Fünfte Satzung zur Änderung der

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie

an der Universität Regensburg

Vom 4. Mai 2001

 

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Regensburg vom 12. Februar 1993 (KWMBl II S. 285), zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Mai 2000 (KWMBl II S. 1045), wird wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 3 Nr. 3 wird wie folgt geändert:

1. In die Liste unter „A) Biologische Fächer„ wird nach dem Fach „Biochemie„ das Fach „Bioinformatik„ eingefügt.

2. An die Liste unter „B) Nicht-biologische Fächer innerhalb der naturwissenschaftlichen Fakultäten der Universität„ wird das Fach „Naturwissenschaftliche Informatik (Science Informatics)„ angefügt.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 14. März 2001 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 28.03.2001 Nr. I 124-55/1703, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 23.04.2001 Nr. X/4-5e69b(3)-10b/17 300).

 

Regensburg, den 4. Mai 2001

Universität Regensburg

Der Rektor

 

 

(Prof. Dr. Helmut Altner)

 

Diese Satzung wurde am 4. Mai 2001 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 4. Mai 2001 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 4. Mai 2001.

 

 


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