Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen
Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen.
Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Amtsblatt veröffentlichte Text.
Auf Grund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg die folgende
Studienordnung:
Diese Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung des
Diplomprüfungsordnung für Studenten/Studentinnen der Katholischen
Theologie an der Universität Regensburg vom 19. Mai 1983 (KMBl II S.
928) - DPO - in der jeweils geltenden Fassung Ziel, Inhalt und Aufbau des
Studiums für den Diplomstudiengang Katholische Theologie an der
Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg.
(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Dauer der
Abschlußprüfung 10 Fachsemester.
(2) Der erste Studienabschnitt soll nach vier Semestern mit der
Diplom-Vorprüfung abgeschlossen sein.
(3) Der zweite Studienabschnitt soll nach weiteren sechs Semestern mit der
Diplomprüfung abgeschlossen sein.
Das Studium kann im Winter- oder im Sommersemester begonnen werden.
(1) Unbeschadet der allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum
Hochschulstudium setzt das Studium das Latinum und Graecum voraus. Sind diese
Prüfungen bereits vor Beginn des theologischen Studiums abgelegt, ist
auch das Hebraicum erforderlich, andernfalls sind Grundkenntnisse in der
hebräischen Sprache nachzuweisen. Zum Erwerb der genannten Nachweise
werden an der Universität entsprechende Lehrveranstaltungen angeboten.
(2) Die entsprechenden Nachweise sollen bis zum Ende des 3. Fachsemesters
erbracht sein. Sie müssen spätestens bei der Meldung zur
Diplom-Vorprüfung nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen könne
die Nachweise bis zu dem vom Prüfungsausschußvorsitzenden
festzulegenden Termin nachgereicht werden. Wird dieser Termin ohne triftige
Gründe versäumt, gilt die Meldung zur Diplom-Vorprüfung als
nicht erfolgt. (vgl. § 19 Abs. 6 DPO)
(1) Ziel des Studiums im Diplomstudiengang Katholische Theologie ist es,
dem/der künftigen Diplomtheologen bzw. Diplomtheologin Sachkenntnis
und Vertrautheit mit den Methoden der theologischen Wissenschaften sowie
einen Grundstock philosophischer und theologischer Kenntnisse zu vermitteln,
so daß er/sie in der Lage ist, selbständig theologische
Zusammenhänge sachgerecht zu sehen und darzustellen und den katholischen
Glauben in Verkündigung und Lehre, Liturgie und Diakonie seinem Beruf
entsprechend zu vertreten.
(2) Das Studium bereitet u. a. auf folgende berufliche Möglichkeiten
vor: Aufgaben des katholischen Priesters und Diakons, kirchliche Berufe mit
pastoralen Aufgaben, Berufe mit speziellen theologischen Vorkenntnissen (z.
b. Erwachsenenbildung, Religionsunterricht und Gemeindekatechese, andere
Bildungsaufgaben, Verlags- und Medientätigkeit, Sozialarbeit, Caritas),
Hochschullehrer in Katholischer Theologie.
(1) Die Inhalte des Diplomstudiengangs Katholische Theologie ergeben sich
aus nachfolgend aufgeführten obligatorischen Lehrveranstaltungen und
Pflichtfächern:
1. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der
Theologie
2. Theologischer Grundkurs: insbesondere
Gottesfrage; Jesus Christus; die Kirche;
Grundfragen christlichen und kirchlichen Lebens;
kirchliche Ämter und Dienste.
3. Pflichtfächer der Biblischen Theologie:
a) Einleitung in das Alte Testament: insbesondere
Einführung in Grundfragen der Sprachwissenschaft, der Hermeneutik, der vergleichenden Religionswissenschaft und in die Methoden der Bibelexegese als Literaturwissenschaft;
Entstehung und Gestalt, literarische Probleme und theologische Hauptaussagen der sog. geschichtlichen, prophetischen und poetischen bzw. weisheitlichen Schriften sowie apokrypher Literatur;
Geschichte Israels und seiner Religion unter besonderer Berücksichtigung der alt-orientalischen Umwelt.
