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Universität
Regensburg
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Benutznutzungsrichtlinien |
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1. Allgemeines
Die Universität Regensburg und ihre Einrichtungen betreiben eine
Informations-Verarbeitungs-Infrastruktur (IV-Infrastruktur), die aus
Datenverarbeitungsanlagen, Kommunikationssystemen und weiteren Hilfseinrichtungen
der Informationsverarbeitung besteht. Die IV-Infrastruktur ist in das deutsche
Wissenschaftsnetz (WIN) und damit in das weltweite Internet integriert. Die
folgenden Richtlinien regeln die entgeltliche und unentgeltliche Benutzung.
Sie orientieren sich am Mandat der Hochschulen zur Wahrung der akademischen
Freiheit.
2. Begriffe
Nutzungsberechtigte Hochschulen sind die Universität Regensburg
und die Fachhochschule Regensburg. Systembetreiber der zentralen Systeme,
CIP-Pools und des Datennetzes ist das Rechenzentrum, für dezentrale
Systeme sind es die zuständigen organisatorischen Einheiten wie
Fakultäten, Institute, Betriebseinheiten, Lehrstühle und weitere
Untereinheiten der Universität Regensburg.
3. Benutzerkreis und Aufgaben
Die genannten IV-Ressourcen stehen den Mitgliedern der nutzungsberechtigten
Hochschulen zur Erfüllung ihrer in Artikel 2 des Bayerischen
Hochschulgesetzes beschriebenen Aufgaben zur Verfügung, insbesondere
für Forschung, Lehre, Krankenversorgung, Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses, Aus- und Weiterbildung,
Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung. Private Nutzung in geringfügigem
Umfang ist zulässig. Anderen Einrichtungen und Personen kann die Nutzung
gestattet werden, wenn dies den Aufgaben der Universität dient oder
damit in engem Zusammenhang steht.
4. Formale Benutzungsberechtigung
Wer IV-Einrichtungen der Universität Regensburg benutzen will, benötigt eine formale Benutzungsberechtigung des zuständigen Systembetreibers. Dienste mit anonymem Zugang (z.B. kurzfristige Gastkennungen bei Tagungen) werden nur in Ausnahmefällen eingerichtet.
Über die Erteilung der Benutzungsberechtigung entscheidet der zuständige Systembetreiber; er kann diese vom Nachweis bestimmter Kenntnisse über die Benutzung der Anlage abhängig machen. Die Benutzungsberechtigung kann versagt werden, wenn das Vorhaben nicht mit den genannten Aufgaben der Hochschulen vereinbar ist, oder wenn die Anlage für die beabsichtigte Nutzung ungeeignet oder für spezielle Zwecke reserviert ist.
Die Benutzungsberechtigung berechtigt nur zu Arbeiten, die im Zusammenhang
mit der beantragten Nutzung stehen.
5. Pflichten des Benutzers
Die IV-Ressourcen der Universität Regensburg dürfen nur zu den in Punkt 3 genannten Aufgaben genutzt werden. Eine Nutzung zu anderen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, kann nur auf Antrag und gegen Entgelt von der EDV-Kommission gestattet werden. Ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen Strafvorschriften zum Schutz der Person, Gesetze zum Schutz des Urheberrechts und gegen Datenschutzgesetze, gilt zugleich als Verstoß gegen diese Benutzungsrichtlinien.
Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für jede Nutzung, die unter seiner Kennung vorgenommen wird, auch für die von Dritten, denen er absichtlich oder fahrlässig den Zugang ermöglicht hat.
Der Benutzer ist verpflichtet,
Dem Benutzer ist es untersagt, Kennungen und Paßwörter
weiterzugeben oder Informationen, die für andere Benutzer bestimmt sind,
zur Kenntnis zu nehmen oder zu verwerten.
Dem Benutzer ist es ohne Einwilligung des zuständigen Systembetreibers untersagt,
Das Rechenzentrum regelt die Berechtigung zur Installation von Software wird
im Einzelfall in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen und
systemtechnischen Gegebenheiten..
6. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Systembetreiber
Die Systembetreiber haben eine verantwortungsvolle und wirtschaftliche Nutzung der IV-Infrastruktur, die Aufdeckung von Mißbrauch und die Information der Benutzer zu unterstützen.
Die Systembetreiber sind unter Beachtung der Datenschutzgesetze berechtigt und verpflichtet,
Jeder Systembetreiber, der Benutzungsberechtigungen vergibt, führt eine
Dokumentation, die mindestens ein Jahr aufzubewahren ist.
7. Haftung
Der Systembetreiber übernimmt keine Garantie dafür, daß die
Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder
daß das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. Der
Systembetreiber garantiert nicht für die Unversehrtheit und Vertraulichkeit
der bei ihm gespeicherten Daten. Der Systembetreiber haftet nicht für
Schäden gleich welcher Art, die dem Benutzer aus der Inanspruchnahme
der IV-Ressourcen der Universität Regensburg entstehen. Ausgenommen
ist vorsätzliches Verhalten des Systembetreibers.
8. Folgen einer mißbräuchlichen oder gesetzeswidrigen
Benutzung
Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Benutzungsrichtlinien kann die Universität Regensburg die Benutzungsberechtigung einschränken oder entziehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Verstoß materiellen Schaden zur Folge hatte. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Benutzer auf Dauer von der Benutzung sämtlicher IV-Ressourcen der Universität ausgeschlossen werden. Der Rektor beauftragt die EDV-Kommission mit den entsprechenden Aufgaben.
Die Systembetreiber sind verpflichtet, Verstöße der EDV-Kommission
der Universität Regensburg mitzuteilen, insbesondere wenn sie strafrechtlich
oder zivilrechtlich bedeutsam erscheinen.
9. Weitere Regelungen
Für die Nutzung von IV-Ressourcen der Universität Regensburg gelten ferner die
10. Inkrafttreten
Diese Regelung wurde vom Senat in der Sitzung am 31.7.1996 beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.