Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

 

Studienordnung für den Diplomstudiengang

Katholische Theologie an der Universität Regensburg

Vom 13. Januar 2003

(KWMBl II 2003 S. 1723)

Auf Grund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Regensburg die folgende Studienordnung:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
Diese Prüfungsordnung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise.

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Katholischen Theologie an der Universität Regensburg vom 25. Mai 1998 (KWMBl II S. 947) - DPO - in der jeweils geltenden Fassung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Diplomstudiengang Katholische Theologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg.

 

§ 2 Regelstudienzeit

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Dauer der Abschlussprüfung 10 Fachsemester.

(2) Der erste Studienabschnitt soll nach vier Semestern mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen sein.

(3) Der zweite Studienabschnitt soll nach weiteren sechs Semestern mit der Diplom-Hauptprüfung abgeschlossen sein.

 

§ 3 Studienbeginn

Das Studium kann im Winter- oder im Sommersemester begonnen werden.

 

§ 4 Studienvoraussetzungen

(1) Unbeschadet der allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium setzt das Studium den Nachweis der erforderlichen lateinischen und griechischen Sprachkenntnisse voraus . Sind diese Prüfungen bereits vor Beginn des theologischen Studiums abgelegt, ist auch das Hebraicum erforderlich, andernfalls sind Grundkenntnisse in der hebräischen Sprache nachzuweisen. Zum Erwerb der genannten Nachweise werden an der Universität entsprechende Lehrveranstaltungen angeboten.

(2) Die entsprechenden Nachweise sollen bis zum Ende des 3. Fachsemesters erbracht sein. Sie müssen spätestens bei der Meldung zur Diplom-Vorprüfung nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen könne die Nachweise bis zu dem vom Prüfungsausschussvorsitzenden festzulegenden Termin nachgereicht werden. Wird dieser Termin ohne triftige Gründe versäumt, gilt die Meldung zur Diplom-Vorprüfung als nicht erfolgt (vgl. § 10 Abs. 3 DPO).

 

§ 5 Studienziele und Berufsfelder

(1) Ziel des Studiums im Diplomstudiengang Katholische Theologie ist es, dem künftigen Diplomtheologen Sachkenntnis und Vertrautheit mit den Methoden der theologischen Wissenschaften sowie einen Grundstock philosophischer und theologischer Kenntnisse zu vermitteln, so dass er in der Lage ist, selbstständig theologische Zusammenhänge sachgerecht zu sehen und darzustellen und den katholischen Glauben in Verkündigung und Lehre, Liturgie und Diakonie seinem Beruf entsprechend zu vertreten.

(2) Das Studium bereitet u.a. auf folgende berufliche Möglichkeiten vor: Aufgaben des katholischen Priesters und Diakons, kirchliche Berufe mit pastoralen Aufgaben, Berufe mit speziellen theologischen Vorkenntnissen (z.B. Erwachsenenbildung, Religionsunterricht und Gemeindekatechese, andere Bildungsaufgaben, Verlags- und Medientätigkeit, Sozialarbeit, Caritas), Hochschullehrer in Katholischer Theologie.

 

§ 6 Studieninhalte

(1) Die Inhalte des Diplomstudiengangs Katholische Theologie ergeben sich aus nachfolgend aufgeführten obligatorischen Lehrveranstaltungen und Pflichtfächern:

1. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der Theologie

2. Theologischer Grundkurs: insbesondere
Gottesfrage; Jesus Christus; die Kirche;
Grundfragen christlichen und kirchlichen Lebens;
kirchliche Ämter und Dienste.

3. Pflichtfächer der Biblischen Theologie:

a) Einleitung in das Alte Testament: insbesondere
Einführung in Grundfragen der Sprachwissenschaft, der Hermeneutik, der vergleichenden Religionswissenschaft und in die Methoden der Bibelexegese als Literaturwissenschaft;
Entstehung und Gestalt, literarische Probleme und theologische Hauptaussagen der sog. geschichtlichen, prophetischen und poetischen bzw. weisheitlichen Schriften sowie apokrypher Literatur;
Geschichte Israels und seiner Religion unter besonderer Berücksichtigung der alt-orientalischen Umwelt.

