Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Englische Philologie im Rahmen des
Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Das hier behandelte Fachstudium hat sehr starke Berührungspunkte mit
dem Studium des Faches Englisch mit dem Ziel des Abschlusses durch das
Staatsexamen für eines der Lehrämter; das Grundstudium des Faches
als Hauptfach im Magisterstudiengang und des Faches Englisch für das
Lehramt an Gymnasien sind mit Ausnahme der Didaktik identisch. Entsprechende
Studienleistungen werden gegenseitig anerkannt (vgl. § 4 der "Allgemeinen
Bestimmungen" dieser Studienordnung).
Das Fach Englische Philologie ist in folgende Teilfächer gegliedert:
A. Englische Sprachwissenschaft
B. Englische Literaturwissenschaft
C. Amerikanische Literaturwissenschaft.
Das (erste und zweite) Hauptfach umfaßt jeweils zwei Teilfächer.
Als Nebenfach wird eines der Teilfächer gewählt.
Das Studium der Englischen Philologie kann sowohl im Winter- als auch im
Sommersemester aufgenommen werden.
Für ein reguläres Fachstudium sind gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse Voraussetzung. Ob und in welchem Umfang diese Sprachkenntnisse vorhanden sind, wird zu Beginn des Studiums in einem für alle Studienanfänger obligatorischen Sprachtest ("Placement Test") festgestellt; werden in diesem Test die erforderlichen Kenntnisse nicht nachgewiesen, so erfolgt keine Zulassung zu sprachpraktischen Übungen.
Darüber hinaus bildet ein grundsätzliches Interesse am Umgang mit Sprache und Literatur eine wichtige Voraussetzung für das Anglistikstudium.
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- und zur Magisterprüfung sind Nachweise von lateinischen Sprachkenntnissen und von Kenntnissen einer zweiten Fremdsprache (insbesondere Französisch) vorgeschrieben.
Soweit diese Kenntnisse nicht vorhanden sind, sollen sie möglichst
früh im Studium erworben werden, s. dazu unter Ziffer 11. "Fachspezifische
Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen" sowie in § 5 der
"Allgemeinen Bestimmungen" dieser Studienordnung und im Anhang.
Eine fachspezifische Studienberatung für Studenten des Magisterstudiengangs
findet jeweils zu Semesterbeginn in einer entsprechenden Veranstaltung statt.
Darüber hinaus stehen die im Vorlesungsverzeichnis als Studienberater
ausgewiesenen Mitglieder des Instituts für Anglistik und Amerikanistik
während ihrer Sprechzeiten zur individuellen Beratung zur
Verfügung.
Das Studium soll den Studenten die erforderlichen fachlichen Kenntnisse,
Fähigkeiten und Methoden vermitteln, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit,
kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und verantwortlichem
Umgang mit diesen benötigen. Durch die Magisterprüfung als
Abschluß des Studiums wird die Fähigkeit zu wissenschaftlichem
Arbeiten sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen
in den gewählten Teilfächern festgestellt.
Im Verlauf des Studiums werden Einsichten, Kenntnisse und Fertigkeiten auf folgenden Gebieten vermittelt:
- Beherrschung der englischen Sprache;
- Sprachwissenschaft sowie Struktur und Geschichte der englischen Sprache;
- Literaturwissenschaft und Geschichte der englischsprachigen Literaturen, insbesondere der britischen und nordamerikanischen;
- Landeskunde der englischsprachigen Länder, insbesondere
Großbritanniens und Nordamerikas.
Den Kern des Studiums bilden die folgenden Inhalte:
- die englische Gegenwartssprache im mündlichen und schriftlichen Gebrauch, insbesondere Wortschatz, Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie Lautbildung und Intonation;
- Strukturelle Eigenschaften der englischen Sprache; Überblick über die Geschichte der englischen Sprache, gegebenenfalls einschließlich der Übersetzung und Erläuterung von alt- und mittelenglischen Texten;
- Probleme, Methoden und Ergebnisse der Sprachwissenschaft; Anwendung sprachwissenschaftlicher Methoden auf die Analyse und Interpretation von Texten;
- Überblick über die englische Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart und über die amerikanische Literatur;
- Probleme, Methoden und Ergebnisse der Literaturwissenschaft; Anwendung literaturwissenschaftlicher Methoden auf die Analyse und Interpretation literarischer Texte;
- Landes- und Kulturkunde englischsprachiger Länder, insbesondere
Großbritanniens und Nordamerikas.
