Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Musikwissenschaft im Rahmen des
Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Das hier behandelte Studienfach Musikwissenschaft hat inhaltliche
Berührungspunkte mit dem Studium der Musikerziehung mit dem Ziel des
Abschlusses durch das Staatsexamen für eines der Lehrämter, s.u.
bei Ziffer 4. Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl. §
4 dieser Studienordnung.
Das Studium der Musikwissenschaft kann zum Winter- oder Sommersemester
aufgenommen werden.
Eine Eignungsprüfung ist nicht vorgeschrieben. Grundkenntnisse in
Musiktheorie und Klavierspiel erleichtern aber das Studium wesentlich.
Für den Umgang mit historischen Quellen und aktueller Forschungsliteratur
sind Kenntnisse der englischen, französischen, italienischen und
lateinischen Sprache von erheblicher Bedeutung. Wer keine ausreichenden
Kenntnisse von seiner Gymnasialzeit her mitbringt, sollte von der
Möglichkeit Gebrauch machen, die entsprechenden Sprachkurse an der
Universität zu besuchen.
Das Latinum muß für die Zulassung zur Magisterprüfung im
(ersten) Hauptfach Musikwissenschaft nachgewiesen werden, s. § 5 dieser
Studienordnung und den Anhang.
Das Magisterstudium der Musikwissenschaft soll einen Überblick über
die abendländische Musikgeschichte sowie Vertrautheit mit der historischen
Terminologie des Faches und mit dem Standardrepertoire vermitteln. Zugleich
soll es in die spezifischen Techniken und Methoden der Musikwissenschaft
einführen und zu einem kritischen Urteil über Fragen des Faches
und der musikwissenschaftlichen Forschung befähigen.
Alles Wissen um die Musik und alle historischen, geisteswissenschaftlichen
wie auch theoretischen Fragen an die Musik gehören zur Musikwissenschaft.
Sie gehört zu den Geisteswissenschaften, also zu den Fächern, die
sich mit den geistigen und künstlerischen Leistungen der Menschen in
Wechselwirkung zur Gesellschaft ihrer Zeit befassen. Aus organisatorischen
Gründen wird die Musikwissenschaft gewöhnlich in drei Bereiche
aufgegliedert: die sog. historische, die sog. systematische Musikwissenschaft
und die Musikethnologie. Die Aufteilung ist jedoch insofern als eher
künstlich zu betrachten, als alle Teildisziplinen zum Verständnis
der Musik als menschliche Schöpfung beitragen können.
Zur historischen Musikwissenschaft gehört die historisch
interpretierende Auseinandersetzung mit der Musik sowie die Klärung
und Darstellung musikgeschichtlicher Vorgänge und Zusammenhänge.
Dabei geht es nicht nur um die im engeren Sinne "fachlichen" Fragen von
Kompositionslehre, -technik und -geschichte bzw. musikalische Terminologie
oder um die Biographie, sondern auch um historisch wandelbare Konzeptionen
der Musik und ihre Stellung in der übergreifenden Geschichte der Ideen.
Dazu kommen die manchmal als "philologisch" bezeichneten Forschungsbereiche
wie Notations- und Quellenkunde, die Bibliographie und die Erforschung der
Voraussetzungen, unter denen jeweils musiziert wurde: Traditionen, Institutionen,
Instrumentenkunde, Aufführungspraxis, auch Ikonographie.
Unter der Bezeichnung systematische Musikwissenschaft werden
demgegenüber Akustik, Musikphysiologie, Musiksoziologie, Teilbereiche
der Musiktheorie und Musikästhetik zusammengefaßt. Eine genaue
Abgrenzung zur historischen Musikwissenschaft ist vor allem bei der historisch
orientierten Musiktheorie, -philosophie und -ästhetik freilich weder
möglich noch sinnvoll.
Der dritte Bereich, die musikalische Volks- und Völkerkunde, wird als
Musikethnologie bezeichnet.
Den Schwerpunkt in Forschung und Lehre bildet am Institut für
Musikwissenschaft der Universität Regensburg die historische
Musikwissenschaft.
Vom Fach Musikwissenschaft ist an der Universität Regensburg das Fach
Musikerziehung zu unterscheiden, das im Rahmen der Studiengänge für
Lehramt an Grund-, Haupt- oder Realschulen im Gegensatz zum Magisterstudiengang
Musikwissenschaft mit dem Staatsexamen abgeschlossen wird. Das Studium des
Faches Musikerziehung umfaßt instrumentale und vokale Ausbildung,
Gehörbildung, Musikgeschichte und fachdidaktische Bereiche.
Das Institut bestimmt eine Lehrperson, die die Aufgaben der Studienberatung
wahrnimmt.
Austauschprogramme der Universität ermöglichen Studenten und
Studentinnen, für ein Semester bzw. ein Jahr ins Ausland zu gehen, um
Studien in einer dortigen Universität zu treiben, die als Äquivalent
zu den hiesigen angerechnet werden können. Ein evtl. Austausch ist jeweils
mit den Dozenten des Instituts zu besprechen und kann erst nach der
Zwischenprüfung unternommen werden.
