Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den
Diplomstudiengang Biologie
an der Universität Regensburg
Vom 02.08.1996

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:

§ 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Regensburg vom 12. Februar 1993 (KWMBl II S. 285) in der Fassung der Änderungssatzung vom 6. Juli 1994 (KWMBl II S. 625) wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 3 Nr. 3 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird aufgehoben.

b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 1; in Buchstabe C wird "Wirtschaftswissenschaft: Informatik" ersetzt durch "Wirtschaftsinformatik".

c) Der bisherige Satz 3 wird aufgehoben.

d) Die bisherigen Sätze 4 bis 5 werden Sätze 2 bis 3.

2. Der Anhang erhält ab der Überschrift unter Buchstabe B II. folgende Fassung:

"II. Anforderungen innerhalb der wählbaren Fächer

Abkürzungen

a = erste Semesterhälfte b = zweite Semesterhälfte

n.V. = Zeit nach Vereinbarung innerhalb des angegebenen Semesters

f1 = Semesterferien vor dem 5. oder 7. Sem. (Oktober)

f2 = Semesterferien zwischen 5. und 6. Sem. (März, April)

SWS = Semesterwochenstunden

1. Hauptfach

20 SWS Großpraktikum mit Seminar; 5 SWS Wahlpflichtpraktikum; 20 SWS Schwerpunktpraktikum; Exkursionen; Vorlesungen. Diplomarbeit 9 Monate mit 3-monatiger Verlängerungsfrist auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen.

Biochemie:

Großpraktikum:

Biochemie (18 SWS: 5. Sem. a)

Seminar 2 SWS.

Wahlpflichtpraktikum:

Methoden der Biochemie (7. Sem.) oder Biotechnologie (6. Sem.) oder Genetik (5. Sem. f1 oder f2) oder Mikrobiologie (5. Sem. f1 oder f2)

Schwerpunktpraktikum:

Wahlweise aus Biochemie, Biophysik, Genetik, Mikrobiologie oder Zellbiologie (7. Sem.)

3 Exkursionstage

Biophysik:

Großpraktikum:

Biochemie (18 SWS: 5. Sem. a) oder Genetik (18 SWS: 5. Sem. a oder 6. Sem. n.V.) oder Zellbiologie (18 SWS: 5. Sem. b).

Seminar 2 SWS

Wahlpflichtpraktikum:

Biophysik oder Strahlenbiologie (5. Sem. f1 oder 6. Sem. f2)

Schwerpunktpraktikum:

Biophysik (7. Sem.)

3 Exkursionstage

Botanik:

Großpraktikum:

Zusammengesetzt aus dem Block Botanik I (12 SWS: 5. Sem. b oder 6. Sem. a) und wahlweise einem Block Pflanzenbiochemie (6 SWS: 5. Sem. b; für Schwerpunkt Pflanzenbiochemie, Physiologie; Pilzphysiologie) oder einem Block Botanik II (6 SWS: 6. Sem. b; für Schwerpunkt Mykologie, Geobotanik, Systematik).

Seminar 2 SWS

Wahlpflichtpraktikum:

Botanik (inkl. Pflanzenbiochemie; 5. und 6. Sem.)

Schwerpunktpraktikum:

Wahlweise, je nach Richtung der Diplomarbeit, Pflanzenbiochemie oder Spezielle Botanik (6. Sem. a und 7. Sem. b)

3 Exkursionstage und eine 1-wöchige Exkursion (6. Sem.)

Genetik:

Großpraktikum:

Zusammengesetzt aus den Blöcken Genetik I (8 SWS: 5. Sem. a) und Genetik II (2 Spezialpraktika Molekulare Genetik; 10 SWS: 5. Sem. n. V. oder 6. Sem. n.V.).

Seminar 2 SWS

Wahlpflichtpraktikum:

Grundkurs Genetik (5. Sem. oder 6. Sem. f1 oder f2)

Schwerpunktpraktikum:

Genetik oder wahlweise Biochemie, Biophysik, Mikrobiologie, Zellbiologie (7. Sem.)

3 Exkursionstage

Mikrobiologie:

Großpraktikum:

Organismische Mikrobiologie I (6 SWS: 5. Sem. b) und Organismische Mikrobiologie II (12 SWS: 5. Sem. b).

