Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Evangelische Theologie im Rahmen des
Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Das Fach Evangelische Theologie ist in folgende Teilfächer gegliedert:
A. Systematische Theologie
B. Praktische Theologie.
Beide Teilfächer werden im Studium des Faches studiert.
Das hier geordnete Studium hat inhaltliche Berührungspunkte mit dem
nicht vertieften Studium des Faches Evangelische Religionslehre mit dem Ziel
des Abschlusses durch das Staatsexamen für eines der Lehrämter.
Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl. § 4 dieser
Studienordnung.
Das Studium des Faches Evangelische Theologie kann im Winter- und Sommersemester
begonnen werden.
Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch werden nicht verlangt.
Doch werden Sprachkenntnisse im Lateinischen empfohlen, ebenso werden
EDV-Kenntnisse dringend nahegelegt.
1. Kenntnis der Grundzüge der Evangelischen Theologie, vor allem der Systematischen Theologie, der Theologiegeschichte, der Biblischen Theologie und der Religionspädagogik.
2. Vertrautheit mit der biblischen Exegese und den modernen Arbeitsweisen wissenschaftlicher Theologie.
3. Fähigkeit zum problembewußten Denken und zum selbständigen
wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Evangelischen Theologie.
Das Fach Evangelische Theologie im Magisterstudiengang wird in den
Teilfächern Systematische Theologie und Praktische Theologie angeboten.
Dabei schließt die Systematische Theologie (Dogmatik und Ethik) auch
die Historische Theologie (Kirchengeschichte) mit ein. Das Teilfach Praktische
Theologie (Religionspädagogik) schließt das Gebiet der Biblischen
Theologie (Altes und Neues Testament) mit ein.
Das Lehrangebot des Faches im Magisterstudiengang kann den folgenden Bereichen zugeordnet werden:
- Altes Testament (AT),
- Neues Testament (NT),
- Kirchengeschichte (KG),
- Dogmatik (Syst. Th.),
- Ethik (Syst. Th.),
- Religionspädagogik/Fachdidaktik (Rel.-Päd.).
Im Verlauf des Hauptstudiums soll der Student im Zusammenhang mit den
Hauptseminarveranstaltungen, an denen er teilnimmt, Schwerpunkte seines Studiums
ausbilden. Im Studium des Faches als erstes Hauptfach sind drei, als zweites
Hauptfach zwei Hauptseminare erforderlich. Im Studium des Faches als Nebenfach
ist nur ein Hauptseminar erforderlich. Mögliche Bereiche der
Schwerpunktbildung sind unten angegeben, s. bei Ziffer 10
"Lehrveranstaltungen".
Die Studienberatung wird von den Professoren und den Wissenschaftlichen
Assistenten an den Lehrstühlen abgehalten. Die Zeiten für die
Studienberatung sind aus dem Vorlesungsverzeichnis und den Anschlägen
bei den Lehrstühlen ersichtlich.
Ein ein- bis zweisemestriger Studienaufenthalt an einer Evangelisch-theologischen
Fakultät einer auswärtigen Universität wird empfohlen, damit
der Student die Möglichkeit hat, die volle Breite eines Studienangebots
in Evangelischer Theologie kennenzulernen.
9.1 Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das
mit der Zwischenprüfung abschließt, und in ein Hauptstudium von
fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt.
Voraussetzung des Zugangs zu Veranstaltungen des Hauptstudiums ist das Bestehen
der Zwischenprüfung. Beim Studium des Faches als Nebenfach braucht keine
Zwischenprüfung abgelegt zu werden, wenn sie im Hauptfach und dem anderen
Nebenfach abgelegt worden ist. In diesem Falle ist Voraussetzung für
den Zugang zum Hauptstudium, daß die Zulassungsvoraussetzungen für
die Zwischenprüfung erfüllt sind, s. unten bei Ziffer 11
"Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen".
9.2 Das für das Magisterstudium relevante Lehrangebot in Evangelischer
Theologie umfaßt pro Semester etwa 12 Semesterwochenstunden (SWS).
Die Zuordnung des Lehrangebots zum jeweiligen Studienverlauf wird durch
Studienberatung im einzelnen erläutert. Für das gesamte Fachstudium
werden im Hauptfach etwa 70 Semesterwochenstunden (SWS) veranschlagt, im
Nebenfach höchstens 40 SWS. Wenn die Magisterarbeit in Evangelischer
Theologie geschrieben wird, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand
vorzusehen. Die Arbeit soll einen Umfang von 100 Seiten nicht
überschreiten. Das Nähere zur Magisterarbeit ist in § 17 der
Magisterprüfungsordnung geregelt.
9.3 Für das Magisterstudium eignen sich besonders Vorlesungen (V), Seminare
(S), Hauptseminare (HS) und Übungen (Ü). Der Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme an einer Lehrveranstaltung kann in Seminaren oder Vorlesungen aufgrund
einer Seminararbeit, eines Referats, einer Klausur oder einer mündlichen
Prüfung erworben werden. Die Form des Nachweises wird zu Beginn der
Lehrveranstaltung vom Lehrenden festgelegt. Die Veranstaltungen können
innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen
wiederholt werden.
