Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Romanische Philologie im Rahmen des
Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Das hier behandelte Fachstudium hat inhaltliche Berührungspunkte zum
Studium der Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch mit dem
Ziel des Abschlusses durch das Staatsexamen für eines der Lehrämter.
Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl. § 4 dieser
Studienordnung.
Das Fach Romanische Philologie ist in folgende Teilfächer gegliedert:
A Französische Sprachwissenschaft
B Italienische Sprachwissenschaft
C Spanische Sprachwissenschaft
D Französische Literaturwissenschaft
E Italienische Literaturwissenschaft
F Spanische Literaturwissenschaft.
Ist Romanische Philologie (erstes oder zweites) Hauptfach, werden zwei
Teilfächer gewählt; ist sie Nebenfach, wird ein Teilfach gewählt.
Romanische Philologie kann auch als Hauptfach und zugleich als ein Nebenfach
gewählt werden; dies erfordert die Wahl von drei Teilfächern.
Das Studium des Faches Romanische Philologie kann zum Wintersemester oder
Sommersemester aufgenommen werden. Bestimmte Sprach- und
Einführungsübungen für Studienanfänger werden jedoch
nur im Wintersemester angeboten.
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist das
Latinum vorgeschrieben. Wer die entsprechenden Lateinkenntnisse erst nach
Studienbeginn erwerben muß, sollte dies möglichst früh im
Studium tun. Die Universität bietet einen Kurs zur Vorbereitung auf
diese Prüfung an, s. § 5 dieser Studienordnung und den Anhang.
Zum Studium des Französischen werden angemessene Kenntnisse der
französischen Sprache erwartet, die den in fünfjährigem
Französischunterricht in der Sekundarstufe erworbenen Kenntnissen
entsprechen. Ein Sprachtest am Beginn des Studiums gibt Auskunft darüber,
ob und in welchem Umfang diese Kenntnisse vorhanden sind.
Beim Studium des Italienischen und Spanischen fehlen Studienanfängern
häufig die sprachlichen Vorkenntnisse. In diesem Fall müssen in
den ersten beiden Semestern die sprachlichen Grundkenntnisse erworben werden;
dafür werden die Kurse Italienisch I und II bzw. Spanisch I und II
angeboten. Erst danach können die für die Zwischenprüfung
erforderlichen Leistungsnachweise erworben werden.
Das Studium vermittelt den Studenten Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten:
- Beherrschung der gewählten Sprachen (mündlich und schriftlich)
- Landeskunde
- Sprachgeschichte und Sprachwissenschaft
- Literaturgeschichte und Literaturwissenschaft.
Im Laufe des Studiums sollen folgende Einsichten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben werden:
a) Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der gewählten Sprachen.
b) Vertrautheit mit Problemen, Methoden und Ergebnissen der fachbezogenen Sprachwissenschaft; Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Methoden auf ältere Sprachstufen und auf die Gegenwartssprache anzuwenden.
c) Vertrautheit mit der Geschichte der gewählten Sprachen.
d) Fähigkeit, einen Text in einer alten Sprachstufe zu übersetzen und sprachwissenschaftlich zu erläutern.
e) Vertrautheit mit Fragestellungen, Methoden und Ergebnissen der Literaturwissenschaft; Fähigkeit zur methodisch reflektierten Textanalyse.
f) Überblick über die Geschichte der gewählten Literaturen vom Mittelalter bis zur Gegenwart.
g) Genauere Kenntnisse auf verschiedenartigen Teilgebieten der Literaturgeschichte.
h) Kenntnisse in der Landeskunde.
i) Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache und in der entsprechenden
Sprach- bzw. Literaturwissenschaft.
Zur Verbesserung der Sprechfertigkeit und zur Vertiefung der Kenntnisse in
Landeskunde wird ein Aufenthalt des Studenten in dem Land, dessen Sprache
er studiert, von mindestens halbjähriger Dauer dringend empfohlen. Der
Student soll für die Planung eines solchen Aufenthaltes die
Fachstudienberatung in Anspruch nehmen.
