Neunte Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung

für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg

Vom 27. September 2005

 

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

Die Magisterprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 7. Juni 1995 (KWMBl II S. 1015), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. März 2004, wird wie folgt geändert:

1. § 33 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"Das Fach Geographie ist in folgende Teilfächer gegliedert:
A. Physische Geographie
B. Humangeographie
C. Techniken, Methoden und wissenschaftstheoretische Grundlagen
D. Regionalgeographie.

Die Teilfächer können nicht als Nebenfächer gewählt werden."

b) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"Zulassungsvoraussetzungen
A. Ist Geographie Hauptfach:
1. Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Geographie.
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
- einem Seminar des Hauptstudiums aus dem Teilfach gemäß Abs. 1 Buchst. C;
- drei Seminaren des Hauptstudiums aus mindestens zwei Teilfächern gemäß Abs. 1 Buchst. A, B und D;
3. Nachweis über die Teilnahme an mindestens 20 Geländetagen der Geographie (einschließlich der im Grundstudium erbrachten fünf Exkursionstage), darunter eine mindestens achttägige große Exkursion in Geographie.

B. Ist Geographie Nebenfach:
1. Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Geographie als Nebenfach; dieser Nachweis entfällt, wenn die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt worden ist.
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Seminaren des Hauptstudiums aus mindestens zwei der Teilfächer gemäß Abs. 1 Buchst. A, B und D.
3. Nachweis über die Teilnahme an mindestens 16 Geländetagen der Geographie (einschließlich der im Grundstudium erbrachten fünf Exkursionstage)."

c) Abs. 3 Nr. 6 wird aufgehoben.

d) Abs. 4 erhält folgende Fassung:
" Prüfungsleistungen

A. Ist Geographie Hauptfach, so besteht der zweite Abschnitt der Magisterprüfung aus einer schriftlichen Klausur aus einem der folgenden Teilfächer und einer mündlichen Prüfung mit je einer Prüfungsleistung aus zwei den verbleibenden Teilfächern:

1. Physische Geographie
2. Humangeographie
3. Regionalgeographie

Die Klausur dauert vier Stunden. Aus dem gewählten Stoffgebiet sind drei Themen zu stellen. Die mündliche Prüfung über die gewählten Teilfächer dauert 60 Minuten.

B. Ist Geographie Nebenfach, so besteht der zweite Abschnitt der Magisterprüfung aus einer mündlichen Prüfungsleistung von etwa 30 Minuten Dauer aus einem der folgenden Teilfächer:

1. Physische Geographie
2. Humangeographie
3. Regionalgeographie"

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle, die nach In-Kraft-Treten der Satzung das Studium aufnehmen oder in das Hauptstudium eintreten.

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 14. Juli 2004 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 16. September 2005 Nr. X/4-5e66M(6)-10b/32 375/04.

Regensburg, den 27. September 2005
Universität Regensburg
Der Rektor

 

(Prof. Dr. Alf Zimmer)

 

Diese Satzung wurde am 27. September 2005 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 27. September 2005 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 27. September 2005.

     


Webmaster, zuletzt geändert 28.09.2005