Entwurf
§ 19
Deutsch
(§ 47 und § 67 LPO I)
Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und
Verlauf des Studiums des Faches Deutsch für die Studiengänge Lehramt
an Grund-, Haupt- und Realschulen (nicht vertieftes Studium) und den Studiengang
Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an der Universität Regensburg.
Er regelt das Studium des Faches Deutsch als wissenschaftliches Fachstudium
im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayLBG.
Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als weiteres oder
als drittes Unterrichtsfach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise,
die sonst für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich
sind. Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben.
1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen
Die hier behandelten Studiengänge haben inhaltliche Berührungspunkte untereinander und zum Studium der Germanistik mit dem Ziel des Abschlusses als M.A. (Magister Artium). Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl. § 11.
2. Studienbeginn
Das Studium des Faches Deutsch kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden.
3. Studienvoraussetzungen
Das Studium des Faches Deutsch setzt die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie angemessene Kenntnis der deutschen Literatur voraus, außerdem für das vertieft studierte Fach gesicherte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (darunter Latein, nachgewiesen durch das Latinum), für das nicht vertieft studierte Fach die Kenntnis einer Fremdsprache. Es wird empfohlen, die genannten Kenntnisse in Fremdsprachen, soweit sie nicht bei Studienbeginn vorliegen, möglichst früh im Studium zu erwerben.
4. Studienziele
Durch das Studium sollen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben werden, die die Ausübung
eines Lehramtes an öffentlichen Schulen erfordert.
Das fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studium des Faches Deutsch
hat die Befähigung zum Ziel, einen stets an den Erkenntnissen der neueren
Forschung orientierten Sprach- und Literaturunterricht im Schulfach Deutsch
erteilen zu können.
5. Studieninhalte
A. Nicht vertieftes Fachstudium (§ 47 LPO I)
(Die Inhalte beziehen sich auf Grund- und Hauptstudium)
A 1. Deutsche Sprachwissenschaft:
Methoden und Ergebnisse der synchronen und diachronen Sprachforschung,
Grammatik der Gegenwartssprache
Geschichte der deutschen Sprache.
A 2. Neuere deutsche Literaturwissenschaft:
Probleme der Literaturwissenschaft,
Analyse von Texten,
auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart; einen von zwei Schwerpunkten kann der Student in diesem Rahmen auch aus der Literatur vor dem 18. Jahrhundert wählen.
A 3. Fachdidaktische Themenbereiche, insbesondere:
1. Für Studenten der Lehrämter an Grundschulen und an Hauptschulen:
a) Sprachdidaktik:
linguistische, psychologische und soziologische Aspekte des Spracherwerbs und der Sprachentwicklung,
synchrone und diachrone Betrachtung der deutschen Sprache unter didaktischen Aspekten,
Möglichkeiten zur Förderung des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs (unter Einschluß der Rechtschreiberziehung),
besondere Lernschwierigkeiten des Schülers bezüglich des Fachs (z. B. Legasthenie) sowie didaktische und pädagogische Möglichkeiten, Lernschwierigkeiten zu beseitigen oder zu mindern.
b) Literaturdidaktik:
Leselernprozesse und kritische Analyse der Lehrmethoden, Fragen des weiterführenden Lesens,
Überblick über die Kinder- und Jugendliteratur,
Beurteilung und Entwicklung von Modellen zur Behandlung literarischer Werke der älteren und neueren deutschen Literatur,
Literaturtheorie unter didaktischem Aspekt,
sprachliche und didaktische Analyse nichtliterarischer Texte.
2. für Studenten des Lehramts an Realschulen:
Theorieprobleme der Fachwissenschaften, fachwissenschaftliche Methoden und For-schungsergebnisse bezogen auf Lern- und Bildungsvorgänge der Schulart,
Bildungsaufgaben, Lernziele und Lernbedingungen des Unterrichtsfachs,
Kriterien zur Analyse von Unterrichtsbeobachtungen und Unterrichtserfahrungen, z. B. im Hinblick auf Lernziele, Medieneinsatz und Kontrollverfahren,
Unterrichtsmodelle und -verfahren im Hinblick auf bestimmte Lernziele,
Erziehungsziele des Unterrichtsfachs,
Möglichkeiten des Unterrichtsfachs, zum Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt beizutragen,
Geschichte und Stellung des Unterrichtsfachs im Fächerkanon der Schulart.
B. Vertieftes Fachstudium (§ 67 LPO I)
(Die Inhalte beziehen sich auf Grund- und Hauptstudium)
B 1. Deutsche Sprachwissenschaft:
(1) als Hauptgebiet
Methoden und Ergebnisse der synchronen und diachronen Sprachforschung,
Struktur der Gegenwartssprache,
ältere Sprachstufen und Geschichte der deutschen Sprache.
