Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Politikwissenschaft im Rahmen des
Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Das Fach Politikwissenschaft ist in folgende Teilfächer gegliedert:
A. Politische Systeme
B. Politische Theorie
C. Internationale Politik
D. Verfassungsgeschichte und Öffentliches Recht
E. Didaktik der Sozialkunde.
Im Lauf des Fortgeschrittenenstudiums wählt der Student aus diesen
Teilfächern Schwerpunkte seines Studiums. Ist Politikwissenschaft (erstes
oder zweites) Hauptfach, müssen drei Teilfächer gewählt werden.
Das Teilfach Politische Systeme ist obligatorisch. Wenn Politikwissenschaft
Nebenfach ist, ist zum Teilfach Politische Systeme noch eines der
Teilfächer B oder C hinzuzuwählen.
Das hier geordnete Studium hat inhaltliche Berührungspunkte mit dem
Studium des Faches Sozialkunde mit dem Ziel des Abschlusses durch das
Staatsexamen für eines der Lehrämter. Entsprechende Studienleistungen
werden anerkannt, vgl. § 4 dieser Studienordnung.
Über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife hinaus bestehen keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Gute Englisch- und EDV-Kenntnisse sind unerläßlich, die Kenntnis
einer zweiten Fremdsprache ist dringend erwünscht.
Das Studium des Faches Politikwissenschaft kann im Winter- oder im Sommersemester
begonnen werden.
Das Studium soll Kenntnisse über Erscheinungsformen, Bestimmungsgründe und Wirkungen politischen Geschehens sowie Fähigkeiten zu deren Analyse und Beurteilung vermitteln. Die Studenten sollen lernen, welche Methoden in der Politikwissenschaft benutzt werden, welche Denkansätze und Denkmodelle politikwissenschaftlichen Analysen zugrundeliegen und welche Resultate die Politikwissenschaft in ihren Teilgebieten hervorgebracht hat.
Insbesondere sollen sich die Studenten methodische, analytische und theoretische
Kenntnisse über die normativen Grundlagen der Politik
(Verfassungsgeschichte, Öffentliches Recht), über politische Theorien
und Ordnungsvorstellungen, über politische Systeme und deren vergleichende
Analyse, über Außenpolitik und Internationale Politik erwerben.
Die Politikwissenschaft hat fünf zentrale Problemfelder zum Gegenstand,
bei deren Studium die historische Dimension, die rechtlichen Aspekte und
die gesellschaftlichen und ökonomischen Bezüge zu berücksichtigen
sind:
(1) Politische Theorie und politische Ideengeschichte.
Thema dieses Teilgebiets sind zum einen die Ideen und Ordnungsvorstellungen,
die in der Geschichte des politischen Denkens entwickelt wurden. Vermittelt
werden die geistigen Grundlagen und die komplexen Zusammenhänge zwischen
politischen Institutionen und normativen Ordnungsvorstellungen. Dies kann
erfolgen durch Konzentration auf geistesgeschichtliche Entwicklungslinien,
auf einzelne Vertreter der politischen Philosophie oder auf wichtige Ideen
der Geschichte des politischen Denkens und politischer Traditionen oder
politischer Ideen der Gegenwart. Zum anderen sind Gegenstand dieses Teilfaches
politische Theorien der Vergangenheit und Theorieansätze der
Gegenwart.
(2) Politisches System der Bundesrepublik.
Dieser Kernbereich gliedert sich in drei Schwerpunkte:
- Polity (Verfaßtheit des politischen Systems)
- Politics (Prozeßaspekte der Politik)
- Policies (Politikfelder bzw. Politikinhalte).
a) Polity. Gegenstand sind die normativen Grundlagen der Politik (u.
a. die Verfassungen sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger
und zwischen den verschiedenen Staatsorganen) entweder in systematischer
Perspektive (Öffentliches Recht) oder in historischer Perspektive
(Verfassungsgeschichte). In beiden Fällen wird der institutionelle und
normative Rahmen analysiert, innerhalb dessen sich der politische Prozeß
abspielt. Er ist zugleich Ergebnis wie auch Voraussetzung politischer Prozesse.
