Der Text dieser Prüfungsordnungist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Neunte Satzung zur Änderung
der Zwischenprüfungsordnung
der Universität Regensburg
Vom 17. März 2004
Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Zwischenprüfungsordnung der Universität Regensburg vom 7. Juni 1995 (KWMBl II S. 920), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. September 2003 (KWMBl II S. ........), wird wie folgt geändert:
1. In § 29 Abs. 3 Nr. 3 werden die Worte "Geographie der städtischen und ländlichen Siedlungen" durch das Wort "Kulturgeographie" ersetzt.
2. § 33 erhält folgende Fassung:
"(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) der Einführung in das Studium der Klassischen Philologie (beim Studium
von Latein und Griechisch genügt die erfolgreiche Teilnahme an nur einer
Einführungsveranstaltung);
b) zwei griechischen Proseminaren (beim Studium von Latein und Griechisch
genügt die erfolgreiche Teilnahme an insgesamt drei Proseminaren in
beiden Fächern);
c) einem Übersetzungskurs Deutsch-Griechisch (Unterstufe);
2. Nachweis der Lektüre von zwei Prosaikern und zwei Dichtern (vier Lektürescheine: Erwerb durch erfolgreiche Teilnahme an Lektürekursen oder das Bestehen je eines Kolloquiums von etwa 20 Minuten Dauer vor einer prüfungsberechtigten Lehrperson);
3. Nachweis des Latinums.
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Griechische Philologie ist unter Nr. 1 Buchst. b nur ein griechisches Proseminar nachzuweisen.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse in der griechischen Sprache (Wortschatz, Grammatik,
Übersetzungstechnik);
2. Auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis klassischer Werke der griechischen
Literatur;
3. Grundkenntnisse in den Methoden und Arbeitsmitteln der griechischen
Philologie;
4. Grundkenntnisse in der Geschichte und Mythologie des griechischen Altertums
und in der griechischen Metrik.
(3) Prüfungsleistungen
A. Ist Griechische Philologie Hauptfach:
Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreiteiligen schriftlichen
Prüfung mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt drei Stunden:
1. Übersetzung aus dem Griechischen ins Deutsche;
2. Übersetzung aus dem Deutschen ins Griechische;
3. Bearbeitung von Zusatzaufgaben (u.a. Grammatik, Metrik, Textkritik, Rhetorik,
Literaturgeschichte, Mythologie gemäß Abs. 2).
B. Ist Griechische Philologie Nebenfach:
Die Zwischenprüfung besteht aus einer zweiteiligen schriftlichen
Prüfung mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt zwei Stunden:
1. Übersetzung aus dem Griechischen ins Deutsche;
2. Bearbeitung von Zusatzaufgaben (u.a. Grammatik, Metrik, Textkritik, Rhetorik,
Literaturgeschichte, Mythologie gemäß Abs. 2)."
3. § 38 erhält folgende Fassung
"(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) der Einführung in das Studium der Klassischen Philologie (beim Studium
von Latein und Griechisch genügt die erfolgreiche Teilnahme an nur einer
Einführungsveranstaltung);
b) zwei lateinischen Proseminaren (beim Studium von Latein und Griechisch
genügt die erfolgreiche Teilnahme an insgesamt drei Proseminaren in
beiden Fächern);
c) einem Übersetzungskurs Deutsch-Latein (Unterstufe);
2. Nachweis der Lektüre von zwei Prosaikern und zwei Dichtern (vier Lektürescheine: Erwerb durch erfolgreiche Teilnahme an Lektürekursen oder das Bestehen je eines Kolloquiums von etwa 20 Minuten Dauer vor einer prüfungsberechtigten Lehrperson);
3. Nachweis des Graecums.
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Lateinische Philologie ist unter Nr. 1 Buchst. b nur ein lateinisches Proseminar nachzuweisen.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse in der lateinischen Sprache (Wortschatz, Grammatik,
Übersetzungstechnik);
2. Auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis klassischer Werke der
römischen Literatur;
3. Grundkenntnisse in den Methoden und Arbeitsmitteln der lateinischen
Philologie;
4. Grundkenntnisse in der Geschichte und Mythologie des römischen Altertums
und in der lateinischen Metrik.
(3) Prüfungsleistungen
A. Ist Lateinische Philologie Hauptfach:
Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreiteiligen schriftlichen
Prüfung mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt drei Stunden:
1. Übersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche;
2. Übersetzung aus dem Deutschen ins Lateinische;
3. Bearbeitung von Zusatzaufgaben (u.a. Grammatik, Metrik, Textkritik, Rhetorik,
Literaturgeschichte, Mythologie gemäß Abs. 2).
B. Ist Lateinische Philologie Nebenfach:
Die Zwischenprüfung besteht aus einer zweiteiligen schriftlichen
Prüfung mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt zwei Stunden:
1. Übersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche;
2. Bearbeitung von Zusatzaufgaben (u.a. Grammatik, Metrik, Textkritik, Rhetorik,
Literaturgeschichte, Mythologie gemäß Abs. 2)."
4. § 45 erhält folgende Fassung:
"(1) Form der Prüfung
Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Die
Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Beschreibung der Module.
(2) Zeugniserteilung
Mit dem Antrag auf Zeugniserteilung sind folgende Nachweise
vorzulegen:
Nachweis von mindestens 60 LP aus den Fächern Soziologie,
Politikwissenschaft und Didaktik der Sozialkunde, darunter der Nachweis des
erfolgreichen Abschlusses
a) des Basismoduls Empirische Sozialforschung/Didaktik der Sozialkunde,
b) des Basismoduls Sozialstruktur/ Soziologische Theorie (Soziologie
Nebenfach),
c) des Basismoduls Einführung in die Politikwissenschaft für das
Lehramt.
Die Fachnote errechnet sich je zur Hälfte aus den Abschlussnoten der Basismodule gemäß Buchst. b und c."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle, die nach In-Kraft-Treten dieser Satzung das Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 28. Januar 2004 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 03.03.2004 Nr. X/4-5e66Z-10b/8 535.
Regensburg, den 17. März 2004
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 17. März 2004 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 17. März 2004 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 17. März 2004.
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