TECHNISCHE REGELUNG ZUM BETRIEB DES DATENNETZES DER
UNIVERSITÄT REGENSBURG
Betreiber des Datennetzes der Universität Regensburg (DNUR) ist das
Rechenzentrum der Universität Regensburg (RZUR).
1. Verkabelung
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Es dürfen keine eigenmächtigen Änderungen an der
Verkabelung, wie z.B. Verlängerung von Koaxialkabelstrecken oder
Geräte-Anschlußkabeln durch selbstbeschaffte Kabel, Entfernen
von Abschlußwiderständen oder Auftrennen von Steckverbindungen
durchgeführt werden. Speziell im Fall einer busförmigen
Koaxialverkabelung können durch derartige Aktionen ganze Netzsegmente
funktionsuntüchtig werden.
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Es dürfen zum Anschluß der Endgeräte nur die vom Betreiber
zur Verfügung gestellten Anschlußkabel verwendet werden. Die
Anschlußanweisungen sind dabei strikt zu beachten.
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Das Ein- und Ausstecken von Geräteanschlußkabeln an der
Anschlußdose ist jederzeit zulässig, sollte aber so selten wie
möglich vorgenommen werden, damit verschleißbedingte
Netzstörungen vermieden werden. Beim Einstecken von Koaxanschlußkabeln
ist darauf zu achten, daß das Kabel korrekt angeschraubt wird.
2. Netzwerk-Komponenten
Die Installation, Konfiguration und der Betrieb segmentierender
Netzwerk-Komponenten ist Aufgabe des Betreibers; Fehlkonfigurationen
können die Funktionsuntüchtigkeit des gesamten Netzwerks zur Folge
haben.
Die Auswahl, Beschaffung und Installation sämtlicher Netzwerkkomponenten
muß dem Gesamtkonzept des DNUR entsprechen und ist Aufgabe des Betreibers;
Modifikationen durch Netzteilnehmer sind nicht zulässig. Bei Störungen
ist der Betreiber zu informieren.
3. Anschluß von Rechnern
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Der Anschluß von Rechnern und/oder Netzwerkkarten, die nicht
durch das Rechenzentrum beschafft worden sind, ist nur nach
Rücksprache mit dem Rechenzentrum zulässig.
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Die genauen Standorte der Rechner und alle Änderungen derselben
sind dem Rechenzentrum mitzuteilen, damit eine Fehlerlokalisierung bis hin
zum Endgerät über die vorhandenen Managementsysteme möglich
ist.
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Netzwerkadressen und Rechnernamen werden prinzipiell vom Rechenzentrum
vergeben. Die eigenmächtige Vergabe von Adressen und Namen ist
untersagt.
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Netzdienstleistungsserver, zum Beispiel zur Verwaltung von Namen und
Adressen, dürfen nur durch das Rechenzentrum installiert werden.
Bei der Konfiguration eigener Unixworkstations oder anderer Server (NetWare,
Windows NT u.a.) muß darauf geachtet werden, daß keine Dienste
installiert werden, die den Netzbetrieb beeinflussen oder in Widerspruch
zu Diensten des RZUR stehen .
4. Folgen einer fehlerhaften, mißbräuchlichen oder gesetzwidrigen
Benutzung
Werden diese Regeln mißachtet oder wird der Netzbetrieb über einen
Anschlußpunkt oder ein angeschlossenes Endgerät gefährdet,
unzumutbar behindert oder gestört, so ist der Betreiber berechtigt,
im Einvernehmen mit der EDV-Kommission geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
wie etwa
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den Anschluß betroffener Subnetze oder Rechner rückgängig
zu machen,
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einzelne Nutzer von der Nutzung der Netze auszuschließen oder ihnen
die Benutzungsberechtigung nach den 'Benutzungsrichtlinien für
Informations-Verarbeitungs-Systeme der Universität Regensburg' zu entziehen,
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gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Ein Verstoß gegen diese technische Regelung gilt als Mißbrauch
im Sinne der Benutzungsrichtlinien für
Informations-Verarbeitungs-Systeme der Universität
Regensburg.
5. Inkrafttreten
Diese Regelung wurde von der EDV-Kommission in der Sitzung am 15.7.1996
beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Letzte Änderung: 9. Juni 1998,
Michael Middleton
(Rz 1.07, Tel.: 943-4890)