Satzung zur Änderung der Studienordnung

für die Fächer des Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg

Vom 9. Dezember 1999

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Studienordnung für die Fächer des Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg vom 31. Oktober 1995 (KWMBl II 1996 S. 658) wird wie folgt geändert:

1. In die Inhaltsübersicht wird nach § 10 eingefügt: „§ 10a Bildende Kunst und Ästhetische Eruiehung (Kunsterziehung)“.

2. Nach § 10 wird eingefügt:

„§ 10a

Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung)

Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) im Rahmen des Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser Studienordnung gegeben sind.

1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen

Das hier behandelte Studienfach Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) hat inhaltliche Berührungspunkte mit dem Studium des Unterrichtsfaches Kunsterziehung im Rahmen der Lehramtsstudiengänge. Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl. § 4 dieser Studienordnung. Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Hauptschulen oder das Lehramt an Realschulen im Fach Kunsterziehung als nicht vertieftem Unterrichtsfach bestanden haben, sind vom Nachweis der Zwischenprüfung befreit (§ 14 Nr. 3 Satz 2 Magisterprüfungsordnung).

2. Studienbeginn

Das Studium im Fach Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.

3. Fachspezifische Studienvoraussetzungen

Neben dem Nachweis der allgemeinen oder einer für alle Fächer der gewählten Kombination gültigen fachgebundenen Hochschulreife sind für die Aufnahme des Studiums des Faches Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Der Bewerber muß vor Beginn des Studiums eine Eignungsprüfung bestanden haben. Die Eignungsprüfung findet nach den Bestimmungen der Qualifikationsverordnung (BayRS 2210-1-1-3-K) statt. Sie besteht aus einer Vorauswahl, einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung. Für die Vorauswahl, durch die über die Zulassung zur praktischen Prüfung entschieden wird, sind von den Bewerbern eigene Arbeiten vorzulegen, die die Beurteilung ihrer künstlerischen Begabung und Eignung ermöglichen, sowie eine Erklärung, daß die Arbeiten selbständig angefertigt wurden. Die Frist für die Vorlage endet am 30.6. (für das darauf folgende Wintersemester) bzw. 31.1. (für das darauf folgende Sommersemester) eines jeden Jahres. Die praktische Prüfung besteht aus einer Klausur mit einer bildnerisch - praktischen Gestaltungsaufgabe, die mündliche Prüfung besteht aus einem Einzelprüfungsgespräch über fachbezogene Fragen. Nähere Informationen über die Durchführung der Eignungsprüfung und über die Wiederholungsmöglichkeiten erteilt die Fachstudienberatung.

2. Mindestens die Hälfte eines achtwöchigen Praktikums soll vor Studienbeginn abgeleistet sein. Das Praktikum soll in einem in einen Bereich des Faches fallenden Berufszweig abgeleistet werden. Ziele des Praktikums sind das Kennenlernen typischer Arbeitsprozesse und Verbindungswege, in denen gestalterische Anwendungsgebiete und deren Produkte erfahren werden. Für ein Praktikum eignen sich deshalb Produktionsstätten mit gestalterischem Auftragsspektrum (z. B. Druckereien, Satzstudios, Werbeagenturen, Steinmetzbetriebe, Gießereien, Restaurierungsbetriebe); aber auch Institutionen, in denen der vermittelnde Umgang mit Kunstwerken und verwandten Produkten begegnet, z.B. Galerien, kommunale Kulturbehörden, Ausstellungswesen (Messebau, Präsentationstechnik etc.). Nähere Informationen sind der Studienberatung zu entnehmen.

4. Charakteristik des Studiums und berufsbezogene Profilbildung

(1) Das Studium des Faches Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) soll sowohl zu praktisch-künstlerischen Fähigkeiten als auch zu theoretisch-fachwissenschaftlichen Kenntnissen führen, die sich die Studenten im Laufe der Studienzeit aneignen und die zu einer Berufsausübung im Fach Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) gemäß der Magisterprüfungsordnung befähigen.