Im folgenden wird ein Studienplan für die wichtigsten Lehrveranstaltungen
vorgeschlagen, der je nach Angebot und den Studienvoraussetzungen der Studenten
variiert werden sollte. Die Veranstaltungen, aus denen ein Nachweis der
erfolgreichen Teilnahme erforderlich ist, sind gekennzeichnet, vgl. dazu
auch Ziffer 11 "Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für die
Prüfungen".
A Hauptfachstudium
| Fachsemester | Fachgebiet | Zahl der SWS | |
| Grundstudium | |||
| 1. Semester | |||
| Einführung in die Theologie (mit Kolloquium) (Syst. Th.) | V | 2 | |
| Einführung in das Alte Testament - Schwerpunkt Pentateuch (AT) | V | 2 | |
| Biblisch-theologische Lehrveranstaltung, z.B. Methoden exegetischer Arbeit am Neuen Testament | S 1) | 2 | |
| Die Botschaft Jesu - Wunder und Gleichnisse (NT) | V | 2 | |
| 2. Semester | |||
| Einführung in das Neue Testament - Schwerpunkt Synoptiker und Jesusüberlieferung (NT) | V | 2 | |
| Einführung in die Theologie Luthers (mit Kolloquium) (KG) | V | 2 | |
| Kirchengeschichtliche Lehrveranstaltung, z.B. Einführung in die Lutherischen Bekenntnisschriften | S 2) | 2 | |
| 3. Semester | |||
| Der Prozeß Jesu - Einführung in die Passions- und Ostergeschichten (NT) | V | 2 | |
| Der christliche Glaube I (mit Kolloquium) (Syst. Th.) | V | 2 | |
| Begründung und Aufgabe des Religionsunterrichts (Rel.-Päd.) | V | 2 | |
| Religionspädagogische Lehrveranstaltung, z.B. Curriculare Strukturen des Religionsunterrichts | S 3) | 2 | |
| 4. Semester | |||
| Die Prophetie des Alten Testaments (AT) | V | 2 | |
| Der christliche Glaube II (mit Kolloquium) (Syst. Th.) | V | 2 | |
| Systematische Lehrveranstaltung, z.B. Die christliche Ehe | S 4) | 2 | |
| Zwischenprüfung | |||
| Hauptstudium (Hauptfach) | |||
| 5. Semester | |||
| Die Theologie des Paulus anhand seiner Hauptbriefe (NT) | V | 2 | |
| Systematisches Seminar, z.B. Gotteslehre | HS 5) | 2 | |
| Religionspädagogische Lehrveranstaltung, z.B. Ethische Fragen im erfahrungsorientierten Religionsunterricht | V * | 2 | |
| 6. Semester | |||
| Konzeptionen des Religionsunterrichts (Rel.-Päd.) | V | 2 | |
| Theologische Forschungsmethoden und Abfassung von akademischen Arbeiten | Ü | 1 | |
| Religionspädagogisches Seminar, z.B. Theorien und Stufenmodelle zur Entwicklung des religiösen Bewußtseins | HS 6) | 2 | |
| oder | |||
| Biblisch-theologisches Seminar, z.B. Methoden exegetischer Arbeit am Alten Testament | HS 6) | 2 | |
| oder | |||
| Systematisches Seminar, z.B. Die christliche Hoffnung | HS 6) | 2 | |
| 7. Semester | |||
| Biblisch-theologische Lehrveranstaltung, z.B. Die biblischen Schöpfungsgeschichten und die moderne Naturwissenschaft | V * | 2 | |
| Religionspädagogisches Seminar, z.B. Die Begegnung mit den Weltreligionen im Religionsunterricht | HS 7) | 2 | |
| ggf. Magisterarbeit | |||
| 8. Semester | |||
| Systematische Lehrveranstaltung, z.B. Religiöse Randgemeinschaften | S * | 2 | |
| Systematische Lehrveranstaltung, z.B. Im Fangnetz des Bösen (nachweispflichtig) | V * | 2 | |
| Magisterprüfung | |||
Anmerkungen:
1) bis 4) In diesen Veranstaltungen kann der für die Zulassung zur
Zwischenprüfung erforderliche Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
je einer Lehrveranstaltung aus der Systematischen Theologie, der
Kirchengeschichte, der Biblischen Theologie und der Religionspädagogik
erworben werden.
5) bis 7) In diesen Veranstaltungen können die für die Zulassung
zur Magisterprüfung erforderlichen Nachweise der erfolgreichen Teilnahme
an Hauptseminaren erworben werden. Ein Hauptseminar muß aus dem Gebiet
der Systematischen Theologie, eines aus dem Gebiet der Biblischen Theologie
oder Religionspädagogik stammen. Im Studium des Faches als erstes Hauptfach
sind drei Hauptseminare, im Studium des Faches als zweites Hauptfach zwei
Hauptseminare erforderlich.
*) In diesen Veranstaltungen kann der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
an weiteren Lehrveranstaltungen erworben werden; zwei Lehrveranstaltungen
aus dem Gebiet der Systematischen Theologie und je eine aus der
Religionspädagogik und der Biblischen Theologie sind erforderlich.
