Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentliche Text.
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Masterstudiengang Ost-West-Studien
an der Universität Regensburg
Vom 12. Mai 2004
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1, Art. 86a Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Ost-West-Studien an der Universität Regensburg vom 18. November 2002 (KWMBl II 2003 S. 1173) wird wie folgt geändert:
1. In § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 wird das Wort "wissenschaftlichen" gestrichen.
2. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"Im Studiengang Ost-West-Studien werden Veranstaltungen aus folgenden
Fachgebieten angeboten:
| *Literaturwissenschaft | *Soziologie |
| *Sprachwissenschaft | *Evangelische Theologie |
| *Kulturwissenschaft | Katholische Theologie |
| *Geschichte | Philosophie |
| *Politikwissenschaft | Musikwissenschaft |
| *Rechtswissenschaft | Kunstgeschichte" |
| *Volkswirtschaftslehre |
3. In § 14 wird folgender neuer Satz angefügt:
"Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss in Ausnahmefällen
Studienleistungen anerkennen, die vor dem Eintritt in das Masterstudium erworben
wurden, sofern diese eindeutig nicht dem vorhergehenden, ersten
berufsqualifizierenden Studienabschluss zuzurechnen sind."
4. In § 25 Abs. 1 Satz 4 werden die Worte "oder aus einem Praktikumsbericht" gestrichen.
5. § 29 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 1 Buchst. b wird vor den Worten "zwei verschiedenen Schwerpunktgebieten" das Wort "mindestens" gestrichen.
b) In Nr. 2 wird folgender neuer Satz angefügt:
"Abweichend hiervon müssen Bewerber, deren Muttersprache der Gruppe
2 der in § 7 Abs. 3 aufgeführten Sprachgruppen zuzuordnen ist,
die erfolgreiche Teilnahme an Sprachübungen zweier Fremdsprachen, darunter
mindestens eine Sprache aus Gruppe 1, im Umfang von mindestens 10 SWS und
15 LP nachweisen."
6. Es wird folgende Anlage 3 neu angefügt:
"A. MUSTER FÜR DAS TITELBLATT EINER MASTERARBEIT
Titel
_________________________________________________
_________________________________________________
Masterarbeit
an der Universität Regensburg
vorgelegt von
_____________________________________________________
(Vor- und Zuname)
aus
_____________________________________________________
(Geburts-, Heimat- oder Wohnort)
B. MUSTER FÜR DIE RÜCKSEITE DES TITELBLATTES
Erstgutachter:
Zweitgutachter:"
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 5. Mai 2004 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 24.03.2004 Nr. X/5-5e65(R)-10b/8 534.
Regensburg, den 12. Mai 2004
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 12. Mai 2004 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 12. Mai 2004 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 12. Mai 2004.
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zuletzt geändert 17.05.2004