Seminar 2 SWS

Wahlpflichtpraktikum:

Grundkurs Mikrobiologie (5. Sem. f1)

Schwerpunktpraktikum:

Mikrobiologie (6. Sem. oder 7. Sem.) oder wahlweise (jeweils im 7. Sem.) Biochemie, Biophysik, Botanik, Genetik, Zellbiologie

3 Exkursionstage

Zellbiologie:

Großpraktikum:

Zellbiologie (18 SWS: 5. Sem. b)

Seminar 2 SWS

Wahlpflichtpraktikum:

Aus der Genetik oder Mikrobiologie (5. Sem. f1 oder f2) oder Mikroskopische Techniken (7. Sem. a)

Schwerpunktpraktikum:

Zellbiologie oder wahlweise Biochemie, Genetik oder Mikrobiologie (7. Sem.)

3 Exkursionstage

Zoologie:

Großpraktikum:

Zoologie (20 SWS inkl. Seminar: 5. Sem. a und b)

Wahlpflichtpraktikum:

Aus dem Bereich der Zoologie (5. Sem. oder 6. Sem.)

Schwerpunktpraktikum:

Zoologie (6. Sem. oder 7. Sem.)

3 Exkursionstage und eine 1-wöchige Exkursion (6. Sem.)

2. Nebenfächer

Zu den Hauptfächern Biochemie, Biophysik, Genetik, Zellbiologie soll das Nebenfach Organische Chemie (bzw. Physikalische Chemie) und wahlweise Botanik oder Mikrobiologie oder Zoologie gewählt werden. Zum Hauptfach Mikrobiologie soll als Nebenfach Biochemie gewählt werden.

Zum Hauptfach Botanik wird Zoologie, zum Hauptfach Zoologie wird Botanik als Nebenfach empfohlen.

Es müssen zwei verschiedene Nebenfächer gewählt werden, von denen ein Fach ein biologisches sein muß.

2.1 Biologische Nebenfächer innerhalb der Naturw. Fakultät III

Praktika (mindestens 6 SWS), Seminare und Vorlesungen im Umfang von insgesamt 12 SWS je Nebenfach.

Biochemie:

Biochemisches Praktikum (5. Sem. f2)

Biophysik:

Praktikum Biophysik und Strahlenbiologie

(5. Sem. oder 6. Sem. f1 und f2)

Botanik:

Botanisches Nebenfach-Praktikum (5. Sem. b oder 6. Sem. a)

Genetik:

Grundkurs Genetik (5. Sem. f1 oder f2) und das Praktikum Genetik I (5. Sem. a oder 6. Sem. a)

Mikrobiologie:

Grundpraktikum Organismische Mikrobiologie (5. Sem. f1) und Organismische Mikrobiologie I (5. Sem. b)

oder alternativ

Praktikum: Molekulare und medizinische Infektiologie (6 SWS n.V.); Vorlesungen n.V.

Zellbiologie:

Zellbiologisches Nebenfachpraktikum (8 SWS: 5. Sem. b) und Vorlesungen n.V.

Zoologie:

Zoologisches Nebenfachpraktikum (5. Sem. a)

2.2 Nebenfächer außerhalb der Naturw. Fakultät III

Praktika, Seminar und Vorlesungen im Umfang von 12 SWS je Nebenfach. Einzelheiten regeln die Fakultäten, denen die gewählten Nebenfächer zugeordnet sind. Eine Übersicht der Anforderungen findet sich in den Ausführungsbestimmungen zur Diplomprüfungsordnung Biologie.

2.2.1 Nichtbiologische Nebenfächer der Naturw. Fakultäten (Liste B der DPO)

Anorganische Chemie:

Nach Vereinbarung im betreffenden Institut

Organische Chemie:

Nach Vereinbarung im betreffenden Institut

Physikalische Chemie:

Nach Vereinbarung im betreffenden Institut

Theoretische Physik:

Vorlesung Theoretische Physik I (Mechanik) 4 SWS, zusätzlich hierzu 2 SWS Übungen.

Vorlesung Theoretische Physik III (Quantenmechanik I) 4 SWS, zusätzlich hierzu 2 SWS Übungen (benoteter Schein erforderlich).

Beide Vorlesungen werden jeweils im WS angeboten. Studenten, die dieses Nebenfach wählen, werden gebeten, sich mit dem zuständigen Fachvertreter in Verbindung zu setzen.

Experimentalphysik:

Vorlesung: Moderne Physik I (Atom- und Molekülphysik) 4 SWS, hierzu Übungen 2 SWS (jeweils im WS).

