungen (ohne Baumaßnahme, HGr 7).

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und von ihm Beauftragte sowie der Projektträger haben jederzeit das Recht zur Einsicht und Prüfung der Unterlagen; Art. 88, ff. BayHO bleiben unberührt.

 

6. Projektträger

 

 

 

Die Einrichtung FUTUR (Forschungs- Und Technologietransfer Universität R egensburg) handelt als Projektträger im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Dem Projektträger ist die Mittelbewirtschaftung übertragen; er erstattet dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst halbjährlich Bericht über die zugewiesenen Bonusmittel.
Es ist ratsam, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Der Projektträger erteilt weitere Auskünfte und berät bei der Antragstellung.

Universität Regensburg
FUTUR, Herr Dr. H. Schnell
93040 Regensburg
Tel. (0941) 943 2099
Fax. (0941) 943 2400
E-Mail: futur@uni-regensburg.de

7. Inkrafttreten

 

 

 

Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2007 in Kraft.

copyright: Universität Regensburg, 1999
letzte Änderung: Juli 2012