Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
§ 32
West- und Südslavische Philologie
(Die Regelungen für das Fach West- und Südslavische Philologie
sind noch nicht erarbeitet und werden nachträglich durch
Änderungssatzung eingefügt.)