Hauptfach- und Nebenfachstudien unterscheiden sich in der Zahl der
Teilfächer, in Gewichtung und Umfang der einzelnen Inhalte sowie im
generellen Grad der Vertiefung des Wissens auf den einzelnen Gebieten.Das
Nähere regeln die Zwischenprüfungsordnung und die
Magisterprüfungsordnung.
Allen Studenten des Faches Englische Philologie, insbesondere jenen, welche
Englisch als (erstes oder zweites) Hauptfach studieren, wird dringend empfohlen,
einen drei- bis sechsmonatigen, möglichst sogar einjährigen
Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland zu verbringen. Der
Auslandsaufenthalt sollte im Normalfall nach Abschluß des Grundstudiums
(Ablegung der Zwischenprüfung), jedoch nicht später als im siebten
Semester angetreten werden. Vgl. auch § 7 der "Allgemeinen
Bestimmungen".
Die Haupttypen akademischer Lehrveranstaltungen sind:
| Vorlesungen | (V) |
| Wissenschaftliche Übungen | (Ü) |
| Sprachpraktische Übungen | (ÜSpr) |
| Proseminare | (PS) |
| Hauptseminare | (HS) |
| Kolloquien | (K) |
Alle Veranstaltungen, die mit einem Leistungsnachweis ("Schein") abgeschlossen
werden, können im allgemeinen bei Nichtbestehen innerhalb der für
die Meldung zur Prüfung vorgegebenen Fristen wiederholt werden.
Das Fach Englische Philologie kann innerhalb des Magisterstudiengangs einerseits im Rahmen eines Zwei-Fach-Studiums als erstes oder zweites Hauptfach, andererseits im Rahmen eines Drei-Fach-Studiums als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden.
In jedem Fall gliedert sich der Studienverlauf zeitlich in ein Grundstudium und ein darauf aufbauendes Hauptstudium (vgl. § 3 der "Allgemeinen Bestimmungen").
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist im Hauptfach das Bestehen der
Zwischenprüfung obligatorisch. Das Nähere regelt die
Zwischenprüfungsordnung. Studenten, welche Englisch als Nebenfach
wählen, haben die Wahl, ob sie die Zwischenprüfung im Nebenfach
Englisch oder im anderen Nebenfach ihrer Fächerverbindung ablegen wollen.
Falls keine Zwischenprüfung in Englisch abgelegt wird, ist für
die Aufnahme in ein Hauptseminar die Vorlage des "Sprachpraktischen Scheins"
sowie der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem teilfachspezifischen
Einführungskurs und Proseminar erforderlich (vgl. unten bei Ziffer
11).
Der Umfang der Studienleistungen für ein Magisterstudium der Englischen
Philologie umfaßt höchstens 80 Semesterwochenstunden (40 im
Grundstudium und 40 im Hauptstudium), falls Englisch als Hauptfach studiert
wird, und höchstens 40 Semesterwochenstunden (30 im Grundstudium und
10 im Hauptstudium), falls Englisch als Nebenfach studiert wird. In diesen
Zahlen sind jeweils Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten auch
aus Fächern, die nicht als Prüfungsfächer gewählt werden,
im Umfang von etwa 10 % der Stundenvolumina enthalten (vgl. § 2 der
"Allgemeinen Bestimmungen").
Ist Englische Philologie Hauptfach im Rahmen eines Drei-Fach-Studiums oder
erstes Hauptfach im Rahmen eines Zwei-Fach-Studiums, so wird hier die
Magisterarbeit geschrieben. Die Magisterarbeit soll den Umfang von 80 Textseiten
nicht überschreiten. Sie kann in deutscher oder englischer Sprache
abgefaßt sein. Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate. Das
Nähere regelt § 17 der Magisterprüfungsordnung.
Der für die Zulassung zur Zwischenprüfung erforderliche "Sprachpraktische Schein mit Nachweis von Übersetzungsübungen aus der Fremdsprache" wird erworben durch
- erfolgreiche Teilnahme am "General Language Course III" (4 SWS) und
- erfolgreiche Teilnahme an der diesem zugeordneten Übersetzungsübung Englisch/Deutsch (2 SWS).
Die Veranstaltungen können innerhalb der für die Ablegung der
Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
Im einzelnen verlaufen die verschiedenen Studiengangsvarianten nach folgenden
Plänen. Scheinpflichtige Veranstaltungen sind jeweils durch (S)
gekennzeichnet.
Das (erste) Hauptfach umfaßt zwei aus den drei Teilfächern englische
Sprachwissenschaft, englische Literaturwissenschaft und amerikanische
Literaturwissenschaft.