7.1 Gliederung des Studiums
Das Studium ist in zwei Abschnitte gegliedert: das Grundstudium, das in der
Regel vier Semester dauert und mit der Zwischenprüfung abgeschlossen
wird, und das Hauptstudium. Das Grundstudium dient der Orientierung, der
Einführung in die musiktheoretische Grundlagen (propädeutische
Übungen), führt in die Sachgebiete und Methoden der Musikwissenschaft
ein und soll die Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten entwickeln.
Das Hauptstudium dient der Vertiefung und Erweiterung des Fachwissens sowie
der Entwicklung der Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen
Arbeiten.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung und Magisterprüfung im Fach Musikwissenschaft sind unter Ziffer 9 aufgeführt.
Beim Studium des Faches als Nebenfach braucht keine Zwischenprüfung
abgelegt zu werden, wenn sie im Hauptfach und dem anderen Nebenfach abgelegt
worden ist. In diesem Falle ist Voraussetzung für den Zugang zum
Hauptstudium, daß die Zulassungsvoraussetzungen für die
Zwischenprüfung erfüllt sind (s. unten bei Ziffer 9).
7.2 Lehrveranstaltungen
In den Lehrveranstaltungen werden sowohl Überblicksveranstaltungen als
auch Spezialveranstaltungen angeboten, beispielsweise zu musikgeschichtlichen
Epochen, zu spezifischen Repertoires nach Regionen sowie zu den Beziehungen
der Stile und Repertoires untereinander, zu bedeutenden Quellen sowie zu
Arten und Problemen musikalischer Überlieferung, zur Geschichte von
Kompositionstechniken und kompositorischen Gestaltungsprinzipien, zu spezifischen
musikalischen Gattungen, zum Schaffen einzelner Komponisten oder zu speziellen
Werken bzw. Werkgruppen.
Die Notationskunde, das Studium von historischen Notationen, gehört
zum Hauptstudium. Die Paläographie der Musik ermöglicht den Zugang
zu den Quellen und zur Überlieferung sowie zum jeweiligen Kompositionsstil
und deren technischen Grundlagen.
In den Vorlesungen (V) werden enger oder weiter gefaßte Themen
der Musikgeschichte behandelt.
Die Übungen (Ü) dienen vorwiegend der Erarbeitung des
handwerklichen Rüstzeugs der Musikwissenschaft und zur Repetition von
Prüfungsstoff (insbesondere aus den musikpraktischen und -theoretischen
Übungen des Grundstudiums).
Grundlage der Proseminare (PS) und Hauptseminare (HS) ist die aktive Mitarbeit der Teilnehmer. In eigenen Beiträgen soll die methodische und kritische Auseinandersetzung mit musikwissenschaftlichen Fragestellungen erarbeitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann an einem Hauptseminar, das dann als Proseminar gilt, auch während des Grundstudiums teilgenommen werden.
Die Veranstaltungen können im Rahmen der für die Meldung zu den
Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
Exkursionen finden in regelmäßigem Turnus statt, u. a.
zu Fachkongressen und Bibliotheken bzw. Museen.
7.3 Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen
Die Magisterarbeit soll, wenn sie in Musikwissenschaft geschrieben wird,
den Umfang von 80 Seiten nicht überschreiten. Das Thema wird vom
Prüfer gestellt und vom Prüfungsausschuß ausgegeben. Die
Bearbeitungszeit ist sechs Monate; Näheres ist in § 17 der
Magisterprüfungsordnung geregelt.
Um sich für die schriftliche und mündliche Prüfung vorzubereiten,
empfiehlt es sich, über einen längeren Zeitraum in Kontakt mit
dem Prüfenden zu bleiben, auch um eventuelle Schwerpunktthemen
festzulegen.
Den Inhalt der Zwischenprüfung bilden neben Spezialfragen zu drei (bei
Musikwissenschaft als Nebenfach: zwei) besuchten Lehrveranstaltungen vor
allem Fragen zu Bibliographie, Terminologie, musikalischer Allgemeinbildung
und die Kommentierung von Klang- und Notenbeispielen. Ein allgemeiner
Überblick über die Musikgeschichte wird erwartet.
In der Magisterprüfung wird ein Gesamtüberblick über die
Musikgeschichte, vor allem über die Thematik der angebotenen
Lehrveranstaltungen, und Vertrautheit mit der historischen Terminologie sowie
mit den Methoden des Faches und mit dem Standardrepertoire erwartet.
Für ein ordnungsgemäßes Studium werden höchstens 80
Semesterwochenstunden (SWS) im Hauptfachstudium und 40 SWS im Nebenfachstudium
veranschlagt; davon entfallen jeweils etwa 10 % auf das Studium freier Wahl
(§ 3 Abs. 2 Magisterprüfungsordnung). In den folgenden
Übersichten werden diejenigen Lehrveranstaltungen mit der jeweiligen
Semesterwochenstundenzahl genannt, deren Besuch im Regelfall vorgesehen ist.
