Studien- und Prüfungsordnung

für die "Honors"-Zusatzausbildung

an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

der Universität Regensburg

Vom 18. November 2002

(KWMBl II 2003 S. 1183)

 

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 5 und Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Regensburg folgende Satzung:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise.

 

§ 1

Gegenstand und Zweck der Zusatzausbildung

(1) An der Universität Regensburg wird eine "Honors"-Zusatzausbildung für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik angeboten.

(2) Zweck der "Honors"-Zusatzausbildung ist es, besonders begabten Studenten in bestimmten "Honors"-Kompetenzschwerpunkten (§ 2) einen tieferen, anspruchsvolleren Wissensstand mit Praxisbezug zu vermitteln.

(3) Die "Honors"-Zusatzausbildung ist eine Ergänzung der Studiengänge der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftlehre und Wirtschaftsinformatik. Studien- und Prüfungsleistungen können zwischen den genannten Studiengängen und der Zusatzausbildung nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung gegenseitig anerkannt werden. Der Abschluss der Zusatzausbildung ist nicht Voraussetzung für das Bestehen der Diplomprüfung. Wird die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden, werden erworbene Leistungen der Zusatzausbildung gegenstandslos.

(4) Für die Studien- und Prüfungsleistungen gelten die Bestimmungen der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik an der Universität Regensburg vom 3. August 2000 (KWMBl II S. 1435) in der jeweils geltenden Fassung (DPO) entsprechend, soweit in dieser Satzung nichts Abweichendes bestimmt ist.

 

§ 2

Umfang der Zusatzausbildung

(1) Das Zusatzstudium für "Honors-Studenten" wird, teilweise zusätzlich zum regulären Studium, durch 40 Kreditpunkte aus Veranstaltungen der "Honors"-Zusatzausbildung abgedeckt und soll in vier Semestern an der Universität Regensburg absolviert werden. Es muss bis zum Tag der Ausstellung des Diplomzeugnisses abgeschlossen werden.

(2) Die Veranstaltungen sind:

1. Ein "Honors"-Seminar (8 Kreditpunkte)

2. Ein Kompetenzschwerpunkt (24 Kreditpunkte) (vgl. §§ 28 und 29 DPO)
Die Auswahl des Kompetenzschwerpunktes ist zwischen dem "Honors"-Ausschuss (§ 4) und jedem einzelnen "Honors"-Studenten zu vereinbaren.

a) Für Studenten des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre stehen folgende drei "Honors"-Kompetenzschwerpunkte zur Wahl:

aa) Finanzmanagement (24 Kreditpunkte aus festgelegten Modulen der Studienschwerpunkte Financial Accounting and Auditing, Finanzierung, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre oder Versicherungsbetriebslehre)

bb) Wertschöpfungsmanagement (24 Kreditpunkte aus festgelegten Modulen der Studienschwerpunkte Personalwirtschaft und Organisation, Innovations- und Gründungsmanagement, Marketing, Industrielles Controlling und Logistik)

cc) Wirtschaftsinformatik (24 Kreditpunkte aus festgelegten Modulen der Studienschwerpunkte der Wirtschaftsinformatik.

b) Für Studenten des Studiengangs Volkswirtschaftslehre wird ein "Honors" Kompetenzschwerpunkt Volkswirtschaftslehre angeboten (24 Kreditpunkte aus festgelegten Modulen der volkswirtschaftlichen Studienschwerpunkte, aus festgelegten Modulen der Studienschwerpunkte Ökonometrie und Statistik und aus gesondert für den Kompetenzschwerpunkt angebotenen Veranstaltungen für Honors-Studenten).

c) Für Studenten des Studiengangs Wirtschaftsinformatik wird ein "Honors" Kompetenzschwerpunkt Wirtschaftsinformatik angeboten (24 Kreditpunkte aus festgelegten Modulen der Studienschwerpunkte der Wirtschaftsinformatik).

d) Für Studenten aller drei Studiengänge wird ein "Honors" Kompetenzschwerpunkt Quantitative Methoden der Wirtschaftswissenschaften angeboten (24 Kreditpunkte aus Modulen der Ökonometrie und Statistik).

3. Ein "Honors"-Projekt (8 Kreditpunkte)

In dem gewählten Kompetenzschwerpunkt muss der "Honors"-Student ein zusätz- liches Projekt absolvieren. Der Student kann insbesondere ein Literaturstudium mit anschließender schriftlicher Arbeit und wissenschaftlichem Gespräch durchführen. Alternativ kann der Student insbesondere an einem empirischen Forschungsprojekt auch im Team mitarbeiten. Dieses muss mit einem der für den Kompetenzschwerpunkt zuständigen Professoren abgesprochen und von ihm betreut werden.

