Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Geographie im Rahmen des Magisterstudiengangs
an der Universität Regensburg. Für eine Übersicht über
den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen Bestimmungen dieser
Studienordnung sowie die Regelungen über das andere Fach oder die anderen
Fächer der im Magisterstudium erforderlichen Fächerkombination
zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser Studienordnung gegeben
sind.
Das Fach Geographie ist in folgende Teilfächer gegliedert:
A. Physische Geographie
B. Kulturgeographie
C. Wirtschafts- und Sozialgeographie
D. Didaktik der Geographie.
Im Grundstudium wird nicht nach Studienrichtungen unterschieden. Allerdings
sollte die Wahl der anderen Fächer der Fächerkombination des
Magisterstudienganges schon im Hinblick auf die spezielle Ausrichtung des
Faches Geographie im Hauptstudium vorgenommen werden.
Die Teilfächer können nicht als Nebenfächer verwendet werden.
Im Magisterstudium ist nur eine Ausrichtung mit Schwerpunkt auf der
Anthropogeographie oder der Regionalen Geographie möglich.
Das hier behandelte Studienfach Geographie hat inhaltliche Berührungen
zum Studium des Faches mit dem Ziel des Abschlusses durch das Diplom oder
durch das Staatsexamen für ein Lehramt. Entsprechende Studienleistungen
werden anerkannt, vgl. § 4 dieser Studienordnung.
Das Studium des Faches Geographie kann sowohl im Winter- als auch im
Sommersemester begonnen werden. Studienordnung und Studienplan gehen aber
davon aus, daß das Studium im Wintersemester aufgenommen wird.
Das Geographiestudium setzt eine gute Beobachtungsgabe, Erkennen von
räumlichen und funktionalen Zusammenhängen sowie Entwicklungsprozessen
voraus. Gute Englischkenntnisse sind für ein erfolgreiches Studium
unerläßlich, Kenntnisse in weiteren lebenden Fremdsprachen sind
wünschenswert.
(1) Studienziele und Studieninhalte des Faches Geographie sind auf die
beruflichen Tätigkeiten von Geographen mit dem Abschluß als M.A.
(Magister Artium) ausgerichtet. Hierbei lassen sich folgende Berufsfelder
unterscheiden:
1. Umwelt und Landschaft
Dieses Berufsfeld umfaßt Tätigkeiten in den Bereichen Umweltschutz
und Umweltplanung, Landschaftspflege, Landschaftsplanung, sowohl im
öffentlichen Dienst wie in öffentlich-rechtlichen oder
privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen;
2. Raumentwicklung
Dieses Berufsfeld umfaßt die zielgerichtete Einflußnahme auf
räumliche Strukturen und Entwicklungsprozesse mit Tätigkeitsbereichen
in staatlichen, regionalen und kommunalen Dienststellen der planenden Verwaltung,
in raumbezogenen Fachplanungen sowie in öffentlichen und privaten
Institutionen und Organisationen.
3. Raumbezogene Information und Dokumentation
Dieses Berufsfeld umfaßt die Aufgabenbereiche der Sammlung, Auflistung,
Speicherung und Vermittlung raumbezogener Informationen sowohl im
öffentlichen Dienst wie in privatwirtschaftlichen Unternehmen.
