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Betriebsregeln für das Datennetz

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BETRIEBSREGELUNG
FÜR DAS DATENNETZ DER UNIVERSITÄT REGENSBURG

1. Allgemeines

Das Datennetz der Universität Regensburg (DNUR) ist eine zentrale nachrichtentechnische Infrastruktureinrichtung der Universität Regensburg für die Datenkommunikation. Es wird vom Rechenzentrum der Universität Regensburg (RZUR) betrieben. Es stellt ein flächendeckendes internes Netz auf dem Campus bereit, Verbindungen zum Internet, zum nationalen Wissenschaftsnetz WIN und zu öffentlichen Netzen, wie etwa Datex-P, und umfaßt alle Datenübertragungseinrichtungen einschließlich der Anschlußpunkte für Endgeräte. Ausgenommen sind Übertragungseinrichtungen in der Zuständigkeit anderer Stellen, wie etwa das Telefonnetz. Das DNUR wird einschließlich der Anschlußpunkte aus zentralen Mitteln bereitgestellt und betrieben; die dazu in angeschlossenen Rechnern notwendige Hardware und Software ist von deren Betreiber zu finanzieren.


2. Begriffe

Selbständige Datennetze sind Subnetze des Datennetzes der Universität Regensburg, die nicht vom Rechenzentrum, sondern von anderen Einrichtungen der Universität Regensburg betrieben werden.

Netz-Teilnehmer im Sinne dieser Betriebsregelung sind der Betreiber des DNUR, nämlich das Rechenzentrum der Universität Regensburg sowie die Nutzer des DNUR, nämlich

3. Allgemeine Verpflichtungen

Alle Netz-Teilnehmer sind verpflichtet,

4. Verpflichtungen des Rechenzentrums

Das Rechenzentrum als Betreiber des DNUR

Das RZUR übernimmt keine Verantwortung für Beeinträchtigungen, die über das DNUR an die angeschlossenen Rechner herangetragen werden.

5. Verpflichtungen der Nutzer

Nutzer des DNUR sind verpflichtet,

Nutzern des DNUR ist es untersagt,

Betreiber am DNUR angeschlossener Rechner und selbständiger Netze sind darüber hinaus verpflichtet,

Betreiber selbständiger Netze sind zusätzlich verpflichtet,

Aus technischen Gründen müssen selbständige Subnetze folgenden Bedingungen genügen:

6. Zugang zum Netz über Wählverbindungen

Der Zugang zum DNUR über Wählverbindungen darf nur über die vom RZUR bereitgestellten Zugangswege erfolgen. Der Zugang über mit Modem oder ISDN-Karten ausgestattete Arbeitsplatzrechner kann in begründeten Ausnahmefällen von der EDV-Kommission genehmigt werden.

7. Folgen einer fehlerhaften, mißbräuchlichen oder gesetzeswidrigen Benutzung

Für den Fall, daß diese Regeln mißachtet werden oder der Netzbetrieb über einen Anschlußpunkt oder ein angeschlossenes Endgerät gefährdet, unzumutbar behindert oder gestört wird, kann die EDV-Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen, wie etwa

Ein Verstoß gegen diese Betriebsregelung gilt als Mißbrauch im Sinne der Benutzungsrichtlinien für Informations-Verarbeitungs-Systeme der Universität Regensburg.

8. Sonstiges

Ergänzend gilt die Technische Regelung zum Betrieb des Datennetzes der Universität Regensburg, die vom RZUR dem Bedarf entsprechend fortgeschrieben wird.

9. Inkrafttreten

Diese Regelung wurde vom Senat in der Sitzung am 31.7.1996 beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


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Letzte Änderung: 9. Juni 1998, Michael Middleton (Rz 1.07, Tel.: 943-4890)