Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

§ 32

West- und Südslavische Philologie


(Die Regelungen für das Fach West- und Südslavische Philologie sind noch nicht erarbeitet und werden nachträglich durch Änderungssatzung eingefügt.)