Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand
sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen.
Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Amtsblatt veröffentlichte Text.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 des Bayerischen Hochschulgesetzes
erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:
Die Magisterprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten
I - IV der Universität Regensburg vom 7. Juni 1995 (KWMBl II S. 1015)
wird wie folgt geändert:
1. § 38 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und folgender
neuer Satz angefügt:
"In diesem Fall sind die Zulassungsvoraussetzungen für die
Zwischenprüfung im Nebenfachstudium Kunstgeschichte nachzuweisen;"
bb) Nummer 2 erhält folgende Fassung:
"Nachweis über das Latinum, wenn Kunstgeschichte erstes oder zweites
Hauptfach ist, sofern nicht schon durch das Reifezeugnis nachgewiesen. Nachweis
über Kenntnisse der lateinischen Sprache (Lateinkenntnisse), wenn
Kunstgeschichte Nebenfach ist. Kandidaten, denen es aus von ihnen nicht zu
vertretenden Gründen unmöglich war, die notwendigen Kenntnisse
zu erwerben, können auf Antrag von dieser Voraussetzung entbunden
werden."
b) In Absatz 2 Nr. 2 Buchst. a werden die Worte "vertiefte Kenntnisse aus
einem Stoffgebiet im Umfang von sechs Semesterwochenstunden sowie"
gestrichen.
2. In § 50 Abs. 1 Nr. 2 wird die Klammerbemerkung "(durch das Latinum
nachzuweisen)" gestrichen.
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 gilt die Bestimmung des § 1 Nr. 1 Buchst.
a Doppelbuchst. aa nicht für diejenigen Studenten, die bei Inkrafttreten
dieser Satzung bereits in das Hauptstudium des Faches Kunstgeschichte eingetreten
sind.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg
vom 29. Juli 1998 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 19.08.1998
Nr. X/4-5e66M (6)-6/126 047.
Regensburg, den 29. September 1998
Universität Regensburg
Der Rektor
I.V.
(Zorger)
Diese Satzung wurde am 29. September 1998 in der Hochschule niedergelegt;
die Niederlegung wurde am 29. September 1998 durch Aushang in der Hochschule
bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 29. September 1998.
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