Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

 

Satzung zur Änderung der Studienordnung für den

Diplomstudiengang Mathematik an der Universität Regensburg

Vom 12. September 2001

 

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Universität Regensburg vom 26. März 1993 (KWMBl II S. 394) wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Als Nebenfächer sind Physik, Naturwissenschaftliche Informatik, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik zugelassen."

2. An § 9 werden folgende neuen Absätze 4 und 5 angefügt:
"(4) Wirtschaftsinformatik: Die Studenten besuchen die Lehrveranstaltungen im Studiengang Wirtschaftsinformatik im Umfang von 16 SWStd.

(5) Naturwissenschaftliche Informatik: Die Studenten wählen im Grundstudium ein Nebenfach aus den Naturwissenschaften."

3. An § 14 werden folgende neuen Absätze 4 und 5 angefügt:
"(4) Wirtschaftsinformatik: Die Studenten besuchen die Module Allgemeine Wirtschaftsinformatik I bis IV (12 SWStd) sowie weitere Wirtschaftsinformatikmodule (Kreditwert maximal 30 Punkte) und ein Seminar/Projektseminar (2/4 SWStd); Gesamtstundenzahl 17 bis 19 und 2 bzw. 4.

(5) Naturwissenschaftliche Informatik: Die Studenten besuchen Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWStd, davon maximal 4 SWStd aus der Mathematik."

4. An § 16 Abs. 4 wird folgender neuer Satz 3 angefügt:

"Für die Wirtschaftswissenschaften und die Naturwissenschaftliche Informatik gelten besondere Prüfungsordnungen."

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 18. Juli 2001 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 27.7.2001 Nr. I 124-52/3703, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 9.8.2001 Nr. X/4-5e69dII(4)-10b/36 133).

 

Regensburg, den 12. September 2001

Universität Regensburg

Der Rektor

I.V.

 

(Prof. Dr. Michael Landthaler)

 

Diese Satzung wurde am 12. September 2001 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 12. September 2001 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 12. September 2001.


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