Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Deutsche Philologie im Rahmen des
Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Das Fach Deutsche Philologie ist in folgende Teilfächer gegliedert:
A. Deutsche Sprachwissenschaft,
B. Ältere deutsche Literaturwissenschaft,
C. Neuere deutsche Literaturwissenschaft,
D. Didaktik der deutschen Sprache und Literatur.
Das Hauptfach Deutsche Philologie umfaßt im Hauptstudium und in der
Magisterprüfung zwei Teilfächer. Als Nebenfach wird im Hauptstudium
und in der Magisterprüfung eines der Teilfächer gewählt. Das
Teilfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur kann im Rahmen eines
ersten und zweiten Hauptfaches oder als Nebenfach nur gewählt werden,
wenn ein Staatsexamen für ein Lehramt vorliegt.
Das hier geordnete Studium hat inhaltliche Berührungspunkte mit dem
Studium des Faches Deutsch mit dem Ziel des Abschlusses durch das Staatsexamen
für eines der Lehrämter. Entsprechende Studienleistungen werden
anerkannt, vgl. § 4 (Allgemeine Bestimmungen) dieser Studienordnung.
Das Studium des Faches Deutsche Philologie kann sowohl im Wintersemester
als auch im Sommersemester aufgenommen werden.
Das Studium des Faches Deutsche Philologie setzt die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie angemessene Kenntnis der deutschen Literatur voraus.
Außerdem werden Kenntnisse in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, die
zur Erarbeitung von Texten und zur Benutzung wissenschaftlicher Fachliteratur
befähigen. Eine dieser Fremdsprachen muß Latein sein. Der Nachweis
dieser Sprachkenntnisse ist für die Zulassung zur Magisterprüfung
erforderlich, s. unten bei Ziffer 11. Es wird empfohlen, die genannten Kenntnisse
in Fremdsprachen, soweit sie nicht bei Studienbeginn vorliegen, möglichst
früh im Studium zu erwerben, s. dazu § 5 (Allgemeine Bestimmungen)
dieser Studienordnung und den Anhang.
Das Studium soll den Studenten die fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten
und Methoden vermitteln, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit im Fach Deutsche
Philologie benötigen.
I. Ist Deutsche Philologie (erstes oder zweites) Hauptfach:
A. Im Teilfach Deutsche Sprachwissenschaft:
- Methoden und Ergebnisse der synchronen und diachronen Sprachforschung,
- Struktur der Gegenwartssprache,
- ältere Sprachstufen und Geschichte der deutschen Sprache.
B. Im Teilfach Ältere deutsche Literaturwissenschaft:
- Analyse von althochdeutschen und mittelhochdeutschen Texten,
- Kenntnisse althochdeutscher und mittelhochdeutscher Texte und Überblick über die geschichtlichen Zusammenhänge der älteren deutschen Literatur,
- Probleme der Literaturtheorie und Literaturwissenschaft,
- Beziehungen zwischen der deutschsprachigen und der nichtdeutschsprachigen
mittelalterlichen Literatur.
C. Im Teilfach Neuere deutsche Literaturwissenschaft:
- Analyse von literarischen Texten,
- Überblick über die Geschichte der deutschen Literatur von der Renaissance bis zur Gegenwart,
- Probleme der Literaturtheorie und Literaturwissenschaft,
- Beziehungen zwischen der deutschen Literatur und anderen Literaturen.
D. Im Teilfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur:
Sprachdidaktik:
- Didaktische Analyse sprachwissenschaftlicher Erkenntnisse,
- schulartspezifische Modelle des Sprachunterrichts.
Literaturdidaktik:
- Methoden und Probleme des Leselernprozesses und des weiterführenden Lesens,
- Grundzüge der Jugendschriften- und der Jungleserkunde,
- literaturdidaktische Analysen.
Allgemeine Fragen des Deutschunterrichts:
- Sprachentwicklung und Sprachstörungen im Kindes- und Jugendalter,
- Lehrplananalyse und Unterrichtsforschung,
- Fragen der Leistungsmessung und -beurteilung,
- Geschichte des Deutschunterrichts.
II. Ist Deutsche Philologie Nebenfach, gelten die Studieninhalte des
gewählten Teilfachs.
Es finden zu jedem Semester Veranstaltungen zur Einführung in das Studium
statt. Sie werden im Vorlesungsverzeichnis und durch Anschlag bekanntgegeben,
ebenso die Termine der regelmäßigen Fachberatung; vergleiche auch
§ 6 (Allgemeine Bestimmungen) dieser Studienordnung.
Ein Studienaufenthalt im Ausland wird den Studenten nachdrücklich empfohlen;
vergleiche dazu § 7 (Allgemeine Bestimmungen) dieser Studienordnung.