8.1 In Vorlesungen, Pro- und Hauptseminaren, in sprachpraktischen und
wissenschaftlichen Übungen erhalten die Studenten Gelegenheit, durch
Teilnahme bzw. individuell erbrachte Leistungen die zur Erreichung der
Studienziele erforderlichen Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten zu erwerben. Die Veranstaltungen können innerhalb der für
die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
8.2 In den folgenden Übersichten (Ziffer 9) werden diejenigen Lehrveranstaltungen mit der jeweiligen Semesterwochenstundenzahl genannt, deren Besuch im Regelfall für das Studium des jeweils angegebenen Teilfachs vorgesehen ist. Veranstaltungen, deren erfolgreicher Besuch nachzuweisen ist, sind gekennzeichnet (s. dazu unter 10. "Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen").
Angesichts der unterschiedlichen Studienvoraussetzungen und der Vielfalt der Kombinationsmöglichkeiten der Teilfächer sowie der sich aus bestimmten Kombinationen ergebenden zusätzlichen Anforderungen oder Reduktionen kann ein verbindlicher Studienplan nicht aufgestellt werden; jeder Student muß die für ihn erforderlichen Veranstaltungen selbst auswählen.
Insgesamt werden im Regelfall für das Studium der Romanischen Philologie
als Hauptfach etwa 75, als Nebenfach höchstens 40 SWS veranschlagt.
Wenn die Magisterarbeit in Romanischer Philologie geschrieben werden soll,
ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand vorzusehen. Die Arbeit soll
den Umfang von etwa 80 Seiten nicht überschreiten; die Bearbeitungsfrist
ist sechs Monate. Das Nähere ist in § 17 der
Magisterprüfungsordnung geregelt.
8.3 Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium schließt in der Regel mit der Zwischenprüfung ab. Die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung ist in der Regel Voraussetzung des Zugangs zu den Veranstaltungen des Hauptstudiums; für den Fall, daß keine Zwischenprüfung abzulegen ist, und für andere Sonderfälle siehe unten bei Ziffer 8.6.
Zugangsvoraussetzung zu den sprachpraktischen Veranstaltungen des Hauptstudiums ist in jedem Falle der Nachweis des "Sprachpraktischen Scheins" in der betreffenden Sprache. Voraussetzung des Zugangs zu einem Hauptseminar ist der Nachweis des "Sprachpraktischen Scheins" in der betreffenden Sprache und der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem entsprechenden Proseminar (mit vorhergehendem Einführungskurs).
Zugangsvoraussetzung für ein Proseminar ist jeweils die erfolgreiche
Teilnahme am zugehörigen Einführungskurs.
Weitere Voraussetzungen für den Zugang zu den verschiedenen Niveaus
der Lehrveranstaltungen bestehen nicht; der Student wird bei Studienbeginn
durch die Fachstudienberatung und im Bedarfsfall durch den Dozenten eines
jeden Kurses über die beste Einstufung beraten.
8.4 Der "Sprachpraktische Schein" der Zwischenprüfungsordnung wird erworben durch Tests in den Gebieten:
- Übersetzung aus der Fremdsprache
- Grammatik
- Sprechfertigkeitstest (10 Minuten zu einem mit dem Lektor vereinbarten landeskundlichen Thema).
Die einzelnen Tests können jeweils im Anschluß an Kurse des Niveaus
II oder zu den durch Anschlag bekanntgegebenen Terminen getrennt abgelegt
werden; sie können im Rahmen der für die Meldung zu den Prüfungen
gesetzten Fristen wiederholt werden. Der "Sprachpraktische Schein" wird
ausgestellt, wenn alle Tests bestanden sind.
8.5 Die Zwischenprüfung in Romanischer Philologie wird in Französisch,
Italienisch oder Spanisch abgelegt. Das Nähere ist in der
Zwischenprüfungsordnung geregelt.
8.6 Folgende Sonderfälle des Studienaufbaus sind zu beachten:
a) Wenn bei der Wahl von Romanischer Philologie als Hauptfach beide Teilfächer nur einer Sprache angehören, sind zusätzlich Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache und in deren Sprach- oder Literaturwissenschaft nachzuweisen. Wenn bei der Wahl von Romanischer Philologie als Haupt- und zugleich Nebenfach die drei Teilfächer nur zwei Sprachen angehören, sind zusätzlich Kenntnisse in einer dritten romanischen Sprache und in deren Sprach- oder Literaturwissenschaft erforderlich. Der Nachweis dieser Kenntnisse ist bei der Meldung zur Magisterprüfung zu erbringen (s. § 45 Abs. 2 Ziffer 1 c und 2 c Magisterprüfungsordnung). Er wird erbracht durch die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an
- dem Sprachkurs Italienisch bzw. Spanisch Stufe II des Instituts für Romanistik bzw. in Französisch durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Allgemeinen Fremdsprachenausbildung Stufe V oder einen damit gleichwertigen Nachweis, z.B. Abiturzeugnis) und
- einem Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs) in der betr.
