Satzung zur Änderung der Studienordnung für den
Diplom-Studiengang Geographie an der Universität Regensburg
Vom 3. September 2001
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Studienordnung für den Diplom-Studiengang Geographie an der Universität Regensburg vom 30. September 1994 (KWMBl II 1995 S. 62) wird wie folgt geändert:
1. In § 8 wird am Ende des unter dem Schlagwort "Projektseminar" stehenden Abschnittes fol-gender neuer Satz 9 angefügt: "Projektseminare haben im Regelfall den Rang eines Hauptsemi-nars (vgl. § 14 "Studienplan")."
2. § 18 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Als Nebenfächer können gewählt werden:
| - Angewandte Mathematik, - Bodenkunde, - Chemie, - Öffentliches Recht, - Psychologie, - Soziologie, - Volkswirtschaftslehre, - Wirtschaftsgeschichte." |
- Betriebswirtschaftslehre, - Botanik, - Geschichte, - Physik, - Politikwissenschaft, - Statistik, - Vor- und Frühgeschichte, |
3. In § 21 erhält die Liste nach dem ersten Spiegelstrich folgende
Fassung:
"- in Kombination mit der naturwissenschaftlichen Studienrichtung:
a) Bodenkunde,
b) Botanik,
c) Chemie,
d) Physik,
e) Vor- und Frühgeschichte,
f) Statistik,
g) Angewandte Mathematik,
h) Öffentliches Recht."
4. Im Anhang erhält die Tabelle unter der Überschrift "Grundstudium" folgende Fassung:
"Grundstudium
| 1. Studienjahr | Vorlesung | Seminar | Praktikum |
| Einführung in das Studium der Geographie Einführung in die geographische Kartenkunde Allgemeine Geographie Regionale Geographie Physische Geographie Geländepraktikum für Anfänger |
2* |
2 |
4 |
| Nebenfächer nach § 18 mindestens 13 SWS |
| 2. Studienjahr | Vorlesung | Seminar | Praktikum |
| Allgemeine Geographie Regionale Geographie Anthropogeographie Einführung in die Statistik für Geographen oder eine vergleichbare Veranstaltung (§ 19 DPO) Thematische Kartographie oder Luftbildauswertung Wissenschaftstheoretische und methodologische Grundprobleme |
2 |
2 |
|
| Nebenfächer nach § 18 mindestens 12 SWS |
* Vorlesung mit praktischen Übungen, die bescheinigt werden. Alternativ:
Seminarform möglich.
Im 1. und 2. Studienjahr mindestens acht Exkursionstage, davon mindestens
drei eintägige Exkursionen."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 18. Juli 2001 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 30.7.2001 Nr. V 117-33/3758, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 9.8.2001 Nr. X/4-5e69eII-10b/36 261).
Regensburg, den 3. September 2001
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 3. September 2001 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 3. September 2001 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Be-kanntmachung ist daher der 3. September 2001.
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