Zweite Satzung zur Änderung der Bakkalaureusprüfungsordnung
für die Philosophischen Fakultäten I - IV
der Universität Regensburg
Vom 20. Dezember 2005
Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Bakkalaureusprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 05. Juli 2004 (KWMBl II S. 2341), geändert durch Satzung vom 28. April 2005, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Vor den Worten "Informationswissenschaft" wird das Sonderzeichen "+" neu
eingefügt.
b) Nach den Worten "Lateinische Philologie" wird der Passus "+ Medienwissenschaft
(Stu-dienbeginn nur zum Wintersemester möglich)" neu eingefügt.
c) Vor den Worten "Vergleichende Kulturwissenschaft" wird das Sonderzeichen
"+" neu eingefügt.
d) Nach den Worten "Vergleichende Kulturwissenschaft" wird der Klammerzusatz
"(Stu-dienbeginn nur zum Wintersemester möglich)" neu eingefügt.
2. § 30 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgender neuer Abs. 5 eingefügt:
"(5) Informationswissenschaft:
Innerhalb der in § 25 Abs. 2 Nr. 4 geforderten 30 LP müssen die
Module "INF-M 06: In-formationssysteme" und "INF-M 07: Projekt" nachgewiesen
werden."
b) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6.
c) Es wird folgender neuer Abs. 7 eingefügt:
"(7) Medienwissenschaft:
Innerhalb der in § 25 Abs. 2 Nr. 4 geforderten 30 LP müssen die
Module "MED-M 09: Theorie und Geschichte digitaler Medien" und "MED-M 10:
Medienkulturwissenschaft" nachgewiesen werden."
d) Die bisherigen Abs. 6 bis 13 werden Abs. 8 bis 15.
e) Es wird folgender neuer Abs. 16 angefügt:
"(16) Vergleichende Kulturwissenschaft:
Innerhalb der in § 25 Abs. 2 Nr. 4 geforderten 30 LP müssen das
Modul "VKW-M 07: Angewandte Kulturwissenschaft" sowie ein Kolloquium (3 LP)
zur B.A.-Arbeit nachgewiesen werden."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Universität Regensburg vom 27.04.2005 und 02.11.2005 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 25.11.2005 Nr. X/4-5e69t-10b/18 967.
Regensburg, den 20. Dezember 2005
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 20. Dezember 2005 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 20. Dezember 2005 durch Aushang in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 20. Dezember 2005.
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