Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.


Satzung zur Änderung der
Studienordnung für den
Diplomstudiengang Psychologie
der Universität Regensburg
Vom 4. Juli 1997 (KWMBl II S. 960)

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie der Universität Regensburg vom 23. September 1994 (KWMBl II 1995 S. 78) wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

"Auskünfte über die Berufstätigkeit erteilen die zuständigen Stellen (z. B. die Arbeitsämter)."

2. § 12 erhält folgende Fassung:

"Im Hauptstudium sind zwei je sechswöchige Praktika oder ein zwölfwöchiges Praktikum an Stellen abzuleisten, die vom zuständigen Prüfungsausschuß anerkannt worden sind (§ 24 Abs. 1 DPO). Die Praktika sollen außerhalb der Vorlesungszeit liegen. Für die Ableistung eines längeren Praktikums kann nicht mehr als ein Urlaubssemester gewährt werden. Praktika sollen unter der Aufsicht von einem in der Praxis tätigen Fachpsychologen stehen."

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Universität Regensburg vom 18. Dezember 1996 und 2. Juli 1997

Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG wurde eingehalten.

Regensburg, den 4. Juli 1997 Universität Regensburg

Der Rektor

I. V.

(Zorger)

Die Satzung wurde am 4. Juli 1997 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am
4. Juli 1997 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 4. Juli 1997.


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