Vierte Satzung zur Änderung der

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie

an der Universität Regensburg

Vom 29. Mai 2000

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Regensburg vom 12. Februar 1993 (KWMBl II S. 285), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Februar 1998 (KWMBl II S. 618), wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Satz 9 wird nach dem Wort „Wahlpflichtpraktika“ ein Komma und das Wort „Forschungspraktika“ eingefügt.

2. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Im Abschnitt „1. Studienjahr“ werden nach den Worten „Organischer Chemie“ ein Komma und die Worte „Physikalischer Chemie“ eingefügt.
bb) Im Abschnitt „2. Studienjahr“ werden die Worte „und Physikalischer Chemie“ gestrichen.

b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 2 Satz 1 wird das Wort „Zellbiologie“ durch die Worte „Zell- und Entwicklungsbiologie“ ersetzt.
bb) Nr. 3 erhält folgende Fassung:
„3. Nebenfächer
Als Nebenfächer können gewählt werden:

A) Biologische Fächer:
Biochemie                                                     Mikrobiologie
Biophysik Zell- und Entwicklungsbiologie
Botanik Zoologie
Genetik

B) Nicht-biologische Fächer innerhalb der naturwissenschaftlichen Fakultäten der Universität:
Anorganische Chemie                                   Theoretische Physik
Organische Chemie Experimentalphysik
Physikalische Chemie Mathematik

C) Nicht-biologische Fächer außerhalb der naturwissenschaftlichen Fakultäten der Universität:
Bodenkunde Psychologie
Geographie Rechtswissenschaft
Immunologie Wirtschaftsinformatik
Medizinische Mikrobiologie                         Wissenschaftsgeschichte

Es müssen zwei Nebenfächer gewählt werden, von denen eines ein biologisches sein muß. Werden zwei biologische Nebenfächer oder ein biologisches und ein aus der medizinischen Fakultät angebotenes Nebenfach gewählt, so muß zu den Hauptfächern Biochemie, Biophysik, Genetik, Mikrobiologie und Zell- und Entwicklungsbiologie das Nebenfach Botanik oder Zoologie gewählt werden. Die Fächer Mikrobiologie und Medizinische Mikrobiologie können nicht kombiniert werden. Die Wahl anderer Nebenfächer wird durch § 25 der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Regensburg (DPO Biologie) geregelt. Die Wahl des Hauptfaches und der Nebenfächer soll in Abstimmung mit den zuständigen Hochschullehrern vorgenommen werden. Die Anforderungen in den Nebenfächern regelt der Studienplan.“

3. In § 10 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „im Hauptfach“ durch die Worte „in einem von der Fakultät angebotenen biologischen Fach“ ersetzt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 10. April 2000 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 26. April 2000 Nr. V 117-55/1771, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 10.05.2000 Nr. X/4-5e69b(3)-10b/21 366).

Regensburg, den 29. Mai 2000
Universität Regensburg
Der Rektor

(Prof. Dr. Helmut Altner)

Diese Satzung wurde am 29. Mai 2000 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 29. Mai 2000 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 29. Mai 2000.


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