Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Philosophie im Rahmen des
Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Es bestehen keine besonderen fachspezifischen Voraussetzungen für die
Aufnahme eines Studiums der Philosophie. Ein Interesse an den im Fach behandelten
fundamentalen Fragen muß jedoch zugrunde liegen. Weiter erfordert das
Studium ein gut ausgebildetes Abstraktionsvermögen und die Fähigkeit
zu begrifflichen Operationen.
Der Studienbeginn im Fach Philosophie ist zum Winter- oder zum Sommersemester
möglich.
Es wird empfohlen, schon vor Studienbeginn die Fachstudienberatung zu
konsultieren. Für Studienanfänger wird eine
Einführungsveranstaltung angeboten.
Das Studium soll den Philosophiestudenten zu einem eigenen sachkundigen Urteil
über philosophische Probleme führen und ihn befähigen, der
gegenwärtigen philosophischen Diskussion auf dem Gebiete seines Interesses
kritisch zu folgen.
Entsprechend den in Regensburg gebotenen Möglichkeiten wird der Student angehalten, die Schwerpunkte seines Studiums nach der Zwischenprüfung in den folgenden drei Gebieten zu suchen:
| I. | Metaphysik, Anthropologie sowie Geschichte der Philosophie; |
| II. | Praktische Philosophie (Ethik, Theorie von Recht, Staat und Gesellschaft, von Kunst, Religion und Geschichte); |
| III. | Theoretische Philosophie (Logik, Erkenntnistheorie, allgemeine und spezielle Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie). |
Nähere Angaben zu Zielen und Inhalten des Studiums sind unten unter
Ziffer 6. im Zusammenhang dargestellt.
Die Kenntnisse und Fähigkeiten werden im Verlauf des Studiums in folgenden Unterrichtsformen bzw. Lehrveranstaltungen vermittelt:
Einführungsveranstaltung
Vorlesungen
Proseminaren
Hauptseminaren.
Für ein ordnungsgemäßes Studium werden höchstens 80
Semesterwochenstunden an Lehrveranstaltungen im Hauptfach und etwa 40
Semesterwochenstunden im Nebenfach veranschlagt; davon entfallen jeweils
etwa 10 % auf das Studium freier Wahl (§ 3 Abs. 2
Magisterprüfungsordnung). Die Studenten können unter
Berücksichtigung der notwendigen Leistungsnachweise bzw. der speziellen
Prüfungsanforderungen die entsprechenden Lehrveranstaltungen selbst
auswählen (s. § 41 der Zwischenprüfungsordnung bzw. §
42 der Magisterprüfungsordnung).
A) Das Grundstudium
Das Ziel des ersten, in der Regel zweijährigen Studienabschnittes (bis
zur Zwischenprüfung) ist vor allem die Kenntnis der Hilfsmittel und
Grundbegriffe sowie eine gründliche Schulung der Fähigkeit zur
wissenschaftlichen Argumentation und Kritik und zur methodischen Analyse
von Lehrmeinungen. Diese Schulung erfolgt einerseits durch Veranstaltungen
in Logik und allgemeiner Wissenschaftstheorie und in einer
Einführungsübung, die an die Hilfsmittel heranführt, andererseits
durch historisch-systematische Studien zum Verständnis wichtiger
philosophischer Theorien und Begriffe.
Das Grundstudium umfaßt mindestens
(1) je eine Lehrveranstaltung aus den oben (Ziffer 4) genannten drei Hauptgebieten.
(2) vier zweistündige Proseminare bzw. Übungen: Ein Proseminar
(Übung) zur Einführung in das Studium der Philosophie (mit
Hilfsmittelkunde) und je ein Proseminar (Übung) aus den eingangs genannten
drei Hauptgebieten. Dabei soll eine Vorlesung oder ein Proseminar aus dem
Gebiet der Logik gewählt werden. Zu den Proseminaren aus den drei
Hauptgebieten soll je eine Seminararbeit angefertigt bzw. ein Referat gehalten
werden.
Das Grundstudium stellt an Studenten im Hauptfach und im Nebenfach die gleichen
Anforderungen; ein Unterschied wird jedoch in der Zahl der zur
Prüfungsmeldung erforderlichen Leistungsnachweise gemacht, s. u. bei
Ziffer 7.Die Reihenfolge des Besuchs der Lehrveranstaltungen ist den Studenten
freigestellt; sie sollten die Einführungsübung möglichst zu
Beginn des Studiums besuchen.
