Adresse Uni

Universität Regensburg
Rechenzentrum

Adresse RZ

Benutznutzungsrichtlinien

RZ-home

BENUTZUNGSRICHTLINIEN
FÜR INFORMATIONS-VERARBEITUNGS-SYSTEME
DER UNIVERSITÄT REGENSBURG

1. Allgemeines

Die Universität Regensburg und ihre Einrichtungen betreiben eine Informations-Verarbeitungs-Infrastruktur (IV-Infrastruktur), die aus Datenverarbeitungsanlagen, Kommunikationssystemen und weiteren Hilfseinrichtungen der Informationsverarbeitung besteht. Die IV-Infrastruktur ist in das deutsche Wissenschaftsnetz (WIN) und damit in das weltweite Internet integriert. Die folgenden Richtlinien regeln die entgeltliche und unentgeltliche Benutzung. Sie orientieren sich am Mandat der Hochschulen zur Wahrung der akademischen Freiheit.

2. Begriffe

Nutzungsberechtigte Hochschulen sind die Universität Regensburg und die Fachhochschule Regensburg. Systembetreiber der zentralen Systeme, CIP-Pools und des Datennetzes ist das Rechenzentrum, für dezentrale Systeme sind es die zuständigen organisatorischen Einheiten wie Fakultäten, Institute, Betriebseinheiten, Lehrstühle und weitere Untereinheiten der Universität Regensburg.

3. Benutzerkreis und Aufgaben

Die genannten IV-Ressourcen stehen den Mitgliedern der nutzungsberechtigten Hochschulen zur Erfüllung ihrer in Artikel 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes beschriebenen Aufgaben zur Verfügung, insbesondere für Forschung, Lehre, Krankenversorgung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Aus- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung. Private Nutzung in geringfügigem Umfang ist zulässig. Anderen Einrichtungen und Personen kann die Nutzung gestattet werden, wenn dies den Aufgaben der Universität dient oder damit in engem Zusammenhang steht.

4. Formale Benutzungsberechtigung

Wer IV-Einrichtungen der Universität Regensburg benutzen will, benötigt eine formale Benutzungsberechtigung des zuständigen Systembetreibers. Dienste mit anonymem Zugang (z.B. kurzfristige Gastkennungen bei Tagungen) werden nur in Ausnahmefällen eingerichtet.

Über die Erteilung der Benutzungsberechtigung entscheidet der zuständige Systembetreiber; er kann diese vom Nachweis bestimmter Kenntnisse über die Benutzung der Anlage abhängig machen. Die Benutzungsberechtigung kann versagt werden, wenn das Vorhaben nicht mit den genannten Aufgaben der Hochschulen vereinbar ist, oder wenn die Anlage für die beabsichtigte Nutzung ungeeignet oder für spezielle Zwecke reserviert ist.

Die Benutzungsberechtigung berechtigt nur zu Arbeiten, die im Zusammenhang mit der beantragten Nutzung stehen.

5. Pflichten des Benutzers

Die IV-Ressourcen der Universität Regensburg dürfen nur zu den in Punkt 3 genannten Aufgaben genutzt werden. Eine Nutzung zu anderen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, kann nur auf Antrag und gegen Entgelt von der EDV-Kommission gestattet werden. Ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen Strafvorschriften zum Schutz der Person, Gesetze zum Schutz des Urheberrechts und gegen Datenschutzgesetze, gilt zugleich als Verstoß gegen diese Benutzungsrichtlinien.

Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für jede Nutzung, die unter seiner Kennung vorgenommen wird, auch für die von Dritten, denen er absichtlich oder fahrlässig den Zugang ermöglicht hat.

Der Benutzer ist verpflichtet,

Dem Benutzer ist es untersagt, Kennungen und Paßwörter weiterzugeben oder Informationen, die für andere Benutzer bestimmt sind, zur Kenntnis zu nehmen oder zu verwerten.

Dem Benutzer ist es ohne Einwilligung des zuständigen Systembetreibers untersagt,

Das Rechenzentrum regelt die Berechtigung zur Installation von Software wird im Einzelfall in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen und systemtechnischen Gegebenheiten..

6. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Systembetreiber

Die Systembetreiber haben eine verantwortungsvolle und wirtschaftliche Nutzung der IV-Infrastruktur, die Aufdeckung von Mißbrauch und die Information der Benutzer zu unterstützen.

Die Systembetreiber sind unter Beachtung der Datenschutzgesetze berechtigt und verpflichtet,

Jeder Systembetreiber, der Benutzungsberechtigungen vergibt, führt eine Dokumentation, die mindestens ein Jahr aufzubewahren ist.

7. Haftung

Der Systembetreiber übernimmt keine Garantie dafür, daß die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder daß das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. Der Systembetreiber garantiert nicht für die Unversehrtheit und Vertraulichkeit der bei ihm gespeicherten Daten. Der Systembetreiber haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dem Benutzer aus der Inanspruchnahme der IV-Ressourcen der Universität Regensburg entstehen. Ausgenommen ist vorsätzliches Verhalten des Systembetreibers.

8. Folgen einer mißbräuchlichen oder gesetzeswidrigen Benutzung

Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Benutzungsrichtlinien kann die Universität Regensburg die Benutzungsberechtigung einschränken oder entziehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Verstoß materiellen Schaden zur Folge hatte. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Benutzer auf Dauer von der Benutzung sämtlicher IV-Ressourcen der Universität ausgeschlossen werden. Der Rektor beauftragt die EDV-Kommission mit den entsprechenden Aufgaben.

Die Systembetreiber sind verpflichtet, Verstöße der EDV-Kommission der Universität Regensburg mitzuteilen, insbesondere wenn sie strafrechtlich oder zivilrechtlich bedeutsam erscheinen.

9. Weitere Regelungen

Für die Nutzung von IV-Ressourcen der Universität Regensburg gelten ferner die

10. Inkrafttreten

Diese Regelung wurde vom Senat in der Sitzung am 31.7.1996 beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


RZ-home


Letzte Änderung: 9. Juni 1998, Michael Middleton (Rz 1.07, Tel.: 943-4890)