Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Geschichte im Rahmen des Magisterstudiengangs
an der Universität Regensburg. Für eine Übersicht über
den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen Bestimmungen dieser
Studienordnung sowie die Regelungen über das andere Fach oder die anderen
Fächer der im Magisterstudium möglichen Fächerkombination
zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser Studienordnung gegeben
sind.
Das Fach Geschichte ist in folgende Teilfächer gegliedert:
A. Alte Geschichte
B. Mittelalterliche Geschichte
C. Neuere und neueste Geschichte
D. Bayerische Geschichte
E. Historische Hilfswissenschaften
F. Ost- und Südosteuropäische Geschichte
G. Didaktik der Geschichte
Geschichte als (erstes oder zweites) Hauptfach umfaßt im Grundstudium
vier, im Hauptstudium und in der Magisterprüfung zwei Teilfächer;
als Nebenfach im Grundstudium drei Teilfächer und im Hauptstudium ein
Teilfach. Das Nähere zu den in Grund- und Hauptstudium vorgeschriebenen
bzw. zur Auswahl stehenden Teilfächern siehe unten bei Ziffer 7.2 bis
7.4.
Im Magisterstudium stehen sehr viel mehr Fächerkombinationen zur freien
Wahl als in den Lehramtsstudiengängen; es empfiehlt sich allerdings,
die Fächerkombination an einem möglichen späteren Berufsziel
zu orientieren. Auskünfte über einen sinnvollen Studienaufbau erteilt
die Fachstudienberatung.
Das hier geordnete Studium hat inhaltliche Berührungspunkte mit dem
Studium des Faches Geschichte mit dem Ziel des Abschlusses durch das Staatsexamen
für eines der Lehrämter. Entsprechende Studienleistungen werden
anerkannt, vgl. § 4 dieser Studienordnung.
Das Studium der Geschichte im Magisterstudiengang kann sowohl im Sommersemester
als auch im Wintersemester aufgenommen werden.
Die Kenntnis von zwei Fremdsprachen, darunter Latein, wird vorausgesetzt und ist bei der Zulassung zur Magisterprüfung nachzuweisen. Der Nachweis wird durch eine ausreichende Note im Reifezeugnis oder durch entsprechende Zeugnisse über bestandene Sprachprüfungen erbracht, vgl. § 5 dieser Studienordnung und den Anhang. Darüber hinaus werden diese Kenntnisse beim Besuch der Proseminare geprüft, siehe unten bei Ziffer 7.2.
Studenten, die bei Aufnahme des Studiums über keine Lateinkenntnisse
verfügen, haben die Möglichkeit, diese in sprachpraktischen Kursen
zu erwerben (Auskünfte bei der Fachstudienberatung).
Im übrigen empfehlen sich für eine Studienaufnahme außer einem weitgespannten Interesse an Geschichte gute Schulkenntnisse in Deutsch, Sozialkunde und Fremdsprachen, auch Geographie, überhaupt eine gute Allgemeinbildung.
Den Studenten im Magisterstudiengang wird besonders empfohlen, sich über
Englisch und Latein hinaus mit weiteren Fremdsprachen - wenigstens
Französisch - bis zur Lesefähigkeit vertraut zu machen (vgl. als
Zusatzangebot der Universität Regensburg die "Studienbegleitende
Fremdsprachenausbildung"). Empfehlenswert sind auch Sprachkurse an
ausländischen Universitäten. Die bestmögliche Sprachkompetenz
wird im Rahmen eines Studienaufenthalts im Ausland erworben.
Die Studenten der Geschichte sollen am Ende ihres Magisterstudiums fähig
sein, Quellen und Darstellungen zu analysieren und zu interpretieren sowie
Spezialfragen in den historischen Gesamtzusammenhang einzuordnen; im Rahmen
der Geschichtsdidaktik (wenn als Teilfach gewählt) Bedingungen und Wirkungen
geschichtlicher Bildung zu erörtern; über ein begrenztes historisches
Problem eine kritische, auf Anwendung der historischen Methode beruhende
flüssige Darstellung zu schreiben (Magisterarbeit im <ersten>
Hauptfach; in der Magisterprüfung eine Klausur im Hauptfach beziehungsweise
gegebenenfalls im Nebenfach).
