Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte
und Verlauf des Studiums des Faches Vor- und Frühgeschichte im Rahmen
des Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine
Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen
Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere
Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen
Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser
Studienordnung gegeben sind.
Empfohlen wird eine Fächerkombination, die in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Fach Vor- und Frühgeschichte steht (z. B. Geschichte, Klassische Archäologie, Klassische Philologie, Geologie, Geographie, Indogermanische Sprachwissenschaft etc.).
In begründeten und vom Prüfungsausschuß zu genehmigenden
Fällen ist darüber hinaus eine Kombination mit einem Haupt- oder
einem oder zwei Nebenfächern möglich, das/die außerhalb der
Philosophischen Fakultäten angesiedelt ist/sind (z. B. Anthropologie,
Chemie, Biologie etc.). Das Nähere ist in § 7 der
Magisterprüfungsordnung geregelt.
Das Studium der Vor- und Frühgeschichte kann sowohl im Sommersemester
als auch im Wintersemester aufgenommen werden.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums ist insbesondere der Nachweis des Latinums erforderlich; er muß bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorgelegt werden.
Weiter sind Kenntnisse des Englischen und einer weiteren modernen
europäischen Fremdsprache erforderlich. Der Nachweis wird durch eine
ausreichende Note im Reifezeugnis oder bis zur Zwischenprüfung durch
entsprechende Zeugnisse über bestandene Sprachprüfungen erbracht,
s. dazu § 5 dieser Studienordnung und den Anhang.
Das Fach Vor- und Frühgeschichte ist sowohl Teil der Geschichtswissenschaft
als auch der Kulturanthropologie. Sein Erkenntnisanliegen zielt darauf ab,
möglichst alle Bereiche vor- und frühgeschichtlichen Lebens zu
erforschen. Als Quellen dienen überwiegend archäologische Zeugnisse,
in der Hauptsache Bodenfunde und Baudenkmäler.
Die Studenten der Vor- und Frühgeschichte sollen im Verlaufe des Studiums
mit den Methoden und Hilfsmitteln des Faches vertraut werden, fundierte
Materialkenntnisse erwerben sowie die Fähigkeit, Darstellungen,
archäologische Denkmäler und andere Quellen aus Kulturräumen
der Alten und Neuen Welt zu analysieren, zu interpretieren und kritisch zu
bewerten, ferner Spezialfragen in ihren kulturhistorischen Kontext einzuordnen.
Darüber hinaus kommt zunehmend auch der Vermittlung der
außereuropäischen Archäologie und Kulturgeschichte im Rahmen
des Gesamtfaches Bedeutung zu.
Als Berufsfelder kommen für Absolventen des Faches Vor- und
Frühgeschichte folgende fachspezifische Tätigkeiten in Frage:
staatliche bzw. kommunale Bodendenkmalpflege, staatliche bzw. kommunale Museen,
zentrale Forschungseinrichtungen, Universitäten und Grabungsfirmen auf
privatrechtlicher Basis.
Für die berufliche Tätigkeit wird allerdings in aller Regel
zusätzlich zum Magister-Abschluß die Promotion vorausgesetzt.
Das Studium dient dem Erwerb von Grundlagenkenntnissen über das
archäologische Quellengut zur Vor- und Frühgeschichte Mitteleuropas
sowie über die Methoden, Hilfsmittel und wissenschaftlichen Zielsetzungen
des Faches.
Die Grundlage dafür bildet die Kenntnis der Grundzüge der
alteuropäischen Kulturgeschichte und die vertiefte Kenntnis in selbst
gewählten Teilbereichen der Vorgeschichte der Alten und der Neuen Welt,
der provinzialrömischen Archäologie oder der
Frühgeschichte.
6.1 Gliederung des Studiums
Das Studium ist in zwei Hauptabschnitte gegliedert, das Grundstudium von vier Semestern und das Hauptstudium von fünf Semestern. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab, deren Bestehen Voraussetzung des Zugangs zu den Veranstaltungen des Hauptstudiums ist.
Beim Studium des Faches als Nebenfach braucht keine Zwischenprüfung
abgelegt zu werden, wenn sie im Hauptfach und dem anderen Nebenfach abgelegt
worden ist. In diesem Falle ist Voraussetzung für den Zugang zum
Hauptstudium, daß die Zulassungsvoraussetzungen für die
Zwischenprüfung erfüllt sind (s. unten bei Ziffer 8).
6.2 Lehrveranstaltungen
Die Studieninhalte werden in Vorlesungen, Übungen, Proseminaren, Hauptseminaren, Geländepraktika und Exkursionen vermittelt. Nicht erfolgreich absolvierte Veranstaltungen können innerhalb der für die Meldung zu den Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.
Die Nacharbeitung von Veranstaltungen des vorhergehenden Semesters
beziehungsweise die Vorbereitung von Veranstaltungen des folgenden Semesters
in den Semesterferien wird vorausgesetzt.
6.3. Grundstudium
Das Grundstudium soll mit den Methoden und Arbeitsweisen des Faches vertraut
machen und eine fundierte Materialkenntnis der wichtigsten vor- und
frühgeschichtlichen Perioden vermitteln. Zur Vertiefung des in verschiedenen
Seminaren theoretisch erarbeiteten Stoffes ist die Teilnahme an mindestens
einem Proseminar oder einer Übung mit Museums- oder Geländepraktikum
sowie an Geländeexkursionen obligatorisch.
Darüber hinaus wird die Teilnahme an archäologischen Ausgrabungen
oder/und Museumspraktika während der Semesterferien empfohlen.
Das Grundstudium wird mit der bestandenen Zwischenprüfung abgeschlossen.
Die Zulassungsbedingungen für die Zwischenprüfung, die in der Regel
nach dem vierten Semester abzulegen ist, sind durch die
Zwischenprüfungsordnung festgelegt.