Vor Aufnahme des Studiums ist der Einstufungstest (Placement Test)
abzulegen.
Das GRUNDSTUDIUM besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
| Fach-
seme-ster |
Fachgebiet | Lehrveran-
staltungs- art |
Zahl der
SWS |
|
| (ggf. Erwerb sprachlicher Voraussetzungen, z. B. Latein/Französisch) | ||||
| Einführungskurs in englischer Sprachwissenschaft (S) | Ü | 2 | ||
| Proseminar in englischer Sprachwissenschaft (S) | PS | 2 | ||
1. |
Einführungskurs in englischer/amerikanischer Literaturwissenschaft (S) | Ü |
2 |
|
| Proseminar in englischer/amerikanischer Literaturwissen-
schaft (S) |
PS |
2 |
||
| General Language Course I (S) 1) | ÜSpr | 4 | ||
| General Language Course II (S) | ÜSpr | 4 | ||
| bis | General Language Course III (S) | ÜSpr | 4 | |
| Englisch-Deutsche Übersetzung III (S) | ÜSpr | 2 | ||
| Phonetik (S) | ÜSpr | 2 | ||
| Dictation (S) | ÜSpr | 1 | ||
| Landeskunde (S) | ÜSpr | 2 | ||
| 4. | Grammar III | ÜSpr | 2 | |
| Translation III | ÜSpr | 2 | ||
| Vorlesungen | V | 2 je Semester | ||
| weitere Veranstaltungen nach Wahl | ----------- |
|||
| insgesamt ca. 40 SWS | ||||
Anmerkung:
1) kann bei Erreichen eines entsprechenden Ergebnisses im Placement Test
übersprungen werden.
ZWISCHENPRÜFUNG
- schriftlicher Teil: Deutsch-Englische Übersetzung und Fragen zur Grammatik
- mündlicher Teil: 30-minütige Prüfung in englischer
Sprachwissenschaft oder englischer/amerikanischer Literaturwissenschaft.
Nach Abschluß der Zwischenprüfung wird ein Auslandsaufenthalt
empfohlen (vgl. oben unter Ziffer 8 und § 7 der "Allgemeinen
Bestimmungen").
Das HAUPTSTUDIUM besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
| Fach-
seme- ster |
Fachgebiet | Lehrveran-
staltungs- art |
Zahl der
SWS |
|
5. |
3 Hauptseminare (S), von denen jeweils mindestens eines aus Sprachwissenschaft und eines aus Literaturwissenschaft belegt werden muß | HS |
6 |
|
| Einführung in das Altenglische oder
Einführung in das Mittelenglische (S) 1) |
Ü |
2 |
||
| General Language Course IV (S) | ÜSpr | 4 | ||
| bis | General Language Course V (S) | ÜSpr | 4 | |
| weitere sprachpraktische Übungen nach Wahl | ||||
| Landeskunde | Ü | 2 | ||
| 8. | Vorlesungen | V | 2 je Semester | |
| weitere Veranstaltungen gemäß gewählten Interessensschwerpunkten | ---------- |
|||
| insgesamt ca. 40 SWS | ||||
Anmerkung:
1) wenn Sprachwissenschaft eines der gewählten Teilfächer ist.
STUDIENABSCHLUSS:
- Magisterarbeit in einem der gewählten Teilfächer (sechs Monate Bearbeitungszeit)
- schriftliche Prüfung: drei Stunden Klausur im Teilfach der Magisterarbeit
- mündliche Prüfung: je 30 Minuten in jedem der beiden gewählten
Teilfächer.
Das zweite Hauptfach umfaßt zwei aus den drei Teilfächern englische
Sprachwissenschaft, englische Literaturwissenschaft und amerikanische
Literaturwissenschaft.
Vor Aufnahme des Studiums ist der Einstufungstest (Placement Test)
abzulegen.