b) Einleitung in das Neue Testament: insbesondere
Einführung in Grundfragen der Hermeneutik und der vergleichenden Religionswissenschaft sowie in die Methoden der Bibelexegese als Literaturwissenschaft;
Entstehung und Gestalt, literarische Probleme und theologischen Hauptaussagen der syn-optischen Evangelien, der Apostelgeschichte, der paulinischen und pseudepigraphischen Briefe und des johanneischen Schrifttums; Probleme und Möglichkeiten der Rückfrage nach dem historischen Jesus;
Hauptaspekte des Wirkens und der Botschaft Jesu; Leben, Wirken und theologische Grundaussagen des Paulus; neutestamentliche Zeitgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Frühjudentums.

c) Exegese des Alten Testaments: insbesondere
Auslegung eines pentateuchischen und eines anderen geschichtlichen Buches unter Berücksichtigung des dazugehörigen Geschichtswerkes;
alttestamentliche Geschichtskonzeptionen;
Auslegung eines bedeutenderen prophetischen Buches;
Auslegung von Psalmen verschiedener Gattungen und womöglich eines weisheitlichen Buches;
Synthese von Grundfragen der alttestamentlichen Theologie.

d) Exegese des Neuen Testaments: insbesondere
Auslegung eines synoptischen Stoffes (mit Einführung in Leben und Lehre Jesu: "Jesu-logie");
Teilauslegung des Johannesevangeliums (mit Erschließung des johanneischen Denkens);
Auslegung eines Paulusbriefes (mit Einführung in die Grundzüge der paulinischen Theologie);
Auslegung weiterer neutestamentlicher Schriften.

4. Pflichtfächer der Historischen Theologie:

a) Alte Kirchengeschichte und Patrologie: insbesondere
Geschichte und Entwicklung der Kirche in ihren verschiedenen Lebensäußerungen: Theologie (einschließlich altkirchlicher Literatur), Institutionen, religiöse Gruppierungen, pastorales und spirituelles Leben;
Verflochtenheit dieser Lebensäußerungen mit den allgemeinen geistigen, politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der Zeit.

b) Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit: insbesondere
wesentliche Inhalte wie Buchst. a), auf die jeweilige Epoche bezogen.

5. Pflichtfächer der Systematischen Theologie:

a) Systematische Philosophie: insbesondere
Erkenntnislehre und Methodenlehre der verschiedenen Wissenschaften;
Metaphysik und Gotteslehre;
Philosophische Anthropologie;
Handlungstheorie und Philosophische Ethik;
Fragen theologischer Propädeutik und allgemeiner Systematik;
Verhältnisbestimmung Philosophie - Theologie - Naturwissenschaften;
Religionsphilosophie;
Philosophie der Geschichte;
Sprachphilosophie und Hermeneutik.

b) Philosophiegeschichte: insbesondere
Grundlegung der Philosophie in der Geschichte der Philosophie;
Geschichte der Philosophie des Altertums und Mittelalters;
Problemgeschichte der Philosophie in Neuzeit und Gegenwart.

c) Fundamentaltheologie: insbesondere
das Problem der Glaubensbegründung im Zusammenhang mit den Themen:
das Christentum und die Religion(en);
Religionskritik;
Atheismus;
die Gottesfrage;
die geschichtliche Offenbarung in Jesus Christus;
die Kirche als Bedingung und Vermittlung des christlichen Glaubens;
Glaube und Wissen;
Grundlegung der Theologie als Wissenschaft.

d) Dogmatik: insbesondere
Einführung in die Dogmatik;
Prinzipienlehre;
Gotteslehre;
Schöpfungslehre;
Theologische Anthropologie;
Christologie und Soteriologie;
Ekklesiologie;
Pneumatologie;
Mariologie;
Gnadenlehre;
Sakramentenlehre;
Eschatologie.

e) Moraltheologie: insbesondere
Allgemeine Moraltheologie:
Grundlegung einer theologischen Ethik;
Erkenntnisquellen und Argumentationsverfahren;
Freiheit, Gewissen, Norm, Tugend (Grundhaltungen), Menschenrechte;
Sünde und Schuld, Umkehr und Versöhnung.
Spezielle Moraltheologie:
Leben aus dem Glauben, christliche Spiritualität;
Schutz des menschlichen Lebens;
Ehe, Familie, Sexualität;
Wahrheit, Wahrhaftigkeit, Treue;
Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.