6.4 Hauptstudium
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse
in allen Teilbereichen des Faches sowie der Bildung eines Schwerpunktes im
Hinblick auf die Magisterarbeit.
Darüber hinaus wird jedoch der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen,
insbesondere auch in Nachbardisziplinen, dringend empfohlen.
6.5 Magisterarbeit
Wenn die Magisterarbeit im Fach Vor- und Frühgeschichte geschrieben
werden soll, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand vorzusehen.
Die Arbeit soll den Umfang von etwa 80 Seiten nicht überschreiten. Das
Nähere regelt § 17 der Magisterprüfungsordnung.
Im folgenden sind die Lehrveranstaltungen im Studium des Faches als Hauptfach
und als Nebenfach tabellarisch zusammengestellt. Die Lehrveranstaltungen,
von denen ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erforderlich ist, sind
gekennzeichnet, s. dazu auch Ziffer 8. "Zulassungsvoraussetzungen für
die Prüfungen".
| Fachsemester | Fachgebiet | Zahl der SWS |
| Grundstudium | ||
| 3 Proseminare in Vor- und Frühgeschichte 1) 2) | 6 | |
| 1. | ||
| 1 Proseminar oder Übung mit Museums- oder Geländepraktikum in Vor- und Frühgeschichte 1) 3) | 2-4 | |
| bis | ||
| Vorlesungen in Vor- und Frühgeschichte | 8 | |
| 4. | ||
| weitere Vorlesungen / Seminare / Übungen aus Vor- und Frühgeschichte und aus Nachbarfächern | ca. 20 | |
| 4 Geländeexkursionen mit benotetem schriftlichen Referat 1) 4) | (4 Tage) | |
| Hauptstudium | ||
| 3 Hauptseminare in Vor- und Frühgeschichte 1) 5) | 6-9 | |
| 2 Seminare oder Übungen mit Museums- oder Gelände- praktikum 1) 6) |
4-8 | |
| 5. | ||
| 1 Seminar oder Übung zur Alten, Mittleren oder Neueren
Geschichte, Klassischen Archäologie oder Kunstgeschichte 1) 6)
(darf nicht aus einem Fach stammen, das als Prüfungsfach in der Magisterprüfung gewählt worden ist) |
2 | |
| 1 Kolloquium für Magistranden 1) 6) | 2 | |
| 8. | weitere Vorlesungen / Seminare / Übungen aus Vor- und Frühgeschichte und aus Nachbarfächern | ca. 20 |
| mindestens 21 Exkursionstage
(inklusive der Exkursionen im Grundstudium) 1) 6) |
(17 Tage) | |
Anmerkungen:
1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den so bezeichneten Veranstaltungen ist als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen- bzw. Magisterprüfung erforderlich, wenn Vor- und Frühgeschichte (erstes) Hauptfach ist, s.u. bei Ziffer 8.
2) eines der Proseminare entfällt im Nebenfach.
3) entfällt im Nebenfach.
4) zwei Exkursionen entfallen im Nebenfach.
5) im zweiten Hauptfach sind zwei, im Nebenfach ein Hauptseminar erforderlich.
6) entfällt im Nebenfach.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 50 Zwischenprüfungsordnung)
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. drei Proseminaren zur Vor- und Frühgeschichte, wenn sie Hauptfach
ist, und zwei Proseminaren, wenn sie Nebenfach ist;
2. einem Proseminar oder einer Übung mit Museums- oder
Geländepraktikum, wenn Vor- und Frühgeschichte Hauptfach ist;
3. vier Geländeexkursionen mit benotetem schriftlichen Referat, wenn
Vor- und Frühgeschichte Hauptfach ist, und zwei Geländeexkursionen,
wenn sie Nebenfach ist;
4. Lateinkenntisse (durch das Latinum nachzuweisen) und Kenntnisse in Englisch
und einer weiteren modernen europäischen Fremdsprache. In einer der
modernen Fremdsprachen müssen gesicherte Kenntnisse, in der anderen
Grundkenntnisse nachgewiesen werden.
Magisterprüfung (§ 50 Magisterprüfungsordnung)
1. Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung im Fach Vor- und
Frühgeschichte; dieser Nachweis entfällt, wenn die
Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde;
2. Lateinkenntnisse (durch das Latinum nachzuweisen) und Kenntnisse in Englisch
und einer weiteren modernen europäischen Fremdsprache. In einer der
modernen Fremdsprachen müssen gesicherte Kenntnisse, in der anderen
Grundkenntnisse nachgewiesen werden.
3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an drei Hauptseminaren in
Vor- und Frühgeschichte, wenn sie (erstes) Hauptfach ist, und zwei
Hauptseminaren, wenn sie zweites Hauptfach ist, und einem Hauptseminar, wenn
sie Nebenfach ist. Die Hauptseminare müssen aus unterschiedlichen
Themenkreisen stammen; für Studenten im (ersten) Hauptfach ist
zusätzlich die Teilnahme an einem Kolloquium für Magistranden
obligatorisch;
4. im (ersten) Hauptfach Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
zwei Seminaren oder Übungen mit Museums- oder Geländepraktikum;
5. im (ersten) Hauptfach Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
mehrtägigen Exkursionen von insgesamt mindestens 21 Tagen Dauer (inklusive
der Exkursionen im Grundstudium);
6. ist Vor- und Frühgeschichte eines von zwei Hauptfächern, wahlweise
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder einer
Übung zur Alten, Mittleren oder Neueren Geschichte, zur Klassischen
Archäologie oder Kunstgeschichte. Der Nachweis darf nicht aus einem
Fach stammen, das als Prüfungsfach in der Magisterprüfung gewählt
wurde.