Entwurf
§ 27
Latein
(§ 75 LPO I)
Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und
Verlauf des Studiums des Faches Latein für den Studiengang Lehramt an
Gymnasien (vertieftes Studium) an der Universität Regensburg. Er regelt
das Studium des Lateinischen als wissenschaftliches Fachstudium im Sinne
des Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayLBG.
Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als drittes
Unterrichtsfach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise, die
sonst für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich sind.
Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben.
1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen
Das hier geordnete Studium berührt sich inhaltlich mit dem Studium des Faches Lateinische Philologie mit dem Ziel des Abschlusses als M.A. (Magister Artium). Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt (vgl. § 11).
2. Studienbeginn
Das Lehramtsstudium im Fach Latein kann im Winter- oder im Sommersemester begonnen werden. Bestimmte Anfängerübungen und -kurse werden jedoch nur zum Wintersemester angeboten.
3. Studienvoraussetzungen
(1) Zu Zwischenprüfung und Erster Staatsprüfung wird nur zugelassen, wer das Graecum abgelegt hat. Wenn nicht durch Schulzeugnis nachgewiesen, muß es im Verlauf des Grundstudiums nachgeholt werden. Das Institut bietet hierzu - außerhalb der Fachstudienordnung - Kurse an.
(2) Für ein reguläres Fachstudium sind angemessene lateinische Sprachkenntnisse Voraussetzung, nachzuweisen in den Abschlußklausuren des (obligatorischen) Grammatik- und Über-setzungskurses.
4. Fachstudienberatung
Der Besuch der Studienberatung zu Beginn des Studiums ist für jeden Studenten obligato-risch.
5. Studienziele und Studieninhalte
(1)
1. Vertrautheit mit den Methoden und Arbeitsmitteln der Lateinischen
Philologie.
2. Beherrschung der Schulgrammatik; Kenntnisse aus dem Gebiet der
Sprachgeschichte und der historischen Grammatik.
3. Auf eigener Lektüre bedeutender Werke beruhender Überblick
über die lateinische Literatur in ihren Gattungen; unter den gelesenen
Werken soll ein altlateinisches und ein spät- oder mittellateinisches
Werk sein.
4. Auf eigener Lektüre beruhende vertiefte Kenntnis eines Prosaikers
und eines Dichters (im Zulassungsgesuch anzugeben). Im Zusammenhang damit
a) Kenntnis des geschichtlichen, kulturellen und gesellschaftlichen
Hintergrundes,
b) Einblick in die Überlieferungs- und Wirkungsgeschichte,
c) literaturwissenschaftliche und literarhistorische Einordnung der
gewählten Autoren.
5. Sicherheit in Bestimmung und Vortrag der häufigsten metrischen
Formen.
6. Vertiefte Kenntnis der Geschichte des griechisch-römischen Altertums,
antiker Philosophie und antiker Kunst sowie griechisch-römischer Mythologie
und Religion.
7. Vertrautheit mit einem besonderen Gebiet der Archäologie (Angabe
im Zulassungsgesuch).
8. Fachdidaktische Kenntnisse.
(2) Die Kenntnisse und Fähigkeiten werden während des Studiums
in folgenden Unterrichtsformen und Lehrveranstaltungen
vermittelt:
Einführungsveranstaltung
Sprach- und Übersetzungsübungen
- Deutsch/Latein -
- Latein/Deutsch
-
Vorlesungen
Proseminare
Hauptseminare
Kolloquien
Exkursionen.
Die Veranstaltungen können im Rahmen der für die Meldung zu den
Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
(3) Exkursionen finden als Studienveranstaltung unter Leitung eines Hochschullehrers statt. Ziele sind Orte und Länder der klassischen Antike oder Orte mit bedeutenden Antikensammlungen. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Exkursion werden rechtzeitig durch Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Als wissenschaftliche Exkursion kann u.U. ein Auslandssemester in Ländern angerechnet werden, die in der Antike zum Imperium Ro-manum gehörten.
6. Gliederung des Studiums
(1) Die Studenten sollen wissen: Diese Studienordnung ist gemäß der Eigenart des klassisch-philologischen Studiums nur ein Rahmen; Reihenfolge und Auswahl der Lehrveranstaltungen bleiben in gewissen Grenzen dem Studenten überlassen. Die im folgenden genannten Seme-sterwochenstunden sind Richtzahlen für eine normale Gliederung des Grund- und Hauptstudiums.
(2) Im Zentrum des Studiums steht die regelmäßige Lektüre lateinischer Autoren. Die Studenten sollen sich unbedingt im Laufe des Studiums planmäßig eine Bibliothek lateinischer Autoren aufbauen.