Das GRUNDSTUDIUM besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
| Fach-
seme- ster |
Fachgebiet | Lehrveran-
staltungs- art |
Zahl der
SWS |
| (ggf. Erwerb sprachlicher Voraussetzungen, z. B. Latein/Französisch) | |||
| Einführungskurs in englischer Sprachwissenschaft (S) | Ü | 2 | |
| Proseminar in englischer Sprachwissenschaft (S) | PS | 2 | |
1. |
Einführungskurs in englischer/amerikanischer Literaturwissenschaft (S) | Ü |
2 |
| Proseminar in englischer/amerikanischer Literaturwissen-
schaft (S) |
PS |
2 |
|
| General Language Course I (S) 1) | ÜSpr | 4 | |
| General Language Course II (S) | ÜSpr | 4 | |
| bis | General Language Course III (S) | ÜSpr | 4 |
| Englisch-Deutsche Übersetzung III (S) | ÜSpr | 2 | |
| Phonetik (S) | ÜSpr | 2 | |
| Dictation (S) | ÜSpr | 1 | |
| Landeskunde (S) | ÜSpr | 2 | |
| 4. | Grammar III | ÜSpr | 2 |
| Translation III | ÜSpr | 2 | |
| Vorlesungen | V | 2 je Semester | |
| weitere Veranstaltungen nach Wahl | --------- |
||
| insgesamt ca. 40 SWS | |||
Anmerkung:
1) kann bei Erreichen eines entsprechenden Ergebnisses im Placement Test
übersprungen werden.
ZWISCHENPRÜFUNG
- schriftlicher Teil: Deutsch-Englische Übersetzung und Fragen zur Grammatik
- mündlicher Teil: 30-minütige Prüfung in englischer
Sprachwissenschaft oder englischer/amerikanischer Literaturwissenschaft.
Nach Abschluß der Zwischenprüfung wird ein Auslandsaufenthalt
empfohlen (vgl. oben unter Ziffer 8 und § 7 der "Allgemeinen
Bestimmungen").
Das HAUPTSTUDIUM besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
| Fach-
seme- ster |
Fachgebiet | Lehrveran-
staltungs- art |
Zahl der
SWS |
||
| 2 Hauptseminare nach freier Wahl (S) | HS | 4 | |||
| 5. | Einführung in das Altenglische oder
Einführung in das Mittelenglische (S) 1) |
Ü |
2 |
||
| bis | General Language Course IV (S) | ÜSpr | 4 | ||
| General Language Course V (S) | ÜSpr | 4 | |||
| weitere sprachpraktische Übungen nach Wahl | |||||
| Landeskunde | Ü | 2 | |||
| 8. | Vorlesungen | V | 2 je Semester | ||
| weitere Veranstaltungen gemäß gewählten Interessensschwerpunkten | ---------- |
||||
| insgesamt ca. 40 SWS | |||||
Anmerkung:
1) wenn Sprachwissenschaft eines der gewählten Teilfächer ist.
STUDIENABSCHLUSS:
- schriftliche Prüfung: drei Stunden Klausur in einem Teilfach nach eigener Wahl
- mündliche Prüfung: je 30 Minuten in jedem der beiden gewählten
Teilfächer.
10.3 Englische Philologie als Nebenfach im Rahmen eines Drei-Fach
Studiums
Als Nebenfach wird eines aus den drei Teilfächern englische
Sprachwissenschaft, englische Literaturwissenschaft und amerikanische
Literaturwissenschaft gewählt.
Vor Aufnahme des Studiums ist der Einstufungstest (Placement Test)
abzulegen.
Das GRUNDSTUDIUM besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
| Fach-
semester |
Fachgebiet | Lehrveran-staltungs-
art |
Zahl der SWS |
| (ggf. Erwerb sprachlicher Voraussetzungen, z. B. Latein/Französisch) | |||
| Einführungskurs im gewählten Teilfach (S) | Ü | 2 | |
| 1. | Proseminar (S) in Sprachwissenschaft bzw. (englischer oder amerikanischer) Literaturwissenschaft | PS | 2 |
| General Language Course I (S) 1) | ÜSpr | 4 | |
| General Language Course II (S) | ÜSpr | 4 | |
| bis | General Language Course III (S) | ÜSpr | 4 |
| Englisch-Deutsche Übersetzung III (S) | ÜSpr | 2 | |
| Landeskunde (S) | ÜSpr | 2 | |
| 4. | Grammar III | ÜSpr | 2 |
| Translation III | ÜSpr | 2 | |
| Vorlesungen | V | 2 je Semester | |
| weitere Veranstaltungen nach Wahl | ---------- |
||
| insgesamt ca. 28-32 SWS | |||
Anmerkungen:
1) kann bei Erreichen eines entsprechenden Ergebnisses im Placement Test
übersprungen werden.
ABSCHLUSS DES GRUNDSTUDIUMS
Der Student hat die Wahl, ob er die Zwischenprüfung im Fach Englisch
oder in dem anderen Nebenfach der gewählten Fächerverbindung ablegen
will.
Die Zwischenprüfung besteht aus:
- schriftlicher Teil: Deutsch-Englische Übersetzung und Fragen zur Grammatik
- mündlicher Teil: 30-minütige Prüfung in englischer
Sprachwissenschaft oder englischer/amerikanischer Literaturwissenschaft.
