Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung
für den Zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin
an der Universität Regensburg
Vom 20. Juli 2006
Aufgrund von Art. 13 in Verbindung mit Art. 58 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Studienordnung für den Zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin an der Universität Regensburg vom 17. Mai 2004 (KWMBI II 2004 S. 2248), in der Fassung vom 10. Mai 2005 wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 wird folgender Satz 6 angefügt:
"Den Studierenden wird empfohlen, in Absprache mit den jeweils Verantwortlichen
der Einzelkliniken an weiteren Patientenuntersuchungen und Patientenbehandlungen
teilzunehmen."
2. § 6 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
"Richtlinien zur Benotung der Leistungsnachweise werden von einer Kommission
der Fakultät festgelegt. Sie wird vom Fakultätsrat eingesetzt.
Ihr gehören neben dem Dekan und dem Studiendekan sieben weitere
hauptberufliche Mitglieder der Fakultät an, von denen mindestens drei
Lehrstuhlinhaber sein müssen."
3. § 8 Abs. 1 Satz 1wird wie folgt geändert:
"Das Praktische Jahr beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate
Februar und August".
4. § 8 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
"Anmeldefrist ist jeweils der 1. Januar oder 1. Juli eines Jahres."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 19. Juli 2006 und der Genehmigung des Rektors vom 20. Juli 2006.
Regensburg, den 20. Juli 2006
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 20. Juli 2006 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 20. Juli 2006 durch Aushang in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 20. Juli 2006.
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