Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Kunstgeschichte im Rahmen des
Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Die Wissenschaft der Kunstgeschichte erforscht die Kunst des Abendlandes
und jener Kulturbereiche, die sich für ihr Kunstschaffen, insbesondere
im 20. Jahrhundert, westeuropäische Prinzipien zu eigen gemacht haben.
Sie umfaßt den Zeitraum etwa von Konstantin dem Großen bis in
die Gegenwart. Ihr Gegenstand sind sämtliche Gattungen visuell erfahrbarer
Kunst: Architektur, Plastik, Malerei, Ornament, Kunstgewerbe, Photographie
und verwandte Medien.
Wesentliche Voraussetzungen für das Studium der Kunstgeschichte sind
genaue Beobachtungsgabe, Fähigkeit zur Analyse und zur begrifflichen
Formulierung anschaulicher Tatbestände, Erkenntnis- und
Darstellungsvermögen in Bezug auf historische Zusammenhänge und
Offenheit für die Inhalte anderer Geisteswissenschaften. Angesichts
der Spannweite des Faches ist es unerläßlich, das Angebot des
Lehrprogramms durch selbständiges Studium zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Vordergrund steht dabei die intensive Beschäftigung mit originalen
Kunstwerken (Museen, Kirchen, Städte; Studienreisen im In- und Ausland).
Wünschenswert ist ein eigener praktischer Umgang mit künstlerischen
Techniken. Während des Studiums sollten die Möglichkeiten zu Praktika
im künftigen Berufsfeld genützt werden.
Die klassischen Berufsmöglichkeiten des Kunsthistorikers liegen in Museum
und Denkmalpflege, seltener Hochschule. Hinzukommen Verlagswesen,
Bibliothekstätigkeit, Journalismus, Kunsthandel, Erwachsenenbildung,
Reiseführung (s. dazu W. Sauerländer: Kunsthistoriker. Blätter
zur Berufskunde. Bd. 3, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit
Nürnberg, Bielefeld, W. Bertelsmann Verlag).
Das Studium der Kunstgeschichte wird durch das Studium von einem oder zwei
anderen Fächern begleitet. Dabei bieten sich unter den an der
Universität Regensburg vertretenen Fächern in erster Linie Disziplinen
aus dem Gebiet der Geschichtswissenschaften, der Sprach- und
Literaturwissenschaften, Klassische Archäologie, Volkskunde,
Musikwissenschaft, Philosophie und Theologie an. Für die Wahl des zuletzt
genannten Faches ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich; s. dazu §
7 der Magisterprüfungsordnung.
Steht bereits zu Studienbeginn fest, daß das Studium zwischenzeitlich
an einer anderen Universität fortgesetzt bzw. abgeschlossen werden soll,
so wird dem Studenten dringend eine Dreifächerkombination empfohlen
(Begründung: An den meisten deutschen Universitäten werden außer
dem Hauptfach zwei Nebenfächer verlangt).
Das Studium des Faches Kunstgeschichte kann zum Winter- oder zum Sommersemester
begonnen werden.
Ist das Latinum nicht durch das Reifezeugnis belegt, so muß es bis
zur Magisterprüfung nachgewiesen werden. Es kann in einem Kurs am Institut
für klassische Philologie der Universität Regensburg (dort auch
nähere Auskünfte) nachgeholt werden, vgl. § 5 dieser
Studienordnung und den Anhang.
Das Studium der Kunstgeschichte setzt neben Deutsch und Englisch zur
Lektüre der Fachliteratur ausreichende Kenntnisse in den Sprachen
Französisch und Italienisch voraus. Sie sollen, soweit nicht vorhanden,
möglichst bald im Laufe des Studiums erworben werden.
Zu den Begabungsvoraussetzungen s. o. Ziffer 1.
Das Studium der Kunstgeschichte im Hauptfach soll gründliche Kenntnisse
im Bereich der Denkmäler der verschiedenen Gattungen, Epochen und
Kunstlandschaften Europas vermitteln, ferner der Quellen zur Kunstgeschichte
und der wichtigen Fachliteratur einschließlich ihrer Theorien und
Methoden.
Das Studium des Faches im Nebenfach beschränkt sich auf eine Grundausbildung
in diesem Fach und den Erwerb von Kenntnissen aus einem exemplarischen
Schwerpunkt.
Das Fach gliedert sich in mittlere, neuere und neueste Kunstgeschichte. Es
umfaßt die Gattungen Architektur, Malerei, Skulptur, angewandte Kunst
und die neuen Kunstformen des 20. Jahrhunderts. Hinzukommt die Ikonographie
nach religiösen, mythologischen und profanen Inhalten und ihren jeweiligen
Gegenständen. Die Methoden richten sich nach den Fragestellungen. Sie
reichen von der Analyse der Formen bis zur Auswertung schriftlicher Quellen,
von der Stilgeschichte bis zur Ikonologie.