f) Christliche Sozialwissenschaft: insbesondere
Grundzüge der katholischen Soziallehre:
die Inhalte der wichtigsten Dokumente der katholischen Soziallehre im Kontext ihrer Entstehungsgeschichte sowie ihrer Bedeutung für die Gegenwart;
die Reflexion der Sozialprinzipien der Personalität, Solidarität, Subsidiarität, des Gemeinwohls und der sozialen Gerechtigkeit;
Kenntnis gesellschaftlicher Teilbereiche (Wirtschaftsethik, politische Ethik, Arbeits- und Berufsethik) und Auseinandersetzung mit anderen Ordnungssystemen (Liberalismus, Sozialismus);
Behandlung kirchlich relevanter Fragestellungen mit Hilfe anderer Wissenschaften (Wirt-schaftswissenschaft, Soziologie, Politologie, Rechtswissenschaft);
Kirche - Gesellschaft - Staat;
Liberalismus und Sozialismus als Ideologien und politische Bewegungen; Entwicklungs- und Friedensproblematik.

g) Kirchenrecht: insbesondere
theologischer Ort und ekklesiologische Funktion des Kirchenrechtes;
kirchenrechtliche Grundbegriffe und Grundnormen;
verfassungsrechtlicher Aufbau der Kirche;
rechtliche Ordnung des Verkündigungsdienstes;
rechtliche Ordnung des Heiligungsdienstes; Kirche und Staat.

6. Pflichtfächer der Praktischen Theologie:

a) Pastoraltheologie und Pastoralsoziologie: insbesondere
Grundfragen der Pastoraltheologie, -psychologie und -soziologie;
Theologie und Aufbau der Gemeinde;
Pastoral der Sakramente;
Seelsorge im Gespräch;
Lebensweltliche Pastoral;
Diakonie als Grundvollzug des Christseins;
Kinder- und Jugendpastoral.

b) Liturgiewissenschaft: insbesondere
die Feiern der Initiation;
die Eucharistiefeier als Zentrum gemeindlichen Lebens;
die Feier des Tagzeitengebetes der Kirche;
die Feier des Paschamysteriums im Kirchenjahr;
die Verehrung und Feier der Heiligen;
die Feiern der anderen Sakramente und der Sakramentalien als Feiern des Glaubens des Einzelnen, der Gemeinde und der Kirche;
theologische und anthropologische Aspekte liturgischer Feiern.

c) Religionspädagogik und Katechetik: insbesondere
Grundfragen religiöser Erziehung, Bildung und Sozialisation angesichts sich wandelnder Bedingungen;
Grundfragen und Grundformen katechetischen Wirkens der Kirche;
Soziologische, psychologische und anthropologische Bedingungen religiösen Lernens in der Kindheit, im Jugend- und Erwachsenenalter;
Didaktik religiösen Lernens und Lehrens;
Prinzipien und Konzepte religiöser Bildung und Erziehung;
Ziele, Inhalte und Methoden religiösen Lehrens in der Schule;
Lernorte religiöser Erziehung und Bildung außerhalb der Schule.

d) Homiletik: insbesondere
der theologische Stellenwert der Predigt;
die Predigt als Kommunikationsprozess;
Sprachprobleme der Verkündigung;
didaktisch-methodische Fragen der Predigterarbeitung.

(2) Der Diplomstudiengang Katholische Theologie hat inhaltlich Berührungspunkte mit dem Fach Katholische Religionslehre in den Studiengängen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen.

 

§ 7 Studienabschnitte

(1) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte:
1. den ersten Studienabschnitt bis zur Diplom-Vorprüfung mit einer Dauer von vier Semestern; die Diplom-Vorprüfung baut auf den Studieninhalten des ersten Studienabschnittes auf;
2. den zweiten Studienabschnitt bis zur Diplom-Hauptprüfung mit einer Dauer von sechs Semestern; die Diplomprüfung baut auf den Studieninhalten der Prüfungsfächer im ersten und zweiten Studienabschnitt auf; dies gilt auch für die Prüfung in Zusatzfächern.

Diplom-Vorprüfung und Diplom-Hauptprüfung bilden ein materielles Ganzes.

(2) Für den Diplomstudiengang Katholische Theologie ist von einer
Gesamtsemesterwochenstundenzahl
im ersten Studienabschnitt von 69 SWS
im zweiten Studienabschnitt von 111 SWS
auszugehen.

