Zehnte Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung
für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg
Vom 20. Dezember 2005
Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1in Verbindung mit Art. 81 und Art. 86 a des Bayerischen Hoch-schulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Magisterprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 7. Juni 1995 (KWMBl II S. 1015), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. September 2005, wird wie folgt geändert:
1. § 21 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird aufgehoben.
b) Die bisherigen Abs. 2 bis 5 werden Abs. 1 bis 4.
2. § 27a wird aufgehoben.
3. § 28 Abs. 7 wird aufgehoben.
4. § 29b Abs. 6 wird aufgehoben.
5. § 29c Abs. 6 wird aufgehoben.
6. § 31 Abs. 7 wird aufgehoben.
7. § 31a Abs. 6 wird aufgehoben.
8. § 41 Abs. 7 wird aufgehoben.
9. § 42 Abs. 6 wird aufgehoben.
10. § 43a Abs. 7 wird aufgehoben.
11. § 45 Abs. 8 wird aufgehoben.
12. § 46 Abs. 7 wird aufgehoben.
13. § 48a Abs. 7 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 2. November 2005 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 30.11.2005 Nr. X/4-5e66M(6)-10b/43 128.
Regensburg, den 20. Dezember 2005
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 20. Dezember 2005 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 20. Dezember 2005 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 20. Dezember 2005.
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zuletzt geändert 21.12.2005