Die Studenten der Geschichte sollen sich im Laufe ihres Magisterstudiums
allgemeine Kenntnis der politischen Geschichte (unter Einschluß der
Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte und der politischen Ideen)
in Altertum, Mittelalter und Neuzeit sowie vertiefte Kenntnisse in den
gewählten Teilfächern der Geschichte (Geschichte als Hauptfach)
bzw. in dem gewählten Teilfach (Geschichte als Nebenfach) aneignen.
Sie sollen Vertrautheit mit der historischen Methode und mit den Hilfsmitteln zu historischen Forschungsarbeiten erwerben, d. h. sie sollen lernen:
- sich anhand der Fachliteratur mit dem neuesten Wissensstand über historische Probleme vertraut zu machen,
- sich gegenüber Quellen und Literatur kritisch zu verhalten,
- die Quellengrundlage von Darstellungen zu überprüfen und sich ein eigenes Urteil zu bilden,
- sich mit grundlegenden geschichtlichen Vorgängen und Problemen
wissenschaftlich-methodisch auseinanderzusetzen.
7.1 Gliederung des Studiums
Das Studium ist in einen Ersten Studienabschnitt (Grundstudium) von vier
Fachsemestern, der mit der Zwischenprüfung abschließt, und einen
Zweiten Studienabschnitt (Hauptstudium) von fünf Fachsemestern (unter
Einschluß der Magisterprüfung) gegliedert.
Ziel des Grundstudiums ist es, vor allem mit fachspezifischen Arbeitsweisen
und Fragestellungen vertraut zu machen, sowie den Umgang mit Quellen und
Fachliteratur einzuüben. Darüber hinaus soll der Besuch von Vorlesungen
die Kenntnis der zentralen Vorgänge und Probleme insbesondere der
europäischen Geschichte vermitteln. Demgegenüber liegt im Hauptstudium
der Akzent auf einer Vertiefung der Kenntnisse und erworbenen Fertigkeiten
im Bereich selbstgewählter zeitlicher und thematischer Schwerpunkte
(siehe oben unter Ziffern 5. und 6.).
Die Gesamtzahl der für das Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen
ist nicht festgelegt. Nach den verbindlichen Vorgaben der
Magisterprüfungsordnung werden für das Grund- und Hauptstudium
zusammengenommen Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens 80
Semesterwochenstunden (SWS) veranschlagt, wenn Geschichte als (erstes oder
zweites) Hauptfach, 40 SWS, wenn Geschichte als Nebenfach studiert wird.
Aus diesen Veranstaltungen ist nur der kleinere Teil als Pflichtveranstaltung
festgelegt. Soweit nötig können solche Veranstaltungen von den
Studenten innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten
Fristen wiederholt werden.
Da die Lehrveranstaltungen im Fach Geschichte überwiegend thematisch orientiert sind, können über den nachstehenden Studienplan hinausgehende Empfehlungen, etwa zum Besuch der Lehrveranstaltungen in einer bestimmten Reihenfolge oder in bestimmten Fachsemestern des Grund- und Hauptstudiums nicht gegeben werden. Auch im Rahmen der Pflichtveranstaltungen bleibt den Studenten freie Wahlmöglichkeit.
Der Besuch der Lehrveranstaltungen soll darüber hinaus von einem
Selbststudium begleitet sein.