b) Einleitung in das Neue Testament: insbesondere
Einführung in Grundfragen der Hermeneutik und der vergleichenden Religionswissenschaft sowie in die Methoden der Bibelexegese als Literaturwissenschaft;
Entstehung und Gestalt, literarische Probleme und theologischen Hauptaussagen der synoptischen Evangelien, der Apostelgeschichte, der paulinischen und pseudepigraphischen Briefe und des johanneischen Schrifttums; Probleme und Möglichkeiten der Rückfrage nach dem historischen Jesus;
Hauptaspekte des Wirkens und der Botschaft Jesu; Leben, Wirken und theologische Grundaussagen des Paulus; neutestamentliche Zeitgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Frühjudentums.
c) Exegese des Alten Testaments: insbesondere
Auslegung eines pentateuchischen und anderen geschichtlichen Buches unter Berücksichtigung des dazugehörigen Geschichtswerkes;
alttestamentliche Geschichtskonzeptionen;
Auslegung eines bedeutenderen prophetischen Buches;
Auslegung von Psalmen verschiedener Gattungen und womöglich eines weisheitlichen Buches;
Synthese von Grundfragen der alttestamentlichen Theologie.
d) Exegese des Neuen Testaments: insbesondere
Auslegung eines synoptischen Stoffes (mit Einführung in Leben und Lehre Jesu: "Jesu-logie");
Teilauslegung des Johannesevangeliums (mit Erschließung des johanneischen Denkens);
Auslegung eines Paulusbriefes (mit Einführung in die Grundzüge der paulinischen Theologie);
Auslegung weiterer neutestamentlicher Schriften.
4. Pflichtfächer der Historischen Theologie:
a) Alte Kirchengeschichte und Patrologie: insbesondere
Geschichte und Entwicklung der Kirche in ihren verschiedenen Lebensäußerungen: Theologie (einschließlich altkirchlicher Literatur), Institutionen, religiöse Gruppierungen, pastorales und spirituelles Leben;
Verflochtenheit dieser Lebensäußerungen mit den allgemeinen geistigen, politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der Zeit.
b) Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit: insbesondere
wesentliche Inhalte wie Buchst. a), auf die jeweilige Epoche bezogen.
5. Pflichtfächer der Systematischen Theologie:
a) Systematische Philosophie: insbesondere
Erkenntnislehre und Methodenlehre der verschiedenen Wissenschaften;
Metaphysik und Gotteslehre;
Philosophische Anthropologie;
Fragen theologischer Propädeutik und allgemeiner Systematik;
Verhältnisbestimmung Philosophie - Theologie - Naturwissenschaften;
Religionsphilosophie;
Philosophie der Geschichte;
Themen philosophischer und theologischer Systematik in der griechischen Philosophie, in der Patristik, in der Scholastik, im Rationalismus, bei Kant, im Deutschen Idealismus und in der Philosophie des 20. Jahrhunderts.
b) Philosophiegeschichte: insbesondere
Grundlegung der Philosophie in der Geschichte der Philosophie;
Problemgeschichte der Philosophie in Neuzeit und Gegenwart;
Religion und Offenbarung in der Geschichte der Philosophie;
Begriff und Grundlegung der Ethik in der Geschichte der Philosophie;
Entwicklung und Problem der Sprachphilosophie und Hermeneutik.
c) Fundamentaltheologie: insbesondere
das Problem der Glaubensbegründung im Zusammenhang mit den Themen:
das Christentum und die Religion(en);
Religionskritik;
Atheismus;
die Gottesfrage;
die geschichtliche Offenbarung in Jesus Christus;
die Kirche als Bedingung und Vermittlung des christlichen Glaubens;
Glaube und Wissen;
Grundlegung der Theologie als Wissenschaft.
d) Dogmatik: insbesondere
Einführung in die Dogmatik;
Prinzipienlehre;
Gotteslehre;
Schöpfungslehre;
Theologische Anthropologie;
Christologie und Soteriologie;
Ekklesiologie;
Pneumatologie;
Mariologie;
Gnadenlehre;
Sakramentenlehre;
Eschatologie.
e) Moraltheologie: insbesondere
Allgemeine Moraltheologie:
Grundlegung einer theologischen Ethik;
Erkenntnisquellen und Argumentationsverfahren unter Berücksichtigung der philosophischen Ethik und ethisch relevanter Theorien anderer Wissenschaften;
Freiheit, Gewissen, Gesetz;
Sünde und Schuld, Umkehr und Versöhnung.
