Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der

Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg

Vom 28. Mai 2001

 

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

Die Promotionsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg vom 1. Dezember 2000 (KWMBl II S. ......) wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Nr. 3 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
„In begründeten Ausnahmefällen ist die Zulassung ohne vorausgegangene in Satz 1 oder 2 genannte Abschlussprüfung in Katholischer Theologie möglich, wenn eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anderen Fach vorliegt; Nr. 1 bleibt unberührt;„.

2. § 18 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien im Fach Katholische Religionslehre bestanden hat, wird im Dissertationsfach und in fünf weiteren Fächern geprüft, insbesondere in allen in Absatz 5 Satz 1 genannten Fächern, die nicht Gegenstand der Ersten Staatsprüfung waren. Für die Wahl der übrigen Fächer kann der Bewerber Vorschläge machen; die Prüfungsfächer werden vom Promotionsausschuss bestimmt, der dabei die Vorschläge des Bewerbers berücksichtigt, sofern es unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar erscheint. In der Prüfung muss jede der vier Fächergruppen wenigstens mit einem Fach vertreten sein.„

b) Absatz 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„(5) Wer keine Prüfung gemäß § 11 Nr. 3 Satz 1 oder Satz 2 abgelegt hat, wird in allen zwölf Fächern geprüft:
Exegese und Hermeneutik des Alten Testaments,
Exegese und Hermeneutik des Neuen Testaments,
Kirchengeschichte einschließlich Patrologie,
Philosophisch-theologische Propädeutik,
Fundamentaltheologie,
Dogmatik und Dogmengeschichte,
Moraltheologie,
Kirchenrecht,
Christliche Sozialwissenschaft,
Pastoraltheologie,
Liturgiewissenschaft,
Religionspädagogik/Didaktik des Religionsunterrichts.„

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 16. Mai 2001 und der Ge-nehmigung des Vorsitzenden des Leitungsgremiums der Universität Regensburg vom 28. Mai 2001.

 

Regensburg, den 28. Mai 2001

Universität Regensburg

Der Rektor

 

 

(Prof. Dr. Helmut Altner)

 

Diese Satzung wurde am 28. Mai 2001 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 28. Mai 2001 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 28. Mai 2001.


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