(2) Die Studenten des Faches Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) sollen sich mit den grundlegenden Erkenntnissen ihres Faches auseinandersetzen, wissenschaftliche und künstlerische Methoden handhaben lernen und zu selbständiger wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit befähigt werden. Die Besonderheit dieses Faches liegt deshalb in der Kombination ästhetischer und wissenschaftlicher Handlungs- und Urteilskompetenzen, wie sie in kunstpädagogischen Berufsfeldern außerhalb des Lehramts an öffentlichen Schulen und in Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in beispielsweise folgenden Bereichen gefordert sind:
- Kreatives Arbeiten mit verschiedenen Altersgruppen,
- Bildnerische Kurse zur unterstützenden Resozialisierung,
- Tätigkeit an freien bzw. kommunal geförderten Kunstschulen,
- Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in kommunalen Institutionen und privaten Initiativen, in Verlagen und Galerien,
- Kulturpädagogik und Freizeitpädagogik (z.B. Studien- oder Kunstreisen, Kurse an Volkshochschulen, Führungen in Ausstellungen und Museen, Gestaltung und Aufbau von didaktisch-künstlerischen Ausstellungen, Organisation und Durchführung kommunaler Kunstprojekte),
- Vermittlungsaufgaben im Rahmen interkultureller Begegnung.

(3) Empfehlungen zur berufsbezogenen Profilbildung
Für die berufsbezogene Profilbildung können z. B. folgende Fächerkombinationen empfohlen werden:
- Wird im weitesten Sinne eine pädagogische oder therapeutische Berufstätigkeit angestrebt, empfiehlt sich eine Kombination mit Psychologie, Pädagogik, Soziologie. Speziell für Museumspädagogik ist Kunstgeschichte als Kombinationsfach empfohlen.
- Für Berufsziele im Bereich Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit, in kommunalen Institutionen, Verlagen, Firmen, Galerien usw. empfehlen sich Zusatzqualifikationen in Rechtswissenschaft, Informationswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik und modernen Medien (einschließlich EDV).
- In Zusammenhang mit der europäischen Integration wird auf die besondere Bedeutung vertiefter Fremdsprachenkenntnisse hingewiesen.

Die oben umrissenen Berufsfelder im kunstpädagogischen und freiberuflich gestalterischen Bereich sind in ständiger Entwicklung und Differenzierung begriffen und erlauben keine starre Festlegung von Qualifikationen, sondern fordern Flexibilität und individuelle Entscheidung der Studierenden.

5. Aufbau des Studiums

(1) Das Studium des Faches Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) ist im Magisterstudiengang nur als (erstes) oder zweites Hauptfach möglich. Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und in ein viersemestriges Hauptstudium, an das sich die Magisterprüfung anschließt. Voraussetzung für den Zugang zu den Seminaren des Hauptstudiums ist die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung.

(2) Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Unterrichtsformen vermittelt:
- Vorlesungen (V)
- Kolloquien (K)
- Proseminare (PS)
- Seminare (S)
- Exkursion (E).

(3) Die Gesamtzahl des Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt nach Maßgabe der Lehrveranstaltungen gemäß Ziffer 7
- im Grundstudium 39 SWS
- im Hauptstudium 32 SWS
- insgesamt 71 SWS.

(4) Die Zwischenprüfung wird nach Maßgabe der Zwischenprüfungsordnung abgelegt. Sie besteht im Fach Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) aus
- Vorlage einer Mappe,
- Vorlage von dreidimensionalen Arbeiten,
- mündliche Prüfung.

Die Magisterprüfung wird nach Maßgabe der Magisterprüfungsordnung abgelegt. Sie umfaßt im Fach Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) die Prüfungsteile:
- Magisterarbeit (wenn das Fach (erstes) Hauptfach ist),
- Klausur (bildnerisch - praktische Gestaltungsaufgabe),
- Präsentation von Arbeitsergebnissen aus Veranstaltungen und selbständiger bildnerischer Tätigkeit während der Studienzeit (einschließlich didaktischem Konzept),
- mündliche Prüfung.

Einzelbestimmungen für die Prüfungen (Dauer, Fristen, Wiederholungsmöglichkeiten etc.) ergeben sich aus den jeweiligen Prüfungsordnungen.

