Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung

für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg

Vom 29. September 1998

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:

§ 1

Die Magisterprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 7. Juni 1995 (KWMBl II S. 1015) wird wie folgt geändert:

1. § 38 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und folgender neuer Satz angefügt:
"In diesem Fall sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung im Nebenfachstudium Kunstgeschichte nachzuweisen;"

bb) Nummer 2 erhält folgende Fassung:
"Nachweis über das Latinum, wenn Kunstgeschichte erstes oder zweites Hauptfach ist, sofern nicht schon durch das Reifezeugnis nachgewiesen. Nachweis über Kenntnisse der lateinischen Sprache (Lateinkenntnisse), wenn Kunstgeschichte Nebenfach ist. Kandidaten, denen es aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen unmöglich war, die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, können auf Antrag von dieser Voraussetzung entbunden werden."

b) In Absatz 2 Nr. 2 Buchst. a werden die Worte "vertiefte Kenntnisse aus einem Stoffgebiet im Umfang von sechs Semesterwochenstunden sowie" gestrichen.

2. In § 50 Abs. 1 Nr. 2 wird die Klammerbemerkung "(durch das Latinum nachzuweisen)" gestrichen.

§ 2

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt die Bestimmung des § 1 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa nicht für diejenigen Studenten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits in das Hauptstudium des Faches Kunstgeschichte eingetreten sind.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 29. Juli 1998 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 19.08.1998 Nr. X/4-5e66M (6)-6/126 047.

Regensburg, den 29. September 1998

Universität Regensburg

Der Rektor

I.V.


(Zorger)

Diese Satzung wurde am 29. September 1998 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 29. September 1998 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 29. September 1998.



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