B Nebenfachstudium
Ist Evangelische Theologie Nebenfach, legt sich folgender Studienplan nahe,
der je nach Angebot und den Studienvoraussetzungen der Studenten variiert
werden sollte:
| Fach-semester | Fachgebiet | Zahl der SWS | |
| Grundstudium | |||
| 1. Semester | |||
| Einführung in die Theologie (mit Kolloquium) (Syst. Th.) | V | 2 | |
| Einführung in das Alte Testament - Schwerpunkt Pentateuch (AT) | V | 2 | |
| 2. Semester | |||
| Die Botschaft Jesu - Wunder und Gleichnisse (NT) | V | 2 | |
| Einführung in die Theologie Luthers (mit Kolloquium) (KG) | V | 2 | |
| 3. Semester | |||
| Der christliche Glaube I (mit Kolloquium) (Syst. Th.) | V | 2 | |
| Begründung und Aufgabe des Religionsunterrichts (Rel.-Päd.) | V | 2 | |
| Religionspädagogische Lehrveranstaltung, z.B. Curriculare Strukturen des Religionsunterrichts | S 1) | 2 | |
| oder | |||
| Biblisch-theologische Lehrveranstaltung, z.B. Methoden exegetischer Arbeit am Neuen Testament | S 1) | 2 | |
| 4. Semester | |||
| Der christliche Glaube II (mit Kolloquium) (Syst. Th.) | V | 2 | |
| Systematische Lehrveranstaltung, z.B. Die christliche Ehe | S 2) | 2 | |
| oder | |||
| Kirchengeschichtliche Lehrveranstaltung, z.B. Einführung in die Lutherischen Bekenntnisschriften | S 2) | 2 | |
| ggf. Zwischenprüfung | |||
| Hauptstudium (Nebenfach) | |||
| 5. Semester | |||
| Systematisches Seminar, z.B. Gotteslehre | HS 3) | 2 | |
| Religionspädagogische Lehrveranstaltung, z.B. Ethische Fragen im erfahrungsorientierten Religionsunterricht | V * | 2 | |
| 6. Semester | |||
| Konzeptionen des Religionsunterrichts (Rel.-Päd.) | V | 2 | |
| Religionspädagogisches Seminar, z.B. Theorien und Stufenmodelle zur Entwicklung des religiösen Bewußtseins | HS 3) | 2 | |
| oder | |||
| Biblisch-theologisches Seminar, z.B. Methoden exegetischer Arbeit am Alten Testament | HS 3) | 2 | |
| 7. Semester | |||
| Biblisch-theologische Lehrveranstaltung, z.B. Die biblischen Schöpfungsgeschichten und die moderne Naturwissenschaft | V * | 2 | |
| Die Theologie des Paulus anhand seiner Hauptbriefe | V | 2 | |
| 8. Semester | |||
| Systematische Lehrveranstaltung, z.B. Die christliche Hoffnung | S * | 2 | |
| Systematische Lehrveranstaltung, z.B. Religiöse Randgemeinschaften | S * | 2 | |
| Magisterprüfung | |||
Anmerkungen:
1) und 2) In diesen Veranstaltungen kann der für die Zulassung zur
Zwischenprüfung erforderliche Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
je einer Lehrveranstaltung (a) aus der Systematischen Theologie oder der
Kirchengeschichte und (b) der Biblischen Theologie oder der
Religionspädagogik erworben werden.
3) In einer dieser Veranstaltungen kann der für die Zulassung zur
Magisterprüfung erforderliche Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
einem Hauptseminar erworben werden.
*) In diesen Veranstaltungen kann der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
an weiteren Lehrveranstaltungen erworben werden; zwei Lehrveranstaltungen
aus dem Gebiet der Systematischen Theologie und je eine aus der
Religionspädagogik und der Biblischen Theologie sind erforderlich.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 30 Zwischenprüfungsordnung)
1. Evangelische Theologie als Hauptfach:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung aus der
Systematischen Theologie, der Kirchengeschichte, der Biblischen Theologie
und der Religionspädagogik.
2. Evangelische Theologie als Nebenfach:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung aus:
a) der Systematischen Theologie oder der Kirchengeschichte und
b) der Biblischen Theologie oder der Religionspädagogik
Magisterprüfung (§ 32 Magisterprüfungsordnung)
1. Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach Evangelische
Theologie; dieser Nachweis entfällt, wenn sie Nebenfach ist und die
Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde.
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an drei Hauptseminaren,
wenn Evangelische Theologie (erstes) Hauptfach ist, und zwei Hauptseminaren,
wenn sie zweites Hauptfach ist; ein Hauptseminar muß aus dem Gebiet
der Systematischen Theologie und ein weiteres aus dem Gebiet der Biblischen
Theologie oder der Religionspädagogik stammen; Nachweis über die
erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar, wenn Evangelische Theologie
Nebenfach ist;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei weiteren Lehrveranstaltungen
aus dem Gebiet der Systematischen Theologie und an je einer Lehrveranstaltung
aus dem Gebiet der Religionspädagogik und der Biblischen Theologie.