Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Griechische Philologie im Rahmen des
Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Das hier behandelte Fachstudium hat inhaltliche Berührungspunkte mit
dem Studium des Faches Griechisch mit dem Ziel des Abschlusses durch das
Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien. Entsprechende Studienleistungen
werden anerkannt, vgl. § 4 dieser Studienordnung.
Das Studium des Faches Griechische Philologie kann im Winter- oder im
Sommersemester begonnen werden. Bestimmte Anfängerübungen und -kurse
werden jedoch nur zum Wintersemester angeboten.
Zur Zwischenprüfung wird nur zugelassen, wer das Latinum abgelegt hat.
Wenn nicht durch Schulzeugnis nachgewiesen, muß es im Verlauf des
Grundstudiums nachgeholt werden. Das Institut bietet hierzu - außerhalb
der Fachstudienordnung - Kurse an, s. § 5 dieser Studienordnung und
den Anhang.
Eingangserfordernis des regulären Fachstudiums sind angemessene griechische
Sprachkenntnisse, nachzuweisen in den Abschlußklausuren des
(obligatorischen) Grammatik- und Übersetzungskurses.
Der Besuch der Studienberatung zu Beginn des Studiums ist für jeden
Studenten obligatorisch.
Das Studium soll einen Überblick über Kultur und Geschichte der
Antike, insbesondere im Bereich der griechischen Sprache und Literatur,
vermitteln. Weiter soll es in die Methoden der klassischen Philologie
einführen und den Studenten befähigen, die wissenschaftliche Arbeit
auf diesem Gebiet kritisch zu verfolgen. Hierfür werden folgende Kenntnisse
und Fähigkeiten angestrebt:
1. Vertrautheit mit den Methoden und Arbeitsmitteln der Griechischen Philologie.
2. Beherrschung der Schulgrammatik; Kenntnisse auf dem Gebiet der Sprachgeschichte und historischen Grammatik.
3. Auf eigener Lektüre bedeutender Werke beruhender Überblick über die griechische Literatur in ihren Gattungen; unter den gelesenen Werken soll ein Werk aus hellenistischer oder späterer Zeit sein.
4. Auf eigener Lektüre beruhende vertiefte Kenntnis eines Prosaikers und eines Dichters. Im Zusammenhang damit
a) Kenntnis des geschichtlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Hintergrundes,
b) Einblick in die Überlieferungs- und Wirkungsgeschichte,
c) literaturwissenschaftliche und literarhistorische Einordnung der gewählten Autoren.
5. Sicherheit in Bestimmung und Vortrag der häufigsten metrischen Formen.
6. Vertiefte Kenntnis der Geschichte des griechisch-römischen Altertums,
antiker Philosophie und antiker Kunst sowie griechisch-römischer Mythologie
und Religion.
6.1 Die Kenntnisse und Fähigkeiten werden im Verlauf des Studiums in
folgenden Unterrichtsformen und Lehrveranstaltungen vermittelt:
Einführungsveranstaltung
Sprach- und Übersetzungsübungen
- Deutsch/Griechisch -
- Griechisch/Deutsch -
Vorlesungen
Proseminaren
Hauptseminaren
Kolloquien
Exkursionen
Die Veranstaltungen können im Rahmen der für die Meldung zu den
Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
Exkursionen finden als Studienveranstaltung unter Leitung eines Hochschullehrers
statt. Ziele sind Orte und Länder der klassischen Antike oder Orte mit
bedeutenden Antikensammlungen. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer
Exkursion werden rechtzeitig durch Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben.
Als wissenschaftliche Exkursion kann unter bestimmten Voraussetzungen ein
Auslandssemester in Ländern angerechnet werden, die in der Antike zum
Imperium Romanum gehörten.
6.2 Die Studenten sollen wissen: Diese Studienordnung ist gemäß
der Eigenart des klassisch-philologischen Studiums nur ein Rahmen; Reihenfolge
und Auswahl der Lehrveranstaltungen bleiben in gewissen Grenzen den Studenten
überlassen. Die im folgenden angegebenen Semesterwochenstunden sind
Richtzahlen für eine normale Gliederung des Grund- und Hauptstudiums.