Sprache.
b) Wenn bei der Wahl von Romanischer Philologie als Hauptfach die beiden Teilfächer verschiedenen Sprachen angehören, so gilt:
1. im Grundstudium der für die Zwischenprüfung gewählten Sprache entfällt das Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs) im nicht gewählten Teilfach;
2. in der Sprache, in der die Zwischenprüfung nicht abgelegt wird, gelten folgende Leistungsnachweise als Voraussetzung des Zugangs zu den Kursen des Hauptstudiums:
- "Sprachpraktischer Schein"
- Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs) im gewählten
Teilfach.
c) Bei der Wahl von Romanischer Philologie als Nebenfach gelten folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung, wenn diese abgelegt wird, bzw. für den Zugang zu den Veranstaltungen des Hauptstudiums, wenn die Zwischenprüfung nicht abgelegt wird:
- "Sprachpraktischer Schein"
- Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs) im gewählten
Teilfach.
In den folgenden Übersichten werden die verschiedenen Möglichkeiten
des Studiums der Romanischen Philologie als Hauptfach dargestellt.
Veranstaltungen, aus denen ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme im
Hauptfachstudium erforderlich ist, sind gekennzeichnet. Für das Studium
des Faches als Nebenfach sind weniger Nachweise erforderlich; siehe dazu
unten bei Ziffer 10 "Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen".
9.1. Französisch / Französische Sprach- und Literaturwissenschaft
Grundstudium
| Fachsem. | Veranstaltungen | Zahl der SWS |
| (ggf. Erwerb des Latinums) | ||
| Exercices pratiques de langue française | 4 | |
| Dictée 1) | 1 | |
| 1. | Phonetik (Einführung; Übungen; je 1 SWS) 2) | 2 |
| Übersetzung Französisch-Deutsch I, II (je 2 SWS) 3) | 4 | |
| Konversation | 2 | |
| Grammatik I, II (je 2 SWS) 3) | 4 | |
| bis | Grammatik III | 2 |
| Übersetzung Deutsch-Französisch II, III (je 2 SWS) | 4 | |
| Landeskunde | 2 | |
| Einführung und Proseminar Literaturwissenschaft 4) | 4 | |
| 4. | ||
| Einführung und Proseminar Sprachwissenschaft 4) | 4 | |
| Vorlesungen Sprach- und/oder Literaturwissenschaft, mindestens | 6 | |
| Erwerb von Kenntnissen in einer zweiten romanischen Sprache 5) | 4 | |
| ----- | ||
| 43 |
Anmerkungen:
1) und 2) Der "Diktatschein" und der "Phonetikschein", die in diesen Kursen
erworben werden können, sind Zulassungsvoraussetzung für die
Zwischenprüfung im Hauptfach; sie entfallen im Nebenfach, s. u. bei
Ziffer 10.
3) Der "Sprachpraktische Schein" entspricht dem Niveau II dieser Übungen;
er ist Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung.
4) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den beiden Proseminaren mit
den Einführungskursen ist Zulassungsvoraussetzung für die
Zwischenprüfung im Hauptfach (Ausnahme bei der Wahl von zwei
Teilfächern aus verschiedenen Sprachen, s. Ziffer 8.6 Buchstabe b);
im Nebenfach ist nur das teilfachspezifische Proseminar mit Einführungskurs
erforderlich.
5) Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache müssen bei der Meldung
zur Magisterprüfung nachgewiesen werden, wenn im Hauptfachstudium beide
Teilfächer einer Sprache angehören, s. Ziffer 8.6 Buchstabe a.
