Entwurf
§ 23
Geschichte
(§ 51 und § 71 LPO I)
Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und
Verlauf des Studiums des Faches Geschichte für die Studiengänge
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (nicht vertieftes Studium) und
den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an der
Universität Regensburg. Er regelt das Studium der Geschichte als
wissenschaftliches Fach-studium im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 1
BayLBG.
Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als weiteres oder
als drittes Unterrichtsfach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise,
die sonst für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich
sind. Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben.
1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen
Die hier behandelten Studiengänge haben inhaltliche Berührungspunkte untereinander und zum Studium der Geschichte mit dem Ziel des Abschlusses als M.A. (Magister Artium). Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl. § 11.
2. Studienbeginn
Das Studium des Faches Geschichte kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden.
3. Studienvoraussetzungen
(1) Im nicht vertieften Studium sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen erfor-derlich. Diese Kenntnisse sind bereits bei dem Besuch von Proseminaren zur Erarbeitung von Texten und zur Benützung von wissenschaftlicher Literatur notwendig.
(2) Im vertieften Studium sind gesicherte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein (Nachweis durch das Latinum), gefordert, die bereits beim Besuch von Proseminaren zur Er-arbeitung von Texten und zur Benützung wissenschaftlicher Fachliteratur befähigen.
(3) Wer zu Beginn des regulären Fachstudiums noch nicht über die geforderten Kenntnisse verfügt, hat Gelegenheit, sie in sprachpraktischen Kursen der Universität zu erwerben.
4. Studienziele
Die Studenten der Geschichte sollen sich im Verlauf des Studiums grundlegende Kenntnisse von Fakten, Problemen und Entwicklungslinien in Alter, Mittelalterlicher, Neuerer, Neuester und Bayerischer Geschichte sowie der Vermittlung von Geschichte in Didaktik der Geschichte aneignen. Aufgrund dieser Beschäftigung sollen sie am Ende ihres Studiums fähig sein,
sich anhand der Literatur mit dem neuesten Wissensstand über historische Probleme vertraut zu machen,
sich gegenüber Quellen und Literatur kritisch zu verhalten, die Quellengrundlage von Darstellungen zu überprüfen und sich ein eigenes Urteil zu bilden,
sich mit grundlegenden geschichtlichen Vorgängen und Problemen sowohl wissenschaftlichmethodisch als auch in bezug auf deren Vermittlung in der Öffentlichkeit und in der Schulpraxis auseinanderzusetzen,
im Rahmen der Geschichtsdidaktik Bedingungen, Ziele und Wirkungen geschichtlicher Bildung zu erörtern und Verfahren der Planung, Gestaltung und Analyse von Unterricht zu entwickeln,
über ein begrenztes historisches Problem eine kritische, auf der Anwendung der historischen Methode beruhende flüssige Darstellung zu schreiben.
5. Studienaufbau
(1) Das Studium gliedert sich in einen Ersten Studienabschnitt (Grundstudium) von vier Semestern und einen Zweiten Studienabschnitt (Hauptstudium) von im vertieften Studium vier, im nicht vertieften Studium zwei Semestern. Das Hauptstudium wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen.
(2) Im vertieften Studium ist nach dem Grundstudium eine akademische
Zwischenprüfung abzulegen, deren Bestehen Voraussetzung für den
Eintritt in das Hauptstudium ist.
Im nicht vertieften Studium findet keine Zwischenprüfung statt.
Voraussetzung für den Besuch des Hauptseminars ist aber der Nachweis
der erfolgreichen Teilnahme an je einem Proseminar zur Alten, Mittleren und
Neueren/Neuesten Geschichte und einer Übung zur Technik des fachbezogenen
wissenschaftlichen Arbeitens anhand von Quellen zur Geschichte des Altertums,
des Mittelalters oder der Neuzeit.
(3) Beim Studium des Faches als Erweiterungsfach braucht die Zwischenprüfung nicht abgelegt zu werden; in diesem Fall ist die Voraussetzung des Zugangs zu den Veranstaltungen des Hauptstudiums der Nachweis derjenigen Studienleistungen, die für die Zulassung zur Zwischenprüfung erforderlich wären.
(4) Für die Erreichung der Studienziele werden Lehrveranstaltungen angeboten in der Form von Vorlesungen, Hauptseminaren, Kolloquien, Oberseminaren, Proseminaren, Übungen, Grundkursen und Ex-kursionen. Die Veranstaltungen können innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
(5) Das Grundstudium soll vor allem vertraut machen mit fachwissenschaftlichen
Arbeitsweisen und Fragestellungen, dem Umgang mit der Fachliteratur und den
Quellen; ferner soll es die Kenntnis der zentralen Vorgänge und Probleme
der deutschen und europäischen Geschichte vermitteln. Darüber hinaus
sollen fachdidaktische Kenntnisse und Methoden zur Vermittlung von Geschichte
in Öffentlichkeit und Schule erworben werden.