Im Zentrum des Studiums steht die regelmäßige Lektüre
griechischer Autoren. Die Studenten sollen sich unbedingt im Laufe des Studiums
planmäßig eine Bibliothek griechischer Autoren aufbauen.
6.3 Das Studium ist in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Zugangsvoraussetzung
der Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die erfolgreich abgelegte
Zwischenprüfung. Beim Studium des Faches als Nebenfach braucht keine
Zwischenprüfung abgelegt zu werden, wenn sie im Hauptfach und dem anderen
Nebenfach abgelegt worden ist. In diesem Falle ist Voraussetzung des Zugangs
zum Hauptstudium, daß die Zulassungsvoraussetzungen der
Zwischenprüfung erfüllt sind (s. unten bei Ziffer 8).
6.4 Als Zulassungsvoraussetzung der Zwischenprüfung ist der Erwerb des
"Übersetzungsscheins" vorgeschrieben. Er wird erworben durch Bestehen
einer dreistündigen Klausur, in der ein mittelschwerer Text aus einem
Werk der griechischen Literatur ins Deutsche zu übersetzen ist. Die
Klausur wird in der Regel zweimal jährlich veranstaltet; sie kann innerhalb
der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt
werden.
Zulassungsvoraussetzungen eines Hauptseminars sind die bestandene
Zwischenprüfung oder deren Ersatz sowie die Lektüre zweier griechischer
Prosaiker und zweier Dichter. Zu einem Oberkurs der Sprach- und
Übersetzungsübungen Deutsch/Griechisch wird zugelassen, wer mit
Erfolg an einem Unterkurs oder einer Aufnahmeklausur teilgenommen hat.
6.5 Die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS)
| beträgt im Hauptfachstudium etwa | 69 - 75 SWS. | |
| Davon entfallen | ||
| auf das Grundstudium | 32 - 35 SWS | |
| auf das Hauptstudium | 37 - 40 SWS. | |
Hinzukommt bei Anfertigung der Magisterarbeit im Fach Griechisch ein
zusätzlicher Zeitaufwand. Die Bearbeitungsfrist für die Magisterarbeit
ist sechs Monate. Die Arbeit soll einen Umfang von etwa 80 Seiten nicht
überschreiten. Das Nähere ist in § 17 der
Magisterprüfungsordnung geregelt.
Im Studium des Faches als Nebenfach reduziert sich die Gesamtzahl der für
ein ordnungsgemäßes Studium veranschlagten Semesterwochenstunden
auf höchstens 40.
Im folgenden sind die für das Studium des Faches als Hauptfach vorgesehenen
Veranstaltungen angegeben. Lehrveranstaltungen, die in späteren
Prüfungen mit einer Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme
nachgewiesen werden müssen, sind mit x (Zwischenprüfung) bzw. +
(Magisterprüfung) bezeichnet. Beim Studium des Faches als zweites Hauptfach
oder als Nebenfach sowie bei der Kombination der Fächer Griechische
und Lateinische Philologie ergeben sich bestimmte Reduktionen dieser
Anforderungen, s. dazu die Angaben aus den Prüfungsordnungen bei Ziffer
8.