Hauptstudium
| Fachsem. | Veranstaltungen | Zahl der SWS |
| 5. | Übungen zur Sprachpraxis und Landeskunde 1) | 8 |
| Vorlesungen, Seminare, Übungen in Sprach- und Literaturwissenschaft, mindestens | 8 |
|
| Altfranzösisch 2) | 2 | |
| bis | ||
| Hauptseminar in Sprachwissenschaft 3) | 2 | |
| Hauptseminar in Literaturwissenschaft 3) | 2 | |
| Hauptseminar in Sprach- oder Literaturwissenschaft 3) | 2 | |
| 8. | ||
| Erwerb von Kenntnissen in einer zweiten romanischen Sprache 4) | 4 | |
| Einführungskurs und Proseminar in der zweiten romanischen Sprache 4) | 4 | |
| -------- | ||
| 32 |
Anmerkungen:
1) Als Zulassungvoraussetzungen zur Magisterprüfung sind vorgeschrieben:
zwei Nachweise über sprachpraktische Übungen im Hauptstudium im
Hauptfach, wobei jedoch für zwei Teilfächer aus verschiedenen Sprachen
jede der beiden Sprachen berücksichtigt sein muß; ein solcher
Nachweis im Nebenfach. Die Nachweise können in den Übersetzungs-
und Aufsatzkursen erworben werden.
2) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs zu einer älteren
Sprachstufe ist Zulassungsvoraussetzung für die Magisterprüfung
im Hauptfach; er entfällt im Nebenfach.
3) Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Hauptseminaren sind als
Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung vorgeschrieben, und zwar
drei solcher Nachweise im ersten Hauptfach, zwei im zweiten Hauptfach, wobei
jeweils beide Teilfächer berücksichtigt sein müssen; ein solcher
Nachweis im Nebenfach.
4) s. Anmerkung 5) zu "Grundstudium".
9.2. Italienisch / Italienische Sprach- und Literaturwissenschaft
Grundstudium
| Fachsem. | Veranstaltungen | Zahl der SWS |
(ggf. Erwerb des Latinums) |
||
| Italienisch I 1) | 4 | |
| Italienisch II (mit praktischer Phonetik) 1) | 4 | |
| Italienisch III (Grammatik) 2) | 4 | |
| Italienisch IV | 4 | |
| Übersetzung Italienisch - Deutsch I, II (je 2 SWS) 2) | 4 | |
| 1. | Übersetzung Deutsch - Italienisch I, II (je 2 SWS) | 4 |
| Konversation (zwei Kurse, je 1 SWS) 2) | 2 | |
| bis | Phonetik 3) | 1 |
| Diktat 4) | 1 | |
| Landeskunde 2) | 2 | |
| 4. | ||
| Einführung und Proseminar Literaturwissenschaft 5) | 4 | |
| Einführung und Proseminar Sprachwissenschaft 5) | 4 | |
| Vorlesungen Sprach- und/oder Literaturwissenschaft, mindestens | 4 | |
| Erwerb von Kenntnissen in einer zweiten romanischen Sprache 6) | 4 | |
| -------- | ||
| 46 |
Anmerkungen:
1) Kurse für Studienanfänger ohne Vorkenntnisse.
2) Der "Sprachpraktische Schein" besteht aus Nachweisen der erfolgreichen
Teilnahme an Übersetzungsübungen Italienisch - Deutsch, an einem
Grammatiktest und an einem Sprechfertigkeitstest zu einem landeskundlichen
Thema; er ist Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung,
s. oben bei Ziffer 8.4
3) und 4) Der "Diktatschein" und der "Phonetikschein", die in diesen Kursen
erworben werden können, sind Zulassungsvoraussetzung für die
Zwischenprüfung im Hauptfach; sie entfallen im Nebenfach, s. u. bei
Ziffer 10.
5) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den beiden Proseminaren mit
den Einführungskursen ist Zulassungsvoraussetzung für die
Zwischenprüfung im Hauptfach (Ausnahme bei der Wahl von zwei
Teilfächern aus verschiedenen Sprachen, s. Ziffer 8.6 Buchstabe b);
im Nebenfach ist nur das teilfachspezifische Proseminar mit Einführungskurs
erforderlich.
6) Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache müssen bei der Meldung
zur Magisterprüfung nachgewiesen werden, wenn im Hauptfachstudium beide
Teilfächer einer Sprache angehören, s. Ziffer 8.6 Buchstabe a.