B) Die Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll durch ihre Anforderungen das Studium in seiner
ersten Phase regeln, die Grundlagen für den zweiten Studienabschnitt
sichern und dem Studenten die Möglichkeit einer rechtzeitigen
Selbstprüfung bieten.
Die Zwischenprüfung selbst besteht in einer mündlichen Prüfung
von 30 Minuten Dauer über die Vorlesungs- und Seminarstoffe aus einem
der drei Hauptgebiete der Philosophie nach Wahl des Studenten. Die
Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die mündliche Prüfung
bestanden ist. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung.
C) Das Hauptstudium
Enzyklopädische Kenntnis der Geschichte und aller Disziplinen der
Philosophie im Ganzen wird nicht angestrebt. An ihre Stelle tritt die
eingehendere Kenntnis ausgewählter, in der Lektüreliste (siehe
Abschnitt E) benannter klassischer Werke der Philosophie sowie die intensive
Beschäftigung mit überschaubaren Spezialgebieten, von denen sich
der Student mit Philosophie als Hauptfach zwei, der mit Philosophie als Nebenfach
eines im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Fachdozenten
auswählt. Spezialgebiete in diesem Sinne sind etwa die folgenden:
1. Autoren nach Maßgabe der Lektüreliste (siehe Abschnitt E).
2. Schulen, Epochen oder Problemkreise der Philosophiegeschichte; z. B.:
Vorsokratiker, Stoa, Universalienstreit im Mittelalter, Nominalismus im
Mittelalter, Rationalismus im 17. Jahrhundert, Empirismus im 17. Jahrhundert,
Aufklärung, Deutscher Idealismus, Neukantianismus, Phänomenologie,
Existenzphilosophie.
3. Systematische Themen wie z.B.:
aus dem Gebiet der Logik: Metamathematik, Modallogik;
aus dem Gebiet der allgemeinen Wissenschaftstheorie: Theorie der Erklärung, Theorie der Bestätigung;
aus dem Gebiet der speziellen Wissenschaftstheorie: Analyse einer speziellen Theorie einer empirischen Einzelwissenschaft;
aus dem Gebiet der Sprachphilosophie: Bedeutungs-Theorie;
aus dem Gebiet der Naturphilosophie: Theorie von Raum und Zeit, Theorie der Kausalität;
aus dem Gebiet der Anthropologie: Leib-Seele-Problem, Sozial- und Kulturanthropologie;
aus dem Gebiet der Rechts- und Staatsphilosophie: Problem des Naturrechts, Grundfragen der modernen Staatslehre;
aus dem Gebiet der Gesellschaftsphilosophie: Theorie der bürgerlichen Gesellschaft, Begriff der Ideologie;
aus dem Gebiet der Geschichts- und Kulturphilosophie: Philosophie der Technik, des Fortschritts;
aus dem Gebiet der Religionsphilosophie: Problem der Gottesbeweise, Philosophie
der Offenbarung.
Während des Hauptstudiums ist der Besuch von weiterführenden
Lehrveranstaltungen sowie die Teilnahme an Hauptseminaren, die die
Zwischenprüfung als Zulassungsvoraussetzung haben, erforderlich. Die
für die Meldung zur Magisterprüfung vorgeschriebenen Leistungsnachweise
sind bei Ziffer 7 angegeben. Die Wahl der Veranstaltungen bleibt den Studenten
überlassen, doch sollen mindestens zwei Seminare und zwei weitere
Lehrveranstaltungen (Philosophie als zweites Hauptfach oder als Nebenfach:
je eine) im Zusammenhang mit den besonderen Spezialgebieten stehen, die der
Student sich für sein Hauptstudium auswählt.
Zugangsvoraussetzung für die Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die
erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung. Beim Studium des Faches als Nebenfach
braucht keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden, wenn sie im Haupt-
und dem anderen Nebenfach abgelegt worden ist. In diesem Falle ist Voraussetzung
für den Zugang zum Hauptstudium, daß die Zulassungsvoraussetzungen
für die Zwischenprüfung erfüllt sind (s. unten bei Ziffer
7).
D) Das Magisterexamen
Für das Magisterexamen wird die Kenntnis der in der Lektüreliste (siehe Abschnitt E) aufgeführten Schriften vorausgesetzt.