 

§ 8 Aufbau des Studiums

(1) Das ordnungsgemäße Studium des ersten Studienabschnittes umfasst

1. folgende obligatorische Lehrveranstaltungen:
a) Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 SWS
b) Theologischer Grundkurs 4 SWS

2. folgende Vorlesungen
a) Systematische Philosophie 10 SWS
b) Philosophiegeschichte 6 SWS
c) Einleitung in das Alte Testament 6 SWS
d) Einleitung in das Neue Testament 7 SWS
e) Alte Kirchengeschichte und Patrologie 8 SWS
f) Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 8 SWS
g) Christliche Sozialwissenschaften 4 SWS
h) Fundamentaltheologie 2 SWS
i) Religionspädagogik und Katechetik 4 SWS
k) Dogmatik 2 SWS

Die unter g) bis k) genannten Fächer sind Gegenstand der Diplom-Hauptprüfung

3. drei Seminare aus den unter Nr. 2 Buchst. a) bis h) genannten Fächern nach Wahl des Bewerbers, wobei wenigstens zwei Fächergruppen gemäß §11 Abs. 4 DPO berücksichtigt werden müssen.6 SWS

(2) Über die Studienleistungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) und Nr. 3 werden benotete Bescheinigungen ausgestellt. Für den Erwerb dieser Bescheinigungen sind individuelle Leistungen zu erbringen, die insbesondere in einer schriftlichen Klausurarbeit, einer schriftlichen Hausarbeit, einem Referat, einem Praktikumsbericht oder einer mündlichen Prüfung bestehen können. Den Studenten wird jeweils zu Beginn der Lehrveranstaltung verbindlich mitgeteilt, in welcher Form die Leistung zu erbringen ist.

(3) Das ordnungsgemäße Studium des zweiten Studienabschnittes umfasst

1. folgende Vorlesungen in den Fächern:
a) Exegese des Alten Testaments 8 SWS
b) Exegese des Neuen Testaments 8 SWS
c) Fundamentaltheologie 8 SWS
d) Dogmatik 18 SWS
e) Moraltheologie 12 SWS
f) Christliche Sozialwissenschaft 4 SWS
g) Kirchenrecht 10 SWS
h) Pastoraltheologie und Pastoralsoziologie 8 SWS
i) Liturgiewissenschaft 8 SWS
j) Religionspädagogik und Katechetik 4 SWS
k) Homiletik 3 SWS

2. vier Seminare, wobei zumindest je eines aus den Fächergruppen
Biblische Theologie
Systematische Theologie
Praktische Theologie
zu erbringen ist.
8 SWS

3. Fächerübergreifendes Schwerpunktstudium nach Wahl der Studenten 12 SWS

(4) Die Fachprüfungen in Christlicher Sozialwissenschaft und Homiletik werden als vorgezogene Fachprüfungen gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 DPO erbracht. Über die Studienleistungen gemäß Absatz 3 Nr. 2 werden benotete Bescheinigungen als Leistungsnachweis ausgestellt. Für den Erwerb dieser Bescheinigungen gilt Absatz 2 Sätze 2 und 3. Praktika werden in der Fächergruppe Praktische Theologie angeboten.

(5) Nicht erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 3 und Absatz 3 Nr. 2 können innerhalb der für die Meldung zur jeweiligen Prüfung festgesetzten Frist so oft wie erforderlich wiederholt werden.

(6) Abgabetermin der Diplomarbeit ist für die Prüfung im Sommersemester der 15. Oktober und für die Prüfung im Wintersemester der 15. April eines jeden Jahres. Die Kontakte mit dem Betreuer der Diplomarbeit in dem vom Bewerber gewählten Fach sind so rechtzeitig aufzunehmen, dass das Thema der Diplomarbeit durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses spätestens fünf Monate vor dem letzten Abgabetermin ausgegeben werden kann.

 

§ 9 Prüfungsfächer und Prüfungen

(1) Prüfungsfächer der Diplom-Vorprüfung, mit welcher der erste Studienabschnitt abgeschlossen wird, sind:
1. Systematische Philosophie;
2. Philosophiegeschichte;
3. Einleitung in das Alte Testament;
4. Einleitung in das Neue Testament;
5. Alte Kirchengeschichte und Patrologie;
6. Mittlere und Neue Kirchengeschichte;

(2) Prüfungsfächer der Diplom-Hauptprüfung, mit der der zweite Studienabschnitt abgeschlossen wird, sind:
1. Exegese des Alten Testaments;
2. Exegese des Neuen Testaments;
3. Fundamentaltheologie;
4. Dogmatik;
5. Moraltheologie;
6. Christliche Sozialwissenschaft
7. Kirchenrecht;
8. Pastoraltheologie und Pastoralsoziologie;
9. Homiletik
10. Liturgiewissenschaft;
11. Religionspädagogik und Katechetik.