Spezielle Moraltheologie:
Leben aus dem Glauben, christliche Spiritualität;
Schutz des menschlichen Lebens;
Geschlechtlichkeit, Ehe und Familie;
Wahrheit, Wahrhaftigkeit, Treue;
Verantwortung für Gerechtigkeit und Frieden.
f) Christliche Sozialwissenschaften: insbesondere
Grundzüge der katholischen Soziallehre:
die Inhalte der wichtigsten Dokumente der katholischen Soziallehre im Kontext ihrer Entstehungsgeschichte sowie ihrer Bedeutung für die Gegenwart;
die Reflexion der Sozialprinzipien der Personalität, Solidarität, Subsidiarität, des Gemeinwohls und der sozialen Gerechtigkeit;
Kenntnis gesellschaftlicher Teilbereiche (Wirtschaftsethik, politische Ethik, Arbeits- und Berufsethik) und Auseinandersetzung mit anderen Ordnungssystemen (Liberalismus, Sozialismus);
Behandlung kirchlich relevanter Fragestellungen mit Hilfe anderer Wissenschaften (Wirt-schaftswissenschaft, Soziologie, Politologie, Rechtswissenschaft);
Kirche - Gesellschaft - Staat;
Liberalismus und Sozialismus als Ideologien und politische Bewegungen; Entwicklungs- und Friedensproblematik.
g) Kirchenrecht: insbesondere
theologischer Ort und ekklesiologische Funktion des Kirchenrechtes;
kirchenrechtliche Grundbegriffe und Grundnormen;
verfassungsrechtlicher Aufbau der Kirche;
rechtliche Ordnung des Verkündigungsdienstes;
rechtliche Ordnung des Heiligungsdienstes; Kirche und Staat.
6. Pflichtfächer der Praktischen Theologie:
a) Pastoraltheologie und Pastoralsoziologie: insbesondere
Grundlegung der Praktischen Theologie;
Theologie und Aufbau der Gemeinde;
Sakramente als Vollzug des Glaubens;
Schwerpunkte der Einzel-, Zielgruppen- und Milieuseelsorge;
gesellschaftliche Bedingungen und Formen des Christseins.
b) Liturgiewissenschaft: insbesondere
die Feiern der Initiation;
die Eucharistiefeier als Zentrum gemeindlichen Lebens;
die Feier des Tagzeitengebetes der Kirche;
die Feier des Paschamysteriums im Kirchenjahr;
die Verehrung und Feier der Heiligen;
die Feiern der anderen Sakramente und der Sakramentalien als Feiern des Glaubens des einzelnen, der Gemeinde und der Kirche;
theologische und anthropologische Aspekte liturgischer Feiern.
c) Religionspädagogik und Katechetik: insbesondere
Grundfragen religiöser Erziehung;
Orte und Formen religiösen Lernens außerhalb der Schule;
religionspädagogische Anthropologie der Kindheit, des Jugend- und Erwachsenenalters;
Grundfragen des Religionsunterrichts;
Didaktik des Religionsunterrichts;
die Bibel im Religionsunterricht;
Grundfragen und Grundformen des katechetischen Wirkens in der Kirche;
katholische Jugendarbeit und Jugendpastoral;
Grundfragen katholischer Erwachsenenbildung;
Ziele und Inhalte christlich religiösen Lernens.
d) Homiletik: insbesondere
der theologische Stellenwert der Predigt;
die Predigt als Kommunikationsprozeß;
Sprachprobleme der Verkündigung;
didaktisch-methodische Fragen der Predigterarbeitung.
(2) Der Diplomstudiengang Katholische Theologie hat inhaltlich
Berührungspunkte mit dem Studiengang Katholische Religionslehre für
ein Lehramt an öffentlichen Schulen.
(1) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte:
1. den ersten Studienabschnitt bis zur Diplom-Vorprüfung mit einer Dauer von vier Semestern; die Diplom-Vorprüfung baut auf den Studieninhalten des ersten Studienabschnittes auf;
2. den zweiten Studienabschnitt bis zur Diplomprüfung mit einer Dauer
von sechs Semestern; die Diplomprüfung baut auf den Studieninhalten
der Prüfungsfächer im ersten und zweiten Studienabschnitt auf;
dies gilt auch für die Prüfung in Zusatzfächern.
Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung bilden ein materielles
Ganzes.
(2) Für den Diplomstudiengang Katholische Theologie ist von einer
Gesamtsemesterwochenstundenzahl
im ersten Studienabschnitt von etwa 80 SWS
im zweiten Studienabschnitt von etwa 120 SWS
auszugehen.