(2) Die wissenschaftliche Ausbildung strebt mit größtmöglichem
Praxisbezug folgende übergeordnete Studienziele an:
- Methodologisches Grundwissen in der Theoriebildung der Geographie; kritische
Vertrautheit mit Methodik und Technik empirischer Forschung im Bereich der
Datengewinnung, der statistischen und elektronischen Datenverarbeitung sowie
der Datendarstellung;
- Fertigkeit in der Analyse räumlicher Strukturen und Entwicklungen
unter Fragestellungen und Einsatz von Methoden der verschiedenen Teildisziplinen
der Geographie; Kenntnisse der Entstehung und Veränderung von Raumstrukturen
und der damit im Zusammenhang stehenden Kräfte und Prozesse auf
verschiedenen Maßstabsebenen;
- vertiefte Kenntnisse und methodische Fertigkeiten in der Anthropogeographie
(Bevölkerungs-, Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeographie;
Verflechtungen und Zusammenhänge unter Einschluß der Nutzbarkeit,
Belastung und Gefährdung natürlicher Ressourcen und Ökosysteme)
bzw. der Regionalen Geographie;
- Kenntnisse von Voraussetzungen und Verfahren zur Steuerung räumlicher
Entwicklungsprozesse und Fertigkeiten in der Ermittlung und Bewertung der
damit verbundenen Zielsysteme und Zielkonflikte; Fertigkeit, in angemessenem
Zeitraum Problemlösungen zu räumlichen Entwicklungs- und
Planungsvorhaben zu erarbeiten und darzustellen;
- Fertigkeit in der Vermittlung von Arbeitsergebnissen der Wissenschaft und
Praxis an Personen und Personengruppen, die von räumlichen Entwicklungen
und Planungen betroffen sind oder die entsprechende Entscheidungen zu treffen
haben (Planungsdidaktik).
(1) Teilfächer
Die Studieninhalte des Faches Geographie gliedern sich in folgende Teilfächer (vgl. oben bei Ziffer 1):
A. Physische Geographie
B. Kulturgeographie
C. Wirtschafts- und Sozialgeographie
D. Didaktik der Geographie.
Die Inhalte dieser Teilfächer sind im einzelnen:
A Physische Geographie
Als übergreifender Inhalt der Physischen Geographie wird das Verständnis der natürlichen Raumbeschaffenheit, der Regelvorgänge in der Natur sowie der Möglichkeiten und Grenzen der Raumnutzung angesehen. Geoökologische Fragestellungen nehmen breiten Raum ein, da ihnen sowohl für die Entwicklung des Gesamtfaches als auch für die praktische Anwendung steigendes Gewicht zukommt.
Die Physische Geographie gliedert sich in die Teilbereiche Geomorphologie, Bodengeographie, Klimageographie, Hydrogeographie, Biogeographie und Geoökologie.
Im Magisterstudiengang ist eine Schwerpunktbildung in diesem Teilfach nicht
möglich.
B/C Kulturgeographie/Wirtschafts- und Sozialgeographie (Anthropogeographie)
Die Inhalte der Anthropogeographie orientieren sich an der Vermittlung des Verständnisses räumlicher Strukturen und Prozesse im Zusammenhang mit Bevölkerung, Siedlung und Wirtschaft. Die Behandlung übergreifender Fragen der räumlichen Organisation und der Ansprüche an den Raum schließt eine Berücksichtigung der naturgeographischen, insbesondere der geoökologischen Rahmenbedingungen und Folgen menschlicher Tätigkeiten im Raum ein. Da räumliche Strukturen und Entwicklungen, Organisationsformen und Ansprüche des Menschen an den Raum zeit- und regionalgebunden zu sehen sind, ist der historisch-genetische Aspekt ebenso wie die Berücksichtigung verschiedener räumlicher Maßstäbe und Rahmenbedingungen unverzichtbar.
Die Anthropogeographie umfaßt die Teilbereiche
Bevölkerungsgeographie, Siedlungsgeographie, Wirtschaftsgeographie und
Sozialgeographie und den Teilbereich Räumliche Verflechtung.
D Didaktik der Geographie
Aufgabe der Geographiedidaktik (bzw. Planungsdidaktik) ist die wissenschaftliche
Durchdringung kommunikativer Vorgänge, z. B. zwischen Planern und
betroffenen Bürgern. Die Kommunikationsprozesse werden empirisch untersucht
und Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Besonders wichtig ist die
Fähigkeit, eine zielgerichtete Präsentation nach sachlichen,
didaktischen, methodischen und medialen Analysen in optimaler Weise zu planen
und durchzuführen.
(2) Studienbereiche
Im Rahmen der Teilfächer sind jeweils Techniken, Methoden und
wissenschaftstheoretische Grundlagen als Studienbereich besonders zu
berücksichtigen.
