Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Dritte Satzung zur Änderung der

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie
an der Universität Regensburg
Vom 27. Februar 1998 (KWMBl II S. 618)

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:

§ 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Regensburg vom 12. Februar 1993 (KWMBl II S. 285), zuletzt geändert durch Satzung vom 2. August 1996 (KWMBl II S. 973), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht erhält ab der mit "§ 8" beginnenden Zeile folgende Fassung:

"§ 8 Wiederholungsmöglichkeiten beim Erwerb von Leistungsnachweisen

§ 9 Prüfungen

§ 10 Diplomarbeit

§ 11 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

§ 12 Studienfachberatung

§ 13 Studienplan

§ 14 Schlußbestimmungen"

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 7 wird nach dem Wort "Biochemie" ein Komma und das Wort "Entwicklungsbiologie" eingefügt.

b) Im letzten Satz wird das Wort "Wahlpflichtpraktika" durch die Worte "Forschungs- und Wahlpflichtpraktika" ersetzt.

3. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Nr. 2 wird nach dem Wort "Biochemie" ein Komma und das Wort "Entwicklungsbiologie" eingefügt.

b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 2 erhält folgende Fassung:

"2. Hauptfach

Das Hauptfach kann aus folgenden Fächern gewählt werden:
Biochemie Mikrobiologie
Biophysik Zellbiologie
Botanik Zoologie
Genetik

Erforderlich sind aus dem Bereich des gewählten Hauptfaches ein Großpraktikum, ein Forschungs- oder Wahlpflichtpraktikum und ein Schwerpunktpraktikum. Für die Hauptfächer Biochemie, Biophysik, Genetik, Mikrobiologie und Zellbiologie findet ein gemeinsames Großpraktikum Molekularbiologie statt. Näheres regelt der Studienplan."

bb) Nummer 3 erhält folgende Fassung:

"3. Nebenfächer

Als Nebenfächer können gewählt werden:

A) Biologische Fächer:
Biochemie Mikrobiologie
Biophysik Medizinische Mikrobiologie
Botanik Zellbiologie
Genetik Zoologie

B) Nicht-biologische Fächer innerhalb der naturwissenschaftlichen Fakultäten

der Universität:
Anorganische Chemie Theoretische Physik
Organische Chemie Experimentalphysik
Physikalische Chemie Mathematik

C) Nicht-biologische Fächer außerhalb der naturwissenschaftlichen Fakultäten

der Universität:
Geographie Psychologie
Geologie Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
Rechtswissenschaft Wissenschaftsgeschichte

Es müssen zwei Nebenfächer gewählt werden, von denen eines ein biologisches sein muß. Werden zwei biologische Nebenfächer gewählt, so muß zu den Hauptfächern Biochemie, Biophysik, Genetik, Mikrobiologie und Zellbiologie das Nebenfach Botanik oder Zoologie gewählt werden.

Die Wahl anderer Nebenfächer wird durch § 25 der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Regensburg (DPO Biologie) geregelt. Die Wahl des Hauptfaches und der Nebenfächer soll in Abstimmung mit den zuständigen Hochschullehrern vorgenommen werden. Die Anforderungen in den Nebenfächern regelt der Studienplan."

4. Nach § 7 wird folgender neuer § 8 eingefügt:

"§ 8 Wiederholungsmöglichkeiten beim Erwerb von Leistungsnachweisen

(1) Jede nicht bestandene Prüfung zum Erwerb eines Leistungsnachweises kann höchstens zweimal wiederholt werden. Diese Wiederholungen müssen innerhalb eines Jahres erfolgen. Die genauen Termine legt der verantwortliche Dozent im Benehmen mit dem Studenten fest.

(2) Wiederholungen zur Verbesserung eines positiven Ergebnisses sind nicht möglich."

5. Die bisherigen §§ 8 bis 11 werden §§ 9 bis 12.

6. Nach § 12 wird folgender neuer § 13 eingefügt:

"§ 13 Studienplan

(1) Auf der Grundlage der Studienordnung erstellt die Fakultät einen Studienplan. Der Studienplan enthält Angaben zu Art, Umfang und Inhalten der Lehrveranstaltungen und zu deren Verteilung auf die Semester. Er kennzeichnet die nachweispflichtigen Veranstaltungen. Weiter enthält er Angaben zu den Anforderungen innerhalb der wählbaren Fächer.

(2) Der Studienplan wird durch Aushang am Schwarzen Brett der Fakultät bekannt gemacht und ist an den dort angegebenen Stellen erhältlich."

7. Der bisherige § 12 wird § 14.

8. Der Anhang wird aufgehoben.


§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studenten, die nach Inkrafttreten ihr Studium der Biologie aufnehmen oder mit dem Hauptstudium beginnen.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 28. Januar 1998 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gem. Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 2. Februar 1998 Nr. I 124-55/593, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13. Februar 1998 Nr. X/4-5e69b(3)-6/20 891b).

Regensburg, den 27. Februar 1998 Universität Regensburg

Der Rektor

(Prof. Dr. Helmut Altner)

Die Satzung wurde am 27. Februar 1998 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 27. Februar 1998 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 27. Februar 1998.


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