Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentliche Text.

  

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung

für den Masterstudiengang Ost-West-Studien

an der Universität Regensburg

Vom 12. Mai 2004

 

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1, Art. 86a Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Ost-West-Studien an der Universität Regensburg vom 18. November 2002 (KWMBl II 2003 S. 1173) wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 wird das Wort "wissenschaftlichen" gestrichen.

2. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"Im Studiengang Ost-West-Studien werden Veranstaltungen aus folgenden Fachgebieten angeboten:
*Literaturwissenschaft *Soziologie
*Sprachwissenschaft *Evangelische Theologie
*Kulturwissenschaft Katholische Theologie
*Geschichte Philosophie
*Politikwissenschaft Musikwissenschaft
*Rechtswissenschaft Kunstgeschichte"
*Volkswirtschaftslehre

3. In § 14 wird folgender neuer Satz angefügt:
"Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss in Ausnahmefällen Studienleistungen anerkennen, die vor dem Eintritt in das Masterstudium erworben wurden, sofern diese eindeutig nicht dem vorhergehenden, ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss zuzurechnen sind."

4. In § 25 Abs. 1 Satz 4 werden die Worte "oder aus einem Praktikumsbericht" gestrichen.

5. § 29 wird wie folgt geändert:

a) In Nr. 1 Buchst. b wird vor den Worten "zwei verschiedenen Schwerpunktgebieten" das Wort "mindestens" gestrichen.

b) In Nr. 2 wird folgender neuer Satz angefügt:
"Abweichend hiervon müssen Bewerber, deren Muttersprache der Gruppe 2 der in § 7 Abs. 3 aufgeführten Sprachgruppen zuzuordnen ist, die erfolgreiche Teilnahme an Sprachübungen zweier Fremdsprachen, darunter mindestens eine Sprache aus Gruppe 1, im Umfang von mindestens 10 SWS und 15 LP nachweisen."

6. Es wird folgende Anlage 3 neu angefügt:

 

"A. MUSTER FÜR DAS TITELBLATT EINER MASTERARBEIT

 

 

Titel

_________________________________________________

_________________________________________________

 

Masterarbeit

an der Universität Regensburg

 

vorgelegt von

_____________________________________________________

(Vor- und Zuname)

 

aus

_____________________________________________________

(Geburts-, Heimat- oder Wohnort)

 

B. MUSTER FÜR DIE RÜCKSEITE DES TITELBLATTES

 

Erstgutachter:

 

Zweitgutachter:"

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 5. Mai 2004 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 24.03.2004 Nr. X/5-5e65(R)-10b/8 534.

Regensburg, den 12. Mai 2004
Universität Regensburg
Der Rektor

 

(Prof. Dr. Alf Zimmer)

 

Diese Satzung wurde am 12. Mai 2004 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 12. Mai 2004 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 12. Mai 2004.

 


Webmaster, zuletzt geändert 17.05.2004