7.2 Grundstudium (1.-4. Fachsemester)
In den Anfangssemestern (1.-3. Semester) sollen die Proseminare in Alter Geschichte, Mittelalterlicher und Neuerer mit Neuester Geschichte (in frei gewählter Reihenfolge) abgelegt werden. Im Rahmen dieser Proseminare ist der Nachweis über die Kenntnis von zwei Fremdsprachen (darunter Latein) zu erbringen, die zur Bearbeitung von Texten und zur Benutzung wissenschaftlicher Fachliteratur befähigt. Dies erfolgt durch zwei Übersetzungsklausuren ("Sprachtests"), d. h. im Proseminar zur Alten Geschichte ist ein lateinischer Text und im Proseminar zur Neueren/Neuesten Geschichte ein Text in einer modernen Fremdsprache zu übersetzen.
Der Besuch von Vorlesungen dient dazu, sich Kenntnisse über Epochen der Alten, Mittelalterlichen, Neueren mit Neuesten und Bayerischen Geschichte anzueignen. Ferner gehört zum Grundstudium der erfolgreiche Besuch einer zweistündigen Übung zur Technik des fachbezogenen wissenschaftlichen Arbeitens - z. B. Lektüre ausgewählter Quellen zu bestimmten Themen aus einem der genannten Teilfächer nach freier Wahl.
Der Besuch von Grundkursen (sie finden auch in der vorlesungsfreien Zeit
statt) ist zwar nicht obligatorisch, wird aber empfohlen, weil er die bei
Studienbeginn meist weithin fehlende Kenntnis der Faktengeschichte in
gedrängtem Überblick vermitteln kann.
7.3 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab und qualifiziert zur Aufnahme des Hauptstudiums (vgl. § 3 Abs. 2 und 3 dieser Studienordnung). Die Zwischenprüfung soll zum Prüfungstermin zum Ende des vierten Fachsemesters abgelegt werden (spätestens im sechsten Fachsemester), sie ist im jeweiligen Fach in einem Zuge abzulegen.
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung in dreien der vier Teilfächer Alte, Mittelalterliche, Neuere/Neueste und Bayerische Geschichte über den Stoff einer mindestens zweistündigen Vorlesung; die Prüfung dauert je Teilfach 15 Minuten. In dem vierten (vom Studenten selbst zu bestimmenden) Teilfach wird eine mündliche Vorwegprüfung - möglichst bis Ende des dritten Fachsemesters - abgelegt. Der Nachweis über das Bestehen der Vorwegprüfung ist - wie die Nachweise erfolgreicher Teilnahme an den Proseminaren und an der Übung - Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung. Die Vorwegprüfung in einem vierten Teilfach der Geschichte entfällt, wenn Geschichte als Nebenfach studiert wird.
Vorlesungen über Ost- und Südosteuropäische oder auch außereuropäische Geschichte gelten entsprechend ihrer Thematik als solche des Teilfachs Mittelalterliche oder Neuere/Neueste Geschichte.
Wenn Didaktik der Geschichte als Teilfach in der Magisterprüfung
gewählt wird, sind gesicherte Kenntnisse über dieses Teilfach in
der Zwischenprüfung nachzuweisen.
7.4 Hauptstudium (5.-9. Fachsemester)
Zulassungsvoraussetzung zum Hauptstudium ist die bestandene
Zwischenprüfung. Wird Geschichte als Nebenfach studiert, so braucht
keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden, wenn sie im Hauptfach und
dem anderen Nebenfach abgelegt worden ist. In diesem Falle ist Voraussetzung
für den Zugang zum Hauptstudium, daß die Zulassungsvoraussetzungen
für die Zwischenprüfung erfüllt sind (s. unten bei Ziffer
9).
Im Hauptstudium dient der Besuch von Vorlesungen und Hauptseminaren aus
verschiedenen Teilbereichen der Geschichte vor allem der Vertiefung der
Kenntnisse und Fertigkeiten nach selbstgewählten zeitlichen und thematischen
Schwerpunkten, was ein gewisses Maß an Spezialisierung mit sich bringt.
Im Hauptfach wird eine Konzentration auf zwei Teilfächer, im Nebenfach
auf ein Teilfach erwartet; zu den Teilfächern siehe oben bei Ziffer
1.
