Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für Studenten der Katholischen Theologie an der Universität Regensburg
Vom 8. August 2001
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Diplomprüfungsordnung für Studenten der Katholischen Theologie an der Universität Regensburg vom 25. Mai 1998 (KWMBl II S. 947) wird wie folgt geändert:
§ 15 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: "Die Wiederholungsprüfung muss spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters stattfinden."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studenten, die nach In-Kraft-Treten dieser Satzung das Diplomstudium aufnehmen oder in das Hauptstudium eintreten.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 20. Juni 2001 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 19.7.2001 Nr. X/4-5e65a(R)-10b/31 525.
Regensburg, den 8. August 2001
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 8. August 2001 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 8. August 2001 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 8. August 2001.
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