Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der
Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg
Vom 28. Mai 2001
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Promotionsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg vom 1. Dezember 2000 (KWMBl II S. ......) wird wie folgt geändert:
1. In § 11 Nr. 3 erhält der letzte Satz folgende
Fassung:
In begründeten Ausnahmefällen ist die Zulassung ohne
vorausgegangene in Satz 1 oder 2 genannte Abschlussprüfung in Katholischer
Theologie möglich, wenn eine entsprechende Abschlussprüfung in
einem anderen Fach vorliegt; Nr. 1 bleibt unberührt;.
2. § 18 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 4 erhält folgende Fassung:
(4) Wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
im Fach Katholische Religionslehre bestanden hat, wird im Dissertationsfach
und in fünf weiteren Fächern geprüft, insbesondere in allen
in Absatz 5 Satz 1 genannten Fächern, die nicht Gegenstand der Ersten
Staatsprüfung waren. Für die Wahl der übrigen Fächer
kann der Bewerber Vorschläge machen; die Prüfungsfächer werden
vom Promotionsausschuss bestimmt, der dabei die Vorschläge des Bewerbers
berücksichtigt, sofern es unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten
vertretbar erscheint. In der Prüfung muss jede der vier Fächergruppen
wenigstens mit einem Fach vertreten sein.
b) Absatz 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
(5) Wer keine Prüfung gemäß § 11 Nr. 3 Satz 1
oder Satz 2 abgelegt hat, wird in allen zwölf Fächern
geprüft:
Exegese und Hermeneutik des Alten Testaments,
Exegese und Hermeneutik des Neuen Testaments,
Kirchengeschichte einschließlich
Patrologie,
Philosophisch-theologische
Propädeutik,
Fundamentaltheologie,
Dogmatik und
Dogmengeschichte,
Moraltheologie,
Kirchenrecht,
Christliche
Sozialwissenschaft,
Pastoraltheologie,
Liturgiewissenschaft,
Religionspädagogik/Didaktik des Religionsunterrichts.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 16. Mai 2001 und der Ge-nehmigung des Vorsitzenden des Leitungsgremiums der Universität Regensburg vom 28. Mai 2001.
Regensburg, den 28. Mai 2001
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 28. Mai 2001 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 28. Mai 2001 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 28. Mai 2001.
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