Hierzu gehören allgemeine Studiertechniken, Grundzüge des Aufbaus
und Ablaufs von empirischer Forschung und methodische Verfahren der
Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung aus der
geisteswissenschaftlichen Richtung bzw. aus dem Bereich der empirischen
Sozialforschung. Besonderes Schwergewicht wird auf den Umgang mit fachnahen
Methoden und Informationsquellen in Verbindung mit topographischer/thematischer
Karte und Satelliten-/Luftbild einschließlich deren EDV-gestützter
Weiterverarbeitung unter Einschluß statistischer und quantitativer
Methoden und des Aufbaus geographischer Informationssysteme gelegt.
Weiter eingeschlossen sind Methoden der Informationsvermittlung und als
Verbindung aller Studienbereiche die Kenntnis der wissenschaftstheoretischen
Grundlagen sowie der Disziplingeschichte der Geographie.
Ein weiterer Studienbereich ist die Raumbezogene Planung und Information.
Im Rahmen der anwendungsorientierten Ausbildung sollen Kenntnisse der Grundziele
der räumlichen Planung, ihrer rechtlichen Grundlagen und die Wahrnehmung
und Umsetzung der Planungsaufgaben durch unterschiedliche Instanzen vermittelt
werden. Zur Lösung von Nutzungskonflikten sollen zum einen Verfahren
zur Erarbeitung des technischen Wissens, zum zweiten Methoden der
Erfolgsevaluierung und zum dritten Entwicklung normativer Ansätze als
Grundlage für Handlungsorientierungen bereitgestellt werden.
Der Bereich der Raumbezogenen Planung und Information stellt zum einen auf
die Kenntnis der Tätigkeit und die Rahmenbedingungen entsprechender
Einrichtungen, zum anderen auf die Verfahren zur Gewinnung, Aufbereitung
und Vermittlung ab.
Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch die folgenden
Lehrveranstaltungsarten vermittelt:
Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung
von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen
und Fähigkeiten. Die Teilnahme der Studenten ist rezeptiv, doch ist
eine Nachbereitung der behandelten Themen im Selbststudium erforderlich.
Dieses wird durch ausgewählte und geeignete Literaturangaben
unterstützt. Eine besondere Funktion besitzen Vorlesungen dann, wenn
in ihnen originäre Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die bislang
in der Literatur nicht nachzulesen sind, oder wenn vorhandenes Wissen in
neuen Zusammenhängen strukturiert und vermittelt wird und so zu neuen
Erkenntnissen führt.
Übungen dienen der Erarbeitung von Lehrstoffen, der Vermittlung
von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Schulung in der Fachmethodik.
Die Teilnehmerzahl sollte 30 nicht überschreiten. Von den Teilnehmern
sind gestellte Aufgaben zu erarbeiten. Im allgemeinen schließt eine
Übung mit einem Leistungsnachweis ab. Übungen können auch
im Gelände stattfinden (Geländeübung).
Seminare dienen der Erarbeitung komplexer Fragestellungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der Beurteilung vorwiegend neuer Problemstellungen mit wissenschaftlichen Methoden im Wechsel von Vortrag und Diskussion durch von Studenten vorbereitete Beiträge. Seminare haben daher nur eine geringe Teilnehmerzahl (15 bis 20) und schließen im allgemeinen mit einem Leistungsnachweis ab.
Nach den von den Teilnehmern erwarteten Vorkenntnissen werden unterschieden:
Proseminare (Einführungsveranstaltungen im Grundstudium), Mittelseminare
(weiterführende Veranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums) sowie
Hauptseminare (Veranstaltungen des Hauptstudiums, die in der Regel von den
Teilnehmern zeitintensive Vor- und Nachbereitungen erfordern).
Eine besondere Seminarform ist das Projektseminar. Hierin werden konkrete
Fälle aus der Praxis der Umweltgestaltung und räumlichen Ordnung
oder der Wissenschaft aufgegriffen und bearbeitet. Dazu zählt die
Aufarbeitung des Problems, die theoretische Vorbereitung, die Datensammlung
und -auswertung und die Darstellung der Ergebnisse. Projektseminare dienen
insbesondere dazu, Problembewußtsein zu wecken und problemlösendes
Denken anzuregen. Daher sind sie für eine berufsorientierte Ausbildung
besonders wichtig. In der Regel wird ein Projektseminar nicht
ausschließlich in der Vorlesungszeit eines Semesters durchführbar
sein. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt (8 bis 10). Projektseminare werden
regelmäßig mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen.
Praktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch
die Bearbeitung praktischer oder experimenteller Aufgaben. Praktika können
im Labor (Laborpraktikum) oder im Gelände (Geländepraktika)
durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl wird dabei weitgehend durch
die apparative Ausstattung bestimmt. Die Sicherung der erworbenen Kenntnisse
soll von den Teilnehmern durch eine individuelle Eigenleistung dokumentiert
werden; dies kann auch im Rahmen einer Gruppenarbeit erfolgen.
Exkursionen dienen sowohl der sachlichen Information vor Ort als auch
der Einübung methodischer Fertigkeiten. Ebenso kann durch Exkursionen
ein Einblick in die Berufswelt eines Geographen gewonnen werden. Zur Sicherung
der auf Exkursionen erworbenen Kenntnisse soll von den Teilnehmern ein
Exkursionsprotokoll angefertigt werden.
Kolloquien sind Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, in denen
Doktoranden und (auswärtige) Wissenschaftler und Fachleute eigene
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten vorstellen. Kolloquien geben somit in
besonderer Weise Aufschluß über Forschungsstand und aktuelle
Forschungen innerhalb des Faches sowie Einblicke in die Aufgaben und
Arbeitsweisen der fachnahen Berufswelt.
(1) Selbststudium
Der Besuch vorgeschriebener oder empfohlener Lehrveranstaltungen vermag ein
Grundwissen zu vermitteln, Arbeitsweisen einzuüben und
Verständniskontrollen zu bieten. Eine selbständige Vor- und
Nachbereitung von in Lehrveranstaltungen behandelten Themen durch
Literaturstudium, Gespräche in Studentengruppen sowie eigene praktische
Übungen ist für den Studienerfolg jedoch unerläßlich.
(2) Zusätzliche Studienangebote
Das Studium der Geographie greift auf zahlreiche benachbarte Fächer
über und verlangt ein Verständnis für die Fragestellungen
und Arbeitsweisen der Nachbardisziplinen. Dies gilt auch für
zukünftige Berufstätigkeiten, in denen eine Zusammenarbeit mit
Absolventen anderer Disziplinen notwendig ist. Dem Studenten wird daher
empfohlen, die Studienangebote von Nachbardisziplinen zur Erweiterung der
fachlichen und beruflichen Qualifikation zu nutzen. Insbesondere wird auch
auf die fachübergreifenden Möglichkeiten im Bereich der Fremdsprachen-
und EDV-Ausbildung hingewiesen.
(3) Studienleistungen, Leistungsnachweise
Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung setzt eine Eigenleistung des Studenten voraus. Diese Leistung kann erbracht werden durch ein Referat, eine Klausurarbeit, ein Kolloquium, eine Hausarbeit oder - bei Exkursionen - ein Protokoll.
Art und Umfang sowie die Anforderungen der Studienleistung sind von dem verantwortlichen Lehrenden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben.
Studienleistungen können auch in Gruppen erbracht werden, wenn sie die jeweilige Eigenleistung der einzelnen Gruppenmitglieder erkennen lassen.
Über erbrachte Studienleistungen ist von dem verantwortlich Lehrenden eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) auszustellen.
Nicht erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen können im Rahmen der
für die Meldung zu den Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt
werden.
(4) Zulassung zu Studienabschnitten und zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Die bestandene Zwischenprüfung ist in der Regel Zulassungsvoraussetzung
für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. Beim Studium
des Faches als Nebenfach braucht keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden,
wenn sie im Hauptfach und dem anderen Nebenfach abgelegt worden ist. In diesem
Falle ist Voraussetzung für den Zugang zum Hauptstudium, daß die
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung erfüllt
sind (s. unten bei Ziffer 11).