Im Hauptstudium liegt der Akzent auf einer Vertiefung der Kenntnisse und
Fertigkeiten im Bereich von selbstgewählten zeitlichen und thematischen
Schwerpunkten.
6. Verteilung der Studieninhalte
Lehrveranstaltungen in Landesgeschichte, Wirtschaftsgeschichte, Bevölkerungs- und Sozialgeschichte, Osteuropäischer und Außereuropäischer Geschichte gelten je nach Thematik als Lehrveranstaltung der Alten, Mittelalterlichen, Neueren oder Neuesten Geschichte.
A. Geschichte als nicht vertieft studiertes Fach
Für ein ordnungsgemäßes Studium werden in der Regel 36 SWS
fachwissenschaftliche und 8 SWS fachdidaktische Lehrveranstaltungen veranschlagt.
Sie erstrecken sich über sechs Semester.
Wenn die für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderliche
Hausarbeit (vgl. § 8 Abs. 4 dieser Studienordnung) im Fach Geschichte
geschrieben werden soll, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand
vorzu-sehen.
a) Grundstudium (nicht vertieft)
| Fachsem. | Fachgebiet | SWS |
|
1.
bis
4. |
Proseminar in Alter Geschichte 1)
Proseminar in Mittelalterlicher Geschichte 1) Proseminar in Neuerer/Neuester Geschichte 1) Proseminar in Didaktik der Geschichte 2)
Übung zur Technik des fachbezogenen wissenschaftlichen Arbeitens
einführende Lehrveranstaltungen, wahlweise aus der Alten,
Mittelalterlichen,
Vorlesungen über zentrale Probleme und Vorgänge, wahlweise aus
der Geschichte Vorlesung: Einführung in die Didaktik der Geschichte |
2 2 2 2
2
4
6 2 |
Anmerkungen:
1) Erst nach erfolgreichem Besuch der so bezeichneten Lehrveranstaltungen ist eine Auf-nahme in ein Hauptseminar möglich.
2) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung.
b) Hauptstudium (nicht vertieft)
| Fachsem. | Fachgebiet | SWS |
| 5.
bis
6. |
Hauptseminar aus der Mittelalterlichen oder Neueren/Neuesten Geschichte oder der Bayerischen Geschichte 1) Seminar aus der Didaktik der Geschichte 1)
bis Lehrveranstaltungen, in welchen Grundkenntnisse vertieft und wiederholt
Vorlesungen aus den Teilbereichen der Geschichte, vor allem zur Vertiefung
von eine weitere Lehrveranstaltung in Didaktik der Geschichte |
2 2
6
9 2 |
Anmerkung:
1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung.
B. Geschichte als vertieft studiertes Fach
Das Studium gliedert sich in einen viersemestrigen Ersten Studienabschnitt
(Grundstudium) und einen viersemestrigen Zweiten Studienabschnitt (Hauptstudium).
Das Grundstudium wird mit der akademischen Zwischenprüfung abgeschlossen,
das Hauptstudium mit der Ersten Staatsprüfung. Für ein
ordnungsgemäßes Studium werden in der Regel ca. 70 SWS
fachwissenschaftliche und 4 SWS fachdidaktische Lehrveranstaltungen veranschlagt.
Sie erstrecken sich über 8 Semester.
Wenn die für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderliche
Hausarbeit (vgl. § 8 Abs. 4 dieser Studienordnung) im Fach Geschichte
geschrieben werden soll, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand
vorzusehen.
a) Grundstudium (vertieft)
Hierfür werden in der Regel ca. 33 SWS an fachwissenschaftlichen und
2 SWS an fachdidakti-schen Lehrveranstaltungen veranschlagt.
| Fachsem. | Fachgebiet | SWS |
|
1.
|
Proseminar in Alter Geschichte 1)
Proseminar in Mittelalterlicher Geschichte 1) Proseminar in Neuerer/Neuester Geschichte 1)
Übung zur Technik des fachbezogenen wissenschaftlichen Arbeitens
bis einführende Lehrveranstaltungen aus der Alten, Mittelalterlichen,
Neueren/Neuesten
Vorlesungen über zentrale Vorgänge und Probleme der Geschichte
des Altertums, des Vorlesung: Einführung in die Didaktik der Geschichte |
2 2 2
2
8
17 2 |
Anmerkungen:
1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist Zulassungs-voraussetzung für die akademi-sche Zwischenprüfung.
2) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer dieser Vorlesungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung.
b) Hauptstudium (vertieft)
Hierfür werden in der Regel 38 SWS fachwissenschaftliche und 2 SWS
fachdidaktische Lehr-veranstaltungen veranschlagt.
| Fachsem. | Fachgebiet | SWS |
| 5.
8. |
Hauptseminar aus der Alten oder Mittelalterlichen Geschichte 1)
Hauptseminar aus der Neueren/Neuesten Geschichte 1) Seminar aus der Didaktik der Geschichte 1)
bis Lehrveranstaltung aus den Historischen Hilfswissenschaften (z.B.
Quellenkunde, Lehrveranstaltung zu Theorie- und Methodenfragen der Geschichtswissenschaft
Lehrveranstaltungen zur Wiederholung und Vertiefung der erworbenen
Fertigkeiten,
Vorlesungen aus den verschiedenen Teilbereichen der Geschichte, vor allem
zur |
2
2 2
2 2
8 21 |
Anmerkungen:
1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung.
Der Besuch von weiteren Veranstaltungen, vor allem eines dritten Hauptseminars und von Vorlesungen aus anderen Fachbereichen (z.B. Staatsrecht, Rechtsgeschichte, Kirchengeschichte, Wirtschaftsgeschichte, Volkskunde), wird dringend empfohlen. Auf die Notwendigkeit eines die Lehrveranstaltungen begleitenden weiterführenden Selbststudiums wird mit Nachdruck hingewiesen. Insbesondere sollen die letzten Semester dem vertieften Studium von Spezialgebieten gelten, die bei der mündlichen Prüfung in der Ersten Staatsprüfung angemessen berücksichtigt werden.
7. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die akademische Zwischen- und Erste Staatsprüfung bestimmt:
7.1 Erste Staatsprüfung (nicht vertieftes Studium, § 51 LPO I)
1. Kenntnisse in zwei Fremdsprachen.
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) einem Hauptseminar, wahlweise aus der Mittelalterlichen oder der
Neueren/Neuesten Geschichte (Lehrveranstaltungen in Bayerischer Geschichte,
Wirtschaftsgeschichte und osteuropäischer Geschichte gelten je nach
ihrer Thematik als Lehrveranstaltungen der Alten, Mittelalterlichen oder
der Neueren/Neuesten Geschichte),
b) zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen.
Bei einer Erweiterung mit Geschichte entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nr. 2.
7.2 Zwischenprüfung (vertieftes Studium, § 32 Zwischenprüfungsordnung)
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar zur Alten Geschichte;
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar zur Mittleren Geschichte;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar zur Neueren/Neuesten
Geschichte.
In diesen Proseminaren werden auch die Sprachkenntnisse in Latein und in
einer modernen Fremdsprache überprüft, welche zum Verständnis
von Texten und zur Benutzung wissenschaftlicher Fachliteratur notwendig sind.
4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung zum fachbezogenen wissenschaftlichen Arbeiten an Hand von Quellen zur Geschichte des Altertums, des Mittelalters oder der Neuzeit oder der Neuesten Zeit, wenn Geschichte Hauptfach ist.
5. Besuch von vier zweistündigen Vorlesungen, wenn Geschichte Hauptfach ist, aus den Teilfächern Alte, Mittelalterliche, Neuere/Neueste und Bayerische Geschichte bzw. von drei zweistündigen Vorlesungen aus dreien der genannten Teilfächer, wenn Geschichte Nebenfach ist.
6. Ist Geschichte Hauptfach, so ist bei einer der unter Nr. 5 genannten Vorlesungen die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen (mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten Dauer).
7. Besuch einer zweistündigen Vorlesung in Didaktik der Geschichte, wenn Didaktik der Geschichte als Teilfach in der Magisterprüfung gewählt wird.
Im Falle des Erweiterungsstudiums braucht die Zwischenprüfung im dritten Fach nicht abgelegt zu werden.
7.3 Erste Staatsprüfung (vertieftes Studium, § 71 LPO I)
1. Gesicherte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein (Nachweis durch das Latinum).
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) einem Hauptseminar aus der Alten oder Mittelalterlichen Geschichte,
b) einem Hauptseminar aus der Neueren/Neuesten Geschichte;
(Lehrveranstaltungen in Bayerischer Geschichte, Wirtschaftsgeschichte und osteuropäischer Geschichte gelten je nach ihrer Thematik als Lehrveranstaltungen der Alten, Mittelalterlichen oder der Neueren/Neuesten Geschichte)
c) einer Lehrveranstaltung zu Theorie und Methode der Geschichtswissenschaft,
d) einer Lehrveranstaltung aus den Historischen Hilfswissenschaften (z.B. Epigraphik, Paläographie, Diplomatik, Historische Statistik),
e) einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
Bei einer Erweiterung mit Geschichte entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nr. 2.