Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Soziologie im Rahmen des Magisterstudiengangs
an der Universität Regensburg. Für eine Übersicht über
den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen Bestimmungen dieser
Studienordnung sowie die Regelungen über das andere Fach oder die anderen
Fächer der im Magisterstudium erforderlichen Fächerkombination
zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser Studienordnung gegeben
sind.
Das hier geordnete Studium hat inhaltliche Berührungspunkte mit dem
Studium des Faches Soziologie mit dem Ziel des Abschlusses durch das Diplom
oder durch das Staatsexamen für eines der Lehrämter. Entsprechende
Studienleistungen werden anerkannt, vgl. § 4 dieser Studienordnung.
Studienordnung und Studienplan sind so gestaltet, daß das Studium im
Wintersemester aufgenommen wird. Ein Studienbeginn ist jedoch auch im
Sommersemester möglich.
Außer den allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen sind zusätzliche Vorkenntnisse oder Leistungen wie z. B. Praktika o. ä. nicht erforderlich. Gute Englischkenntnisse sind für ein erfolgreiches Studium unerläßlich, Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache sind wünschenswert.
Die Teilnahme an der in der Universität angebotenen EDV-Ausbildung wird
dringend empfohlen.
Für Studienanfänger finden Einführungsveranstaltungen statt.
Zusätzlich ist es jederzeit möglich, auf Terminvereinbarung die
Fachstudienberatung zu konsultieren. Insbesondere wird nachdrücklich
empfohlen, in jedem Falle zu Ende des ersten Studienjahres die Möglichkeit
zu einem Beratungsgespräch mit der Fachstudienberatung wahrzunehmen.
(1) Das Studium der Soziologie im Magisterstudiengang ist nicht auf ein
eindeutiges Berufsbild zugeschnitten, sondern vermittelt Kenntnisse und
Fähigkeiten, die zur Findung von Berufspositionen in verschiedenen
Berufsfeldern, wie z. B. Sozial- und Marktforschung, Raum- und Stadtplanung,
Sozial- und Rehabilitationswesen, Personalwesen etc. führen
können.
(2) Das Studium soll Kenntnisse über Erscheinungsformen,
Bestimmungsgründe und Wirkungen gesellschaftlichen Geschehens, sowie
Fähigkeiten zu deren Analyse und Beurteilung vermitteln. Die Studenten
sollen erfahren, welche Denkansätze und Denkmodelle in der Soziologie
bestehen, um gesellschaftliche Zusammenhänge zu analysieren, aus welchen
historischen Situationen und von welchen Grundannahmen oder Zielsetzungen
her sie entstanden sind und zu welchen theoretischen und praktischen Konsequenzen
sie geführt haben. Die Studenten sollen darüber hinaus die Methoden
und Techniken kennen und anwenden lernen, die entwickelt wurden, um soziale
Phänomene zu erforschen. Auch sollen sie Kenntnisse über
Gesellschaftsstrukturen der Gegenwart, über ihre Ordnungsprinzipien
sowie über deren Bestimmungsgründe und Wirkungen erwerben.
Zusätzlich sollen durch Spezielle Soziologien vertiefte Kenntnisse in
ausgewählten Teilbereichen gesellschaftlicher Zusammenhänge und
damit verbundene Problemanalysen vermittelt werden.
Das Studienfach Soziologie gliedert sich in drei Bereiche:
- Allgemeine Soziologie
- Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung
- Spezielle Soziologien.
Im Rahmen des Hauptstudiums der Soziologie als erstes oder zweites Hauptfach
ist es möglich, eine Spezielle Soziologie durch Didaktik der Sozialkunde
in Studium und Prüfung zu ersetzen.
1. Allgemeine Soziologie
Diese gliedert sich in die Teilbereiche
a) Soziologische Theorie
Sie umfaßt die systematische Darstellung der Aufgaben, Probleme und
Denkmodelle der soziologischen Theoriebildung (im Gebiet der Makro- und
Mikrosoziologie) einschließlich der wissenschaftstheoretischen
Voraussetzungen und der Geschichte der Soziologie ("Klassiker der
Soziologie").
b) Sozialstrukturanlayse
Sie umfaßt die soziologisch relevanten Ordnungsprinzipien,
Wirkungszusammenhänge und gesellschaftlichen Subsysteme der Bundesrepublik
Deutschland im internationalen und historischen Vergleich.
c) Kulturanalyse von Gesellschaften
Sie beschäftigt sich mit kulturellen Sachverhalten, d. h. mit der Welt
der Werte, Normen und Normalitäten, die in den Routinen des
alltäglichen Lebens eingelagert und deswegen in ihrer gesellschaftlichen
Bedingtheit und in ihren sozialen Wirkungen zu bestimmen sind.
2. Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung
Zu ihnen gehören Grundzüge des Aufbaus und Ablaufs von empirischer
Forschung, die grundlegenden Techniken zur Gewinnung von Daten über
gesellschaftliches Geschehen (z. B. Befragung, Beobachtung) sowie die Anwendung
von statistischen Verfahren und von EDV im Bereich soziologischer
Problemstellungen.
3. Spezielle Soziologien
Unter ihnen werden Forschungsgebiete verstanden, in denen die allgemeinen
soziologischen Einsichten, Methoden und Forschungstechniken angewandt werden
und zum Teil eine erhebliche Verfeinerung und Spezialisierung erfahren haben.
An der Universität Regensburg werden zur Zeit folgende spezielle Soziologien
im Rahmen des Magister-Studienganges besonders berücksichtigt:
- Entwicklungssoziologie
- Wirtschaftssoziologie
- Organisationssoziologie
- Politische Soziologie
- Wissens- und Wissenschaftssoziologie
- Familien- und Jugendsoziologie
- Erziehungssoziologie.
4. Didaktik der Sozialkunde
Sie beschäftigt sich mit Problemen des Lehrens und Lernens von
soziologischen Wissenschaftsergebnissen.
Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der
Zwischenprüfung abschließt, und ein viersemestriges Hauptstudium,
an das sich die Prüfungszeit von einem Semester für die
Magisterprüfung anschließt. Zugangsvoraussetzung für die
Veranstaltungen des Hauptstudiums ist in der Regel das Bestehen der
Zwischenprüfung.
Die Studieninhalte werden im Grundstudium durch Vorlesungen (V), Übungen
(Ü) und Seminare (S), im Hauptstudium durch Vorlesungen, Seminare und
Hauptseminare (HS) vermittelt. Die Veranstaltungen können innerhalb
der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt
werden.
Das Studium der Soziologie im Magisterstudiengang gestattet grundsätzlich
zwei unterschiedliche Optionen: das Studium des Faches als erstes bzw. zweites
Hauptfach; oder das Studium des Faches als Nebenfach. Je nach gewählter
Option gestalten sich die Studienmöglichkeiten unterschiedlich.
Dementsprechend wird hier der Studienaufbau zuerst für die erste Option,
dann für die zweite Option dargelegt.
1. Grundstudium
Das Grundstudium vermittelt folgende Inhalte:
- Grundlagen der soziologischen Theorie
- Grundlagen der empirischen Sozialforschung.
Ein ordnungsgemäßes Grundstudium erfordert den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens 40 Semesterwochenstunden (SWS), und zwar in
| a) Soziologischer Theorie und Geschichte der Soziologie | 18 SWS |
| b) Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung | 10 SWS |
| c) Sozialstrukturanalyse | 2 SWS |
| d) Statistik | 10 SWS |
2. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll unmittelbar nach Beendigung der Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters abgelegt werden. Sie besteht aus einer jeweils dreistündigen Klausur in den beiden Fachgebieten
- Grundlagen der Soziologie;
- Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung;
und einer insgesamt halbstündigen mündlichen Prüfung in den beiden Fachgebieten:
- Grundlagen der Soziologie;
- Sozialstrukturanalyse von Gegenwartsgesellschaften.
3. Hauptstudium
Das Hauptstudium verbreitert das Wissen in allgemeiner Soziologie und vermittelt
vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten. Im Hauptstudium kann Soziologie
als erstes oder zweites Hauptfach studiert werden; erstes Hauptfach ist das
Fach, in dem die Magisterarbeit geschrieben wird.
Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium erfordert den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens 32 Semesterwochenstunden (SWS), wenn Soziologie als erstes Hauptfach studiert wird, und zwar in
| a) Allgemeiner Soziologie | 12 SWS |
| b) zwei speziellen Soziologien oder
einer speziellen Soziologie und Didaktik der Sozialkunde |
20 SWS |
Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium erfordert den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens 24 SWS, wenn Soziologie als zweites Hauptfach studiert wird, und zwar in
| a) Allgemeiner Soziologie | 12 SWS |
| b) einer speziellen Soziologie | 12 SWS |
4. Die Magisterprüfung
Die Magisterprüfung besteht aus zwei Teilen, der Magisterarbeit und
einer schriftlichen sowie mündichen Prüfung, wenn Soziologie erstes
Hauptfach ist. Die Magisterarbeit entfällt, wenn Soziologie zweites
Hauptfach ist.