Ist Geschichte erstes Hauptfach, müssen drei Hauptseminare, ist sie
zweites Hauptfach, zwei Hauptseminare besucht werden. Die Hauptseminare
müssen aus (wenigstens) zwei verschiedenen Teilfächern stammen.
Ist Geschichte Nebenfach, genügt ein Hauptseminar. Vielfach wird erst
nach Eintritt in das Hauptstudium zu entscheiden sein, ob - bei einem Studium
von zwei Hauptfächern - Geschichte zum ersten Hauptfach gewählt
wird (aus dem die Magisterarbeit zu verfassen ist).
Ost- und Südosteuropäische Geschichte kann im Hauptstudium
schwerpunktmäßig studiert und als Teilfach in der
Magisterprüfung gewählt werden, wenn das andere Hauptfach oder
ein Nebenfach aus dem Bereich der Prüfungsfächer Russische
(Ostslavische) Philologie oder West- und Südslavische Philologie stammt.
Didaktik der Geschichte kann gewählt werden, wenn für dieses Teilfach entsprechende Studienleistungen in Grund- und Hauptstudium nachgewiesen werden.
Im übrigen gelten auch im Hauptstudium Lehrveranstaltungen aus
Landesgeschichte (Bayerischer Geschichte), Ost- mit
Südosteuropäischer, sowie außereuropäischer Geschichte
je nach ihrer Thematik als Lehrveranstaltungen der Mittelalterlichen, Neueren
und Neuesten Geschichte.
7.5 Magisterprüfung
Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Magisterprüfung sind in der Magisterprüfungsordnung geregelt, vgl. auch unten bei Ziffer 9.
Für die Anfertigung der Magisterarbeit stehen längstens sechs Monate (von der Themenausgabe an gerechnet) zur Verfügung. Der Themenbereich der Magisterarbeit wird in der Regel durch die zeitliche wie thematische Schwerpunktbildung während des Hauptstudiums abgesteckt sein.
In der folgenden Übersicht sind die für ein ordnungsgemäßes
Studium vorgesehenen Lehrveranstaltungen zusammengestellt. Die als
Zulassungsvoraussetzungen zu einer der Prüfungen notwendigen Veranstaltungen
sind gekennzeichnet.
Grundstudium
| Fachsemester | Fachgebiet | Zahl der SWS |
| (ggf. Erwerb von Sprachkenntnissen) | ||
| Proseminar zur Alten Geschichte 1) | 2 | |
| Proseminar zur Mittelalterlichen Geschichte 1) | 2 | |
| 1. | ||
| Proseminar zur Neueren/Neuesten Geschichte 1) | 2 | |
| Übung zum fachbezogenen wissenschaftlichen Arbeiten anhand von Quellen zur Geschichte des Altertums, des Mittelalters oder der Neuzeit 1) 2) | 2 | |
| bis | ||
| je eine Vorlesung aus den Teilfächern Alte, Mittelalterliche, Neuere/Neueste und Bayerische Geschichte, davon eine nach Wahl mit Teilnahmenachweis 1) 3) | 8 | |
| weitere Vorlesungen, Übungen, Grundkurse nach Wahl | offen | |
| 4. | ||
| Vorlesung zur Einführung in die Didaktik der Geschichte 4) | 2 | |
| Proseminar zur Didaktik der Geschichte | 2 | |
Anmerkungen:
1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den so bezeichneten
Veranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung
im Hauptfach, s. u. bei Ziffer 9. Er ist ebenso Zulassungsvoraussetzung für
den Besuch eines Hauptseminars, wenn Geschichte als zweites Nebenfach studiert
wird.
2) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme entfällt im Nebenfach.
3) Von den vier Vorlesungen sind drei (nach freier Wahl) Gegenstand der
Zwischenprüfung; der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der vierten
ist Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung im Hauptfach.