Die aufgrund von Prüfungsordnungen obligatorischen Veranstaltungen sind
gekennzeichnet (s. dazu unter 9. "Zulassungsvoraussetzungen für die
Prüfungen").
A Grundstudium
| Fach-semester | Fachgebiet | Art der Lehrveranstaltung | Zahl der SWS |
| (ggf. Erwerb sprachlicher Voraussetzungen) | offen | ||
| 3 Proseminare 1) | PS | 6 | |
| 2 Vorlesungen 2) | V | 4 | |
| 1. | |||
| 1 Vorlesung 2)*) | V | 2 | |
| Propädeutische Übungen: | |||
| Harmonielehre I - II 3) | Ü | 2 | |
| bis | |||
| Harmonielehre III - IV 3)*) | Ü | 2 | |
| Kontrapunkt I - II 3)*) | Ü | 2 | |
| 4. | |||
| Gehörbildung I - II 3)*) | Ü | 2 | |
| Generalbaßspiel 3)*) | Ü | 1 | |
| Partiturspiel 3)*) | Ü | 1 | |
| Formenlehre und Analyse | Ü | 1 |
Anmerkungen:
1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Proseminaren ist
Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung, s. Ziffer 9.
2) Die Inhalte dieser Vorlesungen sind Gegenstand der Zwischenprüfung.
3) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an 7 der so bezeichneten 10
Übungen ist im Hauptfachstudium Zulassungsvoraussetzung für die
Zwischenprüfung, s. Ziffer 9. Die noch fehlenden drei Übungen werden
im Hauptstudium besucht.
*) Im Nebenfachstudium ist ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme für
diese Veranstaltungen nicht erforderlich.
B Hauptstudium
| Fach-semester | Fachgebiet | Art der Lehrveranstaltung | Zahl der SWS |
| (Besuch der bei "Grundstudium" genannten Veranstaltungen, soweit noch nicht absolviert) 2) | |||
| Notationskunde I 1) 3) | Ü | 2 | |
| 5. | |||
| Notationskunde II 1) | Ü | 2 | |
| bis | |||
| 1. Hauptseminar 1) | HS | 2 | |
| 2. Hauptseminar 1) 3) | HS | 2 | |
| 8. | |||
| 3. Hauptseminar 1) 4) 3) | HS | 2 | |
| 1. Exkursion 1) | offen | ||
| 2. Exkursion 1) 3) | offen | ||
| weitere Vorlesungen, Seminare, Übungen nach eigener Wahl | offen |
Anmerkungen:
1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für
die Magisterprüfung (Hauptfach).
2) s. dazu Anmerkung 3) zum Grundstudium.
3) Für die Zulassung zur Magisterprüfung mit Musikwissenschaft
als Nebenfach ist dieser Nachweis nicht erforderlich.
4) Für die Zulassung zur Magisterprüfung mit Musikwissenschaft
als zweites Hauptfach ist dieser Nachweis nicht erforderlich.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 39 Zwischenprüfungsordnung)
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mindestens drei zweistündigen
musikhistorischen Proseminaren;
2. Besuch von mindestens drei musikhistorischen Vorlesungen für Studenten
im Hauptfach, von zwei für Studenten im Nebenfach;
3. Nachweis über den erfolgreichen Besuch von mindestens sieben der zehn folgenden propädeutischen Übungen:
a) Harmonielehre I bis IV;
b) Kontrapunkt I und II; Voraussetzung: Harmonielehre I;
c) Gehörbildung I und II;
d) Generalbaßspiel;
e) Partiturspiel;
Für Studenten mit Musikwissenschaft als Nebenfach entfallen die Nachweise
Nr. 3 Buchst. a III-IV, b, c, d, e.
Magisterprüfung (§ 40 Magisterprüfungsordnung)
1. Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach
Musikwissenschaft einschließlich aller in § 39 Abs. 1 Nr. 3 der
Zwischenprüfungsordnung der Universität Regensburg genannten Scheine;
dieser Nachweis entfällt, wenn Musikwissenschaft Nebenfach ist und die
Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde;
2. Nachweis über die Kenntnis der lateinischen Sprache (Latinum), wenn
Musikwissenschaft (erstes) Hauptfach ist;
3. Nachweis über den erfolgreichen Besuch der Übungen Notationskunde
I und II, wenn Musikwissenschaft (erstes oder zweites) Hauptfach ist, und
der Notationskunde II, wenn sie Nebenfach ist;
4. Nachweis über den erfolgreichen Besuch von drei musikwissenschaftlichen
Hauptseminaren, wenn Musikwissenschaft (erstes) Hauptfach ist, von zwei
Hauptseminaren, wenn sie zweites Hauptfach ist, und von einem Hauptseminar,
wenn sie Nebenfach ist;
5. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Exkursionen, von
denen eine auch schon im Grundstudium durchgeführt sein kann, wenn
Musikwissenschaft (erstes oder zweites) Hauptfach ist, und einer Exkursion,
wenn sie Nebenfach ist.