Neuigkeiten

06.04.2009

Jetzt hatten wir uns ganz gut mit der Kennzeichnung von Gefahrstoffen mit den Gefahrensymbolen, den Gefahrenbezeichnungen sowie den R- und S-Sätzen angefreundet und schon gibt es etwas neues, nämlich die Kennzeichnungsverordnung der EU (offizielle Kurzbezeichnung: GHS- oder CLP-Verordnung) vom 16. Dezember 2008.

Beurteilung:

Nun stellen zwar EG- Verordnungen in allen Mitgliedsstaaten der Union unmittelbar geltendes Recht dar, deren Regeln ab dem Datum des Inkrafttretens (20. Januar 2009) anzuwenden sind, aber das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab mit GMBl. Nr. 1 vom 22.01.2009 S. 13 bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland die Regeln der GefStoffV und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe bis zum 1. Juni 2015 bestehen bleiben. Damit verschafft sich das Ministerium genügend Zeit, die nationalen Besonderheiten anzupassen.

Die Verwender von Chemikalien hingegen, also auch wir, werden nicht mit allen Reaktionen solange warten können.

Im Hause werden zwar Stoffe oder Zubereitungen/Gemische selbst weder eingestuft noch gekennzeichnet, aber es treten bereits die ersten Chemikalien aus dem Handel auf, deren Gebinde nach den neuen Regeln gekennzeichnet sind. Das bedeutet nicht nur, daß es über Jahre zwei verschiedene Kennzeichnugssysteme nebeneinander geben wird, sondern auch, daß wir die neuen Kennzeichnungen mit ihren Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahren- und Sicherheitshinweisen interpretieren lernen müssen.

Das sollte aber nicht schwer sein, weil die Etiketten der Chemikaliengebinde ausreichende und nichtkodierte Informationen enthalten.

Die auffälligste Änderung in diesem Zusammenhang betrifft die Gefahrenpiktogramme.

Das altbekannte orange Quadrat mit seinem Gefahrensymbol wird auf die Spitze gestellt, bekommt einen farblosen Hintergrund und einen roten Rand.

Ein Symbol entfällt: X

Zwei neue werden zu merken sein: das Symbol Ausrufezeichen und das Symbol für Gesundheitsgefahr.

Weil die Symbole dafür gedacht sind, einen ersten Warnhinweis zu geben, muß man ihre Bedeutung nicht auswendig lernen. Für die richtige Interpretation der Gefahren und der Schutzmaßnahmen gelten weiterhin die Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter.

Eine Hilfestellung, die die Vergleichbarkeit altes / neues System betrifft, gibt das Informationsmaterial, das die Chemikalienausgabe bereithält. Das Referat V/3 hat zum gleichen Thema eine ppt-Datei erarbeitet, die unter http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Verwaltung/Abteilung-V/Referat-V-3/Uniintern/ASA-WS08-GHS aufgerufen werden kann. Endlich ist es jedoch der Verordnungstext selbst, der die verbindlichen Regeln enthält (siehe: http://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefstoff/08_1272gs.htm).

Um einen ersten optischen Eindruck zu vermitteln, hier die neuen Piktogramme :

Vorsicht, auch wenn vieles ähnlich oder gar gleich erscheint: die neuen Piktogramme lassen sich nicht einfach auf die alten Symbole übertragen.

Hier ein Versuch zur Vergleichbarkeit alte / neue Kennzeichnung (R- / H-Sätze und Symbole / Piktogramme).


letzte Änderung: 08.04.2009 Betreuer