9.1 Veranstaltungsarten
Die Studieninhalte werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten vermittelt:
Vorlesung
Übung
Proseminar
Hauptseminar
Oberseminar.
Es besteht die Möglichkeit, die obligatorischen Veranstaltungen innerhalb
der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen zu
wiederholen.
9.2 Gliederung des Studiums
Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Voraussetzung für den Besuch eines Haupt- oder Oberseminars ist das Bestehen der Zwischenprüfung, außerdem auch der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar II in dem betreffenden Teilfach.
Beim Studium des Faches als Nebenfach braucht keine Zwischenprüfung
abgelegt zu werden, wenn sie im Hauptfach und dem anderen Nebenfach abgelegt
worden ist. Auch in diesem Falle setzt die Teilnahme an einem Haupt- oder
Oberseminar in einem Teilfach der Deutschen Philologie jedoch den erfolgreichen
Besuch des Proseminars II im betreffenden Teilfach voraus.
9.3 Grundstudium
Das Grundstudium wird in den drei Teilfächern
| A | Deutsche Sprachwissenschaft |
| B | Ältere deutsche Literaturwissenschaft |
| C | Neuere deutsche Literaturwissenschaft |
absolviert.
Die Zwischenprüfung findet in einem Teilfach nach Wahl des Studenten statt.
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der Nachweis des erfolgreich
absolvierten Grundstudiums in den drei Teilfächern erforderlich.
Zugangsvoraussetzung für ein Proseminar II ist jeweils die erfolgreiche
Teilnahme an den zugehörigen Proseminaren I; die Lehrveranstaltungen
sind unten bei Ziffer 10. "Tabellarische Übersicht" angegeben.
9.4 Zahl der Semesterwochenstunden (SWS)
Für den Erwerb der in der Prüfungsordnung beschriebenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten wird der Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfange von
im Hauptfachstudium etwa 60 SWS,
im Nebenfachstudium höchstens 40 SWS
veranschlagt.
Wenn die Magisterarbeit im Fach Deutsche Philologie geschrieben wird, ist
dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand vorzusehen. Die Arbeit soll
den Umfang von etwa 80 bis 110 Seiten Text nicht überschreiten. Die
Bearbeitungsdauer ist sechs Monate. Das Nähere regelt § 17 der
Magisterprüfungsordnung.
In der folgenden Übersicht werden diejenigen Lehrveranstaltungen mit
der jeweiligen Semesterwochenstundenzahl genannt, deren Besuch im Regelfall
für das Studium des jeweils angegebenen Teilfachs vorgesehen ist.
Veranstaltungen, von denen der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erforderlich
ist, sind gekennzeichnet (s. dazu unten Ziffer 11. "Fachspezifische
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen").
| Fach-
semester |
Fachgebiet | Zahl der SWS |
Grundstudium 1) 2) |
||
| Teilfach A. Deutsche Sprachwissenschaft | ||
| 1 Proseminar I: Deutsche Sprachwissenschaft I . Gegenwartssprache | 2 | |
| 1. | ||
| 1 Proseminar II: Deutsche Sprachwissenschaft II:
Sprachgeschichte |
2 | |
| Teilfach B. Ältere deutsche Literaturwissenschaft | ||
| bis | 1 Proseminar I: Einführung in die mittelhochdeutsche Sprache und Literatur | 2 |
| 1 Proseminar II aus dem Teilgebiet Ältere deutsche
Literaturwissenschaft |
2 | |
| 4. | Teilfach C. Neuere deutsche Literaturwissenschaft | |
| 1 Proseminar I: Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft | 2 | |
| 1 Proseminar II aus dem Teilgebiet Neuere deutsche Literaturwissenschaft | 2 | |
| darüber hinaus Vorlesungen, Übungen und Proseminare nach eigener Wahl | offen | |
Anmerkungen:
1) Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung im Fach Deutsche
Philologie ist die erfolgreiche Teilnahme an den Proseminaren I und II in
den drei Teilfächern A bis C. Bei der Meldung zur Magisterprüfung
ist im Hauptfach das erfolgreich absolvierte Grundstudium in den drei
Teilfächern A bis C nachzuweisen. Im Nebenfach ist das erfolgreich
absolvierte Grundstudium in zwei Teilfächern im Sinne der
Magisterprüfungsordnung (§ 30 Abs. 1) nachzuweisen.