b) Politics. Mit diesem Stichwort wird die prozessurale Dimension
der Politik erfaßt. Im einzelnen werden das politische Kräftefeld
(sozioökonomische Interessen, die Organisation von Interessen im politischen
Prozeß, das Parteiensystem, Wahlen und Wählerverhalten), Massenmedien
als Mittler des politischen Prozesses, die Rolle politischer Institutionen
im politischen Prozeß und die politische Kultur als Kondensat der
Vorstellungen und Einstellungen der Bürger über die normativen
Grundlagen der Politik und den politischen Prozeß analysiert.
c) Policies. Die Politikfeldanalyse beschäftigt sich mit dem
Spektrum staatlicher Aktivitäten und mit der Frage, wie und mit welchen
Instrumenten der Staat die gesellschaftlichen Probleme bearbeitet. Analysiert
werden die Inhalte politischer Entscheidungen und ihre Umsetzung in die
politische Wirklichkeit.
(3) Vergleichende Politikwissenschaft.
In diesem Teilgebiet vergleicht man entweder systematisch verschiedene politische
Systeme nach unterschiedlichen Gesichtspunkten (z. B. Vergleichende
Partizipationsforschung, Vergleichende Parteien- und Verbändeforschung,
Vergleichende Parlamentarismusforschung) oder analysiert im Detail
ausländische politische Systeme in ihrer spezifischen Differenz zu anderen,
vor allem dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Themen der
Vergleichenden Politikwissenschaft sind darüber hinaus die politischen
Systeme der Dritten Welt sowie sozialistische Systeme und deren Transformation
in liberal-marktwirtschftliche.
(4) Internationale Politik und Außenpolitik der Bundesrepublik
Deutschland.
Die Außenpolitik der Bundesrepublik läßt sich in ihrer
sicherheitspolitischen wie in ihrer ökonomischen Dimension nur im Rahmen
des internationalen Systems studieren. Was die Außenpolitik der
Bundesrepublik angeht, werden Grundlagen, Ziele und Grundsätze der
Außenpolitik der Bundesrepublik sowie die Entwicklung und die verschiedenen
Bereiche dieser Politik behandelt. Dieses Teilgebiet kann zeitlich nach Phasen
oder systematisch nach Gegenständen (z. B. Westpolitik, Ostpolitik,
Integrationspolitik, Sicherheitspolitik, Außenwirtschaftspolitik usw.)
eingeteilt werden.
Im Rahmen der internationalen Politik werden sowohl verschiedene Schwerpunkte
der Theoriebildung (System oder Akteur; Macht oder Wohlstand) wie bestimmte
internationale Organisationen (z. B. UNO, EU, NATO) wie einzelne
Forschungsschwerpunkte (Friedens- und Konfliktforschung, die
Nord-Süd-Beziehungen, die internationale Wirtschaftsordnung und
internationale Wirtschaftsbeziehungen, Berührungspunkte zwischen
internationaler Politik und Völkerrecht) behandelt.
(5) Methoden der Politikwissenschaft.
In diesem Teilgebiet erfolgt eine Einführung in Fragen der
Wissenschaftstheorie und Methodologie sowie in ausgewählte quantitative
und qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung.
(6) Didaktik der Sozialkunde (wenn die Didaktik der Sozialkunde als Teilfach
gewählt wird).
7.1 Gliederung
(1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit
der Zwischenprüfung abschließt, und ein fünfsemestriges
Hauptstudium, das mit der Magisterprüfung abschließt.
Zugangsvoraussetzung für die Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die
erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung. Beim Studium des Faches als Nebenfach
braucht keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden, wenn sie im Hauptfach
und dem anderen Nebenfach abgelegt worden ist. In diesem Falle ist Voraussetzung
für den Zugang zum Hauptstudium, daß die Zulassungsvoraussetzungen
für die Zwischenprüfung erfüllt sind (s. unten bei Ziffer
8).