Praktikum 6 SWS (Versuche aus dem physikalischen C-Praktikum und dem Fortgeschrittenen-Praktikum; jeweils auf die oben genannte Vorlesung folgend im SS). Anmeldung erforderlich beim zuständigen Fachvertreter.

Mathematik:

1. Der Inhalt der mathematischen Vorlesungen des Grundstudiums: Analysis I und II und Lineare Algebra I, jeweils mit dem Verständnis, das nur durch Mitarbeit in den Übungen erworben werden kann, wird in allen weiteren mathematischen Lehrveranstaltungen vorausgesetzt, und diese Kenntnisse werden nicht auf den Prüfungsstoff angerechnet.

2. Das Prüfungsgebiet kann den Stoff von Lehrveranstaltungen des Grundstudiums nach dem zweiten Semester und muß den Stoff einer Lehrveranstaltung des Hauptstudiums einschließen.

3. Ein Schein des Grundstudiums Mathematik sowie ein Schein in den Übungen der Analysis für Physiker wird als Schein nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. A a DPO Biologie (Mathematik für Naturwissenschaftler) anerkannt.

2.2.2 Nichtbiologische Nebenfächer außerhalb der Naturw. Fakultäten (Liste C der DPO)

Geographie:

Zwei Proseminare: u.a. Einführung in das Studium der Geographie. Ein Geländepraktikum oder als Äquivalent 8 Exkursionstage in Geographie.

Hauptseminar: Voraussetzung zur Aufnahme ins Hauptseminar ist erfolgreicher Abschluß einer Kenntnisprüfung oder das Vordiplom in Geographie bzw. Zwischenprüfung in Geographie.

Vorlesung zur Allgemeinen Geographie.

Geologie:

Übung Geologische Karte und Profil (2 SWS)

Übung Instrumentelle Analytik für Geowissenschaftler I und II (2 SWS)

Hauptseminar (3 SWS)

Weiterhin mindestens 5 SWS aus folgendem Angebot:

Gesteinskunde I (2 SWS)

Gesteinskunde II (2 SWS)

Geologie von Bayern (2 SWS)

Geochemie (2 SWS)

Tonminerale (1 SWS)

Rechtswissenschaft:

Vorlesungen in Staatsrecht und Umweltrecht (Öffentliches Recht) einschließlich der darin behandelten Teilbereiche zum Gentechnologiegesetz, Tierschutzgesetz und Embryonenschutzgesetz. Voraussetzung ist der Erwerb eines Übungsscheines für Anfänger oder eine mündliche Prüfung, jeweils aus dem Teilgebiet Öffentliches Recht.

Psychologie:

1. Folgende Teilfächer sind wählbar:

Allgemeine Psychologie I (Strukturelle Aspekte)

Allgemeine Psychologie II (Prozessuale Aspekte)

Entwicklungspsychologie

Sozialpsychologie

Differentielle Psychologie

Angewandte Psychologie (Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie)

2. Anforderungen bzw. Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Mindestens je 2 SWS Vorlesungen in fünf der unter 1. genannten Teilfächer.

Ein benoteter Seminarschein in einem gewählten Teilfach, in dem auch die abschließende Prüfung stattfindet.

Wirtschaftsinformatik:

Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist die Beherrschung mindestens einer Programmiersprache vorausgesetzt (PASCAL oder COBOL) und für die Teilnahme an Betriebliche Führungssysteme ist außerdem die Kenntnis der Programmiersprache PROLOG erforderlich.

Folgende Fächer sind wählbar:

Kybernetische System- und Modelltheorie mit Simulation

Betriebliche Führungssysteme

Datenorganisation, Datenmodelle, Datenbanken

Theorie datenverarbeitende Systeme mit Software Engineering

Erforderlich ist die Teilnahme an zwei der vier Fächer mit jeweils 4 SWS Vorlesung und 2 SWS Übung. Für das Fach Betriebliche Führungssysteme kann alternativ zum Übungsschein auch ein Seminarschein erworben werden.

Wissenschaftsgeschichte:

Allgemeine Wissenschaftsgeschichte

Spezielle Wissenschaftsgeschichte: u. a. Spezialvorlesung (Kolloquium, Exkursion), Proseminar (Übung oder Seminar), Seminararbeit und Hauptseminar.".

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 31.07.1996. Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG wurde eingehalten.

Regensburg, den 02.08.1996 Universität Regensburg

Der Rektor

(Prof. Dr. H. Altner)

Die Satzung wurde am 02.08.1996 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 02.08.1996 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 02.08.1996.


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