Fünfte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung
der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg
Vom 28. Mai 2001
Aufgrund von Artikel 6 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg vom 31. Oktober 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1978 (KMBl II S. 157), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Dezember 2000 (KWMBl II S. ....), wird wie folgt geändert:
§ 15 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl 80 durch die Zahl 100
ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 16. Mai 2001 und der Ge-nehmigung des Vorsitzenden des Leitungsgremiums der Universität Regensburg vom 28. Mai 2001.
Regensburg, den 28. Mai 2001
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 28. Mai 2001 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 28. Mai 2001 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 28. Mai 2001.
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