(2) als erstes Nebengebiet
Methoden und Ergebnisse der synchronen und diachronen Sprachforschung,
Struktur der Gegenwartssprache,
Mittelhochdeutsch (vertiefte Kenntnisse).
(3) als zweites Nebengebiet
sprachwissenschaftliche Methoden,
Geschichte der deutschen Sprache im Überblick,
Struktur der Gegenwartssprache.
B 2. Ältere deutsche Literaturwissenschaft:
(1) als Hauptgebiet
Probleme der Literaturtheorie und Literaturwissenschaft,
Analyse von althochdeutschen und mittelhochdeutschen Texten,
Lektüre althochdeutscher und mittelhochdeutscher Texte und Überblick über die geschichtlichen Zusammenhänge der älteren deutschen Literatur,
Beziehungen zwischen der deutschsprachigen und der nicht-deutschsprachigen mittelalterlichen Literatur.
(2) als erstes Nebengebiet
Probleme der Literaturtheorie und Literaturwissenschaft,
Analyse von mittelhochdeutschen Texten,
auf Lektüre von mittelhochdeutschen Texten gegründeter Überblick über eine literarische Epoche oder Gattung.
(3) als zweites Nebengebiet
Mittelhochdeutsch (Grundkenntnisse),
Lektüre mittelhochdeutscher Texte,
Probleme der Literaturwissenschaft.
B 3. Neuere deutsche Literaturwissenschaft:
(1) als Hauptgebiet
Probleme der Literaturtheorie und Literaturwissenschaft,
Analyse von Texten,
auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Geschichte der neueren deutschsprachigen Literatur vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart,
Beziehungen zwischen der deutschsprachigen Literatur und anderen Literaturen.
(2) als erstes Nebengebiet
Probleme der Literaturtheorie und Literaturwissenschaft,
Analyse von Texten,
auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Literatur vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart.
B 4. Fachdidaktische Themenbereiche (gemäß § 37 LPO I)
Theorieprobleme der Fachwissenschaften, fachwissenschaftliche Methoden und Forschungsergebnisse bezogen auf Lern- und Bildungsvorgänge der Schulart,
Bildungsaufgaben, Lernziele und Lernbedingungen des Unterrichtsfachs,
Kriterien zur Analyse von Unterrichtsbeobachtungen und Unterrichtserfahrungen, z. B. im Hinblick auf Lernziele, Medieneinsatz und Kontrollverfahren,
Unterrichtsmodelle und -verfahren im Hinblick auf bestimmte Lernziele,
Erziehungsziele des Unterrichtsfachs,
Möglichkeiten des Unterrichtsfachs, zum Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt beizutragen,
Geschichte und Stellung des Unterrichtsfachs im Fächerkanon der Schulart.
6. Studienplan
6.1 Studienaufbau
a) Veranstaltungsarten
Vorlesung
Übung
Proseminar
Hauptseminar
Oberseminar
Theorie-Praxis-Seminar
Die Veranstaltungen können innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
b) Fachwissenschaftliches Studium
(1) Das fachwissenschaftliche Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein zwei- bzw. viersemestriges Hauptstudium. Nach dem Grundstudium wird im vertieft studierten Fach die Zwischenprüfung, nach dem Hauptstudium die Erste Staatsprüfung abgelegt. Voraussetzung für den Besuch eines Haupt- oder Oberseminars ist im vertieften Studium das Bestehen der Zwischenprüfung, im nicht vertieften Studium der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem entsprechenden Proseminar II und noch mindestens einem weiteren fachwissenschaftlichen Proseminar II.
(2) Beim Studium des Faches als Erweiterungsfach braucht keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden. In diesem Falle ist Voraussetzung für den Besuch eines Haupt- oder Oberseminars ebenfalls der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Proseminar II des entsprechenden Teilfachs sowie an einem weiteren fachwissenschaftlichen Proseminar II eines anderen Teilfachs.
(3) Zahl der Semesterwochenstunden (SWS):
Der Erwerb der in der Prüfungsordnung beschriebenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfordert den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfange von mindestens
nicht vertieftes Studium: 33 SWS
vertieftes Studium: 60 SWS.
Wenn die für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderliche Hausarbeit (vgl. § 8 Nr. 2 Abs. 4) im Fach Deutsch geschrieben werden soll, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand vorzusehen.
c) Fachdidaktisches Studium:
Das fachdidaktische Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Der Erwerb der in der Prüfungsordnung beschriebenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfordert in der Regel den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfange von
nicht vertieftes Studium: 9 - 11 SWS;
vertieftes Studium: 7 - 9 SWS.
d) Verteilung im Studienverlauf:
Die Studieninhalte sind Gegenstand des gesamten Studiums.