6. Inhalte und Ziele des Studiums

(1) Das Grundstudium soll eine breite bildnerische und kunstwissenschaftliche Basisausbildung sichern und in vielfältige ästhetische und kunstdidaktische Problemstellungen einführen. Ein fachspezifisches Berufsfeldbewußtsein soll - auch in Eigeninitiative - entwickelt werden. Das Hauptstudium dient der vertieften wissenschaftlichen und künstlerischen Auseinandersetzung mit ausgewählten Aspekten des Fachs und der persönlichen Schwerpunktbildung. Eine Spezifizierung hinsichtlich des beruflichen Profils sollte am Ende des Hauptstudiums erreicht sein.

(2) Im Studium des Fach Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung) sollen folgende Qualifikationen erreicht werden:

A. Das Grundstudium vermittelt

1. die Fähigkeit zum differenzierten Wahrnehmen und zur bildnerischen Realisation (Darstellung und Ausdruck). Das zeichnerische, malerische und plastische Studium der Gegenstandswelt bereitet zur Verwirklichung eigenständiger gestalterischer Vorhaben vor.

2. Fähigkeiten, verschiedene Werkmittel und Verfahren zielgerichtet einzusetzen.

3. Kenntnisse in Wirkungszusammenhängen moderner technisch-visueller Medien.

4. Grundkenntnisse der abendländischen Kunstgeschichte.

5. Möglichkeiten einer kulturkritischen Orientierung.

B. Das Hauptstudium

1. vermittelt vertiefte Kenntnisse in Werkanalyse und Ästhetik, Inhalten und Methoden des Faches und in abendländischer Kunstgeschichte,

2. dient der Entwicklung ästhetischer Urteilsfähigkeit im Bereich bildender Kunst und visueller Kommunikation,

3. dient der Entwicklung eigenständiger künstlerischer Schwerpunktsetzung,

4. fördert die berufsbezogene Orientierung im Rahmen auch fachfremder Lehrveranstaltungen und fachübergreifender Projekte.

7. Studienplan

1. Grundstudium (1. - 4. Semester)

Sem.

Fachgebiet

Art der Lehr-
veranstaltung
SWS

1 - 4






Bildnerisches Gestalten in der Fläche: z. B.
Grundprinzipien bildnerischen Gestaltens mit Farbe
Grundprinzipien bildnerischen Gestaltens mit grafischen
Mitteln
Hochdrucktechniken
Erklärendes Zeichnen
Schrift / Layout / Plakat
S







15







1 - 4



Grundprinzipien bildnerischen Gestaltens im Raum: z. B.
Einführung in das keramische und plastische Gestalten
Dreidimensionales Gestalten mit verschiedenen Werkstoffen
(Holz, Metall, Papier, Stein)
S



6



1 - 4 Darstellendes Spiel und Inszenierung S 3
1 - 4

Werkanalyse und Ästhetik
(jeweils Vorlesung mit zugeordnetem Seminar )
V/S

6

1 - 4

Inhalte und Methoden des Faches Kunsterziehung
(Vorlesung mit zugeordnetem Seminar )
V/S

3

1 - 4




Kunstgeschichtliche Lehrveranstaltung

Ersatzweise:
Bildnerische Entwicklung im Kindes- und Jugendalter
(wenn Kunstgeschichte als Haupt - oder Nebenfach gewählt ist)
PS/S

S


2




1 - 4

Kolloquium zu studienbegleitenden Projekten
(bezogen auf mögliche Berufsbereiche)
S

1

1 - 4



Exkursion:
Naturstudium, bildnerische Auseinandersetzung mit Motiven
vor Ort, Kunstbetrachtung vor Originalen
(mehrtägig)
E



3



gesamt 39

2. Hauptstudium (5. - 8. Semester)

Sem.

