Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen
Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen.
Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Amtsblatt veröffentlichte Text.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Satzung:
Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der
Universität Regensburg vom 12. Februar 1993 (KWMBl II S. 285) in der
Fassung der Änderungssatzung vom 6. Juli 1994 (KWMBl II S. 625) wird
wie folgt geändert:
1. § 7 Abs. 3 Nr. 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird aufgehoben.
b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 1; in Buchstabe C wird
"Wirtschaftswissenschaft: Informatik" ersetzt durch "Wirtschaftsinformatik".
c) Der bisherige Satz 3 wird aufgehoben.
d) Die bisherigen Sätze 4 bis 5 werden Sätze 2 bis 3.
2. Der Anhang erhält ab der Überschrift unter Buchstabe B II. folgende
Fassung:
"II. Anforderungen innerhalb der wählbaren Fächer
Abkürzungen
a = erste Semesterhälfte b = zweite Semesterhälfte
n.V. = Zeit nach Vereinbarung innerhalb des angegebenen Semesters
f1 = Semesterferien vor dem 5. oder 7. Sem. (Oktober)
f2 = Semesterferien zwischen 5. und 6. Sem. (März, April)
SWS = Semesterwochenstunden
1. Hauptfach
20 SWS Großpraktikum mit Seminar; 5 SWS Wahlpflichtpraktikum; 20 SWS
Schwerpunktpraktikum; Exkursionen; Vorlesungen. Diplomarbeit 9 Monate mit
3-monatiger Verlängerungsfrist auf Antrag in begründeten
Ausnahmefällen.
Biochemie:
Großpraktikum:
Biochemie (18 SWS: 5. Sem. a)
Seminar 2 SWS.
Wahlpflichtpraktikum:
Methoden der Biochemie (7. Sem.) oder Biotechnologie (6. Sem.) oder Genetik
(5. Sem. f1 oder f2) oder Mikrobiologie (5. Sem. f1 oder f2)
Schwerpunktpraktikum:
Wahlweise aus Biochemie, Biophysik, Genetik, Mikrobiologie oder Zellbiologie
(7. Sem.)
3 Exkursionstage
Biophysik:
Großpraktikum:
Biochemie (18 SWS: 5. Sem. a) oder Genetik (18 SWS: 5. Sem. a oder 6. Sem. n.V.) oder Zellbiologie (18 SWS: 5. Sem. b).
Seminar 2 SWS
Wahlpflichtpraktikum:
Biophysik oder Strahlenbiologie (5. Sem. f1 oder 6. Sem. f2)
Schwerpunktpraktikum:
Biophysik (7. Sem.)
3 Exkursionstage
Botanik:
Großpraktikum:
Zusammengesetzt aus dem Block Botanik I (12 SWS: 5. Sem. b oder 6. Sem. a) und wahlweise einem Block Pflanzenbiochemie (6 SWS: 5. Sem. b; für Schwerpunkt Pflanzenbiochemie, Physiologie; Pilzphysiologie) oder einem Block Botanik II (6 SWS: 6. Sem. b; für Schwerpunkt Mykologie, Geobotanik, Systematik).
Seminar 2 SWS
Wahlpflichtpraktikum:
Botanik (inkl. Pflanzenbiochemie; 5. und 6. Sem.)
Schwerpunktpraktikum:
Wahlweise, je nach Richtung der Diplomarbeit, Pflanzenbiochemie oder Spezielle
Botanik (6. Sem. a und 7. Sem. b)
3 Exkursionstage und eine 1-wöchige Exkursion (6. Sem.)
Genetik:
Großpraktikum:
Zusammengesetzt aus den Blöcken Genetik I (8 SWS: 5. Sem. a) und Genetik II (2 Spezialpraktika Molekulare Genetik; 10 SWS: 5. Sem. n. V. oder 6. Sem. n.V.).
Seminar 2 SWS
Wahlpflichtpraktikum:
Grundkurs Genetik (5. Sem. oder 6. Sem. f1 oder f2)
Schwerpunktpraktikum:
Genetik oder wahlweise Biochemie, Biophysik, Mikrobiologie, Zellbiologie
(7. Sem.)
3 Exkursionstage
Mikrobiologie:
Großpraktikum:
Organismische Mikrobiologie I (6 SWS: 5. Sem. b) und Organismische Mikrobiologie II (12 SWS: 5. Sem. b).
Seminar 2 SWS
Wahlpflichtpraktikum:
Grundkurs Mikrobiologie (5. Sem. f1)
Schwerpunktpraktikum:
Mikrobiologie (6. Sem. oder 7. Sem.) oder wahlweise (jeweils im 7. Sem.)