2) Der erfolgreiche Besuch des Proseminars I ist Voraussetzung für den
Besuch des Proseminars II.
| Fach-
semester |
Fachgebiet | Zahl der SWS |
Hauptstudium |
||
| 5. | ||
| 3 Hauptseminare 1) | 6 | |
| bis | ||
8. |
Vorlesungen, Hauptseminare, Oberseminare und andere für fortgeschrittene Studenten geeignete Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl | offen |
Anmerkung:
1) Als Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung ist der Nachweis
der erfolgreichen Teilnahme im (ersten) Hauptfach an drei, im zweiten Hauptfach
an zwei Hauptseminaren erforderlich. Die Nachweise müssen aus zwei
verschiedenen Teilfächern stammen. Im Nebenfach ist nur ein solcher
Nachweis erforderlich, siehe Ziffer 11.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 27 Zwischenprüfungsordnung)
(1) Die Zwischenprüfung wird nach Wahl in einem der folgenden
Teilfächer abgelegt:
- Deutsche Sprachwissenschaft
- Ältere deutsche Literaturwissenschaft
- Neuere deutsche Literaturwissenschaft
(2) Bei der Meldung zur Prüfung ist die Erfüllung der in Absatz
3 genannten Zulassungsvoraussetzungen für die drei Teilfächer
nachzuweisen.
(3) Zulassungsvoraussetzungen für die Teilfächer sind:
A. Teilfach Deutsche Sprachwissenschaft:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Deutsche Sprachwissenschaft I: Gegenwartssprache;
2. einem zweistündigen Proseminar II: Deutsche Sprachwissenschaft II:
Sprachgeschichte.
B. Teilfach Ältere deutsche Literaturwissenschaft:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die mittelhochdeutsche Sprache und Literatur;
2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet Ältere
deutsche Literaturwissenschaft.
C. Teilfach Neuere deutsche Literaturwissenschaft:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft;
2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet Neuere deutsche
Literaturwissenschaft.
Magisterprüfung (§ 30 Magisterprüfungsordnung)
(1) Das Fach Deutsche Philologie ist in folgende Teilfächer
gegliedert:
A. Deutsche Sprachwissenschaft,
B. Ältere deutsche Literaturwissenschaft,
C. Neuere deutsche Literaturwissenschaft,
D. Didaktik der deutschen Sprache und Literatur.
Das Hauptfach Deutsche Philologie umfaßt zwei Teilfächer. Als
Nebenfach wird eines der Teilfächer gewählt. Das Teilfach Didaktik
der deutschen Sprache und Literatur kann im Rahmen eines ersten und zweiten
Hauptfaches oder als Nebenfach nur gewählt werden, wenn ein Staatsexamen
für ein Lehramt vorliegt.
(2) Zulassungsvoraussetzungen
1. Ist Deutsche Philologie (erstes oder zweites) Hauptfach:
a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Deutsche Philologie
und Nachweis des erfolgreich absolvierten Grundstudiums in den drei
Teilfächern A bis C, soweit nicht bereits bei der Meldung zur
Zwischenprüfung nachgewiesen;
b) Nachweis der Kenntnis der lateinischen Sprache und einer weiteren Fremdsprache
nach Wahl des Kandidaten. Die Sprachkenntnisse müssen zum Verständnis
von Texten und zur Benutzung wissenschaftlicher Fachliteratur befähigen;
sie werden z. B. durch eine ausreichende Note im Reifezeugnis oder durch
ein Zeugnis über eine bestandene gesonderte Sprachprüfung (z. B.
Latinum) oder in anderer Form nachgewiesen. In begründeten
Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuß im Einvernehmen
mit den Fachvertretern Latein durch die Kenntnis einer anderen klassischen
Kultursprache ersetzen.
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Hauptseminaren, wenn Deutsche
Philologie erstes Hauptfach ist, und an zwei Hauptseminaren, wenn sie zweites
Hauptfach ist; die Hauptseminare müssen aus mindestens zwei der in Absatz
1 genannten Teilfächer stammen. Vor der Vergabe eines Themas für
die Magisterarbeit muß die erfolgreiche Teilnahme an den zwei
Hauptseminaren aus dem für die Arbeit gewählten Teilfach nachgewiesen
werden.
2. Ist Deutsche Philologie Nebenfach:
a) Nachweis des Grundstudiums in zwei Teilfächern nach Maßgabe
von Absatz 1.
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in einem Teilfach. Dieser
Nachweis entfällt, wenn die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach
abgelegt wurde. In diesem Fall setzt die Teilnahme an einem Hauptseminar
in einem Teilfach der Deutschen Philologie den erfolgreichen Besuch eines
Proseminars* im betreffenden Teilfach voraus.
c) Nachweis der Kenntnis der lateinischen Sprache und einer weiteren Fremdsprache
gemäß Nr. 1 Buchstabe b.
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Hauptseminar.
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* "Proseminar" im Sinne der prüfungsrechtlichen Anforderungen ist ein
"Proseminar II" im Sinne der Studienordnung.
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