Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text.
Dritte Satzung zur Änderung der Zwischenprüfungsordnung der Universität Regensburg für den Studiengang Rechtswissenschaft
Vom 27. November 2006
Aufgrund von Art. 13 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Zwischenprüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 3. August 2000 (KWMBl II S. 1163), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Juli 2004 (KWMBl II S. 2388), wird wie folgt geändert:
§ 8 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 4 Satz 1 werden die Worte "durch mindestens zweiwöchigen Aushang in ortsüblicher Form" gestrichen
b) Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
"Ist ein Prüfungsergebnis nach Satz 1 bekannt gegeben worden, gilt es
spätestens mit Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Freischaltung
im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem als bekannt gegeben."
c) In Abs. 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:
"Der Dekan weist durch Aushang auf die Freischaltung im elektronischen
Prüfungsverwaltungssystem spätestens einen Tag vorher hin."
d) Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
"Wird nach Durchführung des in Absatz 3 genannten Verfahrens die
Aufsichtsarbeit als "nicht bestanden" bewertet, kann der betroffene
Prüfungsteilnehmer innerhalb einer Frist von 1 Monat schriftlich
Einwände gegen die Bewertung beim Aufgabensteller erheben. Die Frist
beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Teilprüfungsergebnisse frei
geschaltet sind und die Arbeit abgeholt werden kann."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 08. November 2006 und der Genehmigung des Rektors vom 27. November 2006.
Regensburg, den 27. November 2006
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 27. November 2006 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 27. November 2006 durch Aushang in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 27. November 2006.
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