(2) Grundstudium
Wenn Politikwissenschaft als Hauptfach studiert wird, soll ein ordnungsgemäßes Grundstudium höchstens 40 Semesterwochenstunden (SWS) umfassen; davon entfallen etwa 50 % auf Vorlesungen und 50 % auf Übungen.
Wenn Politikwissenschaft als Nebenfach studiert wird, soll ein
ordnungsgemäßes Grundstudium höchstens 20 SWS umfassen; davon
entfallen etwa 50 % auf Vorlesungen und 50 % auf Übungen.
(3) Hauptstudium
Wenn Politikwissenschaft als Hauptfach studiert wird, soll das ordnungsgemäße Hauptstudium höchstens 40 SWS umfassen.
Wenn Politikwissenschaft als Nebenfach studiert wird, soll ein
ordnungsgemäßes Hauptstudium höchstens 20 SWS umfassen.
(4) In Grund- und Hauptstudium stehen etwa 10 % der angebenen Zeit für
Veranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten auch außerhalb des
Faches zur Verfügung.
7.2 Lehrveranstaltungen
(1) Die Studieninhalte werden durch Vorlesungen (V), Übungen (Ü),
Proseminare (PS), Hauptseminare (HS) und Kolloquien (K) vermittelt. Die
erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Grundstudium und im Hauptstudium
wird durch Leistungsnachweise ("Scheine") bestätigt. Im Grundstudium
können die Leistungsnachweise in Übungen und Vorlesungen erworben
werden. Sie werden durch eine mindestens als "ausreichend" bewertete
Klausurarbeit oder Hausarbeit erbracht. Die Form der zu erbringenden Leistung
wird jeweils zu Beginn der Veranstaltung vom Leiter verbindlich festgelegt.
(2) Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist nur möglich, wenn der
Kandidat zum Zeitpunkt der Anmeldung die erforderlichen Leistungsnachweise
bereits erworben hat. Ausnahmen davon sind in § 11 Abs. 2 der
Zwischenprüfungsordnung geregelt.
(3) Das Angebot an Lehrveranstaltungen in jedem Semester entsprechend der
Studienordnung richtet sich nach den jeweils vorhandenen personellen und
sachlichen Möglichkeiten.
7.3 Grundstudium
Der Besuch der Einführung in die Politikwissenschaft wird dringend empfohlen. Wer die Zwischenprüfung in Politikwissenschaft ablegt, muß folgende Leistungsnachweise erbringen:
1. Politische Theorie oder Politische Philosophie einschl. Politische Ideengeschichte;
2. Das politisches System der Bundesrepublik Deutschland oder Öffentliches Recht oder Verfassungsgeschichte;
3. Analyse und Vergleich politischer Systeme;
4. Internationale Beziehungen und Außenpolitik;
5. Methoden der Politikwissenschaft.
6. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung im Fach
Didaktik der Sozialkunde, wenn die Didaktik der Sozialkunde als Teilfach
gewählt wird.
Ist Politikwissenschaft Nebenfach, so entfallen die Nachweise nach Nr. 6
und zwei der Nachweise nach Nrn. 1 bis 5.
7.4 Zwischenprüfung
(1) Die Zwischenprüfung sollte im vierten Fachsemester abgelegt werden.
Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem
mündlichen Teil. Sie ist im Zeitraum eines Prüfungstermins abzulegen
und erstreckt sich auf drei Teilgebiete des Grundstudiums, wenn
Politikwissenschaft Hauptfach ist, und auf zwei Teilgebiete, wenn sie Nebenfach
ist. Die Teilprüfungen müssen nicht unmittelbar aufeinander folgen.
Ein Teil der Prüfungen erstreckt sich auf den Inhalt von Vorlesungen,
sie werden vom Vorlesenden abgenommen. Der Kandidat kann seine Prüfer
unter den vom Prüfungsamt bestellten Prüfern wählen.
(2) Die Zwischenprüfung soll den Nachweis erbringen, daß der Kandidat sich mit den Grundlagen des Faches Politikwissenschaft vertraut gemacht und Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die ein erfolgreiches Hauptstudium erwarten lassen.