(3) Das Studium ist in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Zugangsvoraussetzung der Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung. Beim Studium des Faches als Erweiterungsfach braucht keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden. In diesem Fall ist Voraussetzung des Zugangs zum Hauptstudium, daß die Zulassungsvoraussetzungen der Zwischenprüfung erfüllt sind (s. unten bei Ziffer 8).
(4) Als Zulassungsvoraussetzung der Zwischenprüfung ist der Erwerb des "Übersetzungsscheins" vorgeschrieben. Er wird erworben durch Bestehen einer dreistündigen Klausur, in der ein mittelschwerer Text aus einem Werk der lateinischen Literatur ins Deutsche zu übersetzen ist. Die Klausur wird in der Regel viermal jährlich veranstaltet; sie kann im Rahmen der für die Meldung zu den Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
(5) Zulassungsvoraussetzungen zu einem Hauptseminar sind die bestandene Zwischenprüfung oder deren Ersatz sowie die Lektüre zweier lateinischer Prosaiker und zweier Dichter. Zu einem Oberkurs der Sprach- und Übersetzungsübungen Deutsch/Latein wird zugelassen, wer mit Erfolg an einem Unterkurs oder einer Aufnahmeklausur teilgenommen hat.
(6) Die Gesamtzahl der fachwissenschaftlichen Semesterwochenstunden (SWS)
beträgt 67 - 73 SWS
| Davon entfallen | ||
| auf das Grundstudium auf das Hauptstudium |
32 - 35 SWS 35 - 38 SWS |
|
| Fachdidaktik | 4 SWS. |
Hinzu kommt, wenn die schriftlichen Hausarbeit im Fach Latein angefertigt wird, eine zu-sätzliche Frist, die ungefähr einem Unterrichtsaufwand von 10 SWS entspricht.
7. Tabellarische Übersicht
(1) Im folgenden sind die für das Studium des Faches in der Regel
vorgesehenen Veranstaltungen angegeben. Lehrveranstaltungen, die in
späteren Prüfungen mit einer Bescheinigung über erfolgreiche
Teilnahme nachgewiesen werden müssen, sind im folgenden mit x
(Zwischenprüfung) bzw. + (Erste Staatsprüfung) bezeichnet.
| Fachsem. | Fachgebiet | SWS | |
|
1. |
x |
Grundstudium
1 Grammatik- und Übersetzungskurs Latein/Deutsch |
6 |
|
5. |
+ |
Hauptstudium
1 Sprach- und Übersetzungsübung Deutsch/Latein |
2 |
(2) Diese Lehrveranstaltungen sind in der Regel zweistündig. Da einige jedoch stets dreistündig stattfinden, beträgt die Gesamtstundenzahl im Grundstudium etwa 35 und im Hauptstudium etwa 38 (d.h. insgesamt 73).
Lehrveranstaltungen, die in der vorausgehenden Aufstellung zum Hauptstudium zählen, können, wenn die erforderlichen Qualifikationen vorliegen, ins Grundstudium vorgezogen werden.
8. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen
Folgende Leistungen sind als fachliche Zulassungsvoraussetzungen der akademischen Zwi-schenprüfung und Ersten Staatsprüfung nachzuweisen:
8.1 Zwischenprüfung (§ 38 Zwischenprüfungsordnung)
1. Erfolgreiche Teilnahme an
a) einer altertumswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung; studiert
der Prüfungsteilnehmer Latein und Griechisch, genügt erfolgreiche
Teilnahme an nur einer solchen Einführungsveranstaltung;
b) zwei lateinischen Proseminaren; studiert der Prüfungsteilnehmer Latein
und Griechisch, genügt erfolgreiche Teilnahme an insgesamt drei Proseminaren
in beiden Fächern;
c) einem lateinischen Grammatik- und Übersetzungskurs (6-stündig).
2. Übersetzungsschein (Übersetzung eines mittelschweren Textes aus einem Werk der lateinischen Literatur ins Deutsche. Bearbeitungszeit: 3 Stunden).
3. Graecum.
Im Falle des Erweiterungsstudiums braucht die Zwischenprüfung im dritten Fach nicht abgelegt zu werden.
8.2 Erste Staatsprüfung (§ 75 LPO I)
1. Erfolgreiche Teilnahme an
a) einem Proseminar aus dem Bereich der griechischen Philologie (nur für
Bewerber ohne das Prüfungsfach Griechisch),
b) lateinischen Sprachübungen,
c) zwei lateinischen Hauptseminaren,
d) einer Exkursion zu Stätten der Antike; studiert der
Prüfungsteilnehmer Latein und Griechisch, so genügt der Nachweis
der erfolgreichen Teilnahme an einer Exkursion,
e) einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung.
2. Graecum.
Wird Latein als Erweiterungsfach gewählt, so entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nummer 1.