Das Magisterexamen besteht für den Studenten der Philosophie als (erstem)
Hauptfach aus der Vorlage und Annahme der Magisterarbeit, aus einer
dreistündigen Klausur aus einem der zwei Spezialgebiete und aus einer
einstündigen mündlichen Prüfung, insbesondere über die
beiden Spezialgebiete; für den Studenten der Philosophie als zweites
Fach aus Klausur und mündlicher Prüfung, im Nebenfach nur aus einer
mündlichen Prüfung, vor allem über das gewählte
Spezialgebiet. Die Magisterarbeit soll den Umfang von etwa 80 - 100 Seiten
Text (DIN A 4) nicht überschreiten.
E) Die Lektüreliste
Während des Grund- und Hauptstudiums wird die Lektüre folgender
Texte erwartet (HF = Hauptfach, ZF = Zweites Fach):
| (1) | HF: | Drei Hauptschriften Platons, zwei Hauptschriften von Aristoteles, eine Schrift aus einem der folgenden Gebiete: Vorsokratiker, Stoa, Neuplatonismus. |
| ZF: | Je eine Hauptschrift von Platon und Aristoteles. | |
| (2) | HF: | Je eine Schrift von zwei Autoren der mittelalterlichen Philosophie, z. B.: Albertus Magnus, Anselm von Canterbury, Augustinus, Bonaventura, Duns Scotus, Nicolaus von Kues, Thomas von Aquin. |
| ZF: | Eine Schrift von einem der genannten Autoren. | |
| (3) | HF: | Je eine Schrift von Descartes, Leibniz und Spinoza. |
| ZF: | Eine Schrift von Descartes oder Leibniz. | |
| (4) | HF: | Kant, Kritik der reinen Vernunft, sowie eine weitere von Kants Hauptschriften. |
| ZF: | Kant, Kritik der reinen Vernunft. | |
| (5) | HF: | Eine Schrift von Hume, sowie eine von Locke oder Hobbes. |
| ZF: | Eine Schrift von Hume, Locke oder Hobbes. | |
| (6) | HF: | Eine Schrift von Fichte oder Schelling sowie eine von Hegel. |
| ZF: | Eine Schrift von Fichte, Schelling oder Hegel. | |
| (7) | HF: | Eine Schrift von Nietzsche oder Kierkegaard. |
| (8) | HF: | Eine Schrift von Bolzano, Frege oder Husserl. |
| ZF: | Eine Schrift aus 7 oder 8. | |
| (9) | HF: | Je eine Schrift von drei Autoren des 20. Jahrhunderts, z. B.: Carnap, Heidegger, Jaspers, Russell, Sartre, Scheler, Wittgenstein, Buber, Guardini. |
| ZF: | Je eine Schrift von zweien der genannten Autoren. | |
| (10) | HF und ZF: | Zwei Werke zum Methoden- und Begründungsproblem des anderen Faches. |
Die nähere Auswahl der Schriften erfolgt nach Rücksprache mit dem
betreffenden Fachdozenten.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 41 Zwischenprüfungsordnung)
1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar zur
Einführung in das Studium der Philosophie (mit Hilfsmittelkunde);
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an je einem Proseminar aus den folgenden drei Gebieten, wenn Philosophie Hauptfach ist, oder an je einem Proseminar aus zwei der folgenden drei Gebiete, wenn Philosophie Nebenfach ist:
a) Metaphysik, Anthropologie, Naturphilosophie sowie Geschichte der Philosophie;
b) Praktische Philosophie (Ethik, Theorie von Recht, Staat und Gesellschaft, von Kunst, Religion, Geschichte);
c) Theoretische Philosophie (Logik, Erkenntnistheorie, allgemeine und spezielle
Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie).
Magisterprüfung (§ 42 Magisterprüfungsordnung)
1. Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach Philosophie;
dieser Nachweis entfällt, wenn Philosophie Nebenfach ist und die
Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde;
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an drei Hauptseminaren in Philosophie, wenn sie (erstes) Hauptfach ist, und zwei Hauptseminaren, wenn sie zweites Hauptfach ist. Mindestens ein Hauptseminar sollte im Zusammenhang mit den besonderen Spezialgebieten (z. B. Schulen, Epochen oder Problemkreise der Philosophiegeschichte; systematische Themen) stehen, die der Student sich für sein Hauptstudium ausgewählt hat. Wenn Philosophie Nebenfach ist, ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Hauptseminar erforderlich.