Biochemie, Biophysik, Botanik, Genetik, Zellbiologie
3 Exkursionstage
Zellbiologie:
Großpraktikum:
Zellbiologie (18 SWS: 5. Sem. b)
Seminar 2 SWS
Wahlpflichtpraktikum:
Aus der Genetik oder Mikrobiologie (5. Sem. f1 oder f2) oder Mikroskopische
Techniken (7. Sem. a)
Schwerpunktpraktikum:
Zellbiologie oder wahlweise Biochemie, Genetik oder Mikrobiologie (7. Sem.)
3 Exkursionstage
Zoologie:
Großpraktikum:
Zoologie (20 SWS inkl. Seminar: 5. Sem. a und b)
Wahlpflichtpraktikum:
Aus dem Bereich der Zoologie (5. Sem. oder 6. Sem.)
Schwerpunktpraktikum:
Zoologie (6. Sem. oder 7. Sem.)
3 Exkursionstage und eine 1-wöchige Exkursion (6. Sem.)
2. Nebenfächer
Zu den Hauptfächern Biochemie, Biophysik, Genetik, Zellbiologie soll
das Nebenfach Organische Chemie (bzw. Physikalische Chemie) und wahlweise
Botanik oder Mikrobiologie oder Zoologie gewählt werden. Zum Hauptfach
Mikrobiologie soll als Nebenfach Biochemie gewählt werden.
Zum Hauptfach Botanik wird Zoologie, zum Hauptfach Zoologie wird Botanik als Nebenfach empfohlen.
Es müssen zwei verschiedene Nebenfächer gewählt werden, von
denen ein Fach ein biologisches sein muß.
2.1 Biologische Nebenfächer innerhalb der Naturw. Fakultät III
Praktika (mindestens 6 SWS), Seminare und Vorlesungen im Umfang von insgesamt
12 SWS je Nebenfach.
Biochemie:
Biochemisches Praktikum (5. Sem. f2)
Biophysik:
Praktikum Biophysik und Strahlenbiologie
(5. Sem. oder 6. Sem. f1 und f2)
Botanik:
Botanisches Nebenfach-Praktikum (5. Sem. b oder 6. Sem. a)
Genetik:
Grundkurs Genetik (5. Sem. f1 oder f2) und das Praktikum Genetik I (5. Sem.
a oder 6. Sem. a)
Mikrobiologie:
Grundpraktikum Organismische Mikrobiologie (5. Sem. f1) und Organismische
Mikrobiologie I (5. Sem. b)
oder alternativ
Praktikum: Molekulare und medizinische Infektiologie (6 SWS n.V.); Vorlesungen n.V.
Zellbiologie:
Zellbiologisches Nebenfachpraktikum (8 SWS: 5. Sem. b) und Vorlesungen n.V.
Zoologie:
Zoologisches Nebenfachpraktikum (5. Sem. a)
2.2 Nebenfächer außerhalb der Naturw. Fakultät III
Praktika, Seminar und Vorlesungen im Umfang von 12 SWS je Nebenfach. Einzelheiten
regeln die Fakultäten, denen die gewählten Nebenfächer zugeordnet
sind. Eine Übersicht der Anforderungen findet sich in den
Ausführungsbestimmungen zur Diplomprüfungsordnung Biologie.
2.2.1 Nichtbiologische Nebenfächer der Naturw. Fakultäten (Liste
B der DPO)
Anorganische Chemie:
Nach Vereinbarung im betreffenden Institut
Organische Chemie:
Nach Vereinbarung im betreffenden Institut
Physikalische Chemie:
Nach Vereinbarung im betreffenden Institut
Theoretische Physik:
Vorlesung Theoretische Physik I (Mechanik) 4 SWS, zusätzlich hierzu
2 SWS Übungen.
Vorlesung Theoretische Physik III (Quantenmechanik I) 4 SWS, zusätzlich
hierzu 2 SWS Übungen (benoteter Schein erforderlich).
Beide Vorlesungen werden jeweils im WS angeboten. Studenten, die dieses Nebenfach
wählen, werden gebeten, sich mit dem zuständigen Fachvertreter
in Verbindung zu setzen.
Experimentalphysik:
Vorlesung: Moderne Physik I (Atom- und Molekülphysik) 4 SWS, hierzu
Übungen 2 SWS (jeweils im WS).
