Die unten folgenden Richtlinien als PDF-Format (4 Seiten). Anlage zu F2 – F 1113 – 10c/22176 vom 17.07.07 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG
UND KUNST Stand: 01. Juli 2007 Richtlinien für das Programm zur Förderung der Auftragsforschung an den bayerischen Universitäten Bonusprogramm Inhalt:
1. Gegenstand und Ziel der Förderung, Förderzweck |
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Wesentliches Ziel des Bonusprogramms ist es, die Wissenschaftler an den
bayerischen Universitäten zu motivieren, in verstärktem Maße, Forschungs- und Entwicklungsaufträge für bayerische Unternehmen der privaten Wirtschaft
durchzuführen sowie in anderen Projekten des Forschungs- und Wissenstransfers mit Unternehmen der privaten Wirtschaft zusammenzuarbeiten und dadurch private
Forschungsgelder zu erschließen. Damit soll die Universitätsforschung vermehrt mit Fragestellungen aus der Praxis befasst, der Forschungs- und Wissenstransfer
beschleunigt und eine Stärkung des technischen Know-hows und damit der Wettbewerbsposition, insbesondere der bayerischen Unternehmen bewirkt werden.
Daneben soll die Ausstattung bayerischer Universitäten verbessert werden, indem sie zusätzliche Mittel zum freien Einsatz an den Lehrstühlen erhalten.
Das „Bonusprogramm“ ergänzt als eigenständiges bayerisches Programm die zum 8. Februar 2007 in Kraft getretene Förderrichtlinie „Forschungsprämie“ des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF, s. Bundesanzeiger Nr. 28 vom 8. Februar 2007, S. 1402).
Antragsberechtigt sind Mitglieder und Einrichtungen der bayerischen Universitäten, die
für Unternehmen der privaten Wirtschaft Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie Projekte des Forschungs- und Wissenstransfers im Hauptamt durchführen und diese
Aufträge über die Hochschule abrechnen, wenn nicht mehr als 50 % ihres gesamten Forschungsetats im Hauptamt von Unternehmen der privaten Wirtschaft eingeworben werden. Leistungen aus dem Bonusprogramm werden über die Haushalte derjenigen Universität abgewickelt, der der Leistungsempfänger angehört
3. Leistungsvoraussetzungen |
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3.1 Positive Fördervoraussetzungen:
Die Bonusprämie wird für Forschungs- und Entwicklungsaufträge oder andere Projekte des Wissenstransfers gewährt, wenn 3.1.1 der Auftraggeber
- ein Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten mit Sitz oder einer rechtlich selbständigen Niederlassung in Bayern oder - ein bayerischer Unternehmensverband ist, dessen Mitgliedsunternehmen
erwerbswirtschaftlichen Charakter haben, 3.1.2 oder die Laufzeit des FuE-Auftrags bzw. des Projekts des Wissenstransfers sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstreckt,
3.1.3 oder das Auftragsvolumen unter 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegt. 3.2 Ausnahmen
Nicht förderungsfähig sind FuE-Aufträge oder andere Projekte des Wissenstransfers, 3.2.1 die an die staatlichen Materialprüfämter an Hochschulen erteilt werden,
3.2.2 wenn es sich um klinische Studien der Phasen 3 oder 4 handelt, 3.2.3 für die der Auftraggeber bereits vor der Antragstellung (Antragsdatum) Mittel zur
Verfügung gestellt hat; dem steht der Fall gleich, dass der Auftraggeber im Jahr der Antragstellung Mittel für ein anderes Projekt bereitgestellt hat, als dessen inhaltliche
Fortführung sich das Antragsprojekt darstellt.
4. Art und Umfang der Leistung |
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4.1 Ausgabemittel zur freien Verwendung
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellt als Bonusprämie für durchgeführte FuE-Aufträge oder andere Projekte des
Wissenstransfers dem Leistungsempfänger zusätzliche Ausgabemittel zur freien Verwendung im Rahmen seines Hauptamtes zur Verfügung 4.2 Höhe der Bonusprämie
Die Bonusprämie beträgt 10 % des mit dem Auftraggeber vereinbarten Entgelts ohne Mehrwertsteuer, die über die Hochschule abgerechnet werden (Bemessungsgrundlage); der Projektträger kann es aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung zulassen, dass auch das direkt vom Auftraggeber an einen Mitarbeiter des Antragstellers gezahlte Entgelt in die Bemessungsgrundlage einbezogen wird.
Die Bonusprämie erhöht sich auf 20 %, wenn es sich um einen FuE-Auftrag bzw. um ein Projekt des Wissenstransfers handelt, dessen vereinbartes Entgelt 10.000 Euro
nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber ein bayerisches Unternehmen mit weniger als 25 Mio. Euro Vorjahres-Nettojahresumsatz (Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer) ist
oder wenn der Betrieb in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe eingetragen ist.