(3) Prüfung in weiteren Fächern, die in der Fakultät durch einen Prüfungsberechtigten vertreten sind, ist auf Antrag des Bewerbers zulässig (s. § 22 DPO).

(4) Die Regelungen für die Prüfungen, insbesondere für die zeitliche Einteilung, die bei der Meldung zu den Prüfungen einzuhaltenden Fristen und die Wiederholungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Prüfungsordnung (§ 4; §15; § 25 DPO).

(5) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen ist in der Prüfungsordnung geregelt (§ 7 DPO).

 

§ 10 Studienverlaufsplan

Auf der Grundlage der Studienordnung erstellt die Katholisch-Theologische Fakultät den Studienverlaufsplan für den Diplomstudiengang Katholische Theologie. Dieser enthält die notwendigen Angaben über den zeitlichen Verlauf, den Gegenstand, die Art und den Umfang der Lehrveranstaltungen. Er wird im Anhang gegeben.

 

§ 11 Studienfachberatung

Die Studienfachberatung wird durch den Beauftragten der Katholisch-Theologischen Fakultät sowie durch die Fachvertreter wahrgenommen. Die näheren Angaben (Namen, Ort, Zeit) sind dem jeweils gültigen Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Hat ein Bewerber die Nachweise über die erforderlichen Sprachvoraussetzungen nicht bis zum dritten Fachsemester erbracht oder die Diplom-Vorprüfung in mehr als zwei bzw. die Diplom-Hauptprüfung in mehr als drei Prüfungsfächern nicht bestanden, ist er gehalten, die Studienfachberatung aufzusuchen.

 

§ 12 In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Für Studenten, die das Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung aufgenommen haben oder in das Hauptstudium eingetreten sind, gilt die Studienordnung für den Diplomstudiengang Katholische Theologie an der Universität Regensburg vom 11. Juli 1991 (KWMBl II S. 537) weiter.

(3) Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Katholische Theologie an der Universität Regensburg vom 11. Juli 1991 (KWMBl II S. 537) tritt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 außer Kraft.

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 14. November 2001. Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG wurde eingehalten (Schreiben der Universität vom 25.11.2002 Nr. I 124-11/6160 und Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 16.12.2002 Nr. X/4-5e65a(R)-10b/55 024).

Regensburg, den 13. Januar 2003
Universität Regensburg
Der Rektor

 

(Prof. Dr. Alf Zimmer)

 

Diese Satzung wurde am 13. Januar 2003 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 13. Januar 2003 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 13. Januar 2003.

 

Anhang

Studienverlaufsplan

 
Fächer

SWS

SWS

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
  Grundst. Hauptst.                    
Einführung
Theol. Grundkurs
Syst. Philosophie
Philos.-Geschichte
Einleitung AT
Einleitung NT
Exegese AT
Exegese NT
Alte Kirchengesch.
Mitt. u. Neue KG
Fundamentaltheol.
Dogmatik
Moraltheologie
Christl. Sozialwiss.
Kirchenrecht
Pastoraltheol.
Liturgiewiss.
Rel. Päd. u. Katech.
Homiletik

2
4
10
6
6
7
 
 
8
8
2
2
 
4
 
 
 
4
 

 
 
 
 
 
 
8
8
 
 
8
18
12
4
10
8
8
4
3

2
2
2
2
2
2
 
 
2
2
 
 
 
 
 
 
 
2
 
 
2
2
2
2
2
 
 
2
2
 
 
 
 
 
 
 
2
 
 
 
4
2
2
2
 
 
2
2
 
2
 
2
 
 
 
 
 
 
 
2
 
 
1
 
 
2
2
2
 
 
2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2
2
 
 
2
3
 
2
 
 
 
2
 
 
 
 
 
 
 
2
2
 
 
2
3
 
2
 
2
2
2
 
 
 
 
 
 
 
2
2
 
 
2
3
3
 
2
2
2
 
3
 
 
 
 
 
 
2
2
 
 
2

3
 
3
2
2
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3
3
 
3
2
2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3
3
 
2
 
 
 
 
Seminare
Schwerpunktstudium

6
 

8
12

2
 

2
 

2
 

 

4
 

2
 

2
 

 
5

 
7

 

Gesamt: SWS 180

69

111 

20

18

20

11

17

19

23

24

20

8

 


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