Mit der Magisterarbeit soll der Kandidat nachweisen, daß er in der Lage ist, eine Themenstellung aus dem Gebiet der Soziologie selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Die Magisterarbeit soll im achten Fachsemester angefertigt und bis
spätestens in der ersten Vorlesungswoche des neunten Semesters abgegeben
werden; die Bearbeitungsfrist ist sechs Monate. Die Arbeit soll den Umfang
von etwa 100 Seiten nicht überschreiten. Das Nähere ist in §
17 der Magisterprüfungsordnung geregelt.
Prüfungsfächer sind:
- Allgemeine Soziologie
- zwei spezielle Soziologien oder eine spezielle Soziologie und Didaktik
der Sozialkunde.
Im Prüfungsfach Allgemeine Soziologie ist eine dreistündige Klausur
zu fertigen und in dieser sowie in den beiden speziellen Soziologien - bzw.
in der Didaktik der Sozialkunde anstelle einer speziellen Soziologie - eine
insgesamt einstündige mündliche Prüfung abzulegen. Wenn Soziologie
zweites Hauptfach ist, dann kann die Klausur wahlweise in Allgemeiner oder
in einer der Speziellen Soziologien geschrieben werden.
1. Grundstudium
Das Grundstudium vermittelt folgende Inhalte:
- Einführung in die Grundlagen der soziologischen Theorie
- Einführung in die Grundlagen der empirischen Sozialforschung
Ein ordnungsgemäßes Grundstudium der Soziologie als Nebenfach erfordert den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens 21 Semesterwochenstunden (SWS), und zwar in
| a) Soziologischer Theorie und Geschichte der Soziologie | 12 SWS |
| b) Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung | 2 SWS |
| c) Sozialstrukturanalyse | 2 SWS |
| d) Statistik | 5 SWS |
2. Zwischenprüfung
Beim Studium des Faches als Nebenfach braucht keine Zwischenprüfung
abgelegt zu werden, wenn sie im Hauptfach und dem anderen Nebenfach abgelegt
worden ist. In diesem Falle ist Voraussetzung für den Zugang zum
Hauptstudium, daß die Zulassungsvoraussetzungen für die
Zwischenprüfung erfüllt sind, s. unten bei Ziffer 9 "Fachspezifische
Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen".
Die Zwischenprüfung soll unmittelbar nach Beendigung der Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters abgelegt werden. Im Nebenfach Soziologie besteht sie aus einer jeweils zweistündigen Klausur in den beiden Fachgebieten
- Grundlagen der Soziologie;
- Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung;
und einer halbstündigen mündlichen Prüfung im Fachgebiet
- Sozialstrukturanalyse von Gegenwartsgesellschaften.
Die Zwischenprüfung bezieht sich auf die Inhalte des Grundstudiums und
dient dem Nachweis, daß ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten
erworben wurden, um das Hauptstudium erfolgreich zu absolvieren. Das Nähere
regelt die Zwischenprüfungsordnung.
3. Hauptstudium
Das Hauptstudium verbreitert das Wissen in allgemeiner Soziologie und vermittelt
Grundkenntnisse in einem Spezialgebiet.
Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium der Soziologie als Nebenfach erfordert den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens 16 Semesterwochenstunden (SWS), und zwar in
| a) Allgemeiner Soziologie und Geschichte der Soziologie | 10 SWS |
| b) einer speziellen Soziologie | 6 SWS |
4. Magisterprüfung
Die Magisterprüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen
Prüfung, wobei die schriftliche Prüfung nur in einem der beiden
Nebenfächer abgelegt werden muß. Prüfungsfach ist Allgemeine
Soziologie.
Wird die schriftliche Prüfung in Soziologie als Nebenfach abgelegt,
dann ist die dreistündige Klausur in Allgemeiner Soziologie zu fertigen.
Die halbstündige mündliche Prüfung ist in Allgemeiner Soziologie
abzulegen.
Im folgenden sind die für das Studium im Haupt- und im Nebenfach
vorgesehenen Lehrveranstaltungen zusammengestellt. Veranstaltungen, von denen
der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erforderlich ist, sind
gekennzeichnet.