| Fachsemester | Fachgebiet | Zahl der SWS | |
Grundstudium |
|||
| x | 1 Grammatik- und Übersetzungskurs Griechisch/Deutsch | 6 | |
| 1. Sem. | 4 Sprach- und Übersetzungsübungen Griechisch/Deutsch | 8 | |
| x | 1 altertumswiss. Einführungsveranstaltung | 2 | |
| 2 Griechische Fachvorlesungen | 4 | ||
| x | 2 Griechische Proseminare | 4 | |
| bis | + | 1 Proseminar zur lat. Philologie | 2 |
| + | 1 Proseminar der Klass. Archäologie | 2 | |
| 1 Lehrveranstaltung aus dem Gebiet der Alten Geschichte | 2 | ||
| 1 Einführung in die griechische Poesie | 2 | ||
| 4. Sem. | |||
| ----- | |||
| 32 | |||
| Hauptstudium | |||
| 2 Sprach- u. Übersetzungsübungen Deutsch/Griechisch | 4 | ||
| 4 Sprach- u. Übersetzungsübungen Griechisch/Deutsch | 8 | ||
| 5. Sem. | 2 Griechische Fachvorlesungen | 4 | |
| + | 3 Griechische Hauptseminare | 6 | |
| 1 Lehrveranstaltung aus dem Gebiet der Klassischen Archäologie | 2 | ||
| bis | + | 1 Proseminar der Indogerman. Sprachwissenschaft | 2 |
| + | 1 Exkursion | 1 | |
| 3 weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl | 6 | ||
| 8. Sem. | 2 Kolloquien für Examenskandidaten | 4 | |
| ------ | |||
| 37 |
Diese Lehrveranstaltungen sind in der Regel zweistündig. Da einige jedoch
stets dreistündig stattfinden, beträgt die Gesamtstundenzahl im
Grundstudium etwa 35 und im Hauptstudium etwa 40 (d.h. insgesamt 75).
Lehrveranstaltungen, die oben zum Hauptstudium zählen, können,
wenn die erforderlichen Qualifikationen vorliegen, ins Grundstudium vorgezogen
werden.
Folgende Leistungen sind als fachliche Zulassungsvoraussetzungen der
Zwischenprüfung und der Magisterprüfung nachzuweisen:
Zwischenprüfung (§ 33 Zwischenprüfungsordnung)
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) einer altertumswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung; studiert der Prüfungsteilnehmer Griechisch und Latein, genügt erfolgreiche Teilnahme an nur einer solchen Einführungsveranstaltung
b) zwei griechischen Proseminaren; studiert der Prüfungsteilnehmer Griechisch und Latein, genügt erfolgreiche Teilnahme an insgesamt drei Proseminaren in beiden Fächern
c) einem griechischen Grammatik- und Übersetzungskurs (6-stündig)
2. Übersetzungsschein (Übersetzung eines mittelschweren Textes aus einem Werk der griechischen Literatur ins Deutsche. Bearbeitungszeit: 3 Stunden)
3. Latinum.
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Griechische Philologie ist unter
Nr. 1 Buchst. b nur ein griechisches Proseminar nachzuweisen.
Magisterprüfung (§ 35 Magisterprüfungsordnung)
1. Ist Griechische Philologie (erstes oder zweites) Hauptfach:
a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Griechische Philologie;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einem Proseminar in den Fächern Indogermanische Sprachwissenschaft, Lateinische Philologie und Archäologie, sofern dieser Nachweis nicht schon für die Zwischenprüfung erbracht werden mußte. Ist Lateinische Philologie zweites Hauptfach, ist statt des Proseminars in diesem Fach ein weiteres Proseminar in einem der oben genannten Fächer erforderlich.
c) Nachweis des erfolgreichen Besuchs von drei Hauptseminaren in Griechischer Philologie, wenn sie (erstes) Hauptfach ist, und zwei Hauptseminaren, wenn sie zweites Hauptfach ist.
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Exkursion zu Stätten
der Antike. Studiert der Kandidat auch Lateinische Philologie, so genügt
für beide Fächer ein solcher Nachweis.
2. Ist Griechische Philologie Nebenfach:
a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Griechische Philologie; dieser Nachweis entfällt, wenn sie Nebenfach ist und die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde.
b) Nachweis des Latinums;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Hauptseminaren in Griechischer
Philologie.
Besteht keine Verpflichtung zur Ablegung der Zwischenprüfung, so ist
für die Aufnahme in ein Hauptseminar die Erbringung der
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung (Nebenfach
Griechische Philologie) nachzuweisen.