Hauptstudium
| Fachsem. | Veranstaltungen | Zahl der SWS |
| Übungen zur Sprachpraxis und Landeskunde 1) | 8 | |
| 5. | Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Seminare (Sprach- und Literaturwissenschaft), mindestens | 8 |
| Altitalienisch 2) | 2 | |
| bis | ||
| Hauptseminar Sprachwissenschaft 3) | 2 | |
| Hauptseminar Literaturwissenschaft 3) | 2 | |
| 8. | ||
| Hauptseminar Sprach- oder Literaturwissenschaft 3) | 2 | |
| Erwerb von Kenntnissen in einer zweiten romanischen Sprache 4) | 4 | |
| Einführungskurs und Proseminar in der zweiten romanischen Sprache 4) | 4 | |
| -------- | ||
| 32 |
Anmerkungen:
1) Als Zulassungvoraussetzungen zur Magisterprüfung sind vorgeschrieben:
zwei Nachweise über sprachpraktische Übungen im Hauptstudium im
Hauptfach, wobei jedoch für zwei Teilfächer aus verschiedenen Sprachen
jede der beiden Sprachen berücksichtigt sein muß; ein solcher
Nachweis im Nebenfach. Die Nachweise können in den Übersetzungs-
und Aufsatzkursen erworben werden.
2) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs zu einer älteren
Sprachstufe ist Zulassungsvoraussetzung für die Magisterprüfung
im Hauptfach; er entfällt im Nebenfach.
3) Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Hauptseminaren sind als
Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung vorgeschrieben, und zwar
drei solcher Nachweise im ersten Hauptfach, zwei im zweiten Hauptfach, wobei
beide Teilfächer berücksichtigt sein müssen; ein solcher Nachweis
im Nebenfach.
4) s. Anmerkung 6) zu "Grundstudium".
9.3 Spanisch / Spanische Sprach- und Literaturwissenschaft
Lehrveranstaltungen und Studienaufbau in den spanischen Teilfächern sind analog zu den für die italienischen Teilfächer gemachten Angaben.
9.4 Studium von zwei Teilfächern aus verschiedenen Sprachen
Das Studium von zwei Teilfächern aus verschiedenen Sprachen erfordert gute Vorkenntnisse in wenigstens einer der beiden Sprachen.
In dem Teilfach, in dem die Zwischenprüfung nicht abgelegt wird, gibt
es keine administrative Grenze zwischen Grund- und Hauptstudium. Dies bedeutet,
daß für das Programm des Grundstudiums, den "Sprachpraktischen
Schein" sowie Einführungskurs und Proseminar maximal die ersten sechs
Semester zur Verfügung stehen.
| Fachsem. | Veranstaltungen | Zahl der SWS |
| Grundstudium | ||
| (ggf. Erwerb des Latinums) | ||
| 1. | Sprachpraktisches Grundstudium in dem Teilfach, in dem die
Zwischenprüfung abgelegt wird 1)
siehe Tabelle 9.1 bzw. Tabelle 9.2/9.3 |
25/30 |
| bis | Teil des "Sprachpraktischen Scheins" in der zweiten Sprache: 2) siehe Tabelle 9.2/9.3 bzw. Tabelle 9.1 | 12 |
| 4. | Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs) in dem für die Zwischenprüfung gewählten Teilfach 3) | 4 |
| ----------- | ||
| 41/46 | ||
| Hauptstudium | ||
| Teil des "Sprachpraktischen Scheins" in der zweiten Sprache: 2) siehe Tabelle 9.2/9.3 bzw. Tabelle 9.1 | 8/4 | |
| 5. | ||
| Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs) in dem nicht für die Zwischenprüfung gewählten Teilfach 3) | 4 | |
| Hauptseminare (beide Teilfächer müssen vertreten sein) 4) | 4 (6) | |
| bis | Sprachpraktische Übungen des Hauptstudiums 5)
siehe Tabellen 9.1 und 9.2 beide Sprachen müssen berücksichtigt sein |
8 |
ein Kurs zu einer älteren Sprachstufe 6) |
2 | |
| 8. | Vorlesungen, Übungen |
8 |
| ---------- | ||
| 34/30 | ||
| ---------- | ||
| GESAMT: | 75/76 |
Anmerkungen:
1) Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung s. unten bei Ziffer 10.
2) Der "Sprachpraktische Schein" ist Zugangsvoraussetzungen zu den Veranstaltungen des Hauptstudiums in der betr. Sprache.
3) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am teilfachspezifischen Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs) ist Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung. Das andere Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs) ist Voraussetzung des Zugangs zu einem Hauptseminar im betr. Teilfach.
4) Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Hauptseminaren sind als Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung vorgeschrieben, und zwar drei solcher Nachweise im ersten Hauptfach, zwei im zweiten Hauptfach, wobei beide Teilfächer berücksichtigt sein müssen.
5) Als Zulassungvoraussetzungen zur Magisterprüfung sind zwei sprachpraktische Nachweise aus dem Hauptstudium im Hauptfach vorgeschrieben, wobei jede der beiden Sprachen berücksichtigt sein muß.
6) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs zu einer älteren
Sprachstufe ist Zulassungsvoraussetzung für die Magisterprüfung
im Hauptfach.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (Zwischenprüfungsordnung)
In den drei Prüfungsfächern (Französisch, § 31, Italienisch,
§ 35, und Spanisch, § 47) gelten jeweils die folgenden
Zulassungsvoraussetzungen:
1. Latinum.
2. Sprachpraktischer Schein der betr. Sprache aufgrund folgender Leistungen:
a) Übersetzung aus der Fremdsprache
b) Grammatiktest
c) Sprechfertigkeitstest (10 Minuten zu einem mit dem Lektor vereinbarten landeskundlichen Thema)
3. Diktatschein (im Anschluß an einen Diktatkurs)
4. Phonetikschein (mit Nachweis von Übungen in Lautschrift (API))
5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs)
6. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem literaturwissenschaftlichen
Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs).
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Romanische Philologie entfallen
die Nrn. 3 und 4 sowie je nach dem gewählten Teilfach Nr. 5 oder Nr.
6.
Für ein Magisterstudium im Hauptfach Romanische Philologie mit zwei
Teilfächern aus verschiedenen romanischen Sprachen entfällt je
nach dem gewählten Teilfach Nr. 5 oder Nr. 6.
Magisterprüfung (§ 45 Magisterprüfungsordnung)
1. Ist Romanische Philologie (erstes oder zweites) Hauptfach:
a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in Französisch oder
Italienisch oder Spanisch;
b) Nachweis des Latinums;
c) Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten romanischen Sprache und in deren
Sprach- oder Literaturwissenschaft, wenn beide Teilfächer aus dem Bereich
einer einzigen romanischen Sprache stammen; der Nachweis wird durch Vorlage
einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs II,
an einem Proseminar und einem Einführungskurs in der Fachrichtung des
Proseminars erbracht;
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Hauptseminaren in Romanischer
Philologie, wenn sie (erstes) Hauptfach ist, und zwei Hauptseminaren, wenn
sie zweites Hauptfach ist; beide Teilfächer müssen vertreten sein;
wenn in einem Teilfach die Zwischenprüfung aus der betreffenden Sprache
nicht abzulegen ist, dann ist für die Aufnahme in ein Hauptseminar aus
der betreffenden Sprache die Vorlage des jeweiligen Sprachscheins im Sinne
von § 31 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 35 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 47 Abs.
1 Nr. 2 der Zwischenprüfungsordnung für die Universität Regensburg
sowie der Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines teilfachspezifischen
Einführungskurses und Proseminars erforderlich;
e) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei sprachpraktischen Übungen
im Hauptstudium; gehören die Teilfächer zu verschiedenen Sprachen,
so müssen beide Sprachen vertreten sein;
f) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs zu einer älteren Sprachstufe.
2. Ist Romanische Philologie Nebenfach:
a) Nachweis des Latinums;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in Französisch oder
Italienisch oder Spanisch; falls die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach
abgelegt wurde, entfällt dieser Nachweis;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Hauptseminar. Besteht keine
Verpflichtung zur Ablegung der Zwischenprüfung, so ist für die
Aufnahme in ein Hauptseminar die Vorlage des jeweiligen Sprachscheins im
Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 35 Abs. 1 Nr. 2 bzw. §
47 Abs. 1 Nr. 2 der Zwischenprüfungsordnung für die Universität
Regensburg sowie der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einem
teilfachspezifischen Einführungskurs und Proseminar erforderlich.
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer sprachpraktischen Übung
im Hauptstudium.
e) Nachweis von Kenntnissen in einer dritten romanischen Sprache und in deren Sprach- oder Literaturwissenschaft, wenn ein Hauptfach Romanische Philologie und ein Nebenfach Romanische Philologie aus dem Bereich von nur zwei romanischen Sprachen stammen; der Nachweis wird durch Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs II, an einem Proseminar und einem Einführungskurs in der Fachrichtung des Proseminars erbracht.