Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

 

Zweite Satzung zur Änderung der

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie

an der Universität Regensburg

Vom 2. Juli 2003

 

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie an der Universität Regensburg vom 17. Januar 1995 (KWMBl II S. 381), geändert durch Satzung vom 24. Februar 1998 (KWMBl II S. 437), wird wie folgt geändert:

1. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird in der Tabelle "Obligatorische Veranstaltungen" die Zeile:
"Organische Chemie 10 SWS (V) 12 SWS (P/SP)" ersetzt durch die Zeile:
"Organische Chemie 12 SWS (V/SV) 12 SWS (P/SP)".

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) An die Tabelle "Nicht benotete Scheine" wird eine neue Zeile
"Organisch-chemisches Grundpraktikum" angefügt
bb) In der Tabelle "Benotete Scheine" wird die Zeile:
"Organisch-chemisches Praktikum I" ersetzt durch die Zeile:
"Organisch-chemische Vorlesungen (3)".

2. § 12 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Zeile: "- (P) Praktikum" ersetzt durch die Zeile:
"- (P) Praktika und (SP) Seminare zu den Praktika".
bb) In der Tabelle "Obligatorische Veranstaltungen" erhalten die ersten beiden Zeilen die Fassung:
"Biochemie 12 SWS (V/S) 84 SWS (P/SP)
Organische Chemie 10 SWS (P/SP)".

b) In Absatz 2 erhält die Tabelle "Nicht benotete Scheine" die Fassung:
"Biochemische Großpraktikum III / Teile A-C (Forschungspraktika)
Biochemisches Seminar I
Biochemisches Seminar II".

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 29. Januar 2003 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 04.02.2003 Nr. I 124-55/691, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 06.06.2003 Nr. X/4-5e9eIV(8)-10b24 056).

Regensburg, den 2. Juli 2003
Universität Regensburg
Der Rektor

 

(Prof. Dr. Alf Zimmer)

 

Diese Satzung wurde am 2. Juli 2003 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 2. Juli 2003 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 2. Juli 2003.

 


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