Er wird durch die sog. "Vorwegprüfung" erworben, s.o. bei Ziffer 7.3.
Dieser Nachweis entfällt im Nebenfach.
4) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung, wenn Didaktik der Geschichte als Teilfach in der Magisterprüfung gewählt wird.
Hauptstudium
| Fachsemester | Fachgebiet | Zahl der SWS |
| 3 Hauptseminare aus mindestens zwei verschiedenen Teilfächern der Geschichte, die in der Magisterprüfung als Teilprüfungsfächer gewählt werden 1) | 6 | |
| 5. | ||
| 1 Lehrveranstaltung (Übung, Vorlesung, Kolloquium) aus den Historischen Hilfswissenschaften (z. B. Paläographie, Epigraphik, Numismatik, Heraldik, Diplomatik u. a.) 2) | 2 | |
| bis | ||
| Lehrveranstaltungen aus Nachbardisziplinen nach eigener Wahl | offen | |
| 8. | ||
| Seminare, Kolloquien, Exkursionen | offen | |
| Vorlesungen aus den verschiedenen Teilfächern der Geschichte mit Vertiefung zeitlicher und thematischer Schwerpunkte | offen |
Anmerkungen:
1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für
die Magisterprüfung im (ersten) Hauptfach. Wenn Geschichte als zweites
Hauptfach gewählt wird, sind zwei solche Hauptseminare erforderlich,
wenn Geschichte Nebenfach ist, eines aus dem für die Magisterprüfung
gewählten Teilfach.
2) Der Besuch der Lehrveranstaltung, der ggf. auch schon im Grundstudium
erfolgen kann, ist obligatorisch, wenn in der Magisterprüfung Historische
Hilfswissenschaften als Teilfach gewählt werden.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 32 Zwischenprüfungsordnung)
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar zur Alten
Geschichte;
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar zur Mittleren
Geschichte;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar zur Neueren und
Neuesten Geschichte.
In diesen Proseminaren werden auch die Sprachkenntnisse in Latein und in
einer modernen Fremdsprache überprüft, welche zum Verständnis
von Texten und zur Benutzung wissenschaftlicher Fachliteratur notwendig sind.
4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung zum fachbezogenen
wissenschaftlichen Arbeiten an Hand von Quellen zur Geschichte des Altertums,
des Mittelalters oder der Neuzeit, wenn Geschichte Hauptfach ist.
5. Besuch von vier zweistündigen Vorlesungen, wenn Geschichte Hauptfach
ist, aus den Teilfächern Alte, Mittelalterliche, Neuere/Neueste und
Bayerische Geschichte bzw. von drei zweistündigen Vorlesungen aus dreien
der genannten Teilfächer, wenn Geschichte Nebenfach ist.
6. Ist Geschichte Hauptfach, so ist bei einer der unter Nr. 5 genannten
Vorlesungen die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen (mündliche Prüfung
von etwa 15 Minuten Dauer).
7. Besuch einer zweistündigen Vorlesung in Didaktik der Geschichte,
wenn Didaktik der Geschichte als Teilfach in der Magisterprüfung
gewählt wird.
Magisterprüfung (§ 34 Magisterprüfungsordnung)
1. Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach Geschichte;
dieser Nachweis entfällt, wenn Geschichte Nebenfach ist und die
Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde.
2. Nachweis über die Kenntnis von zwei Fremdsprachen, darunter Latein,
die zur Bearbeitung von Texten und zur Benutzung wissenschaftlicher Fachliteratur
befähigt;
3. Nachweis über den erfolgreichen Besuch von drei Hauptseminaren, wenn Geschichte (erstes) Hauptfach ist, und von zwei Hauptseminaren, wenn sie zweites Hauptfach ist. Die Hauptseminare müssen aus verschiedenen Teilfächern stammen; Nachweis über den erfolgreichen Besuch von einem Hauptseminar, wenn Geschichte Nebenfach ist.