Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentliche Text.

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung

für den Diplomstudiengang Pädagogik an der Universität Regensburg

Vom 20. September 1999

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Pädagogik an der Universität Regensburg vom 18. Dezember 1992 (KWMBl II 1993 S. 318) wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 4 Satz 2 werden nach dem Ausdruck „bei der Diplom-Vorprüfung“ die Worte „um mehr als zwei“ durch die Worte „um mehr als ein“ ersetzt.

2. In § 21 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Worte „innerhalb eines Jahres“ durch die Worte „innerhalb von sechs Monaten“ ersetzt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studenten, die nach Inkrafttreten dieser Satzung das Diplomstudium aufnehmen oder in das Hauptstudium eintreten.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 24. Februar 1999 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 30.08.1999 Nr. X/4-5e66III-5/15 781.

Regensburg, den 20. September 1999
Universität Regensburg
Der Rektor

(Prof. Dr. Helmut Altner)

Diese Satzung wurde am 20. September 1999 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 20. September 1999 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 20. September 1999.


Webmaster, zuletzt geändert 18.10.1999