Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentliche Text.
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Diplomstudiengang Soziologie an der Universität Regensburg
Vom 20. September 1999
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Soziologie an der Universität Regensburg vom 28. Februar 1992 (KWMBl II S. 255) wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 4 Satz 2 werden nach dem Ausdruck bei der Diplom-Vorprüfung die Worte um mehr als zwei durch die Worte um mehr als ein ersetzt.
2. In § 21 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Worte innerhalb eines Jahres durch die Worte innerhalb von sechs Monaten ersetzt.
3. § 27 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung:
§ 21 Abs. 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, daß
die Wiederholungsprüfung spätestens innerhalb eines Jahres
abgeschlossen sein muß.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studenten, die nach Inkrafttreten dieser Satzung das Diplomstudium aufnehmen oder in das Hauptstudium eintreten.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 24. Februar 1999 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 30.08.1999 Nr. X/4-5e68III(5)-6/15 778.
Regensburg, den 20. September 1999
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 20. September 1999 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 20. September 1999 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 20. September 1999.
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zuletzt geändert 18.10.1999