4.3 Nachträgliche Änderungen Bei nachträglicher Änderung der Bemessungsgrundlage oder der sonstigen für die Höhe der Bonusprämie maßgeblichen Umstände muss der Antragsteller die
Verwaltung der Hochschule unverzüglich informieren. Eine entsprechende Minderung oder Rückforderung der Bonusprämie bleibt vorbehalten.4.4. Verteilung der Bonusprämie
Die Bonusprämie wird ohne Rechtsanspruch und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Maßgebend ist das Eingangsdatum des Antrags beim
Projektträger; soweit jedoch die zu gewährende Bonusprämie einen Betrag von 10.000 Euro übersteigen würde oder ein und derselbe Antragsteller mehr als zwei Anträge pro
Jahr stellt, bleibt eine gesonderte Verteilung nach Maßgabe der verfügbaren Mittel und der Förderwürdigkeit des Vorhabens vorbehalten.
Sacheinlagen (Laborgeräte etc.), die vom Auftraggeber zur Durchführung des FuE-Auftrags zur Verfügung gestellt werden und in das Eigentum der Universität
übergehen, können bis zu maximal 10.000 Euro berücksichtigt werden.
5.1 Antragstellung Anträge können mit einem beim Projektträger oder bei der jeweiligen
Hochschulverwaltung erhältlichen Antragsformular bei der jeweiligen Hochschulverwaltung eingereicht werden. Das Antragsformular steht auch im Internet unter
http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/FUTUR/html/bonusprogramm.html zum Download bereit. Dem Antragsformular ist die Kopie des FuE-Auftrags bzw. des
Projekts des Wissenstransfers beizulegen, die insbesondere Angaben zu den vom Auftraggeber dem Antragsteller zur Verfügung gestellten Mitteln sowie Angaben über den Sitz des Unternehmens enthält.
5.2 Antragsbearbeitung und Bewilligung Die Verwaltung der Hochschule erfasst die Anträge, bestätigt formlos, dass der
Antragsteller ein Mitglied oder eine Einrichtung bayerischer Universitäten ist, und leitet die Antragsunterlagen an den Projektträger weiter. Der Projektträger prüft und
entscheidet, ob die Bedingungen für eine Förderung im Rahmen des Bonusprogramms erfüllt sind, bestätigt dies, stellt die Höhe der Bonusprämie fest und sendet eine
Ausfertigung der Unterlagen mit einem Bestätigungsvermerk an die Verwaltung der Hochschule zurück. Diese unterrichtet sodann den Antragsteller. 5.3 Feststellung der Höhe der Leistung
Auf Grund der auf dem Konto der Amtskasse der Hochschule eingehenden Zahlungen des FuE-Auftrags (TG 72) stellt die Verwaltung der Hochschule die Höhe des
Förderanspruchs betragsgemäß fest und vermerkt dies in einer halbjährlichen fortlaufenden Projektliste. 5.4 Anforderung der Leistung
Die Verwaltung der Hochschule fordert jeweils zum 15. Februar und 15. August Haushaltsmittel entsprechend den im abgelaufenen Kalenderhalbjahr erworbenen
Förderansprüchen (vgl. Nr. 5.3) beim Projektträger an. Der Projektträger weist nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Prüfung der Hochschule den
entsprechenden Betrag an Haushaltsmitteln zur Bewirtschaftung zu. 5.5 Hochschulinterne Zuweisung und Verwendung der Leistung
Die Bonusprämie ist von der jeweiligen Hochschulverwaltung umgehend dem Leistungsempfänger zuzuweisen und steht diesem unter Beachtung der
haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur freien Verwendung zur Verfügung, z.B. für die Vergütung befristet eingestellten Personals, zur Bestreitung laufender oder einmaliger
Sachaufwendungen (ohne Baumaßnahme, HGr 7).
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und von
ihm Beauftragte sowie der Projektträger haben jederzeit das Recht zur Einsicht und Prüfung der Unterlagen; Art. 88, ff. BayHO bleiben unberührt.
Die Einrichtung FUTUR (Forschungs- Und Technologietransfer Universität R
egensburg) handelt als Projektträger im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Dem Projektträger ist die Mittelbewirtschaftung
übertragen; er erstattet dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst halbjährlich Bericht über die zugewiesenen Bonusmittel.
Es ist ratsam, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Der Projektträger erteilt weitere Auskünfte und berät bei der Antragstellung. Universität Regensburg
FUTUR, Herr Dr. H. Schnell 93040 Regensburg Tel. (0941) 943 2099 Fax. (0941) 943 2400 E-Mail: futur@uni-regensburg.de
Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2007 in Kraft. |