(1) Das ordnungsgemäße Studium des ersten Studienabschnittes umfaßt
1. folgende obligatorische Lehrveranstaltungen:
a) Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 SWS
b) Theologischer Grundkurs 4 SWS
2. folgende Vorlesungen
a) Systematische Philosophie 10 SWS
b) Philosophiegeschichte 6 SWS
c) Einleitung in das Alte Testament 6 SWS
d) Einleitung in das Neue Testament 7 SWS
e) Alte Kirchengeschichte und Patrologie 8 SWS
f) Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 8 SWS
g) Christliche Sozialwissenschaften 8 SWS
h) Fundamentaltheologie 2 SWS
i) Religionspädagogik und Katechetik 4 SWS
Die unter h) und i) genannten Fächer sind Gegenstand der
Diplomprüfung.
3. vier (Pro)Seminare aus den unter Ziff. 2 a) - i) genannten Fächern
nach Wahl des Bewerbers/der Bewerberin, wobei wenigstens zwei Fachgruppen
berücksichtigt werden müssen. Bis zu zwei (Pro)Seminare können
ersetzt werden durch zwei schriftliche oder mündliche Prüfungen
über je eine Vorlesung von wenigstens zwei Semesterwochenstunden in
Prüfungsfächern der Diplom-Vorprüfung oder durch eine solche
Prüfung und ein Kolloquium 8 SWS
Über die Studienleistungen gem. Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. a) und b) und
Ziff. 3 werden benotete Bescheinigungen ausgestellt. Für den
Erwerb dieser Bescheinigungen sind individuelle Leistungen zu erbringen,
die insbesondere in einer schriftlichen Klausurarbeit, einer schriftlichen
Hausarbeit, einem Referat, einem Praktikumsbericht oder einer mündlichen
Prüfung bestehen können.
Den Studierenden wird jeweils zu Beginn der Lehrveranstaltung verbindlich
mitgeteilt, in welcher Form die Leistung zu erbringen ist. Die als Proseminare
gekennzeichneten Lehrveranstaltungen sollen u. a. die spätere Mitarbeit
in Seminaren erleichtern und dem/der Studierenden die Möglichkeit bieten,
für die Vertiefung seines/ihres Studiums die Interessen zu wecken.
(2) Das ordnungsgemäße Studium des zweiten Studienabschnittes umfaßt
1. folgende Vorlesungen in den Fächern:
a) Systematische Philosophie (Grenzfragen Philosophie - Theologie) 4 SWS
b) Exegese des Alten Testaments 10 SWS
c) Exegese des Neuen Testaments 11 SWS
d) Fundamentaltheologie 8 SWS
e) Dogmatik 20 SWS
f) Moraltheologie 12 SWS
g) Kirchenrecht 10 SWS
h) Pastoraltheologie und Pastoralsoziologie 8 SWS
i) Liturgiewissenschaft 8 SWS
j) Religionspädagogik und Katechetik 4 SWS
k) Homiletik 3 SWS
2. sechs Seminare aus wenigstens vier verschiedenen Fächern, wobei zumindest je eines aus den Fachgruppen
Biblische Theologie
Systematische Theologie
Praktische Theologie
zu erbringen ist.
Bis zu drei Seminare können ersetzt werden durch Kolloquien und/oder
Praktika und/oder schriftliche oder mündliche Prüfungen über
je eine Vorlesung von wenigstens zwei Semesterwochenstunden in
Prüfungsfächern der Diplomprüfung 12 SWS
3. Fächerübergreifendes Schwerpunktstudium nach Wahl der Studierenden
17 SWS
Über die Studienleistungen gem. Abs. 2 Ziff. 1 Buchst. a) und k) und
Ziff. 2 werden benotete Bescheinigungen als Leistungsnachweis ausgestellt.
Für den Erwerb dieser Bescheinigungen gilt Abs. 1) Ziff. 3, Sätze
4 und 5. Praktika werden in der Fachgruppe Praktische Theologie angeboten.
(3) Nicht erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen können innerhalb
der für die Meldung zur jeweiligen Prüfung festgesetzten Frist
so oft wie erforderlich wiederholt werden.