Näheres ist in der Zwischenprüfungsordnung geregelt.
7.5 Schwerpunktbildung im Hauptstudium
(1) Das Hauptstudium ist in folgende Teilfächer gegliedert:
A Politische Theorie und Politische Ideengeschichte
B Politische Systeme
C Internationale Politik
D Verfassungsgeschichte und Öffentliches Recht
E Didaktik der Sozialkunde.
Ist Politikwissenschaft (erstes oder zweites) Hauptfach, müssen drei
Teilfächer gewählt werden. Das Teilfach Politische Systeme ist
in jedem Fall obligatorisch, auch wenn Politikwissenschaft Nebenfach ist;
in diesem Fall ist eines der Teilfächer A oder C hinzuzuwählen.
(2) Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist die erfolgreiche
Teilnahme an Hauptseminaren nachzuweisen. Die Zahl der erforderlichen Nachweise
bemißt sich nach der Stellung des Fachs Politikwissenschaft im Studium
des Kandidaten für die Magisterprüfung: Wird Politikwissenschaft
im ersten Hauptfach studiert, sind drei Hauptseminare, im zweiten Hauptfach
oder Nebenfach sind zwei Hauptseminare nachzuweisen.
7.6 Magisterarbeit
Wenn Politikwissenschaft (erstes) Hauptfach ist, ist als Teil der Magisterprüfung eine Magisterarbeit zu schreiben. Die Magisterarbeit soll im achten Fachsemester angefertigt werden; die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sollen dann im neunten Semester abgelegt werden.
Mit der Magisterarbeit soll der Nachweis erbracht werden, daß der Kandidat in der Lage ist, ein begrenztes Thema aus einem Bereich der Politikwissenschaft mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate. Die Arbeit soll den Umfang von etwa 80 - 110 Seiten Text nicht überschreiten.
Näheres ist in der Magisterprüfungsordnung geregelt.
7.7 Abschlußprüfungen
Die weiteren Prüfungsleistungen sind:
- Eine dreistündige Klausur, die nicht aus dem Teilfach (siehe oben bei Ziffer 7.5) stammen darf, in dem die Magisterarbeit geschrieben wurde, wenn Politikwissenschaft (erstes oder zweites) Hauptfach ist. Ist Politikwissenschaft Nebenfach, kann der Kandidat wählen, ob er die Klausur in Politikwissenschaft oder im anderen Nebenfach schreiben will.
- Eine einstündige mündliche Prüfung in den drei gewählten Teilfächern (je 20 Minuten), wenn Politikwissenschaft (erstes oder zweites) Hauptfach ist, und eine halbstündige mündliche Prüfung in den zwei gewählten Teilfächern (15 Minuten je Teilfach), wenn sie Nebenfach ist.
Näheres ist in der Magisterprüfungsordnung geregelt.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 42 Zwischenprüfungsordnung)
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Übungen:
a) Politische Theorie oder Politische Philosophie einschl. Politische Ideengeschichte;
b) Das politisches System der Bundesrepublik Deutschland oder Öffentliches Recht oder Verfassungsgeschichte;
c) Analyse und Vergleich politischer Systeme;
d) Internationale Beziehungen und Außenpolitik;
e) Methoden der Politikwissenschaft.
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung im Fach
Didaktik der Sozialkunde, wenn diese als Teilfach gewählt wird.
Ist Politikwissenschaft Nebenfach, so entfallen die Nachweise nach Nr. 2
und zwei der Nachweise nach Nr. 1.
Magisterprüfung (§ 43 Magisterprüfungsordnung)
1. Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach
Politikwissenschaft; dieser Nachweis entfällt, wenn sie Nebenfach ist
und die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde.
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an insgesamt drei Hauptseminaren in den gewählten Teilfächern, wenn Politikwissenschaft (erstes) Hauptfach ist, und an insgesamt zwei Hauptseminaren in den gewählten Teilfächern, wenn sie zweites Hauptfach oder Nebenfach ist.