4. Ein Praktikum

Dieses Praktikum von mindestens 6 Wochen Dauer muss bei bestimmten von der Fakultät ausgewählten Unternehmungen absolviert werden. Es kann auf zwei vorlesungsfreie Zeiten verteilt werden. Die Inhalte des Praktikums sind zwischen Unternehmung(en), "Honors"-Ausschuss und "Honors"-Student schriftlich zu vereinbaren. Das Praktikum wird von einem Professor der Fakultät betreut.

5. Ein Auslandsaufenthalt

Den Teilnehmern wird empfohlen, mindestens ein Semester an einer nicht deutschsprachigen ausländischen Hochschule zu verbringen. Der Auslandsaufenthalt ist für den Erwerb des Zeugnisses nicht erforderlich und zählt nicht zu der viersemestrigen Studienzeit der Zusatzausbildung.

 

§ 3

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zu der Zusatzausbildung muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Er muss das Grundstudium des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftsinformatik an der Universität Regensburg oder an einer anderen Universität erfolgreich abgeschlossen haben. Die Gesamtnote der Diplomvorprüfung (§ 13 DPO) darf nicht schlechter als gut (1,0 bis 2,5) sein.

2. Er muss eine Bewerbung beim "Honors"-Ausschuss (§ 4) einreichen (Lebenslauf, Abitur- und Vordiplomzeugnis).

3. Er muss an der Universität Regensburg für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftsinformatik eingeschrieben sein.

 

§ 4

Zulassungsverfahren, "Honors"-Ausschuss

(1) Die Teilnehmer der "Honors"-Zusatzausbildung werden von einem "Honors"-Ausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausgewählt, der dafür zu einem Vorstellungsgespräch einladen kann. Kriterien der Auswahl sind Begabung, Leistungsfähigkeit und Sprachkenntnisse, wie sie insbesondere aus dem Lebenslauf und den Leistungen des Grundstudiums hervorgehen.

(2) Dem "Honors"-Ausschuss gehören an: drei Professoren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, und zwar je ein Mitglied von den Instituten für Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik. Die Mitglieder werden vom Fachbereichsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf drei Jahre eingesetzt. Eine Wiederbenennung ist möglich. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

(3) Der Ausschuss beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen, geheime Abstimmungen und Stimmrechtsübertragungen sind unzulässig.

 

§ 5

Leistungsnachweise und Bewertung

(1) Die Module des "Honors"-Kompetenzschwerpunktes (§ 2 Abs. 2 Nr. 2) müssen mit einem Notendurchschnitt von 2,3 oder besser absolviert werden.

(2) Die erfolgreiche Teilnahme an dem "Honors"- Projekt (§ 2 Abs. 2 Nr. 3) und dem Praktikum (§ 2 Abs. 2 Nr. 4) werden durch Berichte der Teilnehmer belegt, die dem "Honors"-Ausschuss vorgelegt werden müssen. Die Bewertung trifft der Ausschuss auf Vorschlag des jeweiligen Betreuers. Für die übrigen Studienleistungen gelten die Bestimmungen der DPO.

(3) Die Leistungsnachweise werden vom Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt gesammelt und verwaltet.

 

§ 6

Zeugnis

(1) Über die erfolgreiche Teilnahme an der Zusatzausbildung wird ein Zeugnis ausgestellt.

(2) Das Zeugnis enthält die Bezeichnung "Honors"-Zusatzausbildung sowie Angaben über die Lehrveranstaltungen, die Kreditpunkte und Noten und die einzelnen Leistungen.

(3) Das Zeugnis ist vom Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem Vorsitzenden des "Honors"-Ausschusses zu unterzeichnen und mit dem Siegel der Universität zu versehen.

(4) Eine Wiederholung der Leistungen der "Honors"-Zusatzausbildung ist unzulässig. Liegen die Leistungen nicht bis zum Termin der Ausstellung des Diplomzeugnisses vollständig vor, so wird kein "Honors"-Zeugnis erteilt. Der "Honors"-Ausschuss kann auf begründeten Antrag die Frist des Satzes 2 verlängern.

 

§ 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Universität Regensburg vom 11. September und vom 13. November 2002 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 07.10.2002 Nr. X/4-5e66a(5)-10b/44 356.

 

Regensburg, den 18. November 2002
Universität Regensburg
Der Rektor

 

(Prof. Dr. Alf Zimmer)

 

Diese Satzung wurde am 18. November 2002 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 18. November 2002 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 18. November 2002.

 


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