Praktikum 6 SWS (Versuche aus dem physikalischen C-Praktikum und dem
Fortgeschrittenen-Praktikum; jeweils auf die oben genannte Vorlesung folgend
im SS). Anmeldung erforderlich beim zuständigen Fachvertreter.
Mathematik:
1. Der Inhalt der mathematischen Vorlesungen des Grundstudiums: Analysis I und II und Lineare Algebra I, jeweils mit dem Verständnis, das nur durch Mitarbeit in den Übungen erworben werden kann, wird in allen weiteren mathematischen Lehrveranstaltungen vorausgesetzt, und diese Kenntnisse werden nicht auf den Prüfungsstoff angerechnet.
2. Das Prüfungsgebiet kann den Stoff von Lehrveranstaltungen des
Grundstudiums nach dem zweiten Semester und muß den Stoff einer
Lehrveranstaltung des Hauptstudiums einschließen.
3. Ein Schein des Grundstudiums Mathematik sowie ein Schein in den Übungen
der Analysis für Physiker wird als Schein nach § 19 Abs. 1 Nr.
3 Buchst. A a DPO Biologie (Mathematik für Naturwissenschaftler)
anerkannt.
2.2.2 Nichtbiologische Nebenfächer außerhalb der Naturw.
Fakultäten (Liste C der DPO)
Geographie:
Zwei Proseminare: u.a. Einführung in das Studium der Geographie. Ein
Geländepraktikum oder als Äquivalent 8 Exkursionstage in
Geographie.
Hauptseminar: Voraussetzung zur Aufnahme ins Hauptseminar ist erfolgreicher Abschluß einer Kenntnisprüfung oder das Vordiplom in Geographie bzw. Zwischenprüfung in Geographie.
Vorlesung zur Allgemeinen Geographie.
Geologie:
Übung Geologische Karte und Profil (2 SWS)
Übung Instrumentelle Analytik für Geowissenschaftler I und II (2 SWS)
Hauptseminar (3 SWS)
Weiterhin mindestens 5 SWS aus folgendem Angebot:
Gesteinskunde I (2 SWS)
Gesteinskunde II (2 SWS)
Geologie von Bayern (2 SWS)
Geochemie (2 SWS)
Tonminerale (1 SWS)
Rechtswissenschaft:
Vorlesungen in Staatsrecht und Umweltrecht (Öffentliches Recht)
einschließlich der darin behandelten Teilbereiche zum Gentechnologiegesetz,
Tierschutzgesetz und Embryonenschutzgesetz. Voraussetzung ist der Erwerb
eines Übungsscheines für Anfänger oder eine mündliche
Prüfung, jeweils aus dem Teilgebiet Öffentliches Recht.
Psychologie:
1. Folgende Teilfächer sind wählbar:
Allgemeine Psychologie I (Strukturelle Aspekte)
Allgemeine Psychologie II (Prozessuale Aspekte)
Entwicklungspsychologie
Sozialpsychologie
Differentielle Psychologie
Angewandte Psychologie (Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie)
2. Anforderungen bzw. Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Mindestens je 2 SWS Vorlesungen in fünf der unter 1. genannten Teilfächer.
Ein benoteter Seminarschein in einem gewählten Teilfach, in dem auch
die abschließende Prüfung stattfindet.
Wirtschaftsinformatik:
Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist die Beherrschung mindestens
einer Programmiersprache vorausgesetzt (PASCAL oder COBOL) und für die
Teilnahme an Betriebliche Führungssysteme ist außerdem die Kenntnis
der Programmiersprache PROLOG erforderlich.
Folgende Fächer sind wählbar:
Kybernetische System- und Modelltheorie mit Simulation
Betriebliche Führungssysteme
Datenorganisation, Datenmodelle, Datenbanken
Theorie datenverarbeitende Systeme mit Software Engineering
Erforderlich ist die Teilnahme an zwei der vier Fächer mit jeweils 4
SWS Vorlesung und 2 SWS Übung. Für das Fach Betriebliche
Führungssysteme kann alternativ zum Übungsschein auch ein Seminarschein
erworben werden.
Wissenschaftsgeschichte:
Allgemeine Wissenschaftsgeschichte
Spezielle Wissenschaftsgeschichte: u. a. Spezialvorlesung (Kolloquium,
Exkursion), Proseminar (Übung oder Seminar), Seminararbeit und
Hauptseminar.".
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg
vom 31.07.1996. Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG wurde
eingehalten.
Regensburg, den 02.08.1996 Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. H. Altner)
Die Satzung wurde am 02.08.1996 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 02.08.1996 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 02.08.1996.
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