Fachgebiet

Art der Lehr-
veranstaltung
SWS

5 - 8

Bildnerisches Gestalten in der Fläche und/oder im Raum
mit individueller Schwerpunktsetzung
S

12

5 - 8


Gestaltung mit visuellen Medien
(Computer: Vektorgrafik / digitale Bildbearbeitung, Videografie,
Fotografie)
S


6


5 - 8

Werkanalyse und Ästhetik
(Vorlesung mit zugeordnetem Seminar und Seminar)
V/S

5

5 - 8

Inhalte und Methoden des Faches Kunsterziehung
(Vorlesung mit zugeordnetem Seminar und Seminar )
V/S

5

5 - 8




Kunstgeschichtliche Lehrveranstaltung

Ersatzweise:
Umwelt und Produktgestaltung
(wenn Kunstgeschichte als Haupt - oder Nebenfach gewählt ist)
PS

S


2




5 - 8

Kolloquium zu studienbegleitenden Projekten
(bezogen auf mögliche Berufsbereiche)
S

1

5 - 8 Korrekturforum zu künstlerischen Arbeiten S 1
gesamt 32
Grundstudium und Hauptstudium - insgesamt 71

8. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen

Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung bestimmt:

1. Zwischenprüfung (§ 24a Zwischenprüfungsordnung)

1. Bestehen einer Eignungsprüfung vor Beginn des Studiums gemäß der Qualifikationsverordnung (BayRS 2210-1-1-3-K) in der jeweils geltenden Fassung.

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) einem achtwöchigen Praktikum (mindestens die Hälfte davon soll vor Studienbeginn absolviert werden);
b) fünf Seminaren im bildnerischen Gestalten in der Fläche;
c) zwei Seminaren im bildnerischen Gestalten im Raum;
d) einem Seminar zu darstellendem Spiel und Inszenierung;
e) zwei Lehrveranstaltungen in Werkanalyse und Ästhetik (je Vorlesung mit zugeordnetem Seminar);
f) einer Lehrveranstaltung zu Inhalten und Methoden des Faches (je Vorlesung mit zugeordnetem Seminar);
g) einer kunstgeschichtlichen Lehrveranstaltung (Proseminar); wenn Kunstgeschichte als Haupt- oder Nebenfach gewählt wird, ist statt des genannten Nachweises der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur bildnerischen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter zu erbringen;
h) einem Kolloquium zu Projekten bezogen auf mögliche Berufsbereiche;
i) einer mindestens einwöchigen Exkursion.

2. Magisterprüfung (§ 29a Magisterprüfungsordnung)

1. Bestehen einer Eignungsprüfung vor Beginn des Studiums gemäß der Qualifikationsverord-nung (BayRS 2210-1-1-3-K) in der jeweils geltenden Fassung.

2. Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung (Kunsterziehung);

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums:
a) Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS im bildnerischen Gestalten (Wahl nach beabsichtigter eigener künstlerischer Schwerpunktsetzung);
b) zwei Seminaren zur Gestaltung mit visuellen Medien
c) zwei Lehrveranstaltungen in Werkanalyse und Ästhetik (je Vorlesung mit zugeordnetem Seminar);
d) zwei Lehrveranstaltungen zu Inhalten und Methoden des Faches (Vorlesung mit zugeordnetem Seminar und ein Seminar);
e) einer kunstgeschichtlichen Lehrveranstaltung (Proseminar), zusätzlich zu der bereits im Grundstudium absolvierten Lehrveranstaltung; wenn Kunstgeschichte als Haupt- oder Nebenfach gewählt wird, ist statt des genannten Nachweises der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer zusätzlichen Lehrveranstaltung zur Umwelt- und Produktgestaltung zu erbringen;
f) einem Korrektur - Kolloquium zu selbständig gefertigten Arbeiten;
g) einer Lehrveranstaltung zur Umwelt- und Produktgestaltung.“

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 24. Februar 1999 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 26.2.1999 Nr. I 123-32/1064, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 19.11.1999 Nr. X/4-5e66M(6)-6/15 787).

Regensburg, den 9. Dezember 1999
Universität Regensburg
Der Rektor

(Prof. Dr. Helmut Altner)

Diese Satzung wurde am 9. Dezember 1999 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 9. Dezember 1999 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 9. Dezember 1999.


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