Wenn die Zwischenprüfung nicht abgelegt wird, gilt als Zugangsvoraussetzung
zu einem Hauptseminar der Nachweis des "Sprachpraktischen Scheins" sowie
der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem teilfachspezifischen
Einführungskurs und Proseminar.
Nach Abschluß des Grundstudiums wird ein Auslandsaufenthalt empfohlen
(vgl. oben unter Ziffer 8 und § 7 der "Allgemeinen Bestimmungen").
Das HAUPTSTUDIUM besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
| Fach-
semester |
Fachgebiet | Lehrveranstal-
tungsart |
Zahl der SWS |
| 1 Hauptseminar im gewählten Teilfach (S) | HS | 2 | |
| 5. | General Language Course IV (S) | ÜSpr | 4 |
| General Language Course V | ÜSpr | 4 | |
| bis | weitere sprachpraktische Übungen nach Wahl | ||
| Vorlesungen | V | offen | |
| 8. | weitere Veranstaltungen gemäß gewählten Interessensschwerpunkten | ---------- |
|
| insgesamt ca. 10-12 SWS | |||
STUDIENABSCHLUSS:
Der Student hat die Wahl, ob er in der Abschlußprüfung die schriftliche Prüfung im Fach Englisch oder im anderen Nebenfach der gewählten Fächerverbindung ablegen will. Abhängig von dieser Entscheidung besteht die Abschlußprüfung aus:
gegebenenfalls der schriftlichen Prüfung: drei Stunden Klausur in einem Teilfach nach eigener Wahl;
in jedem Fall der mündlichen Prüfung: 30 Minuten im gewählten
Teilfach.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und die Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 28 Zwischenprüfungsordnung)
1. Nachweis des Latinums oder mindestens von lateinischen Sprachkenntnissen und Nachweis von mindestens Grundkenntnissen der französischen oder einer anderen romanischen Sprache;
2. Sprachpraktischer Schein mit Nachweis von Übersetzungsübungen aus der Fremdsprache;
3. Diktatschein;
4. Phonetikschein mit Nachweis von Übungen in Lautschrift (IPA);
5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Grundkurs Landeskunde;
6. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs);
7. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem literaturwissenschaftlichen
Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs).
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Englische Philologie entfallen
die Nrn. 3 und 4 sowie je nach dem gewählten Teilfach Nr. 6 oder 7.
Magisterprüfung (§ 31 Magisterprüfungsordnung)
1. Ist Englische Philologie (erstes oder zweites) Hauptfach:
a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Englische
Philologie;
b) Nachweis des Latinums oder mindestens lateinischer Sprachkenntnisse; die
Sprachkenntnisse werden z. B. durch eine ausreichende Note im Reifezeugnis
oder durch ein Zeugnis über die bestandene gesonderte Sprachprüfung
(Latinum) oder in anderer Form nachgewiesen. In besonders begründeten
Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuß im Einvernehmen
mit den Fachvertretern die lateinische Sprache durch eine andere klassische
Kultursprache ersetzen.
c) Nachweis der Kenntnis der französischen oder einer anderen romanischen
Sprache;
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Hauptseminaren in Englischer
Philologie, wenn sie (erstes) Hauptfach ist, und zwei Hauptseminaren, wenn
sie zweites Hauptfach ist; ist sie (erstes) Hauptfach, muß ein Hauptseminar
aus Englischer Sprachwissenschaft und eines aus einer der Literaturwissenschaften
stammen;
e) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei sprachpraktischen Übungen
im Hauptstudium;
f) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer sprachwissenschaftlichen
Übung im Hauptstudium, Schwerpunkt Sprachgeschichte, wenn Sprachwissenschaft
eines der gewählten Teilfächer ist;
2. Ist Englische Philologie Nebenfach:
a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Englische Philologie; dieser Nachweis entfällt, wenn die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde;
b) Nachweis des Latinums oder mindestens lateinischer Sprachkenntnisse gemäß Nr. 1 Buchstabe b);
c) Nachweis der Kenntnis der französischen oder einer anderen romanischen Sprache;
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Hauptseminar. Besteht keine Verpflichtung zur Ablegung der Zwischenprüfung, so ist für die Aufnahme in ein Hauptseminar die Vorlage des sprachpraktischen Scheins im Sinne von § 28 Abs. 1 Nr. 2 der Zwischenprüfungsordnung sowie der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem teilfachspezifischen Einführungskurs und Proseminar erforderlich;
e) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer sprachpraktischen Übung
im Hauptstudium.