Für die Zulassung zu den Mittelseminaren ist der Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme an den jeweils geforderten Proseminaren zu erbringen. Welche
Proseminare gefordert werden, ist in der Tabelle unter Ziffer 10 angegeben.
Die Zulassung zu mehrtägigen Exkursionen erfolgt in der Regel erst nach
der erfolgreichen Teilnahme an mindestens drei eintägigen Exkursionen.
(5) Studienplan
Auf der Grundlage dieser Studienordnung wird ein Studienplan aufgestellt
und durch Aushang bekanntgemacht. Er bezeichnet die Lehrveranstaltungen und
gibt hierzu die Zahl der Semesterwochenstunden an. Der Studienplan dient
dem Studenten als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des
Studiums.
Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit
der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium von fünf
Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Das Nähere
über die Prüfungen ist in den entsprechenden Prüfungsordnungen
geregelt, s. auch unten bei Ziffer 11. "Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
zu den Prüfungen".
9.1 Das Grundstudium
Das Grundstudium dient dem Erwerb von Kenntnissen der wissenschaftlichen
Grundlagen der Geographie und ihrer Teildisziplinen, von Fertigkeiten im
Umgang mit elementaren wissenschaftlichen Methoden und einer systematischen
Orientierung. Es umfaßt folgende Studieninhalte im Falle von:
1. Geographie im Hauptfach
1.1 aus dem Teilfach Physische Geographie in einem Gesamtumfang von etwa 10 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
1.2 aus dem Teilfach Kulturgeographie oder Wirtschafts- und Sozialgeographie in einem Gesamtumfang von etwa 12 SWS Pflicht und Wahlpflichtveranstaltungen.
1.3 aus dem Studienbereich Techniken, Methoden und wissenschaftstheoretische Grundlagen der Geographie in einem Gesamtumfang von etwa 16 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.
1.4 aus dem Studienbereich Raumbezogene Planung und Information in einem
Gesamtumfang von etwa 2 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.
Die unter 1.3 und 1.4 aufgeführten Veranstaltungen können komplett
in einem der Teilfächer oder gemischt in den genannten Teilfächern
abgeleistet werden.
Die Inhalte der genannten Teilfächer und Studienbereiche werden teilweise
in Form von Lehrveranstaltungen im Gelände (Geländeübungen,
Exkursionen, Geländepraktika) vermittelt. Im Grundstudium ist von einem
Gesamtumfang von mindestens 10 Geländetagen auszugehen.
2. Geographie im Nebenfach
Der Umfang des Studiums der Geographie als Nebenfach beträgt im Grundstudium
insgesamt etwa 20 SWS.
9.2 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung bezieht sich auf die Inhalte des Grundstudiums und dient dem Nachweis, daß ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, um das Hauptstudium erfolgreich zu absolvieren.
Prüfungsfächer der Zwischenprüfung sind
1) Physische Geographie
2) Anthropogeographie
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur von insgesamt 4
Stunden Dauer in den Prüfungsfächern 1) und 2). Dabei werden Fragen
gestellt, gleichmäßig und gleichgewichtig verteilt auf die folgenden
Teilgebiete:
1. Geomorphologie
2. Klima- und Planzengeographie
3. Geographie der städtischen und ländlichen Siedlungen
4. Wirtschafts- und Sozialgeographie
Die Zwischenprüfung entfällt, wenn Geographie Nebenfach ist und
die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wird.
9.3 Das Hauptstudium
Das Hauptstudium dient der wissenschaftlichen Vertiefung in der gewählten
Studienrichtung in Ausrichtung auf die beruflichen Aufgabenfelder. Schwerpunkte
können auf der Anthropogeographie oder der Regionalen Geographie gebildet
werden. Das Hauptstudium umfaßt folgende Studieninhalte im Falle von:
1. Geographie im Hauptfach
1.1 aus dem Teilfach Physische Geographie in einem Gesamtumfang von etwa 2 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.
1.2 aus dem Teilfach Kulturgeographie oder Wirtschafts- und Sozialgeographie oder aus der Regionalen Geographie in einem Gesamtumfang von etwa 18 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.
