Satzung zur Änderung der Studienordnung für den

Diplom-Studiengang Geographie an der Universität Regensburg

Vom 3. September 2001

 

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

Die Studienordnung für den Diplom-Studiengang Geographie an der Universität Regensburg vom 30. September 1994 (KWMBl II 1995 S. 62) wird wie folgt geändert:

1. In § 8 wird am Ende des unter dem Schlagwort "Projektseminar" stehenden Abschnittes fol-gender neuer Satz 9 angefügt: "Projektseminare haben im Regelfall den Rang eines Hauptsemi-nars (vgl. § 14 "Studienplan")."

2. § 18 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Als Nebenfächer können gewählt werden:
- Angewandte Mathematik,
- Bodenkunde,
- Chemie,
- Öffentliches Recht,
- Psychologie,
- Soziologie,
- Volkswirtschaftslehre,
- Wirtschaftsgeschichte."
- Betriebswirtschaftslehre,
- Botanik,
- Geschichte,
- Physik,
- Politikwissenschaft,
- Statistik,
- Vor- und Frühgeschichte,
 

3. In § 21 erhält die Liste nach dem ersten Spiegelstrich folgende Fassung:
"- in Kombination mit der naturwissenschaftlichen Studienrichtung:
a) Bodenkunde,
b) Botanik,
c) Chemie,
d) Physik,
e) Vor- und Frühgeschichte,
f) Statistik,
g) Angewandte Mathematik,
h) Öffentliches Recht."

4. Im Anhang erhält die Tabelle unter der Überschrift "Grundstudium" folgende Fassung:

"Grundstudium

 
1. Studienjahr Vorlesung Seminar Praktikum
Einführung in das Studium der Geographie
Einführung in die geographische Kartenkunde
Allgemeine Geographie
Regionale Geographie
Physische Geographie
Geländepraktikum für Anfänger

2*
 
2
2

2
 
 
2
 

4

Nebenfächer nach § 18 mindestens 13 SWS


2. Studienjahr Vorlesung Seminar Praktikum
Allgemeine Geographie
Regionale Geographie
Anthropogeographie
Einführung in die Statistik für Geographen
oder eine vergleichbare Veranstaltung (§ 19 DPO)
Thematische Kartographie oder Luftbildauswertung
Wissenschaftstheoretische und methodologische
Grundprobleme

2
2

2
 
2
2
 
2

Nebenfächer nach § 18 mindestens 12 SWS


* Vorlesung mit praktischen Übungen, die bescheinigt werden. Alternativ: Seminarform möglich.
Im 1. und 2. Studienjahr mindestens acht Exkursionstage, davon mindestens drei eintägige Exkursionen."

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 18. Juli 2001 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 30.7.2001 Nr. V 117-33/3758, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 9.8.2001 Nr. X/4-5e69eII-10b/36 261).

 

Regensburg, den 3. September 2001

Universität Regensburg

Der Rektor

 

(Prof. Dr. Helmut Altner)

 

Diese Satzung wurde am 3. September 2001 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 3. September 2001 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Be-kanntmachung ist daher der 3. September 2001.


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