(4) Die Diplomarbeit ist spätestens in der ersten Vorlesungswoche jenes
Semesters einzureichen, das dem Prüfungssemester vorausgeht. Die Kontakte
mit dem Betreuer der Diplomarbeit in dem vom Bewerber/der Bewerberin
gewählten Fach sind so rechtzeitig aufzunehmen, daß das Thema
der Diplomarbeit durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
spätestens fünf Monate vor dem letzten Abgabetermin ausgegeben
werden kann.
(1) Prüfungsfächer der Diplom-Vorprüfung, mit der der erste Studienabschnitt abgeschlossen wird, sind:
1. Systematische Philosophie;
2. Philosophiegeschichte;
3. Einleitung in das Alte Testament;
4. Einleitung in das Neue Testament;
5. Alte Kirchengeschichte mit Patrologie;
6. Mittlere und Neue Kirchengeschichte;
7. Christliche Sozialwissenschaften.
(2) Prüfungsfächer der Diplomprüfung, mit der der zweite Studienabschnitt abgeschlossen wird, sind:
1. Exegese des Alten Testaments;
2. Exegese des Neuen Testaments;
3. Fundamentaltheologie;
4. Dogmatik;
5. Moraltheologie;
6. Kirchenrecht;
7. Pastoraltheologie und Pastoralsoziologie;
8. Liturgiewissenschaft;
9. Religionspädagogik und Katechetik.
(3) Prüfung in weiteren Fächern, die in der Fakultät durch
einen Prüfungsberechtigten vertreten sind, ist auf Antrag des Bewerbers/der
Bewerberin zulässig.
(4) Die Regelungen für die Prüfungen, insbesondere für die
zeitliche Einteilung, die bei der Meldung zu den Prüfungen einzuhaltenden
Fristen und die Wiederholungsmöglichkeiten ergeben sich aus der
Prüfungsordnung (§ 4; § 8; § 25; § 34 DPO).
(5) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
ist in der Prüfungsordnung geregelt (§ 9; § 23; § 27
Abs. 1 Ziff. 3 DPO).
Auf der Grundlage der Studienordnung erstellt die Katholisch-Theologische
Fakultät den Studienverlaufsplan für den Diplomstudiengang Katholische
Theologie. Dieser enthält die notwendigen Angaben über den zeitlichen
Verlauf, den Gegenstand, die Art und den Umfang der Lehrveranstaltungen.
Die Studienfachberatung wird durch den Beauftragten der Katholisch-Theologischen
Fakultät sowie durch die Fachvertreter wahrgenommen. Die näheren
Angaben (Namen, Ort, Zeit) sind dem jeweils gültigen Vorlesungsverzeichnis
zu entnehmen.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 26. Juni 1991. Das Verfahren
nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG wurde eingehalten.
Regensburg, den 11. Juli 1991 Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 11. Juli 1991 in der Hochschule niedergelegt. Die
Niederlegung wurde am 11. Juli 1991 durch Anschlag in der Hochschule
bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 11. Juli 1991.
| Fächer | SWS | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. | 10. |
| Einführung | 2 | 2 | |||||||||
| Theol. Grundkurs | 4 | 2 | 2 | ||||||||
| Syst. Phil. | 14 | 2 | 2 | 2 | 4 | 1 | 1 | 1 | 1 | ||
| Phil. Gesch. | 6 | 2 | 2 | 2 | |||||||
| Einl. AT | 6 | 2 | 2 | 2 | |||||||
| Einl. NT | 7 | 2 | 2 | 2 | 1 | ||||||
| Exegese AT | 10 | 3 | 3 | 2 | 2 | ||||||
| Exegese NT | 11 | 3 | 3 | 2 | 2 | 1 | |||||
| Alte Kirchengesch. | 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Mitt. u. Neue KG | 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Fundamentaltheol. | 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||
| Dogmatik | 20 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | |||
| Moraltheol. | 12 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||||||
| Sozialwiss. | 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Kirchenrecht | 10 | 3 | 2 | 3 | 2 | ||||||
| Pastoraltheol. | 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Liturgiewiss. | 8 | 3 | 2 | 3 | |||||||
| Rel. Päd. u. Kat. | 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Homiletik | 3 | 3 | |||||||||
| Seminare | 20 | 2 | 4 | 2 | 4 | 4 | 4 | ||||
| Schwerpunktstudium | 17 | ||||||||||
| 200 | 20 | 20 | 20 | 15 | 14 | 18 | 30 | 21 | 17 | 8 |
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