1.3 aus dem Teilfach Didaktik der Geographie in einem Gesamtumfang von etwa 4 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.
1.4 aus dem Studienbereich Techniken, Methoden und wissenschaftstheoretische Grundlagen der Geographie in einem Gesamtumfang von etwa 8 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.
1.5 aus dem Studienbereich Raumbezogene Planung und Informationen in einem
Gesamtumfang von etwa 8 SWS Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.
Die unter 1.4 und 1.5 aufgeführten Veranstaltungen können komplett
in einem der Teilfächer oder gemischt in den genannten Teilfächern
abgeleistet werden.
Die Studieninhalte der genannten Teilfächer und Studienbereiche werden
teilweise in Form von Lehrveranstaltungen im Gelände
(Geländeübungen, Exkursionen, Geländepraktika) vermittelt.
Im Hauptstudium ist von einem Gesamtumfang von mindestens 8 Geländetagen
zuzüglich einer großen Exkursion von mindestens einer Woche Dauer
auszugehen.
2. Geographie im Zweiten Hauptfach
Der Umfang des Studiums der Geographie als Zweites Hauptfach sollte etwa
35 SWS betragen.
3. Geographie im Nebenfach
Der Umfang des Studiums der Geographie als Nebenfach sollte etwa 20 SWS
betragen.
9.4 Die Magisterprüfung
Das Hauptstudium wird in der Regel innerhalb des achten und neunten Semesters mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Meldefristen, Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren regelt die Magisterprüfungsordnung.
Die Prüfung besteht aus
1. der Magisterarbeit,
2. den Klausuren,
3. den mündlichen Prüfungen.
Die dargelegte Reihenfolge entspricht der zeitlichen Abfolge.
1. Magisterarbeit
Mit der Magisterarbeit soll der Kandidat nachweisen, daß er in der Lage ist, ein Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Die Magisterarbeit ist im Fach Geographie anzufertigen, wenn es Hauptfach bzw. erstes Hauptfach ist.
Die Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit beträgt sechs Monate.
Die Arbeit soll den Umfang von etwa 100 Seiten nicht überschreiten.
Näheres ist in § 17 der Magisterprüfungsordnung geregelt.
2. Klausuren
Die Klausuren sollen zeigen, daß der Kandidat Probleme seiner Fächer in befristeter Zeit mit Verständnis zu behandeln vermag.
Im Fach Geographie als Hauptfach ist eine dreistündige Klausur zu schreiben;
ist Geographie Nebenfach, nur wenn die Klausur nicht im anderen Nebenfach
geschrieben wird.
3. Mündliche Prüfungen
Die mündliche Prüfung im Fach Geographie umfaßt
- Kultur- und Wirtschaftsgeographie als Teilfächer sowie
- den Studienbereich "Raumbezogene Planung und Information".
Ein Teilbereich der Anthropogeographie kann durch einen Teilbereich der
Regionalen Geographie ersetzt werden.
Die Dauer der mündlichen Prüfung im Fach Geographie als Hauptfach
beträgt 60 Minuten, als Nebenfach 30 Minuten.
Im folgenden sind die im Studium des Faches als Haupt - und als Nebenfach
vorgesehenen Veranstaltungen tabellarisch zusammengestellt. Veranstaltungen,
von denen der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erforderlich ist, sind
gekennzeichnet.
1. Grundstudium
| Fachsemester | Fachgebiet | Zahl der SWS |
| 1. | Einführung in das Studium der Geographie* | 2 |
| Einführung in die geographische Kartenkunde* | 2 | |
| Vorlesung zur "Allgemeinen Geographie" einschließlich deren Methoden | 2 | |
| 2. | Physische Geographie* | 2 |
| Einführung in die Statistik für Geographen | 2 | |
| Vorlesung zur "Allgemeinen Geographie" einschließlich deren Methoden | 2 | |
| 3. | Anthropogeographie (Kulturgeographie) * | 2 |
| Mittelseminar Thematische Kartographie (I) oder Luftbildauswertung (I) | 2 | |
| Vorlesung zur "Regionalen Geographie" | 2 | |
| 4. | Geländepraktikum für Anfänger* | 4 |
| Vorlesung zur "Regionalen Geographie" | 2 | |
| Mittelseminar zur Allgemeinen Geographie * 1) (entfällt bei Geographie als Nebenfach) | 2 | |
| 1.-4. | mindestens fünf Exkursionstage * | |
| weitere Vorlesungen/Übungen nach eigener Wahl | offen |
Anmerkung:
* bedeutet, daß der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der so
bezeichneten Veranstaltung Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung
ist, s. unten bei Ziffer 11.
