Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen
Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen.
Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Amtsblatt veröffentlichte Text.
Aufgrund von Artikel 6 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Änderungssatzung:
Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität
Regensburg vom 31. Oktober 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.
April 1978 (KMBl II S. 157), geändert durch Satzung vom 25. November
1981 (KMBl II 1982 S. 669), wird wie folgt geändert:
1. Vor der Überschrift "I. Der Doktorgrad" wird folgende Vorbemerkung
eingefügt:
"Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Diese Prüfungsordnung enthält Rechtsvorschriften.
Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer
gleichberechtigt. Alle Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung
gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise."
2. In § 3 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 2 Nr. 2 und in § 8 Abs.
1 Nr. 1 Buchst. c werden die Worte "der Bundesrepublik einschließlich
West-Berlins" durch die Worte "in der Bundesrepublik Deutschland" ersetzt.
3. In § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 4 angefügt:
"Von den genannten Voraussetzungen sind jene Bewerber befreit, die den Grad
eines "Magister legum" an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
erworben haben."
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg
vom 26. Mai 1993 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst durch Schreiben vom 12. August
1993 Nr. X/6-3/100086.
Regensburg, den 25. August 1993 Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Die Satzung wurde am 25. August 1993 in der Hochschule niedergelegt, die Niederlegung wurde am 25. August 1993 in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 25. August 1993.
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