Zum Studium gehört auch die Geschichte des Faches in seiner
wissenschaftlichen Entwicklung.
Ein Auslandsstudium, das generell zu empfehlen ist, soll bis spätestens
zum siebenten Fachsemester abgeleistet sein. Die Vorbereitungen dazu sollten
deshalb noch vor der Zwischenprüfung in Angriff genommen werden.
Es wird empfohlen, wegen der Integration der Auslandszeit in den Studienverlauf
die Fachstudienberatung des Instituts zu konsultieren.
a) Lehrveranstaltungen
Die festgelegten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Sie bedürfen
der stetigen Ergänzung durch eigene Anschauung und Lektüre sowie
durch selbständiges Studium, zu dem die angebotenen Lehrveranstaltungen
die Anregungen geben sollen.
Lehrveranstaltungen werden in den Formen von Vorlesungen, Proseminaren,
Hauptseminaren, Übungen und Exkursionen angeboten. Der Nachweis der
erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung kann durch eine Seminararbeit,
ein Referat, eine Klausur oder eine mündliche Prüfung erworben
werden; die Anforderungen legt der Dozent der Lehrveranstaltung zu Beginn
fest. Lehrveranstaltungen können innerhalb der für die Ablegung
der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
b) Grundstudium
Das Grundstudium umfaßt in der Regel vier Semester und wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Es vermittelt die folgenden Inhalte:
Einführung in das Fach und seine Arbeitsmethoden; Schulung im kritischen
Sehen von Kunstwerken; Vermittlung von Interpretationsgrundlagen und
Einführung in wissenschaftliche Arbeitsweisen. Die Studenten müssen
sich Denkmälerkenntnis und einen Überblick über den historischen
Ablauf und die Epochen der Kunstgeschichte aneignen.
c) Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung kann abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie muß spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters abgelegt werden (s. § 2 Abs. 1 der Zwischenprüfungsordnung). Bei unzulässiger Überschreitung dieser vorgesehenen Studienzeit nach Maßgabe der Zwischenprüfungsordnung gilt sie als erstmals abgelegt und nicht bestanden.
Die Zulassungs- und Prüfungsbestimmungen sind in § 37 der
Zwischenprüfungsordnung geregelt, vgl. unten bei Ziffer 10.
d) Hauptstudium
Voraussetzung für den Eintritt in das Hauptstudium ist in der Regel
die bestandene Zwischenprüfung im Fach Kunstgeschichte. Beim Studium
des Faches als Nebenfach braucht keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden,
wenn sie im Hauptfach und dem anderen Nebenfach abgelegt worden ist. In diesem
Falle ist Voraussetzung für den Zugang zum Hauptstudium, daß die
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung erfüllt
sind, s. unten bei Ziffer 10.
Im Hauptstudium soll der Student die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse
erweitern und schwerpunktmäßig vertiefen. Durch schriftlich
abgefaßte Hauptseminarreferate soll er sich auf die selbständige
wissenschaftliche Arbeit vorbereiten, die er in der Magisterarbeit und danach
ggf. in der Dissertation zu leisten hat.
e) Magisterprüfung
Für die Bestellung der Prüfer hat der Kandidat ein Vorschlagsrecht.
Ein Rechtsanspruch auf die Bestellung der vorgeschlagenen Prüfer besteht
nicht.
Für die Magisterarbeit kann der Kandidat im Rahmen der fachlichen
Gegebenheiten Themenwünsche äußern. Wenn die Magisterarbeit
im Fach Kunstgeschichte geschrieben wird, soll sie den Umfang von 80
Maschinenseiten (Text einschließlich Anmerkungen, den Abbildungsteil
und die Bibliographie nicht mitgerechnet) nicht überschreiten. Im Gegensatz
zur Dissertation, die einen wissenschaftlichen Fortschritt bringen muß,
soll die Magisterarbeit lediglich zeigen, daß der Kandidat sich über
ein Problem seines Hauptfaches ein selbständiges, wissenschaftlich
begründetes Urteil erarbeiten und dieses klar entwickeln kann (§
8 Abs. 2 Magisterprüfungsordnung).
Der zeitliche Rahmen für die Erstellung der Magisterarbeit ist durch
§ 17 Abs. 4 der Magisterprüfungsordnung abgesteckt: er beträgt
sechs Monate zwischen Ausgabe des Themas und Abgabe der Arbeit.
f) Exkursionen
(1) Im allgemeinen werden pro Semester vier bis fünf Tagesexkursionen
angeboten, die in erster Linie für Studenten des Grundstudiums vorgesehen
sind. Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung müssen 10 Exkursionstage
nachgewiesen sein (s. u. Ziffer 10). Das Nachholen von zur Zwischenprüfung
fehlenden Exkursionstagen ist grundsätzlich nicht möglich.
