Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Fünfte Satzung zur Änderung der Ordnung zum Erwerb des
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Änderungssatzung:
Die Ordnung zum Erwerb des akademischen Grades eines Doktors
der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) an der Universität Regensburg
vom 7. November 1974 (KMBl II 1975 S. 251), zuletzt geändert durch Satzung
vom 28. Dezember 1994 (KWMBl II 1995 S. 174), wird wie folgt
geändert:
1. § 5 Abs. 5 Satz 2 erhält folgende Fassung:
"In diesem Fall kann eine Zusammenfassung in deutscher Sprache
verlangt werden."
2. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 2 erhält nach dem Doppelpunkt folgende
Fassung:
"summa cum laude = Note 0
magna cum laude = Note 1
cum laude = Note 2
rite = Note 3
insufficienter = Note 4"
b) Absatz 3 Satz 3 erhält folgende Fassung:
"Die Promotionskommission kann bis zu zwei weitere Gutachter
bestimmen."
3. § 10 Abs. 2 Satz 2 erhält nach dem Doppelpunkt
folgende Fassung:
"0,00 = summa cum laude
von 0,01 bis 1,33 = magna cum laude
von 1,34 bis 2,50 = cum laude
von 2,51 bis 3,33 = rite
ab 3,34 = insufficienter"
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
(2) Für Bewerber, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieser Satzung zum Promotionsverfahren zugelassen sind, wird das
Promotionsverfahren nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende geführt.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Universität Regensburg vom 2. Juli 1997 und der Genehmigung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit
Schreiben vom 28. Juli 1997.
Regensburg, den 13. November 1997
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 13. November 1997 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 13. November 1997 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 13. November 1997.
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