Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Satzung zur Änderung der Studienordnung für den
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen
Hochschulgesetzes (BayHSchG ) erläßt die Universität Regensburg
folgende Satzung:
Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie an der
Universität Regensburg vom 17. Januar 1995 (KWMBl II S. 381) wird wie
folgt geändert:
1. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Tabelle "Obligatorische Veranstaltungen" wie folgt
geändert:
aa) die Zeile "Physikalische Chemie 11 SWS (V/SV) 10 SWS (P/SP)"
wird ersetzt durch die Zeile "Physikalische Chemie 7 (6) SWS (V/SV) 10 SWS
(P/SP)";
bb) die Zeile "Biochemie 7 SWS (V) 4 SWS (P/SP)"
wird ersetzt durch die Zeile: "Biochemie 7 SWS (V) 6 SWS (P/SP)";
cc) die Zeile "Allgemeine Biologie 9 SWS (V) 8 SWS (P)"
wird ersetzt durch die Zeile: "Allgemeine Biologie 5 SWS (V) 8 SWS (P)";
dd) die Zeile "Tierphysiologie 4 SWS (V)"
wird ersetzt durch die Zeilen: "Tierphysiologie 3 SWS (V)"
und "Entwicklungsbiologie 1 SWS (V)";
ee) die Zeile "Mathematik 4 SWS (V/SV)"
wird ersetzt durch die Zeile: "Mathematik 10 SWS (V/SV)".
b) In Absatz 2 wird in der Tabelle "Nicht benotete Scheine" die Zeile "Mathematik
für Naturwissenschaftler" ersetzt durch die Zeile "Mathematik für
Chemiker I und II".
2. § 11 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Obligatorische Praktika in Genetik und Mikrobiologie bieten einen
Überblick über die Grundlagen dieser Teilgebiete der Biologie."
3. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Tabelle "Obligatorische Veranstaltungen" wie
folgt geändert:
aa) die Zeile "Biochemie 10 SWS (V/S) 80 SWS (P)"
wird ersetzt durch die Zeile: "Biochemie 12 SWS (V/S) 84 SWS (P)";
bb) die Zeile "Tierphysiologie 5 SWS (P)" wird gestrichen.
b) In Absatz 2 wird die Tabelle "Nicht benotete Scheine" wie folgt
geändert:
aa) die Zeile "Biochemisches Großpraktikum III (Forschungspraktikum)"
wird ersetzt durch die Zeile: "Biochemisches Großpraktikum III/Teile
A-C (Forschungspraktika)";
bb) die Zeile "Kurs zur Physiologie der Tiere" wird gestrichen.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. § 1
Nr. 1 gilt für alle Studenten, die nach Inkrafttreten ihr Studium der
Biochemie aufnehmen, § 1 Nrn. 2 und 3 für alle Studenten, die nach
Inkrafttreten mit dem Hauptstudium beginnen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg
vom 28. Januar 1998 und nach ordnungsgemäßer Durchführung
des Anzeigeverfahrens gem. Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch
Schreiben vom 2. Februar 1998 Nr. I 124-55/584, Schreiben des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
12. Februar 1998 Nr. X/4-5e69eIV(8)-6/18 893).
Regensburg, den 24. Februar 1998 Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Die Satzung wurde am 24. Februar 1998 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 24. Februar 1998 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 24. Februar 1998.
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