(2) Die Teilnahme an mehrtägigen Semesterexkursionen (Hauptexkursionen)
ist im allgemeinen erst nach erfolgreicher Ablegung der Zwischenprüfung
möglich. Die speziellen Teilnahmebedingungen der mehrtägigen
Semesterexkursionen werden von Fall zu Fall am Schwarzen Brett
bekanntgegeben.
Für ein ordnungsgemäßes Studium werden im Studium des Faches
als Hauptfach insgesamt etwa 70 Semesterwochenstunden (SWS), im Nebenfachstudium
höchstens 40 SWS veranschlagt. Im folgenden sind die vorgesehenen
Lehrveranstaltungen für das Haupt- und das Nebenfachstudium tabellarisch
zusammengestellt; Veranstaltungen, über deren erfolgreichen Besuch ein
Nachweis erforderlich ist, sind gekennzeichnet.
| Fachsemester | Fachgebiet | Zahl der SWS |
| Grundstudium | ||
| (ggf. Erwerb sprachlicher Voraussetzungen) | ||
| 1. | ||
| Einführung in das Studium der Kunstgeschichte 1) | 2 | |
| 4 Proseminare à 2 SWS 1) | 8 | |
| bis | ||
| 4 Vorlesungen à 2 SWS 2) | 8 | |
| 10 Exkursionstage 1) | offen | |
| 4. | ||
| weitere Vorlesungen/Proseminare nach Wahl | offen | |
| Hauptstudium | ||
| 5. | 3 Hauptseminare 3) | 6 |
| bis | Vorlesungen, Übungen nach Wahl | offen |
| 8. | 11 Exkursionstage im Hauptstudium 3) | offen |
Anmerkungen:
1) der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den so bezeichneten
Veranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung
im Hauptfach; die Zahl der erforderlichen Veranstaltungen ist im Nebenfachstudium
geringer, s. unten bei Ziffer 10 "Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
für die Prüfungen".
2) der Nachweis des Besuchs erfolgt durch den Eintrag in den Belegbogen.
Aus den Vorlesungen und den besuchten Proseminaren werden die vier
Veranstaltungen gewählt, die Gegenstand des mündlichen Teils der
Zwischenprüfung sind (§ 37 Abs. 2 Nr. 2 b der
Zwischenprüfungsordnung).
3) der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den so bezeichneten
Veranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung für die Magisterprüfung
im ersten Hauptfach; die Zahl der erforderlichen Veranstaltungen ist im zweiten
Hauptfach und im Nebenfach geringer, s. unten bei Ziffer 10.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 37 Zwischenprüfungsordnung)
1. Kunstgeschichte als Hauptfach:
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Einführungskurs in das Studium
der Kunstgeschichte;
b) Nachweis des erfolgreichen Besuches von vier mindestens zweistündigen
Proseminaren;
c) Besuch von mindestens vier Vorlesungen in Kunstgeschichte;
d) Nachweis der erfolgreichen Exkursionsteilnahme in der Gesamtdauer von
mindestens zehn Tagen.
2. Kunstgeschichte als Nebenfach:
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Einführungskurs in das Studium
der Kunstgeschichte;
b) Nachweis des erfolgreichen Besuches von einem mindestens zweistündigen
Proseminar;
c) Besuch von mindestens vier Vorlesungen in Kunstgeschichte;
d) Nachweis der erfolgreichen Exkursionsteilnahme in der Gesamtdauer von
mindestens fünf Tagen.
Magisterprüfung (§ 38 Magisterprüfungsordnung)
1. Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach
Kunstgeschichte; dieser Nachweis entfällt, wenn Kunstgeschichte Nebenfach
ist und die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde;
2. Nachweis über die Kenntnis der lateinischen Sprache (Latinum), sofern
nicht schon durch das Reifezeugnis nachgewiesen. Kandidaten, denen es aus
von ihnen nicht zu vertretenden Gründen unmöglich war, die notwendigen
Kenntnisse zu erwerben, können auf Antrag von dieser Voraussetzung entbunden
werden;
3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an drei kunstgeschichtlichen
Hauptseminaren, wenn Kunstgeschichte (erstes) Hauptfach ist, und zwei
kunstgeschichtlichen Hauptseminaren, wenn sie zweites Hauptfach ist, und
einem Hauptseminar, wenn sie Nebenfach ist;
4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Exkursionen während des Hauptstudiums in der Gesamtdauer von mindestens 11 Tagen, wenn Kunstgeschichte (erstes oder zweites) Hauptfach ist, und fünf eintägigen Exkursionen im Hauptstudium, wenn sie Nebenfach ist.