1) Zugangsvoraussetzung zu diesem Mittelseminar ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Seminar in Anthropogeographie (Kulturgeographie).
2. Hauptstudium
| Fachsemester | Fachgebiet | Zahl der SWS |
| 5. | Seminar zu Techniken für Fortgeschrittene | 2 |
| Seminar zu Methoden für Fortgeschrittene | 2 | |
| Vorlesung | 2 | |
| 6. | Hauptseminar (mit empirischen Arbeiten) 1) | 2 |
| Geländepraktikum für Fortgeschrittene (mindestens 5 Tage) | 4 | |
| Vorlesung | 2 | |
| Große Exkursion (mindestens eine Woche) 2) | ||
| 7. | Hauptseminar (mit empirischen Arbeiten) 1) (entfällt bei Geographie als Nebenfach) |
2 |
| Seminar "Raumbezogene Planung und Information" | 2 | |
| Vorlesung: Didaktik der Geographie | 2 | |
| Seminar "Mediendidaktik" | 2 | |
| 8. | Hauptseminar (mit empirischen Arbeiten) 1) (entfällt bei Geographie als Nebenfach und bei Geographie als 2. Hauptfach) |
2 |
| 5.-8. | mindestens drei weitere Exkursionstage 2) | |
| weitere Vorlesungen/Seminare nach eigener Wahl | offen | |
Anmerkungen:
1) Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an drei Hauptseminaren sind im (ersten) Hauptfach erforderlich; sie müssen aus den Teilgebieten A, B und C stammen, s. Ziffer 11.
Im zweiten Hauptfach sind zwei solche Nachweise erforderlich, die aus zwei
verschiedenen Teilgebieten aus A, B und C stammen müssen; im Nebenfach
ist ein Nachweis aus einem dieser Teilgebiete erforderlich. Mindestens ein
Hauptseminar sollte ein Projektseminar sein.
2) Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer größeren Exkursion
von mindestens einer Woche und an mehreren kleineren Exkursionen im Gesamtumfang
von mindestens acht Tagen sind erforderlich; fünf der acht Exkursionstage
sind in der Tabelle "Grundstudium" aufgeführt.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 29 Zwischenprüfungsordnung)
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. je einer mindestens zweistündigen Übung oder je einem Proseminar in:
- Einführung in das Studium der Geographie
- Einführung in die geographische Kartenkunde
- Anthropogeographie
- Physische Geographie.
2. einem mindestens zweistündigen Mittelseminar aus dem Bereich der
Physischen oder Anthropogeographie;
3. einem Geländepraktikum;
4. fünf Exkursionstagen (eintägig).
Ist Erdkunde (Geographie) Nebenfach, so entfällt die Voraussetzung nach
Nr. 2.
Magisterprüfung (§ 33 Magisterprüfungsordnung)
1. Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach Geographie;
dieser Nachweis entfällt, wenn sie Nebenfach ist und die
Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde;
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
a) drei Hauptseminaren, wenn Geographie (erstes) Hauptfach ist und zwei
Hauptseminaren, wenn sie zweites Hauptfach ist; je ein Hauptseminar muß
aus einem der Teilfächer A-C stammen. Zusätzlich kann ein
Hauptseminarschein aus dem Teilfach D vorgelegt werden;
b) einem Hauptseminar in einem der Teilfächer A-C, wenn Geographie Nebenfach
ist;
c) mehreren kleineren geographischen Exkursionen im Gesamtumfang von mindestens
acht Tagen (einschließlich der im Grundstudium absolvierten Exkursionstage)
und an einer größeren Exkursion von mindestens einer Woche.