1. Grundstudium
| Fach-
semester |
Fachgebiet | Art der Veranstaltung | Zahl der SWS |
| Soziologische Theorie, Geschichte der Soziologie | |||
| 1. | |||
| Soziologische Theorie | V | 2 | |
| Übung zur Vorlesung Soziologische Theorie
= Einführung in die Soziologie |
Ü 1) | 2 | |
| Übung zur Geschichte der Soziologie | Ü 2) | 2 | |
| Analyse der Gegenwartsgesellschaft | |||
| bis | |||
| Sozialstrukturanalyse der Gegenwartsgesellschaften | V/Ü | 2 | |
| Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung | |||
| Statistik I | Ü 1) | 2 | |
| 4. | |||
| Statistik II | Ü 2) | 2 | |
| Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung | |||
| für Hauptfachstudenten | Ü 3) | 2 | |
| für Nebenfachstudenten | Ü 3) | 2 | |
| weitere Veranstaltungen zu den drei Themenbereichen nach eigener Wahl | V/Ü | offen | |
Anmerkungen:
1) Aus den so bezeichneten Lehrveranstaltungen ist der Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme für die Zulassung zur Zwischenprüfung erforderlich, s.
unten bei Ziffer 9.
2) Aus den so bezeichneten Lehrveranstaltungen ist der Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach
erforderlich.
3) Aus der jeweils zutreffenden der beiden so bezeichneten Lehrveranstaltungen
ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme für die Zulassung zur
Zwischenprüfung erforderlich.
2. Hauptstudium
| Fach-
semester |
Fachgebiet | Art der Veranstaltung | Zahl der SWS |
| Allgemeine Soziologie | |||
| Hauptseminar | HS 1) | 2 | |
| 5. | |||
| Spezielle Soziologien | |||
| bis | |||
| Hauptseminar | HS 2) | 2 | |
| Hauptseminar | HS 3) 4) | 2 | |
| 8. | |||
| Didaktik der Sozialkunde | |||
| Hauptseminar | HS 4) | 2 | |
| weitere Veranstaltungen aus den verschiedenen Themenbereichen nach eigener Wahl | V/Ü/S/HS | offen | |
Anmerkungen:
1) Aus der so bezeichneten Lehrveranstaltung ist der Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme für die Zulassung zur Magisterprüfung erforderlich, s.
unten Ziffer 9.
2) und 3) Im (ersten) Hauptfach ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
an Hauptseminaren in Spezieller Soziologie für zwei Hauptseminare als
Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung erforderlich; im zweiten
Hauptfach ist der Nachweis für ein solches Hauptseminar erforderlich;
er entfällt im Nebenfach.
4) Das Hauptseminar in Didaktik der Sozialkunde ersetzt ein Hauptseminar
in Spezieller Soziologie
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 46 Zwischenprüfungsordnung)
1. Wenn Soziologie Hauptfach ist, Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
a) Einführung in die Soziologie;
b) Geschichte der Soziologie;
c) Statistik I und II;
d) Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung für
Hauptfachstudenten.
2. Ist Soziologie Nebenfach, Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
a) Einführung in die Soziologie;
b) Statistik I;
c) Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung für
Nebenfachstudenten.
Magisterprüfung (§ 47 Magisterprüfungsordnung)
1. Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach Soziologie,
der durch den Nachweis über die bestandene Diplomvorprüfung im
Fach Soziologie ersetzt werden kann; dieser Nachweis entfällt, wenn
Soziologie Nebenfach ist und die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach
abgelegt wurde; Nachweise über die bestandene Zwischenprüfung im
vertieften Studium des Faches Sozialkunde (Lehramt Gymnasium) bzw. über
das Staatsexamen im nicht-vertieften Studium des Faches Sozialkunde
(Lehrämter für die Grund-, Haupt- oder Realschule) ersetzen den
Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach Soziologie
nicht;
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar in
Allgemeiner Soziologie und zwei Hauptseminaren in Spezieller Soziologie,
wenn Soziologie (erstes) Hauptfach ist. In einem der Hauptseminare in Spezieller
Soziologie ist der Nachweis in Verbindung mit empirischer Sozialforschung
zu erbringen. Ist Soziologie zweites Hauptfach, entfällt ein Nachweis
in Spezieller Soziologie. Eine spezielle Soziologie kann durch Didaktik der
Sozialkunde ersetzt werden. Ist Soziologie Nebenfach, Nachweis über
die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar in Allgemeiner Soziologie.