6.2 Tabellarische Übersicht
Das Fach Deutsch wird in vier Teilgebieten studiert:
Deutsche Sprachwissenschaft
Ältere deutsche Literaturwissenschaft
Neuere deutsche Literaturwissenschaft
Fachdidaktik Deutsch.
A. Deutsch als nicht vertieft studiertes Fach
A 1. Grundstudium
| Fachsem. | Fachgebiet | Zahl der SWS |
|
1.
bis
4.
|
Grundstudium 1)
Teilfach A. Deutsche Sprachwissenschaft 1 Proseminar I: Deutsche Sprachwissenschaft I: Gegenwartssprache 1 Proseminar II: Deutsche Sprachwissenschaft II: Sprachgeschichte 2) Teilfach B. Ältere deutsche Literaturwissenschaft 1 Proseminar I: Einführung in die mittelhochdeutsche Sprache und Literatur 1 Proseminar II aus dem Teilgebiet Ältere deutsche Literaturwissenschaft 2) Teilfach C. Neuere deutsche Literaturwissenschaft 1 Proseminar I: Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft 1 Proseminar II aus dem Teilgebiet Neuere deutsche Literaturwissenschaft 2)
zusätzlich Vorlesungen, Übungen und Proseminare nach eigener Wahl
im
Fachdidaktik |
2 2
2 2
2 2
12
|
Anmerkungen:
1) Der erfolgreiche Besuch des Proseminars I ist Voraussetzung für den
Besuch des Proseminars II.
2) Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an den so bezeichneten
Lehrveranstaltungen sind Zulassungsvoraussetzung für die Erste
Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 7.1.
A 2. Hauptstudium
| Fachsem. | Fachgebiet | Zahl der SWS |
|
4.-6.
5.-6. |
Hauptstudium
2 Proseminare II 1) 2) oder ein Proseminar II und ein Hauptseminar aus zwei
1 Theorie-Praxis-Seminar 3) parallel zum semesterbegleitenden Praktikum 1 Hauptseminar 4)
zusätzlich Vorlesungen, Hauptseminare, Proseminare, Übungen nach
|
4 2 2 6 |
Anmerkungen:
1) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar II aus einem der genannten
Gebiete ist Voraussetzung für den Besuch eines Hauptseminars.
2) Die als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung erforderlichen
mindestens zwei Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an fachdidaktischen
Lehrveranstaltungen können in zwei Proseminaren II oder in einem Prose-minar
II und einem Hauptseminar erworben werden.
3) Soweit nicht im 2. Studienfach eine solche Lehrveranstaltung besucht wird
(gilt nur für Studenten des Lehramts an Realschulen).
4) In dieser Lehrveranstaltung kann der als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten
Staatsprüfung erforderliche Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
einem Haupt- oder Oberseminar erworben werden. Zulassungsvoraussetzungen
siehe Ziffer 6.1 Buchst. b.
B. Deutsch als vertieft studiertes Fach
Jeder Student wählt aus den drei Teilgebieten Deutsche Sprachwissenschaft, Ältere deutsche Literaturwissenschaft und Neuere deutsche Literaturwissenschaft ein Hauptgebiet, ein erstes Nebengebiet und ein zweites Nebengebiet, wobei das Teilgebiet Neuere deutsche Literaturwissenschaft nur Hauptgebiet oder erstes Nebengebiet sein kann.
B 1. Grundstudium
| Fachsem. | Fachgebiet | Zahl der SWS |
|
1.
bis
4.
|
Grundstudium 1) 2)
Teilfach A. Deutsche Sprachwissenschaft 1 Proseminar I: Deutsche Sprachwissenschaft I: Gegenwartssprache 1 Proseminar II: Deutsche Sprachwissenschaft II: Sprachgeschichte Teilfach B. Ältere deutsche Literaturwissenschaft 1 Proseminar I: Einführung in die mittelhochdeutsche Sprache und Literatur 1 Proseminar II aus dem Teilgebiet Ältere deutsche Literaturwissenschaft Teilfach C. Neuere deutsche Literaturwissenschaft 1 Proseminar I: Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft 1 Proseminar II aus dem Teilgebiet Neuere deutsche Literaturwissenschaft
zusätzlich Vorlesungen, Übungen und Proseminare nach eigener Wahl
im
Fachdidaktik |
2 2
2 2
2 2
20
|
Anmerkungen:
1) Der erfolgreiche Besuch des Proseminars I ist Voraussetzung für den
Besuch des Proseminars II.
2) Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung im Fach Deutsche
Philologie/Deutsch ist die erfolgreiche Teilnahme an den Proseminaren I und
II in den drei Teilfächern A bis C, s. unten bei Ziffer
7.2.
Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung ist der Nachweis
der erfolgreichen Teilnahme an je einem Haupt- oder Oberseminar im Hauptgebiet
und im ersten Nebengebiet (wofür die entsprechenden Proseminare II
Voraussetzung sind) und an einem Proseminar II im zweiten Nebengebiet.
B 2. Hauptstudium
| Fachsem. | Fachgebiet | Zahl der SWS |
|
5.
8. 5.-6. |
Hauptstudium
1 Hauptseminar 1) im Hauptgebiet 1 Hauptseminar 1) im 1. Nebengebiet
bis Vorlesungen, Hauptseminare, Oberseminare und andere für
fortgeschrittene
1 Proseminar II 2) 3) aus den Bereichen: weitere Veranstaltungen aus den genannten Bereichen der Didaktik nach eigener Wahl Theorie-Praxis-Seminar 4) parallel zum semesterbegleitenden Praktikum |
2 2
24
2 2 2 |
Anmerkungen:
1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den beiden Hauptseminaren
ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung, siehe
unten Ziffer 7.3
2) In dieser Lehrveranstaltung kann der als Zulassungsvoraussetzung für
die Erste Staatsprüfung erforderliche Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
an einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung erworben werden.
3) Bei bestimmten Voraussetzungen kann das Proseminar II auch durch ein
Hauptseminar in Didaktik der deutschen Sprache und Literatur ersetzt
werden.
4) Diese Lehrveranstaltung ist zu besuchen, wenn das semesterbegleitende
Praktikum im Fach Deutsch abgeleistet wird.
7. Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen
Folgende Zulassungsvoraussetzungen sind für die jeweiligen Prüfungen festgelegt:
7.1 Erste Staatsprüfung für Deutsch als nicht vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (vgl. § 47 LPO I):
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen sind:
1. Kenntnisse in einer Fremdsprache
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) einem Proseminar * in Deutscher Sprachwissenschaft
b) einem Proseminar * in Älterer deutscher Literaturwissenschaft
c) einem Proseminar * in Neuerer deutscher Literaturwissenschaft
d) einem Haupt- oder Oberseminar in Deutscher Sprachwissenschaft oder Neuerer
deutscher Literaturwissenschaft
e) zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen.
Bei einer Erweiterung mit Deutsch entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nr. 2.
7.2 Zwischenprüfung für Deutsch als vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien (vgl. § 27 Zwischenprüfungsordnung):
(1) Die Zwischenprüfung wird nach Wahl in einem der folgenden Teilfächer abgelegt:
Deutsche Sprachwissenschaft
Ältere deutsche Literaturwissenschaft
Neuere deutsche Literaturwissenschaft
(2) Bei der Meldung zur Prüfung ist die Erfüllung der in Absatz 3 genannten Zulassungsvor-aussetzungen für die drei Teilfächer nachzuweisen.
(3) Zulassungsvoraussetzungen für die Teilfächer sind:
A. Teilfach Deutsche Sprachwissenschaft:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Deutsche Sprachwissenschaft I:
Gegenwartssprache;
2. einem zweistündigen Proseminar II: Deutsche Sprachwissenschaft II:
Sprachgeschichte.
B. Teilfach Ältere deutsche Literaturwissenschaft:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die
mittelhochdeutsche Sprache und Literatur;
2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet Ältere
deutsche Literaturwissenschaft.
C. Teilfach Neuere deutsche Literaturwissenschaft:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die Neuere deutsche
Literaturwissenschaft;
2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet Neuere deutsche
Literaturwissenschaft.
Im Falle des Erweiterungsstudiums braucht die Zwischenprüfung im dritten Fach nicht abgelegt zu werden.
7.3 Erste Staatsprüfung für Deutsch als vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien (vgl. § 67 LPO I):
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt aus den drei Teilgebieten Deutsche Sprachwissenschaft, Ältere deutsche Literaturwissenschaft und Neuere deutsche Literaturwissenschaft ein Hauptgebiet, ein erstes Nebengebiet und ein zweites Nebengebiet, wobei das Teilgebiet Neuere deutsche Literaturwissenschaft nur Hauptgebiet oder erstes Nebengebiet sein kann; in dem Zulassungsgesuch ist anzugeben, für welche Kombination der Teilgebiete der Prüfungsteilnehmer sich entschieden hat.
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen sind:
1. gesicherte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein (Nachweis
durch das Latinum).
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) einem Haupt- oder Oberseminar im Hauptgebiet
b) einem Haupt- oder Oberseminar im ersten Nebengebiet
c) einem Proseminar * im zweiten Nebengebiet
d) einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
Bei einer Erweiterung mit Deutsch entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nr. 2.
_________________________
* "Proseminar" im Sinne der prüfungsrechtlichen Anforderungen ist ein "Proseminar II" im Sinne der Studienordnung.